Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier heute zum wiederholten Male zum Thema „Transparenz für politische Werbung“. Diese erste Lesung fühlt sich fast wie die zweite und dritte Lesung an; wir hatten diese Woche eine Aktuelle Stunde dazu und haben in der Fragestunde darüber gesprochen. Deshalb versuche ich heute, noch mal die Dinge zusammenzufassen, um die es hier geht.
Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf europäisches Recht um, eine Verordnung, für die wir hier die nationale Umsetzung vornehmen müssen. Warum tun wir das? Was ist der Zweck? Ich mache es mal an einem praktischen Beispiel deutlich: Vor einigen Jahren, als die Frage umstritten war, ob Social Media Einfluss auf politische Wahlen hat, sagte mir ein Insider aus einem dieser betroffenen Unternehmen, man sei doch überrascht gewesen, dass im Vorfeld einer Wahl so viel politische Werbung ausgestrahlt wurde, die allesamt in Rubel bezahlt wurde.
Meine Damen und Herren, daran erkennen Sie, dass Transparenz einen Wert hat, und deshalb müssen wir als Abgeordnete und als Parteien für Transparenz sorgen. Transparenz gilt künftig auch, wenn man im Internet sogenannte getargete Werbung, das heißt auf ganz spezifische Zielgruppen zugeschnittene Werbung, ausstrahlen möchte. Das ist die Aufgabe, die wir mit diesem Gesetzentwurf zu erledigen haben: Wir adressieren an dieser Stelle Plattformen. Weil immer wieder seitens der AfD behauptet wird – möglicherweise wegen Tatbeständen, die ich vorhin beschrieben habe, möglicherweise aus anderen Gründen –, hier würden Medien – Presse, was auch immer – adressiert, sage ich: Nein, meine Damen und Herren, in diesem Gesetzentwurf steht zuvorderst drin, dass landesrechtliche Bestimmungen hier außen vor bleiben.
Es liegt uns besonders am Herzen, hier für Klarheit zu sorgen. Das ist nicht ganz trivial; denn natürlich ist auch die Landesebene betroffen, und natürlich sind auch Dinge betroffen, die in der Zuständigkeit der Landesgesetzgeber liegen. Jetzt haben wir Wahlkämpfer in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz; wir haben Zehntausende von ehrenamtlichen Kommunalpolitikern. Es ist aus unserer Sicht wichtig, dass hier jeder Sicherheit darüber bekommt, ob es Regeln gibt, die man zu befolgen hat. Ich will sagen: Das, was an dem typischen Wahlinfostand verteilt wird – Kugelschreiber, Broschüren, die Plakate, die man selber aufhängt –, all das bleibt bei den neuen Regelungen außen vor.
Und auch wenn es nicht in unserer Zuständigkeit liegt, haben wir serviceorientiert über die Bundesnetzagentur, die hier die Zuständigkeit bekommt, FAQs, also häufig gestellte Fragen, auf deren Webseite gestellt, wo man auch noch mal genau nachlesen kann, wann es Betroffenheit gibt, nämlich wenn man beispielsweise kommerzielle Werbeanbieter verwendet. Aber auch das ist alles landesrechtliches Terrain. Das ist ein Service von uns.
Es gibt in diesem Gesetzentwurf einen Teil, der aus dem Wirtschaftsrecht entnommen ist – auch das will ich noch mal sagen, weil es diskutiert worden ist –, und im Wirtschaftsrecht gibt es auch das Instrument der Durchsuchungen. Ich habe mir noch mal angeguckt, wofür Durchsuchungen in der Vergangenheit eigentlich so verwendet wurden. Da fällt einem die Kölner Staatsanwältin Frau Brorhilker ein, die wirklich mit unglaublichem Engagement und Mut im Cum-Ex-Skandal gegen die Wirtschaftsgrößen in diesem Land zu Felde gezogen ist, und sie hat – ja – Durchsuchungen durchgeführt, um Dinge sicherzustellen.
Diejenigen, die gegen Wirtschaftsrecht verstoßen, müssen damit rechnen, dass auch eine Staatsanwaltschaft einmal in die Bücher guckt,
was da Sache ist, meine Damen und Herren.
Das Interessanteste an diesem ganzen Verfahren ist aber, dass im Vorfeld von der AfD-Fraktion die Forderung kam, dass nach der Kabinettsbefassung mit diesem Gesetzentwurf die Bundesregierung dieses Gesetz noch mal ändern muss. Ich muss es Ihnen erklären, meine Damen und Herren: Sie sind Abgeordnete. Sie haben die Möglichkeit, im parlamentarischen Verfahren an diesem Gesetzentwurf zu arbeiten. Das ist das vornehmste Recht des Parlaments. Sie brauchen also nicht zu fordern, dass die Bundesregierung das Gesetz ändert. Ich hoffe nicht, dass das ein Vorgeschmack darauf ist, wie in einem Szenario, wo die AfD eine Mehrheit hat, Gesetze gemacht werden,
nämlich nur noch durch eine Bundesregierung.
Deshalb freue ich mich auf die Beratung im Parlament mit kompetenten Abgeordneten, und ich bin mir sicher, wir werden hieraus ein gutes Vorhaben machen.
Vielen Dank.
Ich darf Ruben Rupp für die AfD-Fraktion das Wort erteilen.