Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Unsere Demokratie steht vor Herausforderungen. Wie ich sind Sie viel unterwegs im Wahlkreis vor Ort. In den Gesprächen mit meinen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden oder mit der Bergwacht und auf dem heimischen Starkbierfest bekomme ich immer wieder das gleiche Feedback: Du bist super, du bist okay. Du bringst unsere Interessen nach Berlin. Aber die da oben sind irgendwie abgekoppelt, und da kriege ich nicht alles mit. – In dieser Stimmung sind wir gefordert, unsere Demokratie weiterzuentwickeln.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Denn Meinungen suchen nach Zustimmung. Parteien suchen nach Zustimmung. Aber auch unsere Demokratie als Ganzes muss um Zustimmung werben. Wir müssen uns darum bemühen, sie weiterzuentwickeln, damit wir unsere Demokratie standhaft und stark machen.
Der Bürgerrat ist ein Instrument, um Innovationen weiterzuentwickeln und sie voranzubringen. Deswegen war der erste Bürgerrat des Deutschen Bundestages ein Testlauf, ein Ausprobieren, um zu gucken: Wie können Bürgerräte einen Mehrwert für unser Parlament bringen? Diejenigen, die dabei geholfen haben – 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer –, haben Empfehlungen ausgearbeitet, ehrenamtlich, in einer ganzen Reihe von Online-Events und Wochenendsitzungen. Vielen Dank dafür!
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Es steht jetzt schon fest: Es ist gelungen, eine fundierte inhaltliche Debatte anzustoßen. Die Impulse und Empfehlungen sind es wert, debattiert zu werden. Das werden wir jetzt auch gleich tun. Gleichzeitig sehen wir: Der Bürgerrat des Deutschen Bundestages schafft das besser, was bisherige Bürgerbeteiligung oft nicht geschafft hat. Er bildet die Meinungen derjenigen besser ab, die ansonsten vielleicht nicht gekommen wären, und auch die Meinungen derjenigen, die sich nicht trauen, zu einer Abgeordnetensprechstunde zu kommen, oder die vielleicht gar keinen Bezug zu dem Thema haben. Das spiegelt die Vielfalt unseres Landes wider. Es können diejenigen diskutieren – und das besser als in anderen Beteiligungsformaten –, die sonst vielleicht davon abgehalten werden. Das ist die große Stärke und die große Chance des Bürgerrates. Das haben wir in diesem ersten Bürgerrat gesehen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Was gibt es noch zu tun? Wir sind in einem Testlauf. Wir müssen uns verbessern. Wir müssen noch herumdoktern und etwas wirklich Gutes daraus machen. Verfahren und Umgang müssen wir natürlich noch erarbeiten, angefangen vom Wording bis hin zu den Fragen: Wie geht man mit dem Bürgerrat um? Wie setzt man ihn ein? Wie debattiert man über die Themen, die behandelt werden sollen? Dabei müssen wir den Spagat schaffen zwischen „Das kommt am Ende in die Schublade; das wird total überhöht“ und „Das muss umgesetzt werden“. Diese Arbeit steht uns noch bevor, und es ist das Spannende an diesem Prozess, den richtigen Weg zu finden.
Wir alle sind gefragt, uns einzubringen und unsere Demokratie weiterzuentwickeln. Die Kritiker sind da hochwillkommen; denn wir wollen etwas Gutes schaffen, und das muss auf alle Untiefen abgeklopft werden. Aber wer Angst hat, irgendeinen Fehler zu machen, wer alles abwehrt, wer sich gar nichts traut, der verschläft die guten Ideen, der verschläft die Innovationen und der wird im Zweifel abgehängt. Ich bin der Meinung: Eine selbstbewusste, repräsentative Demokratie muss sich vor den Meinungen der Bürger nicht verstecken. Das machen wir hier alle nicht.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Wir gehen auf die Demos der Bauern, wir gehen in die Bürgersprechstunden. So habe ich auch die Übergabeveranstaltung des Bürgerrates wahrgenommen. Da waren Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen. Sie konnten ihre eigene Meinung artikulieren und sagen, wo sie zustimmen und wo nicht. In diesem Spirit müssen wir doch weiterarbeiten.
Der Bürgerrat ist ein Ort der Debatte. Seine Empfehlungen haben keinen Anspruch auf Umsetzung. Aber er soll uns Impulse liefern, und wir haben uns vorgenommen, jetzt ernsthaft darüber zu diskutieren. Wie erfolgreich der Bürgerrat ist, hängt nicht nur vom Bürgerrat selbst ab, sondern maßgeblich von der Debatte in diesem Haus. Daher mein Appell an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Seien Sie selbstbewusst! Seien Sie meinungsstark! Lassen Sie uns über die Vorschläge diskutieren und debattieren!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungskoalition hat gegen unsere Stimmen die Einsetzung des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ beschlossen.
Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist das denn für eine Pirouette!
die sich ehrenamtlich für diesen Bürgerrat engagiert haben. Denn ich konnte mich in persönlichen Gesprächen von Ihrem Herzblut überzeugen und sage deswegen auch im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Vielen Dank, dass Sie sich in diesen Bürgerrat eingebracht haben.
Obwohl wir die Einsetzung dieses Bürgerrats abgelehnt haben, haben wir uns konstruktiv daran beteiligt; das gilt natürlich auch für das weitere parlamentarische Verfahren. Wir haben über die einzelnen Empfehlungen im Kreise der Fachpolitiker diskutiert, zwar mit unterschiedlichen Vorlieben – etwa für die Stärkung der Ernährungsbildung, mit Kritik an der Einführung einer Zuckersteuer durch die Hintertür –, aber mit Ernsthaftigkeit. Deswegen werden wir auch jetzt in der Debatte von den Fachkollegen einiges zu den fachlichen Vorschlägen des Bürgerrats hören.
Da es sich hier aber um den ersten Bürgerrat des Deutschen Bundestages handelt, will ich es noch einmal etwas grundsätzlicher auffächern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser parlamentarisches Regierungssystem steht unter großem Druck, unter dem Druck einer Entparlamentarisierung, und das kann man anhand einiger Beispiele klar illustrieren: Anstatt etwa zu zentralen Fragen der Außenpolitik hier im Parlament Stellung zu nehmen, anstatt an Ausschusssitzungen teilzunehmen und sich zu erklären, zieht es der Bundeskanzler dieser Tage vor, sich vor einer Schulklasse in Sindelfingen zu erklären, bevor er es vor dem Deutschen Bundestag tut.
Man muss es so klar sagen: Wenn unser Oppositionsführer den Bundeskanzler hier im Parlament nicht immer wieder so stellen würde, dann würde er weiter im Schlafwagen am Parlament vorbeifahren, und das ist schlecht für den Parlamentarismus in Deutschland.
Es geht noch weiter: Zu zentralen gesellschaftspolitischen Fragen werden Expertenkommissionen eingerichtet, etwa zum Schutz des ungeborenen Lebens. Wir haben es zu tun mit immer mehr Auslagerung von Verantwortung in Expertenkommissionen, immer mehr Verlagerungen auf die internationale Ebene, immer schnelleren Verfahren, und zwar zulasten des Parlaments, liebe Kolleginnen und Kollegen. So kann das doch nicht weitergehen.
Wir müssen uns fragen: Wie kann man das therapieren? Mit Verlaub, ich glaube nicht, dass man das therapieren kann, indem die Bundestagspräsidentin in einer von ihr selbst so bezeichneten Bürgerlotterie versucht, ein gut legitimiertes Gremium zusammenzulosen. Denn es ist so: Volkssouveränität zeichnet sich in unserem Land durch Wahlen und Abstimmungen aus und nicht durch Auslosung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Götz Frömming [AfD]
Repräsentation ist in unserem Staat keine Frage von Zufällen, sondern eine Frage von parlamentarischen Verfahren. Und parlamentarische Demokratie bedeutet Repräsentation durch Parlamentarier in Verantwortung vor ihren Wählern und nicht Entscheidung oder Beratung zur Entscheidung in herbeiquotierten Räten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Grundgesetz hat seit 75 Jahren einen materiell super legitimierten Bürgerrat, und das ist der Deutsche Bundestag.
So sinnvoll die Empfehlungen sind und sosehr ich auch das Engagement der Einzelnen nicht infrage stelle, so muss ich schon sagen: Man schwächt den Deutschen Bundestag, wenn man den Eindruck vermittelt, der Bürgerwille oder gar die notwendige Sachkompetenz könne nur durch neue Instrumente Eingang in dieses Parlament finden. Wir müssen sagen: So klug die Ideen eines Bürgerrates sind – einige kluge Ideen sind dabei –, wir können sie nicht anders behandeln als minderqualifizierte oder genauso qualifizierte Eingaben anderer Bürger. Es kommt in unserer Demokratie auf Argumente an und nicht auf herbeiquotierte Deliberation, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Entscheidend ist, dass wir gemeinsam ein grundlegendes Verständnis der parlamentarischen Demokratie haben: dass nämlich das Parlament gestärkt werden muss und – das ist zentral – dass nicht einseitig von der Mehrheit über die Minderheit entschieden werden kann. Wir erleben es beim Wahlrecht gegen die Opposition. Sie verweigern uns unser verfassungsrechtlich verbrieftes Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Sie machen einseitig Politik für die Mehrheit, und damit lässt sich keine Akzeptanz für neue Instrumente finden, jedenfalls von uns nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen sage ich entschieden zum Abschluss: Unsere CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet mehr und Substanzielleres von der Mehrheit und auch von der Präsidentin dieses Hauses zur Stärkung der repräsentativen Demokratie.
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Mitglieder des ersten Bürgerrats auf der Zuschauertribüne! Der erste Bürgerrat des Deutschen Bundestags hat seine Arbeit abgeschlossen und das Ergebnis als Bürgergutachten an unsere Präsidentin übergeben. Zum Thema „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ wurden sehr gute Empfehlungen erarbeitet, mit denen wir uns heute hier im Hohen Hause beschäftigen. Das ist gut, richtig und auch wichtig. Wir zeigen nämlich damit: Wir nehmen diese Ergebnisse ernst. Wir würdigen die Arbeit der Bürgerinnen und Bürger und setzen uns im Parlament intensiv damit auseinander.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Debatte heute bedeutet für mich Abschluss, Auftrag und Anfang zugleich. Es ist ein Abschluss, weil ein für uns alle neues Instrument der Bürgerbeteiligung erfolgreich durchgeführt werden konnte und ein, wie ich finde, wirklich gelungenes Bürgergutachten mit konkreten Vorschlägen für die Politik vorliegt.
Knapp zwei Jahre haben wir in der Berichterstattergruppe Bürgerrat intensiv gearbeitet, um diesen ersten Bürgerrat ins Werk zu setzen. Die Union war dabei, Gott sei Dank, mit Stefan Müller. Also es ist nicht so, wie Sie es hier dargestellt haben, Herr Kollege Amthor.
Im April 2022 hatte der Ältestenrat beschlossen, eine Berichterstattergruppe einzurichten, in der jede Fraktion mit einem Mitglied vertreten ist, und im Mai 2023 haben wir die Einsetzung des Bürgerrates im Deutschen Bundestag beschlossen.
160 ausgewählte Bürgerinnen und Bürger haben – unterstützt durch eine neutrale Moderation und begleitet von Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis – das Thema Ernährung aus den verschiedensten Blickwinkeln betrachtet, diskutiert und schließlich Handlungsempfehlungen erarbeitet. Auch ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bedanken, aber auch für das große Engagement, mit dem sie sich hier eingebracht haben.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Natürlich gilt mein Dank auch allen, die in irgendeiner Art und Weise zum Gelingen des ersten Bürgerrates beigetragen haben, insbesondere auch der Stabsstelle der Verwaltung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Anfang ist die heutige Debatte, weil wir mit der parlamentarischen Befassung beginnen und damit aus den Handlungsempfehlungen des Bürgerrats konkrete Politik werden kann. Die Handlungsempfehlungen können sich sehen lassen. Da geht es etwa um die Forderung nach kostenlosem Mittagessen für Schülerinnen und Schüler, aber auch um die Frage des Tierwohls und die Personalausstattung in den Lebensmittelkontrollbehörden bis hin zu einer Altersgrenze für den Konsum von Energydrinks. Der Bürgerrat hat also ein sehr breites gesellschaftliches Thema hervorragend erschlossen, und ich kann allen empfehlen, dieses Bürgergutachten zu lesen.
Trotzdem gilt, was ich schon in der Debatte zum Einsetzungsbeschluss gesagt habe: Der Bürgerrat ersetzt weder unseren parlamentarischen Auftrag noch gefährdet er ihn noch schwächt er ihn, Herr Kollege Amthor, und das wissen Sie ganz genau.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Das, was Sie hier dargestellt haben, ist einfach absurd.
Der Ort für Entscheidungen in unserer repräsentativen und parlamentarischen Demokratie ist und bleibt das Parlament. Das ändert sich auch nicht durch die Einsetzung eines Bürgerrates.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich ist das Ergebnis dieses ersten Bürgerrats für uns alle ein Auftrag. Es geht nicht darum, dass wir die Empfehlungen im Bürgergutachten eins zu eins umsetzen und zu allem Ja und Amen sagen. Nein, es geht darum, dass wir diese Empfehlungen ernst nehmen und wir die geleistete Arbeit würdigen, indem wir uns umfassend und detailliert damit auseinandersetzen. Dazu gibt es in den Ausschüssen ganz bestimmt die Gelegenheit. Ich kann nur sagen: Nutzen wir sie!
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Zum Schluss darf ich sagen: Ich bin überzeugt, dass dieser Bürgerrat bei den Beteiligten zu einem besseren Verständnis für den nicht immer einfachen demokratischen Prozess beigetragen hat, weil er das Bewusstsein dafür geschaffen hat, wie dieser demokratische Prozess läuft und wie hart man um Entscheidungen ringen muss, aber auch, weil er das Bewusstsein dafür geschärft hat, dass Entscheidungen gelten, wenn sie getroffen sind.
Ein Mitglied des Bürgerrats hat es, wie ich finde, sehr treffend zusammengefasst:
„Der Bürgerrat hat mir in seiner Bandbreite gezeigt, dass demokratischer Austausch durchaus keine hohle Floskel sein muss. Die Diskussionen waren sehr respektvoll und man begegnete sich – trotz unterschiedlicher Sichtweisen – mit Wertschätzung.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Vorsitzende einer der schönsten Berichterstattergruppen dieses Hauses möchte ich mich natürlich auch ganz herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen für unser gutes Miteinander bedanken. Wir arbeiten ja bereits am zweiten Bürgerrat, und ich bin ziemlich zuversichtlich, dass wir ihn noch vor der parlamentarischen Sommerpause einsetzen können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürgerräte! Es ist ja wunderbar, dass alle hier die Arbeit der Bürgerräte loben. Und diese Arbeit, diese vielen Stunden an Engagement – ja, das ist durchaus anerkennenswert. Ich selbst konnte mich bei einem Präsenztreffen hier in Berlin davon überzeugen: Die ausgewählten Bürger waren wirklich engagiert, kritisch und auch sehr leidenschaftlich dabei.
Und auch das Thema ist wichtig. Lassen Sie mich nochmals an die Dringlichkeit guter Ernährungspolitik erinnern: Über 70 Prozent der westlichen Zivilisationskrankheiten sind ernährungsbedingt. Falsche Ernährung ist die Ursache für unsere Probleme im Gesundheitssystem, in den Krankenhäusern und nicht zuletzt bei Millionen unserer Mitbürger. Hier anzusetzen, ist also vollkommen richtig.
Umso höher sind jetzt die Erwartungen der Bürgerräte. Sie haben fleißig gearbeitet, sie haben neun konkrete Vorschläge gemacht – jetzt wollen sie auch Antworten haben. Unsere Aufgabe als Politiker ist es, ganz klar zu sagen, was geht und was dann halt leider nicht geht.
Zum Beispiel die kostenfreie Verpflegung an Schulen: Gute Sache, aber es ist erstens Ländersache. Zweitens muss man schon auch die Frage beantworten: Wer bezahlt das? Und drittens sollte es schon auch gerecht zugehen. Mittagessen für alle kostenlos oder nur für diejenigen, die es wirklich nötig haben?
Zweites Beispiel: Verbrauchsabgabe zur Förderung des Tierwohls. Hört sich gut an. Keiner von uns – das unterstelle ich jetzt einfach mal – möchte, dass es den Tieren bei unseren Bauern nicht gut geht. Aber wollen wir wirklich Fleisch zum Luxusgut machen? Minister, Politiker, Unternehmer gönnen sich ihr dickes Steak, und der alleinerziehenden Mutter muss Kartoffelstampf mit Quark reichen.
Ich bin nur ehrlich, liebe Kollegen, und das sollten Sie gegenüber den Bürgerräten auch sein.
Lassen Sie mich ein drittes Beispiel bringen. Die Bürgerräte fordern – ich zitiere – „gesunde, ausgewogene und angepasste Gemeinschaftsverpflegung in Krankenhäusern, Reha-, Senioren- und sonstigen Pflegeeinrichtungen“. Chapeau, nichts Klügeres und Wichtigeres als das! Ist es denn nicht unglaublich? Sie kommen krank in ein Krankenhaus, und die Verpflegung macht sie noch kränker. Statt gesunder Fette, Nüssen, Vollkorn, Obst und Gemüse bekommen sie ein Stückchen Margarine und eine überzuckerte Marmelade auf die Weißbrotscheibe. Unglaublich, aber so sieht es in den Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen leider aus.
Hier haben die Bürgerräte kluge Vorschläge gemacht, sehr kluge. Und wissen Sie was, liebe Kollegen? Das hätten wir schon vor Einberufung der Bürgerräte hier umsetzen können! Wir von der AfD haben im Jahr 2022 hier an dieser Stelle den Antrag „Maßnahmen zur Bekämpfung von Mangelernährung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen“ eingebracht – von der AfD gefordert, von Ihnen abgelehnt.
Wissen Sie, was das Problem hier in diesem Hause ist? Das Problem ist, dass Sie alle von den Altparteien rein ideologisch unterwegs sind. Es geht Ihnen gar nicht um gute Vorschläge. Es geht Ihnen gar nicht darum, was unserer Bevölkerung guttut. Sie ziehen Ihre Ideologie durch, ohne Rücksicht auf Verluste.
Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt hat er gemerkt, dass er für die AfD spricht!
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Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
– Liebe Frau Künast, hören Sie zu!
Wenn es Ihnen wirklich um das Wohl unserer Bevölkerung ginge und wenn es Ihnen um echte Bürgerbeteiligung ginge, dann wäre jeder Bürger in Deutschland ein Bürgerrat, nämlich als Bürger beteiligt an Instrumenten direkter Demokratie.
Das wäre echte Beteiligung, das wäre Mitbestimmung. Aber diese Beteiligung des Volkes, das scheuen Sie ja wie der Teufel das Weihwasser. Wir als Alternative für Deutschland setzen uns klar für direkte demokratische Beteiligung ein.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist das Wesen einer Koalition, dass man Kompromisse macht. Und ich gebe gerne zu Protokoll, dass die Einrichtung dieses Bürgerrates für uns ein Kompromiss gewesen ist – nicht aus Misstrauen gegenüber den Menschen, die daran dankenswerterweise teilgenommen haben, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass unsere parlamentarische repräsentative Demokratie in der Lage ist, Lösungen herbeizuführen, und weil wir der festen Überzeugung sind, dass es kein besseres politisches System gibt.
Es dauert manchmal etwas länger, weil Kompromisse gefunden werden müssen, weil Menschen beteiligt werden, weil individuell mit einzelnen Betroffenen gesprochen wird, weil mit Verbänden diskutiert wird. Aber das ist keine Schwäche des Systems, sondern gerade Ausdruck dessen, dass eine breite Beteiligung erfolgt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und das sollten wir als selbstbewusste Parlamentarier auch zum Ausdruck bringen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Peggy Schierenbeck [SPD]
Ich fahre regelmäßig mit dem Zug; ich sehe mich aber nicht in der Lage, besser als Experten darüber zu urteilen, wie man es hinbekommt, dass alle Züge pünktlich sind. Menschen, die in einem Haus wohnen, können dieses Haus noch lange nicht selber entwerfen oder es gar bauen. Und wenn Menschen krank sind, werden sie nicht dadurch zum Arzt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil jemand isst und trinkt, weiß er oder sie deswegen nicht besser, wie hochwertige Lebensmittel in Deutschland erzeugt werden, als diejenigen, die das gelernt haben, die seit Jahrzehnten da draußen als Landwirte, in der Veredelungswirtschaft, im vor- und nachgelagerten Bereich genau dies leisten. Auch das gehört dazu: dass ein Parlament das selbstbewusst erkennt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Im Gegenteil, je komplexer ein Vorgang und je arbeitsteiliger er ist, umso schwieriger ist er für den Einzelnen durchschaubar. Ich habe schon den Eindruck, dass einige Forderungen und Formulierungen, die bei dem Expertenrat getroffen wurden, dann doch ein bisschen einem Wünsch-dir-was entsprechen.
Ich gebe drei Beispiele:
Kostenloses Mittagessen für Kinder in Kindertagesstätten. Das würde bedeuten, dass diejenigen, die kinderlos sind, mit ihren Steuergeldern die Mittagessen der Kinder von Eltern bezahlen, die vielleicht Rechtsanwalt sind, die vielleicht Ärztin sind oder Bundestagsabgeordnete. Ich sage Ihnen ganz ausdrücklich: Das hielte ich für unfair.
SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Amira Mohamed Ali [BSW]
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gehört dazu, sich so kritisch mit solchen Vorschlägen auseinanderzusetzen, wenn man sie ernst nimmt.
Zweites Beispiel. Abgelaufene Lebensmittel, die noch genießbar sind, sollen verpflichtend abgegeben werden. Das verkennt vollständig, dass die höchste Lebensmittelverschwendung schon lange nicht mehr im Einzelhandel passiert, weil man da Systeme etabliert hat, um am Ende des Tages möglichst wenig wegschmeißen zu müssen; die Tafeln beklagen, dass es zu wenig dieser Lebensmittel gibt.
Fast die Hälfte der Lebensmittelverschwendung erfolgt in privaten Haushalten, weil sich die Menschen nicht mehr darauf verlassen, dass sie mit ihren Sinnen – mit dem Geschmackssinn, mit dem Geruchssinn – die Entscheidung treffen können, ob ein Lebensmittel noch genießbar ist oder nicht. Wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum nur am Horizont erscheint, werden Lebensmittel häufig genug weggeschmissen. Da müssen wir ran, meine Damen und Herren. Aber eine Verpflichtung, dass Lebensmittel im Einzelhandel am Ende des Tages abgegeben werden, hilft da leider überhaupt nicht.
Das dritte Beispiel: höhere Tierhaltungsstandards. Ja, meine Damen und Herren, wir diskutieren seit Jahren darüber, wie man es finanzieren kann und wie groß denn tatsächlich der gesellschaftliche Wunsch nach höheren Tierhaltungsstandards ist. Was passiert, wenn sie bei Umfragen eingefordert werden, der Konsument aber nicht bereit ist, hierfür auch einen entsprechenden Preis zu bezahlen? Wir arbeiten an der Frage sehr intensiv. Eine Lösung zeichnet sich aber noch nicht ab. Ich glaube, dass es gut wäre, wenn ein solcher Rat dann tatsächlich auch viel mehr in die Tiefe einsteigen und die Praktikabilität seiner Forderungen viel mehr in den Blick nehmen würde, als an der Oberfläche solche Wünsche zu formulieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Demokratie steht unter Druck – von links, von rechts und auch von außen. Ich glaube, es wäre falsch, den Eindruck zu erwecken, dass zu wenig Bürgerbeteiligung gerade eine Schwäche unserer Demokratie wäre. Ich glaube, wir sind gerade in diesen schwierigen Zeiten gehalten, den Rücken geradezumachen für das System, das uns seit über 70 Jahren Frieden, Freiheit und Wohlstand in der Mitte Europas gewährt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit einem Dank an die Präsidentin: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Bärbel Bas, herzlichen Dank dafür, dass Sie die Einrichtung eines Bürgerrats vorangetrieben und durchgesetzt haben; denn ich glaube, das ist gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Zeichen.
das wird Sie vielleicht wundern. Wolfgang Schäuble war 14 Legislaturperioden Mitglied dieses Hohen Hauses und hat in diesen 14 Legislaturperioden voller Selbstbewusstsein, Professionalität und Seriosität gelernt: Wir können, dürfen und sollen auch die Bürgerinnen und Bürger direkt befragen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
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Philipp Amthor [CDU/CSU]: Das stimmt nicht! Er hat nie einen Bürgerrat gefordert!
Er war ein wichtiges Mitglied Ihrer Fraktion, dem Sie an dieser Stelle leider inhaltlich nicht folgen. Er hat die Schirmherrschaft über den Bürgerrat „Deutschlands Rolle in Welt“ übernommen. Er hat die Idee eines Bürgerrats immer vertreten – immer. Und das finde ich auch richtig.
Wir haben Wissenschaftliche Beiräte, wir machen Anhörungen, veranstalten runde Tische in den Ministerien, zu denen Sachkundige im Nadelstreifenanzug oder im T-Shirt, NGOs oder CEOs eingeladen sind. Was hindert uns eigentlich in unserer majestätischen Größe daran, solche Instrumente zu nutzen? Niemand hindert uns daran. Ich finde, die Einsetzung dieses Bürgerrats war klug.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen: Wenn man einen Blick ins Grundgesetz, Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 wirft, dann liest man: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Dann steht da noch: Sie wird in Wahlen und Abstimmungen und durch Legislative, Exekutive und Judikative ausgeübt.
Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Da steht aber nicht: durch Losentscheid!
– Da steht nicht: durch Losentscheid. Aber, Herr Ullrich, ich weiß nicht, ob bei Ihnen oder bei uns oder bei irgendeiner Fraktion nicht auch manchmal der Zufall eine Rolle spielt, ob wir auf einem aussichtsreichen Listenplatz stehen oder nicht oder wer von Ihnen einen für ein Direktmandat aussichtsreichen Wahlkreis erhält.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD
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Widerspruch bei der CDU/CSU
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Dr. Götz Frömming [AfD]: Das ist unsäglich! Das ist eine Missachtung des Parlaments!
Meine Damen und Herren, dass Sie sich darüber erheben und sagen, die Besetzung des Bürgerrats sei eine Zufallsauswahl, finde ich vollkommen absurd; denn das sind wir auch: Der eine kriegt den Platz, der andere nicht.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
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Dr. Götz Frömming [AfD]: Das lässt tief blicken!
Herr Amthor hat auch gesagt, wir würden eine Art Herbeizitierung von Delegitimation betreiben. Nein. Wir fragen die Bürgerinnen und Bürger, was in ihrem Alltag ein Problem ist, und sie haben uns eine Antwort darauf gegeben.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
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Dr. Götz Frömming [AfD]: Nicht mal das Thema durften sie auswählen! Alles vorgegeben! Betreutes Denken ist das!
Dafür meinen herzlichen Dank. Dieses Thema eignet sich nicht für irgendwelche juristischen Spielchen, es eignet sich auch nicht für Ideologiedebatten, die hier manchmal geführt werden, meine Damen und Herren. Die Bürgerinnen und Bürger haben uns etwas ins Hausaufgabenheft geschrieben, und sie haben uns auch eindeutig die soziale Frage ins Hausaufgabenheft geschrieben. Wir wissen doch sehr genau, dass gerade in weniger gebildeten Schichten, in Familien, die weniger finanzielle Mittel zur Verfügung haben, ernährungsbedingte Krankheiten bei Kindern und älteren Menschen am häufigsten auftreten. Das verhindert Lebenschancen. Und deshalb müssen wir etwas tun.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD
Ich würde ein paar Maßnahmen umsetzen. Ich finde, die Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung in Kitas, Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen ist richtig.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Ich finde es richtig, dass durch Labels mehr Transparenz geschaffen werden soll; denn wir haben als Kundinnen und Kunden das Recht, uns zu entscheiden, meine Damen und Herren.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Peggy Schierenbeck [SPD]
Ich finde es richtig, dass es ein kostenloses Mittagessen in den Schulen gibt. Wir müssen uns darüber verständigen – eigentlich sind die Länder zuständig –, wie wir das hinkriegen. Wenn wir sagen, dass die Ganztagsschule zur Förderung der Kinder und zur Entlastung der Eltern, die berufstätig sind – nur wenige können sich das anders leisten –, notwendig ist, dann gehört dazu auch ein kostenloses Mittagessen für alle.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Ich finde die Idee zur Senkung der Mehrwertsteuer brillant, meine Damen und Herren. Die Menschen wollen, dass Gemüse und Obst preiswerter werden und Zucker teurer wird.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
und es entspricht ihren Erfahrungen im Alltag. Ich finde es richtig, dass wir es ernsthaft angehen, dass Energydrinks – das Bundesamt für Risikobewertung berichtet über viele Krankheitsfälle, Herzrhythmusstörungen, sogar Todesfälle – erst ab 16 Jahren zugelassen werden, meine Damen und Herren.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Die Bürgerinnen und Bürger haben uns gesagt, wo sie der Schuh drückt. Manche Maßnahmen setzen wir bereits um, zum Beispiel in der Gemeinschaftsverpflegung. Ich kann jetzt nicht mehr alle darstellen.
Eines will ich zum Schluss sagen: Die Bürgerinnen und Bürger haben ernsthaft, fachlich und mit viel Mühe gearbeitet. Sie haben uns etwas ins Hausaufgabenheft geschrieben, und wir sind verpflichtet, das ernsthaft zu prüfen. Ich würde gerne einen Gutteil dieser Maßnahmen auch wirklich umsetzen. Wer Wissenschaftler oder Bürger anhört, muss dann auch Konsequenzen ziehen. Es reicht nicht, zu sagen: „Wir lassen Beratung zu“, sondern das heißt auch, dass wir den nächsten Schritt gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Bürgerrates des Deutschen Bundestages! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Künast, ich möchte noch einen Satz zu Ihnen sagen: Ich weiß nicht, wie es in Ihrer Partei ist, aber in der Union erlebe ich, dass die Listenaufstellung nach demokratischen Grundsätzen erfolgt. Das einfach noch mal dazu.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP
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Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein paar mehr Frauen könnten schon dabei sein, Herr Färber!
Meine Damen und Herren, im Bürgerrat haben 160 Bürgerinnen und Bürger mit großem Engagement und Respekt vor unterschiedlichen Auffassungen fundierte und ausgewogene Ergebnisse erarbeitet. Begleitet von einem Wissenschaftlichen Beirat haben sie sich mit der Situation in den Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft befasst, haben komplexe Fragestellungen aufgearbeitet und haben sich auch mit Zielkonflikten auseinandergesetzt.
Ich habe als Ausschussvorsitzender einen ganzen Tag mit dem Bürgerrat verbracht und konnte mir dabei sehr gut ein Bild machen. Ich war auch von der Arbeitsweise sehr positiv beeindruckt. Dieses Engagement verdient Lob und Anerkennung und vor allen Dingen unseren herzlichen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD
Welche Bedeutung haben diese Empfehlungen? Meine Damen und Herren, sie sind ein wichtiger Impuls für die ernährungspolitische Debatte. Und sie haben vor allem eines geschafft, nämlich dass die Themen „Ernährung“ und „Landwirtschaft“ viel stärker ins Bewusstsein gerückt sind und auch die Frage „Welche Lebensmittel führen wir unserem Körper zu?“ viel mehr ins Blickfeld unserer Gesellschaft gekommen ist.
Sehr wichtig finde ich die Querschnittsempfehlung, die sie uns als Fundament für alle anderen Empfehlungen gegeben haben, nämlich das Thema „Bildung und Aufklärung“ im Bereich der Ernährung wesentlich zu verstärken. Bei der Empfehlung zur Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung – da geht es um die verpflichtende Weitergabe genießbarer Lebensmittel – muss man beachten, dass der Handel vor der Weitergabe an gemeinnützige Organisationen wie die Tafel natürlich auch die Genießbarkeit überprüfen müsste. Vieles wird ja schon weitergegeben; der Vorschlag ist ja nicht ganz neu. Bei Obst, Gemüse und Brot kann man die Genießbarkeit sehr gut, auch sensorisch, feststellen. Bei verarbeiteten Lebensmitteln – ich denke insbesondere an Milchprodukte wie Joghurt – kann man das nur feststellen, wenn die Packung aufgerissen ist; dann kann man sie aber nicht mehr weitergeben.
Auch die Empfehlungen eines staatlichen Labels und zur Senkung der Mehrwertsteuer werfen natürlich Fragen auf. Gerade bei verarbeiteten Lebensmitteln mit unterschiedlichen Zutaten und unterschiedlichen Herkünften der Bestandteile stellt sich die Frage: Welche Mehrwertsteuer gilt da? Das betrifft natürlich auch Labels über Tierwohl, Klima und Gesundheit. Da ist es schon schwierig, ein aussagekräftiges Label oder eine Bewertung für ein Lebensmittel abzugeben. Ich bin auch der Ansicht, dass ein solches Label auch Auskünfte zu Produktions- und Prozessstandards bei der Herstellung berücksichtigen sollte und dass auch eine Herkunftskennzeichnung enthalten sein muss.
Zweifellos werfen diese Empfehlungen viele Fragen auf, das sollen sie auch. Wir dürfen uns aber nicht darauf beschränken, dem Bürgerrat jetzt zu erklären, was alles nicht geht. Das wird seiner Arbeit nicht gerecht.
Es ist schon aus Respekt vor der Arbeit der Bürgerräte notwendig, dass wir die Ergebnisse ernst nehmen und an den Empfehlungen arbeiten.
Die Frage ist nicht, ob, sondern, wie das umgesetzt werden kann. Dazu ist ein weiterer Austausch zwischen Parlament und Bürgerrat notwendig. Ich bitte Sie, die Empfehlungen an unseren Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen. Ich möchte auch gern mit den Obleuten der Fraktionen weiter beraten, wie das Format aussehen kann für die weitere Auseinandersetzung und den weiteren Austausch mit dem Bürgerrat. Sie haben uns ins Stammbuch geschrieben, dass diese Themen mehr Beachtung finden müssen. Wir nehmen das ernst.
Dr. Oliver Vogt [CDU/CSU]: Die Aussage ist richtig!
Es ist doch richtig: Wenn wir aus diesem Haus nach draußen gehen, hören wir von vielen: Verstehen die eigentlich, worum es uns geht? Wissen die eigentlich, wie wir fühlen? Deswegen: Ich finde, dieser Bürgerrat hat für unsere Arbeit ganz wertvolle Impulse gesetzt.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Er ersetzt nicht unsere Arbeit, aber er stärkt sie, er legitimiert – gerade bei einem Thema, liebe Kolleginnen und Kollegen, das doch sehr verhetzungsanfällig ist; das muss man sagen. Das ist doch heute schon wieder spürbar gewesen.
Am schlimmsten finde ich, Herr Kollege Felser, wenn gesagt wird: Das geht nicht. – Ich finde, das kostenlose Essen in Bildungseinrichtungen ist ein Punkt, der elementar mit Bewusstseinsbildung – was esse ich? – zu tun hat, aber auch mit elementarer Gerechtigkeit.
Das Schlimmste, was ich seit Beginn meiner politischen Tätigkeit immer wieder erfahre, ist, wenn es heißt: Das geht nicht, weil wir nicht zuständig sind.
Thorsten Frei [CDU/CSU]: Die Verfassung hat schon einen Wert!
Was spricht denn dagegen, wenn der Bundeskanzler bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz dieses Thema mal auf die Tagesordnung setzen und wir gemeinsam mit Bund und Ländern dahin gehend etwas hinkriegen würden?
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Gero Clemens Hocker [FDP]: Ja, aber auch für mein Kind! Du zahlst auch für meine Tochter!
Aber ich gebe dir recht: Wir haben schon beim Heizungsgesetz diskutiert, ob alle eine Förderung brauchen. Da wart ihr allerdings anderer Meinung; ihr wolltet niemanden ausnehmen.
Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Ich finde es richtig, wenn auch Kinder von denen, die reich sind, ein gutes Mittagessen kostenfrei bekommen. Dafür müssen die Eltern dann allerdings auch angemessene Steuern zahlen. Das ist der Punkt, der, glaube ich, sehr, sehr wichtig ist.
Ingo Bodtke [FDP]: Das gab es noch nicht mal im Sozialismus!
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Alexander Hoffmann [CDU/CSU]: Klassenkampf!
Der Bürgerrat hat sich auch an ein ganz heißes Eisen herangetraut, nämlich an das Thema „Tierwohl und Tierwohl-Kennzeichnung“. Da sind wir, lieber Cem Özdemir, richtig weit gekommen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Artur Auernhammer [CDU/CSU]: Ihr wart das Problem!
Aber die Finanzierungsfrage ist noch offen. Der Bürgerrat hat uns hier sehr wertvolle Antworten gegeben. Herr Felser, jetzt fragen Sie hier: Wer will, dass Fleisch zum Luxusgut wird? – Damit bügeln Sie diese Forderung ab. Ich sage Ihnen: Das will hier in diesem Hause keiner. Aber wir dürfen schon offen diskutieren, ob wir das finanzieren sollten, was wir augenblicklich erleben, nämlich dass immer größere Weideflächen in Südamerika geschaffen werden und dass der Fleischverbrauch kontinuierlich ins Uferlose steigt, oder ob wir eher die Frage angehen sollten: Wie kann gutes Tierwohl für Landwirtinnen und Landwirte reizvoll gemacht werden, und wie können wir die Bäuerinnen und Bauern unterstützen, die in Richtung Tierwohl nach vorne gehen? Das ist, finde ich, ein lohnenswerter Diskurs.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gott zum Gruße! „Alle Macht den Räten“, das war schon die Losung des russischen Kommunistenführers Lenin. Und der war ja wie kein anderer für Gewalt, Unterdrückung und Terror bekannt.
Deshalb haben natürlich bei uns als freiheitliche Partei sämtliche Alarmglocken geschrillt,
als die Altparteien einen Sowjet – auf Deutsch: einen Rat – für Ernährung eingesetzt haben. Wir sind ja zum Glück noch weit von der Sowjetisierung der Bundesrepublik entfernt. Aber wehret den Anfängen! Und das, glaube ich, gilt hier umso mehr.
Der Bürgerrat – nichts gegen die Bürgerräte; die haben gute Arbeit gemacht – ist kein demokratisches Gremium, weil er weder in unserer Verfassung vorgesehen noch über Wahlen wie das Hohe Haus legitimiert ist, meine Damen und Herren. Das zeigt sich auch darin, dass die ausgewählten Bürger nicht frei diskutieren durften, sondern von ideologisch handverlesenen Moderatoren beeinflusst wurden.
Dr. Götz Frömming [AfD]: Fast alle: grünes Parteibuch!
war wiederum die Lobbyorganisation „Mehr Demokratie“ verantwortlich, eine grüne NGO, meine Damen und Herren, mit einer Vorsitzenden, die sich selbst als „Politikaktivistin“ bezeichnet, und einem Vorstand, der fast nur aus grünen Politikern besteht. Wen wundert es da also, dass die ausgewählte Hauptmoderatorin Jana Peters nicht nur Parteimitglied bei den Grünen ist, sondern 2021 sogar Vorsitzende der Grünen in Bad Vilbel und im gleichen Jahr dort auch die grüne Bundestagskandidatin war.
Hauptberuflich arbeitet sie für das Beratungsunternehmen IFOK, welches – Zufälle gibt es hier im Hohen Haus – ebenfalls an der Auswahl der Moderatoren für den Bürgerrat beteiligt war. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, das erinnert mich irgendwie an den Graichen-Clan; das hatten wir ja schon einmal.
Kein Wunder, dass sich die neun Forderungen des Bürgerrats bei so viel grüner Diskussionsmanipulation fast eins zu eins wie das grüne Parteiprogramm lesen! Da fühle ich mich dann wieder an den Kommunisten- und SED-Parteiführer Walter Ulbricht erinnert, der sagte: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand behalten.“
der bis ins Esszimmer hineinregieren und uns Bürgern vorschreiben will, was und wie viel wir zu essen haben. Mit uns ist diese totalitäre und freiheitsfeindliche grüne Politik jedenfalls nicht zu machen.
Eine kleine Anekdote am Schluss. Die VW-Kantine darf nach dem kurzzeitigen Verbot nun wieder Currywurst verkaufen und hat letztes Jahr mehr als 8 Millionen Stück verkauft. Neuer Absatzrekord! So sieht Ernährungsfreiheit aus, und die wird es mit uns immer geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Dieser Spruch kam mir bei der Lektüre der Empfehlungen des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ immer wieder in den Sinn, und ich habe mich gefragt: Wozu braucht man in einer parlamentarischen Demokratie derartige Gremien auf Bundesebene? Nach meinem parlamentarischen Verständnis bilden wir Bundestagsabgeordnete als die vom Volk frei gewählten Repräsentanten den Bürgerrat.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Wir brauchen keine Parallelstrukturen, die den hochkomplexen Sachfragen nicht Rechnung tragen können.
Bei dem Gutachten habe ich mich gefragt: Welche Handlungsempfehlungen können im parlamentarischen Verfahren überhaupt umgesetzt werden? Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Es geht hier nicht darum, die engagierte Arbeit der Beteiligten kleinzureden. Die Frage, die ich mir aber stelle, ist: Macht es Sinn, ein solch unverbindliches Gutachten zu erarbeiten, wenn sich der Bundestag letztendlich nicht an die Empfehlungen bindet? Und deshalb stellt sich auch die Frage: Was ist das Gegenteil von gut? – Nicht: schlecht, sondern: gut gemeint. Seit vielen Jahren werden diese Themen bereits in den parlamentarischen Gremien beraten und intensiv diskutiert; aber alle wissenschaftlichen Erkenntnisse scheitern zu oft an der praktischen Umsetzung.
Ich sage: Wenn es einfache Lösungen gäbe, wären alle diese Probleme schon längst vom Tisch. Machen wir es mal an einem Beispiel fest: Gut gemeint ist sicherlich auch die Empfehlung des Bürgerrates für ein kostenfreies und gesundes Mittagessen. Eine ausgewogene Ernährung für alle Kinder und das gemeinsame Mittagessen werden als Schlüssel für gleiche Bildungschancen und Gesundheit angesehen.
Amira Mohamed Ali [BSW]: Ja, das stimmt! Ist ja auch so!
Klingt gut. Aber wie sieht denn die Realität schon heute in den Kitas und Schulen aus? In Gesprächen mit Caterern für Schulessen wird mir immer wieder gespiegelt, dass Eltern das kostenlose Mittagessen für ihre Kinder nicht ausreichend wertschätzen. Was nichts kostet, wird auch nicht genügend wertgeschätzt. Da wird das Essen direkt vom Teller in die Abfalltonne befördert. Da werden Kinder nicht vom Mittagessen abgemeldet, weil es eben nichts kostet und man sich die Mühe spart, das Essen beim Versorger abzumelden.
Was viele gar nicht wissen: Der Anbieter von Schulverpflegung muss das nicht verzehrte Essen auf eigene Kosten entsorgen. Hier werden gut gemeinte Vorschläge auf dem Rücken der mittelständischen Essensversorger ausgetragen. Jüngstes Beispiel: Das Land Berlin leistet sich seit 2019 die Kostenfreiheit für das Schulessen mit jährlichen Kosten von 180 Millionen Euro. Das traurige Ergebnis ist, dass seitdem jedes vierte Berliner Schulessen mittags direkt in der Tonne landet. Die Tafel bekommt nichts, die Schweine kriegen nichts – alles wird kostenpflichtig entsorgt. Das kann nicht die Lösung sein!
Wenn es also subventioniertes Essen geben sollte, befürworte ich einen Unkostenbeitrag, der deutlich unterhalb des Deckungsbeitrags liegen sollte.
Meine Damen und Herren, wir müssen Deutschland entbürokratisieren; da sind wir uns, glaube ich, einig. Zusätzliche Gremien mit reinem Empfehlungscharakter schaffen jedoch wieder einen Zuwachs an Zeit, Personal- und Dokumentationskosten. Das kann nicht unser Ziel sein.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute die Empfehlungen des Bürgerrats „Ernährung im Wandel“ diskutieren; denn wir haben ein Problem. Niemanden geht es etwas an, was ich esse – das ist so eine Geschichte, die wir uns gerne selbst erzählen, insbesondere dann, wenn es um die Politik geht. Klar ist: Diese Geschichte ist falsch. Jeden Tag werden wir von politischen Systemen, die in der Vergangenheit geschaffen wurden, beeinflusst, was wir essen, und ganz klar ist: nicht immer zu unserem Vorteil.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Schauen wir es uns einmal an: Da ist die Mehrwertsteuer, die systematisch pflanzliche Produkte und andere Alternativen benachteiligt. Wir schaffen uns Subventionssysteme an mit einer Lenkungswirkung, die wir gar nicht haben wollen, und Ernährungsumgebungen, die ganz häufig dazu führen, dass die ungesündesten Alternativen die einfachsten sind. Wir müssen uns darüber im Klaren sein: Das schadet vor allem uns selbst und nützt allenfalls einigen wenigen Interessengruppen und ein paar bestimmten Industriezweigen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Über kaum ein Thema lässt sich in der Politik so schwierig sprechen wie über Ernährung; denn kaum ein Thema ist so stark mit Ängsten besetzt und so anfällig für Populismus. Jeder Vorschlag für gesunde Ernährung wird gerne mal bereitwillig als Kulturkampf gegen unsere Nation deklariert. Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein: Das schadet vor allem wieder uns selbst, wenn wir uns einreden lassen, dass ungesunde Ernährung ein elementarer Bestandteil unserer Identität ist.
Thorsten Frei [CDU/CSU]: So ein Quatsch! Es geht um Bevormundung! Die Menschen sind doch nicht dumm!
Wir dürfen nicht dabei zuschauen, wie wir, wie unser Planet und die Tiere in unseren Ställen jeden Tag kränker werden. Deswegen zeigt der Ernährungsrat auch auf, wie gut das funktionieren kann, wenn man wissenschaftsbegleitet und sachlich darüber diskutiert, was wirklich gute Vorschläge sind.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
Der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“, ein Gremium aus 160 zufällig gelosten Bürgerinnen und Bürgern, zeigt, was für tolle Vorschläge dabei herauskommen, und eines der Fokusthemen ist: mehr pflanzliche Ernährung und mehr Tierschutz.
Der Bürgerrat fordert – und wir wollen das umsetzen – an ganz vielen Stellen: mehr Transparenz für die Tierhaltung, eine Finanzierung besserer Tierhaltungsstandards. Hierzu hat unser Minister Cem Özdemir einen Vorschlag vorgelegt.
Auch bei dem Thema Mehrwertsteuer wären wir Grüne natürlich gerne dabei. Wir freuen uns, wenn auch unsere Koalitionspartner bei diesem Schritt mitgehen.
Mir bleibt am Ende nur ein ganz herzliches Danke für Ihre wertvolle Arbeit. Wir nehmen viele Anregungen mit und wünschen uns, dass auch in Zukunft noch viele tolle Vorschläge aus Bürgerräten entstehen.
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Viele Populisten in unserem Land äußern oft: Wir müssen uns unsere Demokratie zurückholen. – Nein, die müssen wir nicht zurückholen – wir müssen sie leben, und wir müssen sie ausgestalten.
Ich bin dankbar, dass es Bürgerinnen und Bürger gibt, die sich im Bürgerrat „Ernährung im Wandel“ engagiert haben. Ein herzliches Dankeschön an die beteiligten Bürgerinnen und Bürger dafür.
Die Ergebnisse haben eines gezeigt: Die Bürgerinnen und Bürger wollen nicht eine Verbotspolitik, wie sie oft von den Grünen hier dargelegt wird. Sie wollen keine Essensverbote, sondern sie wollen mehr Eigenverantwortung. Das ist wichtig, und das müssen wir auch unterstützen.
Wir sollten auf die Ergebnisse des Bürgerrates hören, und ich bin dankbar, dass es dieses Bürgergutachten gibt. Ich bitte aber darum, dieses Gutachten genau zu lesen und nicht nur das herauszulesen, was Ihnen parteipolitisch vielleicht in den Kram passt. Sie müssen sich die gesamten Ergebnisse anschauen, und da sind einige interessante Dinge dabei; zum Beispiel, dass man eine Zuckersteuer ablehnt, oder die Forderung, dass man beim Thema Tierwohl vorankommt. Ja, wir haben bereits die Ergebnisse der Borchert-Kommission, und ich bitte darum, sie dann entsprechend umzusetzen, liebe Ampelkoalition.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir kommt bei der gesamten Diskussion um die Ernährung eines zu kurz: Wir müssen mehr darauf achten, dass sich die Menschen mehr regional und mehr saisonal ernähren. Erdbeeren an Weihnachten – das ist keine saisonale Produktion. Wir müssen hier auch mehr Kompetenz in der Bevölkerung haben. Wir brauchen mehr Bildung in der Bevölkerung, damit sie sich entsprechend gesund ernährt.
Ein weiterer Punkt kam mir bei diesem Bürgerrat leider etwas zu kurz, und ich blicke jetzt bewusst keinen der Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Hause an: Wir haben auf der einen Seite die Energie, die wir zu uns nehmen, und wir haben auf der anderen Seite die Energie, die wir verbrauchen. Das ist nicht immer im Gleichgewicht. Das heißt, zu einer gesunden Ernährung gehören auch Bewegung und Sport dazu, und dieser Aspekt kam mir beim Bürgerrat leider etwas zu kurz. Wir müssen auch dafür sorgen, dass sich die Menschen entsprechend bewegen, dass sie aktiv sind, dass sie sich gesund ernähren, dass sie sich ausgewogen ernähren und vielleicht auch an dem einen oder anderen Übergewicht arbeiten. Ich schaue jetzt netterweise keine Kolleginnen und Kollegen persönlich an.
Meine Damen und Herren, wie gehen wir mit diesen Ergebnissen weiter um? Sie sind eine gute Grundlage, darüber zu diskutieren. Wir werden uns sicherlich in den entsprechenden Ausschüssen damit auseinandersetzen; es sind die einen oder anderen Punkte dabei, über die wir diskutieren werden. Ich kann nur dazu ermuntern, in den Ausschüssen und in den Obleuterunden eine lebhafte Diskussion darüber zu führen. Mit diesem Gutachten haben wir eine gute Grundlage.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Lieber Bürgerrat! Zuerst war ich beim Bürgerrat skeptisch: Noch ein Gremium? Ist das sinnvoll? Was soll das bewirken? Um das herauszufinden, habe ich verschiedene Informationsveranstaltungen besucht. Ich wollte verstehen: Wie werden die Teilnehmenden ausgewählt? Wie wird sichergestellt, dass sie die Vielfalt unserer Gesellschaft möglichst gut abbilden? Und – was mir auch wichtig ist – wie werden die Stimmen sichtbar und hörbar, die sonst in der politischen Diskussion weniger präsent sind?
Ich muss sagen: Das mehrstufige Verfahren per Zufallsauswahl, durch das schließlich 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland ermittelt wurden, hat mich überzeugt; denn so ist eine Art Mini-Deutschland zusammengekommen. Auch die Themenauswahl hat mich überzeugt – es könnte nicht aktueller sein –: „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“. Ernährung betrifft jede und jeden von uns. Ernährung ist eine höchstpersönliche und oft auch eine sehr emotionale Angelegenheit. Jeder ist Experte, und jede Meinung zählt. Genau das ist die Idee hinter dem Bürgerrat.
Nach intensiver Beratung hat er neun zentrale Empfehlungen ausgearbeitet. An erster Stelle steht die Forderung nach einem kostenfreien und gesunden Mittagessen für alle Kinder und Jugendlichen in diesem Land. Die Teilnehmenden haben berichtet, wie sehr sie diskutiert und abgewogen haben. Und ganz bewusst wurde beschlossen: Es soll Platz eins sein, es soll kostenfrei sein – für alle zugänglich, ohne Stigmatisierung.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Da schließe ich mich ausdrücklich an. Und es ist eine ursozialdemokratische Forderung.
Natürlich gibt es auch wieder Stimmen – wir haben sie gehört –, die sagen: Kostenfrei? Da bestellt nachher jeder und nimmt das dann nicht wahr. Wir unterstützen damit die Lebensmittelverschwendung, nach dem Motto „Was nichts kostet, ist nichts wert“. – Das wurde hier gesagt. Essen verdient Wertschätzung, auch wenn es kostenfrei ist; keine Frage. Dafür werden wir Lösungen finden, und dafür haben Sie auch schon Lösungen vorgestellt. Das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Was mich persönlich antreibt, ist der Aspekt der Gesundheit. Wir wissen, welche Auswirkungen eine falsche Ernährung auf unsere Gesundheit hat. Über 1 Milliarde Menschen sind weltweit von Adipositas betroffen; viel zu viele Kinder sind schon darunter. Das ist alarmierend.
Beifall des Abg. Johannes Wagner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Wir sind also dringend gefordert, unserer Fürsorgepflicht als Staat überall dort, wo wir wirken können, nachzukommen.
Das Beispiel Schweden geht mir nicht aus dem Kopf. Dort gibt es seit den 1940er-Jahren ein kostenfreies Mittagessen. Es konnte nachgewiesen werden, dass die Kinder, die über die gesamte neunjährige Schulpflichtzeit gratis Essen bekamen, einen Zentimeter größer wurden und einen höheren Bildungsabschluss erzielten. Es ist einfach Wahnsinn, was das für Langzeitauswirkungen hat. Die Sinnhaftigkeit einer solchen Zukunftsinvestition liegt so sehr auf der Hand.
Wenn wir also als Staat unserer Fürsorgepflicht nachkommen und Kindern ein Mittagessen anbieten, dann muss es einen Mehrwert für die Gesundheit, für die Entwicklung unserer Kinder haben. Es muss ausgewogen sein, und natürlich muss es lecker sein, sonst wird auch ein kostenfreies Essen nicht wahrgenommen.
Täglich essen 17 Millionen Menschen in der Gemeinschaftsverpflegung – in der Kita, in der Schule, in der Uni, in den Betrieben, im Pflegeheim, im Krankenhaus. Der Bürgerrat denkt ganzheitlich, angefangen beim Zugang zu gesundem Essen über Transparenz und die Sicherheit von Lebensmitteln, weniger Lebensmittelverschwendung, mehr Tierwohl, Kinder- und Jugendschutz bis hin zu finanziellen Anreizen durch eine angepasste Mehrwertsteuer.
Für mich ist das hier noch mal die Gelegenheit, um Ihnen meinen höchsten Respekt auszusprechen und Ihnen für Ihre intensive Arbeit zu danken.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Jetzt liegt es an uns, verantwortungsvoll mit diesen Empfehlungen umzugehen und sorgfältig zu prüfen, wie sie praktikabel und rechtssicher Realität werden können. Vielen Dank für Ihren Auftrag.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Mein Wahlkreis ist mein Bürgerrat. Als eine von 735 Abgeordneten beschäftige ich mich demokratisch und verantwortungsbewusst mit allen gesellschaftlich relevanten Fragen, immer im engen Austausch mit Vereinen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern.
Mit der Einsetzung des mehr als 3 Millionen Euro teuren Bürgerrates haben Sie, liebe Ampel, Ihr tiefes Misstrauen gegenüber der repräsentativen Demokratie zum Ausdruck gebracht.
Die Frage, wie wir den Zugang zu einer vielfältigen, ausgewogenen, nachhaltigen und bezahlbaren Ernährung für die gesamte Gesellschaft sicherstellen können, beschäftigt auch uns als Union intensiv. Der Bürgerrat unterbreitet hierzu einige unterstützenswerte Vorschläge.
Mit der Querschnittsempfehlung einer umfassenden Ernährungsbildung und einem Appell an die Eigenverantwortung der Verbraucher greift er eine Grundposition unserer Fraktion auf, die der Bundesregierung allerdings vollkommen fremd ist.
Die Ampel übt sich in Verbots- und Bevormundungsfantasien, wie Landwirtschaftsminister Cem Özdemir unter anderem mit seinem unsäglichen Gesetz für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung beweist, ein Vorhaben, das jeglicher wissenschaftlicher Evidenz entbehrt und dabei auch noch völlig über das Ziel hinausschießt. Wer 70 Prozent aller Lebensmittel pauschal für gesundheitsgefährdend erklärt, dem geht es nicht um das Kindeswohl, sondern um nichts Geringeres als ein grünes Ernährungsdiktat.
Wenn Sie schon nicht auf die Union hören, dann vielleicht auf Ihren Bürgerrat; denn in ihm ist Ihre Bevormundungsagenda laut einer Teilnehmerin auf so viel Ablehnung gestoßen, dass sich das Gremium geweigert hat, Ihr Werbeverbot überhaupt ernsthaft zu diskutieren. Auch beim Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung hält der Bürgerrat der Bundesregierung den Spiegel vor. Der Bürgerrat hat dieses Gesetz klar als das erkannt, was es ist – nichts weiter als ein großer Etikettenschwindel.
Mit der Forderung einer verpflichtenden Weitergabe von genießbaren Lebensmitteln greift der Bürgerrat ein weiteres wichtiges Thema auf.
Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, hätten Sie’s mal gemacht!
In Deutschland landen mit rund 11 Millionen Tonnen pro Jahr zu viele Lebensmittel auf dem Müll. Der Handel stellt genießbare Nahrungsmittel schon heute vielfach auf Spendenbasis zur Verfügung. Doch diese Spenden bergen Haftungsrisiken, die dringend abgebaut werden müssen. Dazu haben wir die Ampel schon vor gut einem Jahr aufgefordert. Passiert ist mit Ankündigungsminister Özdemir aber nichts.
Doch vielleicht entfaltet der Bürgerrat tatsächlich eine Wirkung – als eine sündhaft teure, aber lehrreiche Nachhilfestunde für die Ampel. Mein Appell: Hören Sie auf den Bürgerrat, und leiten Sie eine ernährungspolitische Wende mit Ehrlichkeit, Eigenverantwortung und ohne Bevormundung ein!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Bürgerrates bedanken. Vielen Dank für das monatelange ehrenamtliche Engagement im Rahmen des Bürgerrates! Sie wurden repräsentativ und zufällig ausgewählt; Sie haben das Votum der Bevölkerung zu einem wichtigen Thema wiedergegeben. Ich habe Ihre Arbeit mit großem Interesse verfolgt.
Aus linker Sicht hätte ich mir deutlich radikalere Empfehlungen gewünscht.
Aber im Bürgerrat waren natürlich alle Perspektiven vertreten; das ist auch gut so. Wichtig ist, dass die Empfehlungen des Bürgerrates auch ernst genommen werden – ich glaube, das ist unsere gemeinsame Forderung –;
denn Bürgerräte können dazu beitragen, Denkblockaden im parlamentarischen Raum aufzulösen. Sie sollen die parlamentarische Demokratie ergänzen und stärken. Daher hoffe ich, dass die Bundesregierung die Empfehlungen des Bürgerrates nicht auf ihrem Schreibtisch verstauben lässt.
Zuvor wurden nämlich ähnliche Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft lediglich zur Kenntnis genommen. Vor etwa vier Jahren hat dieser Wissenschaftliche Beirat vergeblich kostenloses Kita- und Schulessen von der Großen Koalition gefordert.
Wir Linke fordern hier seit Jahren kostenloses Kita- und Schulessen für alle Kinder in unserer Gesellschaft.
Daher noch mal unser Appell an die Ampelkoalition: Sorgen Sie endlich dafür, dass bundesweit kostenlose Kita- und Schulessen eingeführt werden. Warum setzen Sie das nicht endlich um?
Eine zeitlich unverbindliche Ernährungsstrategie, wie sie die Bundesregierung veröffentlicht hat, ist unserer Meinung nach völlig unzureichend. Angesichts der Inflation und der steigenden Lebensmittelpreise fordern wir außerdem die Streichung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger des Bürgerinnenrates! Als der Bürgerinnenrat eingesetzt wurde, beschäftigten mich einige Fragen: Würden die Bürgerinnen mitmachen? Würden sie dabeibleiben? Wie wird das Thema angenommen?
Vom 29. September 2023 bis Mitte Januar 2024 haben Sie sich im digitalen Austausch und an Präsenzwochenenden Zeit genommen, das Thema „Ernährung im Wandel“ thematisch aufzuteilen und konkrete Forderungen zu formulieren. Als wir als Abgeordnete am 11. November zu einem Präsenzwochenende kommen durften, war ich beeindruckt von den Meinungsbildern an den Wänden. Es waren Wände aufgestellt, an denen zu bestimmten Themen gevotet werden konnte. Da gab es etwa auf der einen Seite das Thema „pauschales Werbeverbot“. Das wurde mit der Begründung, dass Verbote an sich nichts bringen, abgelehnt. Auf der anderen Seite erhielt ein Labelling von Produkten in den Bereichen Tierwohl, Gesundheit und Klima die uneingeschränkte Zustimmung. Es war sehr beeindruckend, zu sehen, wie dieses große Thema von Ihnen operationalisiert und zusammengefasst wurde und wie die Themen ergebnisorientiert zusammengebracht wurden.
Mir fiel in den Gesprächen die Erwartungshaltung auf: Die Bürgerinnen wollten und wollen ernst genommen werden; aber ich habe gemerkt, dass sie ein bisschen zweifeln, ob das auch passieren würde. Ich muss in Anbetracht dieser Debatte feststellen, dass sie da leider nicht zu Unrecht Zweifel haben. Dazu kann ich für unsere Fraktion gleich noch deutlicher werden.
Ich durfte mich auch mit einer Teilnehmerin aus meinem Wahlkreis zu den Erlebnissen im Bürgerinnenrat austauschen. Ihre Zusammenfassung war, dass es fast zu wenig Zeit gewesen sei, sie aber in jeglicher Hinsicht großartig betreut worden seien, organisatorisch wie inhaltlich. Sie würde es jederzeit wieder machen und empfiehlt allen: Wenn ihr eine Einladung zum Bürgerinnenrat bekommt, nehmt sie an und macht mit!
Die Empfehlungen des Bürgerinnenrates sind ein wichtiger Impuls für unseren parlamentarischen Diskurs. Jetzt muss es an die Umsetzung gehen. Der Bürgerinnenrat ist eine neue Form der direkten Beteiligung. Er ist keine Parallelstruktur, kein Angriff auf die repräsentative Demokratie, sondern eine direkte Beteiligungsform. Er ist eine Meinungsbildungsform, bei der die Bürgerinnen direkt in die Meinungsbildung einbezogen werden können und einbezogen werden. Die Bürgerinnenbeteiligung ist eine Frage, die sich auf allen Ebenen stellt, auch auf kommunaler Ebene und auf Landesebene. Wir haben sie auf Bundesebene in dieser Form beantwortet.
Auch ich möchte mich bei Ihnen allen für Ihr Engagement, für Ihre Offenheit, für Ihre Zeit und für Ihre Neugier bedanken. Als die Ergebnisse des Bürgerinnenrates übergeben wurden, hat es eine Teilnehmerin auf den Punkt gebracht, als sie sagte: Nehmen Sie unsere Forderungen ernst!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Kostenfreies, gesundes Mittagessen in Kitas und Schulen, klar verständliche Lebensmittelkennzeichnung, günstigere Grundnahrungsmittel durch Wegfall der Mehrwertsteuer und selbstverständlich gutes Essen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – das sagt der Bürgerrat „Ernährung im Wandel“, und das finden wir als BSW sehr vernünftig.
Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Setzen Sie diese Forderungen um, und beerdigen Sie sie nicht, wie sonst üblich, auf Druck der mächtigen Lobbys in irgendeinem Hinterzimmer! Da reicht es auch nicht, hier schmissige Reden zu halten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Fakt ist: Wer wenig Geld hat, kann sich eine gesunde Ernährung nicht leisten. 10 Millionen Menschen in Deutschland können sich heute schon bestenfalls jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit leisten. Jedes vierte Kind geht ohne Pausenbrot zur Schule. Das ist die traurige Wahrheit. Gehen Sie bitte mal mit 9 Euro in den Supermarkt, und versuchen Sie, damit ein Abendessen für eine vierköpfige Familie zusammenzubekommen, so wie es die Mitglieder des Bürgerrates gemacht haben! Ich muss sagen: Ich habe den Eindruck, dass das mit Ihrer Lebensrealität absolut nichts zu tun hat. Anders kann ich mir so manche Debatte, die hier geführt wird, wirklich nicht erklären.
Wenn Sie die Beihilfen für den Agrardiesel streichen, wenn die CO2-Abgabe und die Mehrwertsteuer in der Gastronomie erhöht werden, dann bezahlen das nicht die Mitglieder der Bundesregierung, nein, dann bezahlen das die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land. Das ist leider die Wahrheit.
ohne zu garantieren, dass dabei wirklich mehr Tierwohl herauskommt – so wie es der Bürgerrat und die Verbraucherzentrale fordern –, und eben nicht das Fleisch einfach teurer wird, dann habe ich den Eindruck, dass Sie durch höhere Fleischpreise die Bevölkerung erziehen und den Leuten auf die Teller regieren wollen. Das geht nicht, Kolleginnen und Kollegen.
Es ist Ihre Aufgabe, liebe Ampelregierung, dafür zu sorgen, dass sich alle Menschen in Deutschland gutes Essen leisten können. Die Vorschläge des Bürgerrates weisen da den Weg.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunales sage ich Ihnen: Träger der Einrichtungen, in denen das kostenlose Mittagessen für alle Kinder zur Verfügung gestellt werden soll, sind die Kommunen. Sie werden trotz aller Leistungsfähigkeit schon mit dem Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter kaum fertig. Und jetzt zieht wie eine Gewitterwolke mit dem vermeintlich kostenlosen Mittagessen für alle Kinder der nächste Rechtsanspruch am Horizont auf. Auch wenn sich der Bund zur Hälfte an den Kosten beteiligen soll, bleibt mindestens die andere Hälfte der Kosten bei den Kommunen hängen. Angesichts der derzeit angespannten Finanzlage der Kommunen ist nicht ansatzweise vermittelbar, warum die Kommunen die Kosten für die Maßnahme tragen sollen.
Städte und Gemeinden können sich diese ausufernde Form der gesellschaftlichen Beglückung schlichtweg nicht mehr leisten.
Flächendeckend müssen die Hebesätze bei der Grundsteuer angehoben werden, um die Finanzlücken der Kommunen zu schließen. Ein vermeintlich kostenloses Mittagessen für alle Kinder erhöht den Druck, die Hebesätze weiter anzuheben. So werden nicht nur diejenigen belastet, die gar keine Kinder in Betreuung und Schule haben, sondern natürlich auch diejenigen, die tatsächlich finanzielle Hilfe benötigen und diese beim Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket auch bereits bekommen.
Liebe Ampelregierung, neulich haben Sie sich vorgenommen, die Wertschätzung von Kommunalpolitik zu steigern. Die Verärgerung über die immer weiter steigenden Lebenshaltungskosten werden unsere Ehrenamtlichen ausbaden müssen. Das hier ist ein Konjunkturprogramm zur Steigerung der Politikverdrossenheit.
Wer sich für die Umsetzung der Empfehlungen des Bürgerrates ausspricht, muss von Anfang an berücksichtigen, wer eigentlich die Kosten dafür zahlt. Jede Empfehlung hat ein Preisschild, und der Preis für die Kommunen wird besonders hoch ausfallen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP
Sehr geehrter Kollege Dr. Miersch, Sie fragten vorhin, wovor wir eigentlich Angst haben: im Gegensatz zu Ihnen jedenfalls nicht vor der Eigenverantwortung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neun Empfehlungen hat uns der Bürgerrat „Ernährung“ aufgegeben, eine davon ist die kostenlose Kita- und Schulverpflegung. Ich sage: Richtig so!
Beifall bei der Linken sowie der Abg. Amira Mohamed Ali [BSW]
Vor zwölf Jahren hat Die Linke dies hier im Bundestag das erste Mal beantragt. Bisher fehlte der politische Wille, dies aufzugreifen.
Die guten Gründe für diese Empfehlung sind klar: erstens, die Förderung gesunder Ernährung bei Kindern und Jugendlichen in Verbindung mit Ernährungsbildung, was eine gute Ernährung ist, zweitens, die Förderung der Chancengleichheit zwischen den Kindern ohne Stigmatisierung, drittens, die Entlastung der Eltern bei gleichzeitiger Förderung der sozialen Entwicklung – ja, die Gemeinschaftsverpflegung hat eine soziale Funktion –,
Beifall bei der Linken sowie der Abg. Amira Mohamed Ali [BSW]
und viertens, die Entlastung des Gesundheitssystems; denn ernährungsbedingte Krankheiten könnten verhindert werden.
Es wird höchste Zeit, dass sich die Bundespolitik dieses Themas annimmt. Eine Bundesfinanzierung ist möglich, zum Beispiel über eine Gemeinschaftsaufgabe. Der politische Wille ist da. Werden Sie tätig!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Zum Ende der Debatte möchte ich auf ein paar Redebeiträge ganz besonders eingehen und unsere Positionen noch ein bisschen stärken. Mit Blick auf die hier geäußerte Kritik will ich betonen: Die SPD steht hinter dem Bürgerrat. Wir sehen die engagierten Bürgerinnen und Bürger nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie.
Mehr Bürgerbeteiligung ist eine Belebung, und sie kann dazu beitragen, das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken. Das sollte allen in diesem Haus wichtig sein.
Auch ich habe Mitglieder des Bürgerrats kennengelernt. Ihre Motivation konnte ich richtig spüren, und die Arbeit kann sich sehen lassen. Deshalb auch von mir an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle, die diesen Bürgerrat mit Leben und mit Expertise gefüllt haben.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Das Thema Ernährung eignete sich gut. Alle können damit etwas anfangen, und trotzdem kann es auch emotional und kontrovers sein: reine Privatsache oder Staatsangelegenheit, hier die überzeugte Veganerin und dort der leidenschaftliche Fleischesser und ganz viele Menschen dazwischen. Und ja: Alle waren in diesem Bürgerrat vertreten. Die Ergebnisse sind trotzdem so ausgefallen, wie sie ausgefallen sind. Man hat hier bei der einen oder anderen Wortmeldung das Gefühl gehabt, dass die Mitglieder des Bürgerrats sich mal eben so etwas Tolles ausgedacht haben. Das war nicht so. Es wurde lange abgewogen, es wurde diskutiert, und am Ende wurde abgestimmt. Sie alle tragen das Ergebnis gemeinsam mit. Das könnte manchen in diesem Haus auch mal guttun.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Bei uns rennt der Bürgerrat mit seinen Ergebnissen offene Türen ein. Bei anderen hat man wiederum den Eindruck, die Ergebnisse passten nicht ganz so ins Konzept; so sind die Reden eben auch ausgefallen. Bisher fehlten politische Mehrheiten, um bundeseinheitliche Regelungen zu schaffen, oder die Zuständigkeiten der Länder standen diesen entgegen.
Lassen Sie uns den Schwung des Bürgerrats mitnehmen, seine Arbeit wertschätzen und möglichst viele seiner Vorschläge auch umsetzen! Mir liegt auch als Mutter an der Stelle besonders die Empfehlung mit der höchsten Priorisierung am Herzen. All das, was hier als Kritik geäußert wurde, haben die Mitglieder doch auch beraten.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Dem Bürgerrat war all das klar; das ist nichts Neues. Sie wussten es und haben trotzdem genau diese Empfehlungen ausgesprochen. Sie haben sich bewusst dafür entschieden. Und sie haben sich im Hinblick auf das gesunde Mittagessen für Schul- und Kitakinder dazu entschieden, auch wirklich alle zu meinen, auch die Kinder der wohlhabenden Eltern. Sie wollten an der Stelle ganz explizit keinen Unterschied machen. Das war eine bewusste Entscheidung, und die sollten wir ernst nehmen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Gero Clemens Hocker [FDP]
Die Zuständigkeit liegt nicht beim Bund. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen auch in den Ländern, lassen Sie uns das notwendige Geld dafür in die Hand nehmen! Das wäre ein Meilenstein für gesunde Ernährung und soziale Gerechtigkeit in unserem Land und eine Anerkennung der Arbeit des Bürgerrats.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Ihre Kinder malen Bilder, nicht von Autos, nicht von Blumenwiesen, nicht von Einhörnern, sondern von Flugzeugen, die Bomben abwerfen, und von Kellern voller Blut! Genau das berichtet das Kinderhilfswerk UNICEF aus der Ukraine. Zehntausende ukrainische Kinder wurden ihren Familien entrissen, nach Russland entführt. Sie müssen in Lagern leben und werden gegen ihren Willen zwangsadoptiert. In Russland unterstützt das sogenannte Russische Rote Kreuz im Auftrag des Putin-Regimes offenbar militärische Ausbildungslager für Kinder. Jungen und Mädchen werden darin gedrillt, Tarnnetze zu flechten und mit Gewehren zu schießen. Die Kindheit wird diesen kleinen Wesen in der Ukraine, aber auch in Russland durch die Grausamkeit infolge von Putins Krieg geraubt. Diese Kinder sollten doch einfach unbekümmert lachen, lernen und spielen dürfen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Meine Damen und Herren, die Friedensordnung unseres europäischen Kontinents wurde nach zwei verheerenden und blutigen Weltkriegen geschmiedet, auch mit der Hoffnung, dass dann endlich alle Kinder in Europa in Frieden leben können. Es sind Vereinbarungen, die von allen Staaten mitgestaltet wurden, auch und gerade von Russland. Sie beruhen darauf, dass Grenzen nicht mit militärischer Macht verschoben werden. Und sie beruhen darauf, dass Konflikte zwischen Staaten am Verhandlungstisch und nicht auf dem Schlachtfeld geklärt werden.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Jede russische Rakete, jeder russische Schuss zielt auf maximale Zerstörung von Wohnhäusern, Kraftwerken und Krankenhäusern, auf den Tod von ukrainischen Kindern, Frauen und Männern. Aber jede Rakete und jeder Schuss ist auch eine Attacke auf unsere so kostbare Friedensordnung. Diese historischen Errungenschaften dürfen wir nicht einfach der brachialen Gewalt preisgeben, sondern wir müssen sie entschieden verteidigen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP
Die Menschen in der Ukraine, die Menschen in unserem Land, wir alle hier in den demokratischen Fraktionen: Uns alle verbindet die Sehnsucht nach Frieden und der große Wunsch nach einem Ende dieser blutigen Gewalt in der Ukraine.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP
Doch wie lässt sich das erreichen, wenn alle Verhandlungsbemühungen vom Kreml mit Bomben beantwortet werden und wir sehen, dass die Gewalt in den besetzten Gebieten für die Menschen dort mitnichten endet? Deshalb stehen wir vor der Wahl: Lassen wir die Unterstützung der Ukraine auslaufen, oder tun wir viel, aber leider eben nicht genug? Zögern wir, und wiederholen wir immer dieselben Debatten, bis es zu spät ist, und riskieren wir als Politiker damit auch, dass Putin den Krieg am Ende doch gewinnen könnte? Dieses Szenario wäre der größte Horror für die Menschen in der Ukraine. Aber es ist auch die größte Gefahr für unsere Sicherheit und für unsere Friedensordnung.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP
Deshalb sollten wir die Ukraine mit aller Kraft so unterstützen, dass sie diesen Krieg gewinnen kann – mit Diplomatie und neuen Bündnissen, mit humanitärer Hilfe, mit lückenlosen Sanktionen und einer Energiepolitik, die nicht die Kriegskassen von Putin füllt, auch mit Waffen. Und natürlich werden alle Risiken sorgfältig abgewogen. Wir sind uns alle der Tragweite dieser Entscheidungen bewusst, und das lassen wir uns als Grüne von niemandem absprechen, auch nicht vom Bundeskanzler.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP und des Abg. Michael Roth [Heringen] [SPD]
Gemeinsam haben wir in der Koalition, aber auch mit der Opposition schon klar gesagt: keine Bodentruppen, keine Flugverbotszone. Wir verlangen von der Ukraine immer wieder, dass sie angesichts der Risiken und der Gefahren nicht all das tut, was sie nach dem Völkerrecht bei ihrer Selbstverteidigung eigentlich tun dürfte. Umso mehr müssen wir das machen, was für uns möglich ist.
Ja, wir tun bereits sehr viel, aber wir haben in der letzten Sitzungswoche in einem Antrag der Koalition klargemacht, dass noch mehr geht und dass es noch mehr braucht. Die drängendste Frage ist in der Tat die der Munition, aber auch die weitreichender Waffen wie Taurus. Für uns Grüne ist das auch kein Entweder-oder; es braucht beides.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP
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Friedrich Merz [CDU/CSU]: Aha!
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Dr. Alice Weidel [AfD]: Willige Koalition der Kriegstreiber!
Zur vollen Wahrheit gehört: Auch Zögern und Zaudern kann am Ende zur Eskalation beitragen. Denn wenn wir dem skrupellosen Kriegsverbrecher Putin signalisieren, dass wir Angst haben, dass wir streiten, dass wir uns seiner Erpressung beugen, und dann zu wenig tun, dann kann auch Wladimir Putin zur Auffassung kommen, immer einen noch brutaleren Schritt weiterzugehen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP
Und weil es in ungewissen Situationen, bei denen so viel auf dem Spiel steht, immer wieder hilft, auf die Realität zu schauen, statt mit Gefühlen zu argumentieren oder mit ihnen zu spielen: Frankreich und Großbritannien haben bereits ähnliche, wenn auch nicht ganz so weitreichende Marschflugkörper geliefert.
Dr. Alice Weidel [AfD]: Gehen Sie an die Front! Mit gutem Beispiel voran an die Front!
Das hat bisher nicht zur weiteren Eskalation beigetragen. Das hat auch nicht dazu geführt, dass sie auf Moskau abgefeuert werden. Es gibt kein Beispiel für eine Lieferung von Waffen an die Ukraine, bei denen die Ukraine das Vertrauen missbraucht und die Absprachen, die damit getroffen worden sind, gebrochen hätte.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der FDP
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Friedrich Merz [CDU/CSU]: So ist das! Genau so ist das!
Meine Damen und Herren, das Leid der Menschen in der Ukraine ist zu groß, die Gefahr für unsere Sicherheit, für unsere Verbündeten und für unsere Friedensordnung ist zu hoch, als dass eine Debatte darüber einfach für beendet erklärt werden kann.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der CDU/CSU und der FDP
Das gilt für seine gescheiterte Russlandpolitik, und das gilt auch für sein Kanzler-Basta.
Unsere Position als Grüne und, ich glaube, die Position aller Fraktionen ist mehr als glasklar. Wir brauchen dafür auch nicht jede Woche einen Antrag von der Union, der wenig hilfreich ist und den wir auch dieses Mal ablehnen werden.
Thorsten Frei [CDU/CSU]: Das war jetzt kein überzeugendes Argument!
Der gewichtigen Verantwortung bei diesen Fragen werden wir nicht gerecht mit Schaufensteranträgen, mit Sprüchen wie „den Stier bei den Hörnern packen“ und auch nicht, indem wir vermeintliche Geschichten von Frieden erzählen, die offensichtlich nur bis zum nächsten Wahlkampf halten sollen. Unsere Aufgabe ist es, in einem großen Bewusstsein die Risiken unseres Handelns und unseres Nichthandelns sorgfältig, vorsichtig gegeneinander abzuwägen. Diese Verantwortung tragen wir hier alle gemeinsam.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP
In der Realität das zu tun, was in den nächsten Jahren unsere Friedensordnung schützt und die Sicherheit auf unserem Kontinent erhöht: das gebietet der Amtseid.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Am Ende des ersten Quartals 2024 dauert dieser russische Aggressionskrieg gegen die Ukraine nun zwei Jahre an, unvermindert. Es sterben Tausende Soldatinnen und Soldaten auf beiden Seiten, es werden Frauen vergewaltigt, es werden Kinder nach Russland entführt, Städte und Dörfer werden zerbombt. Die Front steht aus ukrainischer Sicht maximal. Es gibt mittlerweile russische Erfolge. Das Personal und die Munition auf ukrainischer Seite werden knapp und knapper. In den Vereinigten Staaten von Amerika, die für die Unterstützung der Ukraine entscheidend waren und sind, verhindert eine innenpolitische Blockade eine weitere Unterstützung.
Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Das sind Ihre Parteifreunde!
Deswegen sind wir jetzt in der Situation eines Abnutzungskrieges, von dem der österreichische Militärfachmann Gustav Gressel sagt: Es ist ein Abnutzungskrieg. Wenn er so weitergeht, verliert die Ukraine.
Währenddessen hat Russland seine Wirtschaft auf Kriegswirtschaft umgestellt: Panzer rollen vom Fließband, im Schnitt werden in Russland pro Tag 1 000 Rekruten neu in den Dienst gestellt.
Vor diesem düsteren Szenario debattieren wir in dieser Woche einen Antrag, Frau Kollegin, den wir schon im vergangenen November in den Deutschen Bundestag eingebracht hatten und der nun in dieser Woche nach langen Beratungen im Auswärtigen Ausschuss, wo Sie eine vorherige Aufsetzung verhindert hatten, diskutiert wird.
Ich möchte dennoch die Gelegenheit nutzen, Frau Kollegin Brugger, Ihnen ausdrücklich für Ihre Rede zu danken und zu sagen, dass sie im Wesentlichen das ausdrückt, was die Fraktion von CDU und CSU zu den Fragen der Unterstützung der Ukraine denkt. Es ist gut, dass wir in diesem Punkt einig sind.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP
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Dr. Alice Weidel [AfD]: Das sagt wirklich alles! Willige Koalition der Kriegstreiber! Sie danken Frau Brugger! Koalition aus Schwarz und Grün!
Nach dem Kriegsbeginn haben wir alle hier – fast alle; wir jedenfalls mit Überzeugung – in einer Sitzung an einem Sonntag nach einer wegweisenden Rede des Bundeskanzlers stehend applaudiert und gesagt: Wir stehen hier jetzt in der demokratischen Mitte zusammen – mindestens, zuweilen auch darüber hinaus – für die Unterstützung der Ukraine.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU/CSU wollen diese Gemeinsamkeit weiter. Aber ich sage auch ganz offen: Mit einem Verhalten, wie es der Regierungschef hier gestern gezeigt hat, wird diese Gemeinsamkeit kaputtgemacht, wird sie zerstört. Das ist nicht nur nicht hilfreich, sondern – ich sage es ganz ausdrücklich – die Anwürfe in unsere Richtung, wenn wir Fragen stellen, das seien Halbwahrheiten oder es gebe sozusagen ein Sonderwissen einzelner Kolleginnen und Kollegen,
Ich will es ganz ausdrücklich sagen, weil wir hier als Abgeordnete sprechen: Herr Kollege Mützenich, Sie mögen Ihre eigene Art haben, Ihre Fraktion zu führen, und genießen dort ja auch eine große Anerkennung. Aber dass Sie hier auffordern, Kolleginnen und Kollegen in anderen Fraktionen wegen eines abweichenden Stimmverhaltens zu disziplinieren, ist kein guter Stil im deutschen Parlament und auch mit Artikel 38 des Grundgesetzes nicht vereinbar. Das sollten Sie sein lassen.
Und ganz grundsätzlich: Wenn es ein Land im Westen gegeben hat, das immer wieder versucht hat, sich mit Russland zu arrangieren und nicht zu scharf zu reagieren – auch wir in gemeinsamer Verantwortung, Herr Kollege Mützenich –, dann ist es doch Deutschland gewesen. Nach der Annexion der Krim und dem hybriden Angriff auf die Ostukraine sind wir nicht nur im Gespräch geblieben. Bundeskanzlerin Merkel hat das Minsker Abkommen ausgehandelt. Wir haben den Betrieb von Nord Stream 1 fortgeführt, wir haben sogar mit Nord Stream 2 begonnen. Das kann man heute nur selbstkritisch betrachten. Der Bundeskanzler – das muss ich anerkennen – ist noch kurz vor Kriegsbeginn bei Putin gewesen und hat gesagt: Es gibt keinen Anlass, dass die Ukraine der NATO demnächst beitreten sollte. – Was war die Reaktion? Herr Putin hat diesen Krieg begonnen.
Dann gab es die Zurückhaltung bei der berühmten Debatte über die Lieferung schwerer Waffen. Wie lange? Monate hat das gedauert. Das hat nur dazu geführt, dass die russische Armee sich weiter hat festigen können, Stellungen aufbauen können, die jetzt verteidigt werden und die es der Ukraine unmöglich machen, dort vorzudringen. Und jetzt erneut ein monatelanges Zögern und ein Nichterklären der Entscheidung, was den Taurus angeht!
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wenn es ein Land gegeben hat, das sich wegen der Ukraine immer zurückgehalten hat, immer versucht hat, offen zu bleiben, war es Deutschland.
Dr. Martin Rosemann [SPD]: Aber wir sind doch die zweitgrößten Waffenlieferer! Von was reden Sie denn?
Wir haben das in letzter Zeit sehr stark kritisiert. Aber Sie müssen doch zur Kenntnis nehmen, dass Herr Putin nicht ein einziges Mal darauf positiv reagiert hat. Er hat nicht ein einziges Mal gesagt: Oh ja, da ist ja Deutschland; Frau Merkel oder Herr Scholz, die sind offen, die versuchen, ein Weniger zu machen. Darauf reagiere ich positiv und nehme mich zurück. – Nein, Ihre vermeintliche Besonnenheit hat Herrn Putin in seiner Aggression gegen die Ukraine immer wieder nur befeuert. Das ist das Resultat.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP
Deswegen bin ich in dieser Situation, auch wenn Geschichte sich nicht wiederholt, bei Daniel Cohn-Bendit, der sagt: Wenn wir irgendeine vergleichbare Situation haben, dann sind wir in einer ähnlichen Situation wie 1938. – Ruchlose Aggressoren brauchen keinen Anlass für einen Angriff; die machen es von sich aus selber. Und so gilt es auch für Herrn Putin.
Deswegen ist das richtig, was Ralf Fücks gestern geschrieben hat, als das jüngste Interview von Herrn Putin kam:
„Putin setzt auf Sieg. Die Ukraine soll wieder eine russische Kolonie werden. Er wird nur den Rückzug antreten, wenn er dazu gezwungen wird. Entweder wir befähigen die Ukraine, den Krieg zu gewinnen, oder wir werden mit ihr verlieren.“
Es gibt keinen dritten Weg.
Deswegen braucht es Entschlossenheit, und deswegen braucht es Klarheit bei der Unterstützung Deutschlands für die Ukraine. Dazu sind Sie alle miteinander gemeinsam aufgerufen. Wenn es heute in der Abstimmung nicht gelingt, dann sollten Sie danach darauf setzen, dass diese Bundesregierung die richtigen und die notwendigen Entscheidungen für die Seite der Ukraine trifft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In keinem anderen europäischen Land, geschweige denn außerhalb Europas wird über ein einzelnes Waffensystem so gestritten wie in Deutschland.
Auf diese Debatte brauchen wir uns nichts einzubilden, auch weil leider eigennützige und niedere politische Beweggründe den Streit anheizen, meine Damen und Herren.
Man muss sich schon fragen, ob diejenigen, die diese Debatte befördern, davon ablenken wollen.
Und da frage ich mich, Herr Kollege Wadephul: Wo leben Sie eigentlich? Deutschland ist das Land, das hinter den USA am meisten für die Ukraine tut – 28 Milliarden Euro in den letzten zwei Jahren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Und da geht es eben in der Tat, Herr Kollege Wadephul, nicht allein um militärische Güter, sondern da geht es auch um humanitäre Hilfe, um Soforthilfe, um wirtschaftlichen Wiederaufbau, aber eben auch um die Flüchtlinge, die immer noch bei uns in Deutschland leben und die hier Schutz gefunden haben. In diese 28 Milliarden Euro sind noch nicht mal die privaten Hilfen eingerechnet. Wir sollten doch stolz sein auf die Bürgerinnen und Bürger, die den Menschen aus der Ukraine, meistens jungen Müttern mit ihren Kindern, die vor diesem Krieg geflohen sind, hier Schutz gewähren. Deswegen brauchen wir doch eine angemessenere Debatte – vielleicht in diesem Haus, aber ich befürchte, nein – als nur den Streit über ein Waffensystem, meine Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wer hat denn die Menschen, die noch bereit sind, sich der Information zu stellen, darüber unterrichtet? Vor wenigen Tagen ist der tausendste ukrainische Patient in einem deutschen Krankenhaus aufgenommen worden. In den restlichen 26 Staaten der Europäischen Union waren es 2 000. Bemerken Sie den Unterschied bei dem, was Deutschland für die Ukraine letztlich auch aus Humanität und aus Menschlichkeit tut? Das gehört auch zu der Debatte dazu. Wir brauchen positive Beispiele, damit der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft auch gelingt.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
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Zurufe von der CDU/CSU
Deswegen: Ich glaube, wir sollten uns auf Wichtigeres konzentrieren. Warum sind andere europäische Staaten nicht in der Lage, mehr Mittel nach ihren Ankündigungen bereitzuhalten? Warum besteht darin ein so großer Unterschied zu uns? Brauchen wir in Deutschland nicht zum Beispiel eine Debatte darüber, wie wir die, die zu uns gekommen sind, die Schutzsuchenden, besser in den Arbeitsmarkt integrieren? Das ist doch letztlich auch für uns eine wichtige Diskussion.
Thorsten Frei [CDU/CSU]: Das ist doch keine Debatte! Machen müssen wir es! Machen müssen wir es!
– Sie reagieren, genau, weil Ihre kleinteilige Debatte den Herausforderungen nicht gerecht wird. Sie können es einfach nicht, meine Damen und Herren von der Union.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Thorsten Frei [CDU/CSU]: Machen Sie doch! Sie sind doch in der Regierung!
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Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Lächerlich!
Ich sage in Ihre Richtung auch – gerade denjenigen, die sich davon angesprochen fühlen –: Brauchen wir nicht auch eine kluge Debatte darüber, wie wir die Länder, die den Krieg in der Ukraine anders deuten oder instrumentalisieren, mehr für das Ziel eines Kriegsendes aktivieren können? Leider – und das müssen wir doch sagen – haben außerhalb Europas viele Länder einen anderen Blick auf diesen Krieg.
Sie sagen, er ist vielleicht durch den Westen verantwortet. Sie reagieren mit Schadenfreude. Andere sagen, das sei das Ende der 500-jährigen westlichen Dominanz der internationalen Ordnung. Damit muss man doch umgehen. Warum schadet es denn diesem Deutschen Bundestag, auch mal die Frage zu stellen, wie wir diese Länder überzeugen können, uns in Europa stärker von dieser Kriegsfessel zu befreien?
Und da bin ich bei der Frage – es wird hier im Deutschen Bundestag offensichtlich manchmal schon als Schandfleck bezeichnet, wenn man sie allein nur stellt –: Ist es nicht an der Zeit, dass wir nicht nur darüber reden, wie man einen Krieg führt, sondern auch darüber nachdenken, wie man einen Krieg einfrieren und später auch beenden kann? Geht es nicht politisch auch um diese Fragen?
Beifall bei der SPD, der Linken und dem BSW sowie bei Abgeordneten der AfD und des Abg. Robert Farle [fraktionslos]
Deswegen sage ich Ihnen auch: Das Interview des Papstes mag verstörend, in seiner Wortwahl unglücklich gewesen sein. Aber sich für den Papst zu schämen: Geht es nicht auch eine Nummer kleiner aus Ihren Reihen? Ich finde, das wird einer angemessenen Diskussion über die Situation des Krieges in der Ukraine nicht gerecht.
Und ich finde, auch die Opposition könnte mehr tun, als den kurzen, kleinen innenpolitischen Vorteil zu suchen. Warum reden Sie nicht mal mit Frau von der Leyen, die schöne Bilder bringt, große Ankündigungen macht, aber als einzige Lösung vorschlägt, nach der Europawahl einen neuen Kommissar für Verteidigung in Brüssel zu bestimmen? Ist das wirklich hilfreich und angemessen für die Ukraine? Und wen beeindruckt es eigentlich, dass der bayerische Ministerpräsident sich mit einem Marschflugkörper abbilden lässt? Vielleicht interessiert das Herrn Söder.
Florian Hahn [CDU/CSU]: Der Kanzler in der Munitionsfabrik! Genau das Gleiche!
Aber wäre es nicht an der Zeit, mit Herrn Weber mal darüber zu reden, sich nicht den Postfaschisten und den Orbáns für später anzubieten? Das ist letztlich doch auch die Frage.
Beifall bei der SPD, der Linken und dem BSW sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Also, meine Damen und Herren, ich finde, manches Maß ist verloren gegangen. Aber ich habe da überhaupt gar keine Bedenken. Auch manches Maß in der Koalition ist nicht mehr dort, wo es sein sollte.
Ich finde, es ist ein Armutszeugnis, dass dem kein Einhalt geboten worden ist. Wenn im Zusammenhang mit dem Regierungschef, dem Bundeskanzler, Begriffe wie „Sicherheitsrisiko“ oder „Unwahrheit“ benutzt werden, dann ist das nicht nur unredlich, sondern – ich sage es sehr deutlich – auch
Dies gehört nicht in eine parlamentarische Demokratie und schon gar nicht in eine Koalition.
Der Bundeskanzler hat von Anfang an der Ukraine beigestanden und die nationale Sicherheit unseres Landes gewährleistet. Beides hat er geschafft, und dafür bedarf es auch der Würdigung und der Unterstützung und nicht der Beleidigung, meine Damen und Herren.
Um es noch einmal etwas deutlicher zu sagen, damit auch Sie von der Opposition – Herr Wadephul und vielleicht der eine oder andere – verstehen, um was es eigentlich überhaupt geht
– da können Sie gerne auch lächeln oder dazwischenrufen –: Im Oktober 2022 befürchtete die amerikanische Regierung den Einsatz taktischer Atomwaffen im Krieg in der Ukraine. Das sollte uns aufhorchen lassen. Manche waren bereits damals davon überzeugt, dass diese Möglichkeit mitgedacht werden musste, und wir können dankbar sein, dass im Weißen Haus ein amerikanischer Präsident sitzt, der alle – glaube ich – notwendigen Signale an Moskau gegeben hat,
damit diese Gefahr nicht real wurde und diese taktische Atomwaffe nicht zum Einsatz gekommen ist, als viele Zehntausende von russischen Soldaten zurückgedrängt, eingeschlossen und möglicherweise auch gefährdet worden waren. Aber das hat nicht gereicht. Es bedurfte eines Wortes – und das zeigt die Änderung der internationalen Ordnung – aus Peking, des chinesischen Staatspräsidenten- und Parteichefs, der das nukleare Tabu noch mal bekräftigt hat. Und wer war an seiner Seite, als dieses nukleare Tabu bekräftigt wurde,
um den Einsatz einer taktischen Atomwaffe zu verhindern? Es war der Bundeskanzler, der gegen Ihren Willen nach China gereist ist und das Gespräch gesucht hat. Und leider gab es auch Zurückhaltung in der Regierung.
Florian Hahn [CDU/CSU]: Das hat er sich sehr schön ausgedacht! Friedensnobelpreis!
Deswegen sage ich sehr klar: Meine Fraktion schafft dem Bundeskanzler den Raum für solche besonnenen Entscheidungen und auch für Besonnenheit in der internationalen Politik; denn dieser Beitrag für die internationale Sicherheit, für die Sicherheit der Ukraine war größer als irgendeine Diskussion über irgendein Waffensystem, liebe Kolleginnen und Kollegen.
es war an der Zeit. Der Regierungschef – und das müssen Sie einfach mal akzeptieren – hat alle Kenntnisse, alle Erfahrungen, alle notwendigen Informationen,
Er hat hier im Deutschen Bundestag den Amtseid abgeleistet, dass er angemessen handelt, aber nicht zum Schaden der Bundesrepublik Deutschland. Bitte akzeptieren Sie das, und glauben Sie nicht denjenigen, die in Talkshows meinen, sie wüssten es besser, und die meinen, sie müssten ihre neuen Bücher anpreisen, die sie mal schnell geschrieben haben. Das ist nicht der Weg für eine angemessene, besonnene Diskussion in der internationalen Politik aufgrund der Gefahren, die dort drohen.
Zum Schluss: Bisher war die umfassende Hilfe für die Ukraine unumstritten. Gleichzeitig werden wir in den nächsten Monaten prüfen müssen, ob wir nicht in die Fußstapfen anderer Länder treten, die Inneres gegen Äußeres ausspielen. Das ist die große Gefahr.
Deswegen wird beim Haushalt eine entscheidende Frage sein, wie wir beides schaffen: die Ukraine zu unterstützen und in unserem Land die notwendigen Investitionen für die Zukunft zu tätigen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Landsleute! Eine Lieferung von Taurus bedeutet die Verlängerung des Krieges. Ja, sie schadet vielleicht Russland, aber den Ukrainern ebenso, und vor allem gefährdet sie Deutschland. Als Alternative für Deutschland verurteilen wir den russischen Angriff auf die Ukraine. Wir stehen für die Gebietssouveränität eines jeden Landes und respektieren den Willen der jeweiligen Bevölkerung. Dafür braucht es Frieden, den wir mit allen friedlichen Mitteln erreichen wollen. Deshalb muss es endlich darum gehen, gemeinsam mit den Kriegsparteien am Verhandlungstisch Lösungsvarianten zu diskutieren.
Die Lieferung von Taurus schadet vor allem Deutschland. Noch werden wir nicht als Kriegspartei wahrgenommen – noch! –; Sie haben es in der Hand, Herr Bundeskanzler. Deshalb bitten wir den Bundeskanzler, in diesem Punkt die Linie für Frieden in Deutschland und in Europa konsequent weiterzuverfolgen. Und lassen Sie sich vor allem nicht von den Kriegstreibern in der CDU, in der FDP und von den Grünen erpressen. Darum bitten wir den Bundeskanzler.
Werte Kollegen, vor nunmehr 75 Jahren hat sich das deutsche Volk ein Grundgesetz gegeben, um – Zitat – „… als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen …“. Und genau das muss doch die oberste Leitlinie sein.
Ein sogenannter Spannungsfall würde hier im Parlament festgestellt. Dann käme die Bundeswehr als Verteidigungsarmee ins Spiel. Nur: So weit dürfen wir es erst gar nicht kommen lassen, meine Damen und Herren. Internationale Verwicklungen sind ebenso zu vermeiden wie ein selbst provozierter Status als Kriegspartei. Beides wollen wir als AfD nicht.
Wir wollen humanitäre Hilfe in einem verhältnismäßigen Rahmen leisten – und das konsequent. Dafür brauchen wir aber eine leistungsfähige Wirtschaft. Aber statt für tragfähige Infrastrukturen zu sorgen, fabuliert die Bundesregierung von Kriegswirtschaft, neuerdings sogar im Gesundheitssektor.
Eine verteidigungsbereite Bundeswehr können wir immer noch nicht vorweisen. 100 Milliarden Euro Sondervermögen – Sonderschulden – liegen bereit und können nicht investiert werden. Warum eigentlich nicht, Herr Pistorius? Stattdessen werden Einweg-Fregatten ins Rote Meer entsandt.
Lassen Sie mich noch einige Sätze zum Thema „Sicherheit in der Bundeswehr“ sagen: Eine ungeschützte Diskussion über die potenzielle Lieferung von Waffen und deren Einsatz lässt ein nötiges Maß an Respekt, Moral und Professionalität vermissen. Der lose Umgang mit Sicherheitsstandards hat eine Situation hervorgebracht, die als offene Einmischung in den Krieg verstanden werden könnte.
Heute geht es um Taurus. Und was wäre der nächste Schritt? Möchten die Kollegen der sogenannten Mitte des Hauses Soldaten in den Kampfeinsatz schicken? Denken Sie vor allem bei Ihrer Gewissensentscheidung – ich weiß, Gewissen gibt es bei Herrn Kiesewetter und Frau Strack-Zimmermann nicht – an die Interessen Ihrer Familien, Freunde und Bekannten!
Wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages entscheiden hier am Ende über Krieg oder Frieden. Deshalb fordere ich Sie dazu auf, sich der eigenen Verantwortung für den Frieden zu stellen und diesen Kriegsantrag der CDU abzulehnen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Menschen in der Ukraine verteidigen ihre Freiheit, ihre Menschenrechte, ihre Demokratie. Deswegen wurden sie von Putin angegriffen, deswegen stehen wir an ihrer Seite, deswegen sind wir solidarisch. Wir wollen die Ukraine mit allem unterstützen, was wir haben, mit allem, was sie braucht, mit allem, was wir abgeben können. Und ja, aus unserer Sicht, aus Sicht der Freien Demokraten, gehört auch der Taurus mit dazu; das sage ich am Anfang der Debatte ganz offen.
Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Zuruf von der AfD: Aha!
Zu dieser Haltung kommen wir aus Überzeugung, von Herzen und nicht wegen Eigennutz, wie das hier behauptet worden ist. Ich finde es auch ein bisschen schwierig, dass hier in der Argumentation häufig Demutsgesten gegenüber Wladimir Putin gemacht werden. Das hatten wir schon.
Beifall bei der FDP und der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Zuruf von der FDP: Bravo!
Es bringt überhaupt nichts, sich ihm zu unterwerfen und darauf zu hoffen, dass er später mit uns gnädig ist. Das wird Wladimir Putin nicht machen. 24 Jahre haben wir das Prinzip „Wandel durch Handel“ versucht; es hat nicht funktioniert. Wladimir Putin kennt nur eine Sprache.
Da wir hier jetzt auch die Atomdebatte gehabt haben: Es kann doch keine Lösung sein, dass das Land mit den meisten Atomsprengköpfen, das immer wieder droht, Atomwaffen einzusetzen, sich erlauben darf, zu morden, zu vergewaltigen, zu schänden, Kinder zu entführen. Das kann doch nicht die neue Weltordnung sein!
Beifall bei der FDP, der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Holger Becker [SPD]
Gegen Wladimir Putin hilft nur Einigkeit, hilft nur klare Kante. Wir brauchen eine starke Bundeswehr, wir brauchen eine starke NATO, wir brauchen Einigkeit innerhalb der NATO. Es darf überhaupt keine Diskussion darüber geben, dass das Bündnisversprechen hält und damit klare Kante gegenüber Putin gezeigt wird. Das respektiert er. Alles andere sieht er nur als Unterwürfigkeit.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Ich habe auch wenig Verständnis für die Geheimniskrämerei, die hier teilweise betrieben wird. Wir haben es ja gestern erlebt, als sich Norbert Röttgen und der Bundeskanzler gegenseitig vorgeworfen haben: „Du kennst Geheimnisse und verschweigst uns die Konsequenzen“ – „Nein, du kennst Geheimnisse“. So kann man keine Debatte vor der deutschen Öffentlichkeit führen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wir müssen ganz klar die Argumente für oder gegen diese Lieferung benennen, und so müssen wir die Debatte führen. Diese Nebelkerzen bringen uns nicht weiter.
Es reicht doch der Blick nach Spanien: Spanien hat ebenfalls dieses System. Kein deutscher Soldat muss in Spanien dafür tätig werden. Und keiner glaubt, dass dann, wenn Spanien diese Waffe mal einsetzten würde, Deutschland irgendwas damit zu tun hätte.
Also: Es geht jetzt nicht darum, immer zu argumentieren, warum man irgendwas nicht will. Wenn man es will, dann kann man es schaffen, und da sollten wir uns jetzt an die Arbeit machen.
Zurufe der Abg. Friedrich Merz [CDU/CSU] und Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]
In der letzten Legislatur waren wir in der Opposition. Da haben auch wir immer den Finger in die Wunde gelegt, wenn wir irgendeine Uneinigkeit gefunden haben. Das betraf die Bewaffnung von Drohnen, die Sie versprochen hatten und nicht durchsetzen konnten; das betraf den Solidaritätszuschlag, den Sie senken oder abschaffen wollten, was Sie nicht geschafft haben. Da haben auch wir immer den Finger in die Wunde gelegt. Das kann man als Opposition machen. Aber die Koalitionsfraktionen müssen deswegen nicht über dieses Stöckchen springen, und das werden wir heute auch nicht tun.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Florian Hahn [CDU/CSU]: Das ist Ihre Begründung? Damit begründen Sie Ihr Nein nachher? Das ist echt schwach, Herr Kollege!
Wir brauchen das auch deswegen nicht zu tun, weil die Beschlusslage klar ist: Der Deutsche Bundestag hat vor drei Wochen beschlossen, dass wir dieses System liefern. Es ist überhaupt keine Frage, dass das den Taurus betrifft.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
😄
Lachen des Abg. Friedrich Merz [CDU/CSU]
Die Beschlusslage des Deutschen Bundestages ist hier eindeutig. Wir brauchen uns jetzt nicht wöchentlich oder sogar täglich von der Union einen Antrag dazu vorlegen zu lassen; die Beschlusslage ist da. Und im Übrigen entscheidet das der Bundessicherheitsrat und nicht der Deutsche Bundestag.
Florian Hahn [CDU/CSU]: Haben Sie endlich mal Eier!
Zum Schluss hätte ich noch einen Tipp an die Union. Der britische Musiker Mike Oldfield hat schöne lange Instrumentalstücke geschrieben. Einige davon heißen „Taurus“, „Taurus 2“, „Taurus 3“. Das ist eine Platte, die man mit Genuss immer wieder auflegen kann und die große Freude macht. Ihre Platte, dass Sie diesen Antrag jetzt immer wieder hier einbringen wollen, nervt eher und vergeudet nur Sauerstoff. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um Ljudmilla, nicht um Leopard. Es geht um Sascha, nicht um Patriots. Und es geht um Iryna und nicht um Taurus. Es geht um die vielen Millionen Menschen in der Ukraine, die ständig dem russischen Terror ausgesetzt sind, die ihr Recht auf ein Leben in Freiheit und Würde verteidigen. Diese Menschen dürfen wir bei unseren Auseinandersetzungen hier im Bundestag nie aus den Augen verlieren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Holger Becker [SPD]
Meine Damen und Herren, uns alle eint der Wunsch nach schnellstmöglichem Frieden – das gilt für die allermeisten hier im Saal; das gilt für die Menschen in Deutschland und in Europa, und das gilt natürlich ganz besonders für Ljudmilla, für Sascha, für Iryna –, und zwar sicherem Frieden; einem Frieden, bei dem die Ukraine nicht ständig dem Besatzungshorror aus Mord, Vergewaltigung und Kindesentführung ausgesetzt ist und bei dem der Konflikt nicht in wenigen Jahren erneut ausbricht. Das ist leider die bittere historische Erfahrung mit dem Einfrieren von Konflikten.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Es gehört auch zur Ehrlichkeit – und das wissen wir natürlich alle –, dass wir hier in diesem Haus bestimmte unterschiedliche Nuancen vertreten. Aber den Eindruck zu vermitteln – womöglich aus innenpolitischem Kalkül –, es seien nicht wir alle, die Frieden wollen, als würde nicht jeder Einzelne von uns nach dem Auftrag im Grundgesetz in dieser Situation ständig die Verantwortung abwägen, die wir haben, als würde irgendjemand gerne ständig über Waffensysteme diskutieren und als säßen die Kriegstreiber nicht ausschließlich im Kreml, ist ein brandgefährliches, ein zynisches und angesichts der Tausenden Opfer ein pietätloses Spiel mit den Ängsten der Menschen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD
Putins Kalkül, meine Damen und Herren, zielt auf die Spaltung seiner Feinde, auf die Spaltung der Demokratinnen und Demokraten im Westen, auf die Instabilität, die daraus erwächst. Das Ziel verfolgt er mit dem Taurus-Leak; das verfolgt er mit den ständigen hybriden Angriffen auf uns. Diesen Plan des Diktators müssen wir durchkreuzen. Darum müssen wir uns auf die Ukraine und auf die Unterstützung konzentrieren und dürfen hier nicht ständig um uns kreisen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Darum ganz konkret zum vorliegenden Antrag der Union. Ich unterstelle Ihnen die besten Absichten in dieser Sache. Aber auch Sie wissen, dass der Bundestag die Lieferung nicht erzwingen kann. Am Ende entscheidet dies die Bundesregierung; das wissen Sie ganz genau, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union.
Und – das sage ich nicht nur an die Adresse der Union – wir brauchen keine weitere Polarisierung in dieser Auseinandersetzung. Wir brauchen eine ehrliche, eine zugewandte, eine respektvolle Auseinandersetzung mit den Bedarfen, die die ukrainischen Soldatinnen und Soldaten an der Front in ihrem Befreiungs- und Verteidigungskampf haben. Dazu hat der Deutsche Bundestag vor wenigen Wochen einen ganzheitlichen Beschluss gefasst.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, diesem Beschluss etwas hinzuzufügen. Wir bekräftigen den zügigen NATO- und EU-Beitritt der Ukraine. Wir wollen die eingefrorenen russischen Vermögen einsetzen. Und wir überwinden die Munitionsknappheit durch Abnahmegarantien, durch internationale Zukäufe und durch Investitionsschutz für die Produktion in der Ukraine.
Ja, dieser Beschluss des Deutschen Bundestages fordert zusätzliche, weitreichende Präzisionswaffen. Und uns allen hier ist klar, dass dafür der Taurus bestens geeignet wäre. Das weiß jeder von uns.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP
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Zurufe von der CDU/CSU: Aha!
Taurus besitzt die notwendige Fähigkeit, das Ungleichgewicht in der Munitionsversorgung auszugleichen. Er besitzt die Fähigkeit, die russische Schwarzmeerflotte auf Abstand zu halten und damit Getreideexporte zu ermöglichen, was wichtig für die Versorgung der Welt ist. Taurus kann Munitionsdepots und die russische Kriegslogistik angreifen und ist damit in der Lage, die Menschen vor dem russischen Terror zu schützen. Ja, das wissen wir.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen kein wöchentliches Glaubensbekenntnis.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe, dass sich viele Menschen in unserem Land im Moment große Sorgen um unsere Sicherheit machen, dass sie verunsichert sind, ob Deutschland angesichts des Krieges in der Ukraine das Richtige und das Notwendige tut, um Frieden, Freiheit und Demokratie in Deutschland und in Europa zu bewahren.
Um es ganz deutlich zu sagen: Für diese Verunsicherung sind aber nicht wir als Opposition verantwortlich. Das macht diese Debatte am heutigen Vormittag einmal mehr als deutlich; denn in der Sache stehen sich die Ampelfraktionen diametral gegenüber. Maximale Uneinigkeit: So begegnet man Ängsten nicht. Ängsten begegnet man durch entschlossenes und einiges Handeln, durch eine offene, eine klare Kommunikation und schlüssige Argumentation und nicht dadurch, dass man sich der Antwort auf eine Frage von nationaler und europäischer Sicherheit erst monatelang verweigert und seine Richtlinienkompetenz dann vor einer Schulklasse erörtert.
Statt dem Souverän in einer Regierungserklärung die Abwägungsgründe für seine Entscheidung darzulegen, hat der Bundeskanzler gestern und Sie, Herr Mützenich, heute mit haltlosen Unterstellungen reagiert.
Sie betonen immer wieder, wie viel Deutschland für die Ukraine tut. Wir tun viel, ja. Aber, offen gesprochen, hier geht es doch nicht um Rankings oder darum, ob der eine mehr tut als der andere –
vieles davon sind bisher übrigens nur Ankündigungen –, sondern es geht doch einzig und allein um die Frage: Tun wir genug, und tun wir alles, was in unseren Kräften steht, damit dieser Krieg mitten in Europa endlich endet? Der Verlauf zeigt uns doch aber, dass wir genau das nicht tun. Im Kern geht es nicht um die Lieferung des einen Waffensystems, sondern es geht um die Frage, wie und womit wir der Ukraine helfen, dass sie diesen Krieg gewinnt, damit Friede überhaupt wieder möglich wird.
Herr Mützenich, Frieden war und ist immer mehr als ein bloßer Waffenstillstand oder ein eingefrorener Konflikt. Dauerhafter und nachhaltiger Frieden heißt Freiheit und Selbstbestimmung. Das gilt doch für uns und muss genauso für die Ukraine in ihren völkerrechtlich anerkannten territorialen Grenzen gelten.
Ich sage ganz offen: Ich bin immer davon ausgegangen, dass wir uns in diesem politischen Ziel unter den demokratischen Parteien dieses Hauses einig sind und dies unsere politischen Entscheidungen leitet. Aber nach Ihrer Rede heute Vormittag, Herr Mützenich, habe ich daran größte Zweifel.
Ihnen, der SPD und dem Bundeskanzler, ging es nie um Reichweiten, technische Voraussetzungen oder rechtliche Vorbehalte. All das waren – das wissen wir jetzt – vorgeschobene Argumente, mit denen der Kanzler uns jetzt über neun Monate lang im Unklaren gelassen hat. Es war und es ist am Ende immer eine Frage des politischen Willens und der Entschlossenheit, sich nicht auf die Kriegslogik des Kremls einzulassen und von Putins Drohgebärden einschüchtern zu lassen.
Genau darauf setzt Russland – im Übrigen nicht erst seit heute, sondern schon sehr lange –, nicht nur mit Waffen, sondern auch mit gezielter Desinformation und Manipulation gegen den Westen. Wollen wir uns wirklich von Russland vorschreiben lassen, wie wir deutsche Politik gestalten, ob und was wir der Ukraine liefern und wie wir ihr helfen?
Wir wissen jetzt: Dem Bundeskanzler fehlt dazu der politische Wille. Und offensichtlich kommt noch dazu, dass er im Unterschied zu unseren Bündnispartnern der Ukraine nicht zutraut, bei der Zielauswahl mit Taurus verantwortungsvoll umzugehen. Für uns jedenfalls ist klar: Eine solche Entscheidung, ein so wirksames und effektives Waffensystem wie Taurus der Ukraine oder im Ringtausch anderen Verbündeten zur Verfügung zu stellen, muss besonnen und verantwortungsbewusst abgewogen werden.
Ja, nichts anderes erwarten wir im Übrigen von einer Bundesregierung und jedem Bundeskanzler dieser Republik. Aber dazu muss dann auch alles auf den Tisch, auch die Risiken und möglichen Konsequenzen des Nichthandelns.
Erstens. Unsere Sicherheit wird doch fragiler, je länger der Krieg in der Ukraine dauert. Durch das vermeintliche Deeskalieren und wiederholte Zögern müssen wir jetzt – im Grunde zwingt es uns dazu – über Waffen debattieren, die womöglich gar nicht erst zum Einsatz hätten kommen müssen.
Zweitens. Das Kopfschütteln unserer Partner in der Europäischen Union und in der NATO über den deutschen Sonderweg nimmt doch mehr und mehr zu. Und das nagt am Zutrauen in uns und schadet dem Vertrauen in unsere Verteidigungsbereitschaft und Verlässlichkeit.
Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Sie haben keine Ahnung!
Drittens. Je länger wir Putin nicht glaubhaft abschrecken, umso schwieriger und härter werden doch die Entscheidungen in der Zukunft werden.
Der Preis ist jetzt schon hoch, doch er wird um ein Vielfaches höher werden, wenn die Ukraine den Krieg verliert – nicht nur, wenn Russland näher an die NATO heranrückt und wir zu unserem Schutz an der Ostflanke noch deutlich mehr an Truppen und Material investieren müssen. Auch noch mehr Ukrainerinnen und Ukrainer werden ihr Land in Richtung Westen verlassen müssen. Noch mehr Frauen, Kinder und Familien werden unter russische Besatzungsherrschaft kommen, verschleppt, vergewaltigt oder getötet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Freiheit und Selbstbestimmung brauchen den Willen und die Bereitschaft, sie im entscheidenden Moment auch entschlossen zu verteidigen. Tun wir dafür wirklich genug? Um diese Frage und um nichts anderes geht es heute. Und das müssen wir vor unserem Gewissen verantworten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der vergangenen Sitzungswoche hier im Deutschen Bundestag intensiv über die Unterstützung der Ukraine und über die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern beraten. Das Ergebnis dieser Debatte war klar: Der Antrag der Union wurde abgelehnt, der Antrag der Regierungsfraktionen wurde verabschiedet.
Nun liegt uns zwei Wochen später wieder ein ähnlich lautender Antrag vor. Und darum beschleicht mich der Verdacht, dass es hier gar nicht um Inhalte geht, sondern um parteipolitische Spielchen. Dafür, liebe Union, ist das Thema wahrlich von zu großer Bedeutung.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Das Dramatische ist: Sie gehen mit diesem Verhalten Putin auf den Leim. Sein Ziel ist es, Zwietracht innerhalb Europas zu säen, und die größte Oppositionsfraktion springt genau über dieses Stöckchen.
Beifall bei der SPD sowie der Abg. Sara Nanni [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Sie verkürzen mit dieser Debatte die Unterstützung der Ukraine auf ein einziges Thema. Das ist nicht nur grob fahrlässig, sondern verschleiert auch die Wahrheit.
Diese ist nämlich: Wir stehen fest an der Seite der Ukraine. Das können Sie doch nicht ernsthaft infrage stellen; Sie kennen doch die Zahlen, sie wurden bereits genannt. Seit Kriegsbeginn hat Deutschland der Ukraine Hilfen im Gesamtwert von knapp 28 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Dazu zählen nicht nur die militärischen Hilfen, sondern auch humanitäre Unterstützung und Aufbauhilfe. Damit ist die Bundesrepublik nach den Vereinigten Staaten die größte Unterstützerin der Ukraine.
Beifall bei der SPD sowie der Abg. Merle Spellerberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Alexander Müller [FDP]
Es ist unanständig, dass Sie durch diese wiederholte zugespitzte Debatte auf den Taurus diese Unterstützungsleistung unter den Scheffel stellen. Auch und gerade deshalb ist es unanständig, weil unsere Bevölkerung diese große Unterstützung mitträgt und der Großteil sie auch befürwortet, was bezüglich der Lieferung des Taurus im Übrigen anders aussieht.
Wir werden die Unterstützung so lange wie nötig fortsetzen; daran besteht kein Zweifel. Ich kann verstehen und es ist wichtig, dass es angesichts der russischen Gräueltaten gegen die ukrainische Bevölkerung Debatten darüber geben muss, wie wir noch weiter unterstützen können.
Ich halte jedoch wenig von öffentlichen Diskussionen über Fähigkeiten oder taktische Einsatzszenarien einzelner Waffensysteme in der Ukraine. Ein Großteil der Eigenschaften bestimmter Systeme unterliegt aus gutem Grund der Geheimhaltung. Wenn Stimmen der CDU/CSU und andere verlangen, dass der Kanzler detailliert darlegt, warum er dies oder jenes nicht liefern will, hilft das in erster Linie Putin bei der Einschätzung unserer und folglich auch der ukrainischen Fähigkeiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, hinsichtlich der Lieferung von Taurus gibt es eine klare, besonnene und gut begründete Entscheidung des Bundeskanzlers. Dafür hat er meine volle Unterstützung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Kanzler zieht in der Taurus-Debatte die rote Linie. Wir kennen Ihre rote Linie – oder besser Ihre roten Linien: Von der Forderung „Keine Waffen in Kriegsgebiete!“ bis zu „Wie aus Helmen Panzer wurden“ waren es ein paar rote Linien. Das Wort dieser Bundesregierung ist nichts wert. Meine Damen und Herren, dieser Kanzler verschiebt rote Linien wie andere Termine.
Wenn die Bürger in Deutschland nicht wollen, dass nach den Panzern bald Taurus geliefert werden, wenn die Bürger in Deutschland nicht wollen, dass der Ausbildung ukrainischer Soldaten an letalen Waffen in Deutschland bald deutsche Soldaten in Kiew folgen, dann haben die Bürger in Deutschland eine Wahl: Stoppen Sie diese Ampelregierung! Wählen Sie den Frieden! Unterstützen Sie die AfD!
Die Altparteien im Deutschen Bundestag lehnen Friedensgespräche kategorisch ab; das haben wir auch heute wieder gehört. Die Waffenlobbyistin und FDP-Politikerin Strack-Zimmermann erklärt dazu: Es gibt nur eine Lösung für Frieden. Russland muss „militärisch besiegt werden“.
Wir müssen „den Krieg nach Russland tragen“. Das sagt nicht ein Mitglied der ukrainischen Rada, das sagt ein deutscher Politiker und CDU-Mitglied, Herr Kiesewetter. – Wir kämpfen einen „Krieg gegen Russland“, erklärt nicht der ukrainische Präsident, sondern die Außenministerin – sie spielt wieder am Handy – Annalena Baerbock. Meine Damen und Herren, wenn man Ihnen so zuhört, könnte man den Eindruck gewinnen: Wenn es allein nach Ihnen ginge, wären deutsche Soldaten bald wieder auf der Krim.
Was Sie da machen, halte ich für brandgefährlich, weil ein Krieg mit Russland ein reales Risiko darstellt. Ihr Verhalten entspricht nicht dem nationalen Interesse Deutschlands und auch nicht dem Interesse der deutschen Bürger an Frieden, an Sicherheit und an Handel. Diejenigen, die unter einem Kriegszustand dank ihrer Privilegierung am wenigsten zu leiden hätten, wollen heute hier darüber entscheiden, ob in letzter Konsequenz unsere Söhne sterben und unsere Bürger unter Entbehrungen leiden müssen. Deutschland droht mit Ihrem Verhalten, mit Ihren Sprüchen, die wir gerade gehört haben, zur Kriegspartei zu werden; ich sage Ihnen das ganz klar.
Was Deutschland hier sein sollte, ist ein ehrlicher Vermittler, ein Makler, weil dieser Krieg – wie jeder Krieg – keine Sieger kennt. Es wird keine „Sieg oder Niederlage“-Option geben. Nur ein Friedensschluss mit einem Interessenausgleich zwischen Russland, der Ukraine und der NATO kann das Sterben und die weitere Zerstörung der Ukraine beenden.
Meine Damen und Herren, 32 Milliarden Euro haben die deutschen Steuerzahler der Ukraine bereits geschenkt. 32 Milliarden Euro für ein Land, das nicht mit uns verbündet ist! 32 Milliarden Euro für ein Land, dessen Generalstab von einem Terrorangriff auf Nord Stream wusste! 32 Milliarden Euro, die eigentlich hier in Deutschland gebraucht werden würden, meine Damen und Herren!
Ich sage Ihnen zum Abschluss ganz klar: Übernehmen Sie endlich Verantwortung! Das ist kein Computerspiel, das Sie hier machen; so hörte sich dieser Überbietungswettbewerb in den letzten Wochen an. Denken Sie an die deutschen Bürger. Denen sind Sie verpflichtet. Sie sind hier nicht in einer ukrainischen Rada, auch in keinem russischen Parlament. Wir sind hier im Deutschen Bundestag. Machen Sie Politik für die Bürger in Deutschland, meine Damen und Herren!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne hätte ich auch den Bundeskanzler begrüßt; aber er entzieht sich ja seit Monaten dieser Diskussion.
Da sagte er, er werde jetzt den Stier bei den Hörnern packen. Aber die Realität bei dem Thema zeigt: Er packt nicht den Stier bei den Hörnern, sondern er läuft vor dem Stier davon, meine Damen und Herren.
Der Verlauf der Debatte und die Beiträge der Ampel zeigen eines: In der Kategorie Nebelkerzen erleben wir bei Ihnen absolute Vollausstattung. Der Kollege Mützenich warf die erste Nebelkerze, als er sagte: Wir sind super, aber die anderen Partner machen so wenig. Warum diskutieren wir nicht darüber? – Das sorgt nicht für Zusammenhalt in Europa; Sie machen damit genau das Gegenteil, Herr Kollege Mützenich.
Nächste Nebelkerze. Sie kritisieren, dass der bayerische Ministerpräsident sich mit Taurus abbilden lässt, weil er dafür wirbt, dass wir Taurus an die Ukraine liefern. Ihr Bundeskanzler stellt sich in eine neue Munitionsfabrik und lässt schöne Fotos machen. Der Unterschied dabei ist: Söder würde Taurus liefern, aber die Bundesregierung ist noch nicht mal in der Lage, ausreichend Munition an die Ukraine zu liefern. So ist die Situation.
Marianne Schieder [SPD]: Gott sei Dank entscheiden Sie nicht darüber, ob geliefert wird!
Sie eiern herum. Herr Kollege Mützenich, Appeasement hat noch nie gegen Tyrannen geholfen. Ihre Appeasement-Haltung macht nicht nur mir Angst, sondern – das konnten Sie nach Ihrer Rede in den Gesichtern der Grünen und der FDP sehen – auch dem größten Teil der Abgeordneten in diesem Hause, lieber Herr Mützenich.
Ich kann Ihnen nur sagen: Ebenso Angst macht, dass Sie von der SPD mit dieser Appeasement-Haltung auf einer Linie sind mit Frau Wagenknecht und Frau Weidel, mit Linken und AfD.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP
Im Wesentlichen geht es heute um unseren Antrag, Taurus zu liefern. Um eine Nebelkerze, Frau Brugger und Kollege Link, gleich mal auszulöschen: Unser Antrag wurde hier nicht erneut gestellt; dieser Antrag ist im November gestellt worden.
Dass die Befassung erst jetzt stattfindet, haben wir Ihrer Verzögerungstaktik zu verdanken. Denn Ihre sogenannte Fortschrittskoalition hat sich gescheut, endlich mal über dieses Thema zu diskutieren. Das ist ärmlich und zeigt, wie zerrüttet dieses Ampelbündnis tatsächlich ist.
Aber sehen wir es positiv: Es ist auch eine Chance, heute für die Ukraine zu stimmen. Wir haben das schon mal gemeinsam erfolgreich gemacht. Welche Wirkung gemeinsam angenommene Anträge entfalten können, haben wir erlebt, als es um die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine ging. Da hat sich dieses Haus durchgesetzt und die Regierung davon überzeugt, dass wir das tun können. Das sollten wir heute wieder tun.
Viele von Ihnen wollen den Taurus an die Ukraine liefern. Mit vielen von Ihnen stand ich bei proukrainischen Demonstrationen wie zuletzt in München anlässlich der Sicherheitskonferenz zusammen auf der Bühne, um die Notwendigkeit der tatkräftigen Unterstützung für die Ukraine deutlich zu machen. Aber warme Worte helfen in diesem furchtbaren Krieg nicht, lieber Toni Hofreiter. Es braucht Taten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Sie haben heute die Chance dazu. Deshalb kann ich Sie nur auffordern: Haben Sie heute endlich den Schneid, das zu tun, wofür wir alle von den Bürgern gewählt wurden! Geben Sie Ihren eigenen Überzeugungen eine Stimme! Stimmen Sie entsprechend ab, und lassen Sie sich nicht vom Bundeskanzler erpressen!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus gegebenem Anlass weiß ich noch relativ genau, was ich vor zehn Jahren gemacht habe. Vor zehn Jahren hätte ich mir nicht vorstellen können, dass sich Juden in Deutschland so unsicher fühlen, dass sie deshalb ans Auswandern denken. Vor zehn Jahren hätte ich mir auch nicht vorstellen können, dass unsere Demokratie wieder von rechten und linken Extremisten bedroht ist. Und vor zehn Jahren hätte ich mir nicht vorstellen können, dass der Krieg mit all seinen furchtbaren Facetten in Europa zurück ist und bereits Hunderttausende Opfer gefordert hat. Ich dachte, die Frage „Freiheit oder Tyrannei?“ ist entschieden. Ich war so guter Hoffnung, dass sich diese Frage meinen Kindern nicht mehr stellt.
Die Frage „Freiheit oder Tyrannei?“ ist aber zurück. Und wenn ich heute einen Wunsch äußern darf: Lassen Sie uns zusammen diese Frage klar beantworten! Wir stehen für Freiheit, und wir kämpfen für diese Freiheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mitten in Europa tobt ein schrecklicher Landkrieg. Deutschland ist mit Abstand der größte Unterstützer der ukrainischen Verteidigung in Europa,
Florian Hahn [CDU/CSU]: Sie waren von Anfang an gegen eine Unterstützung, Herr Stegner!
weil Grenzen nicht mit Gewalt verschoben werden dürfen. Deswegen ist es richtig, dass wir mit Leidenschaft darüber streiten, obwohl ich sagen muss, dass ich für manches, was ich auch aus den eigenen Koalitionsreihen höre, wenig Verständnis habe. Ich weiß gar nicht, wohin diese rhetorische Militanz eigentlich hinführen und wen sie abschrecken soll. Jedenfalls ist sie nicht richtig.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Florian Hahn [CDU/CSU]
Putin führt seinen Krieg nicht nur auf dem Schlachtfeld, sondern er führt auch einen digitalen, hybriden Krieg um die öffentliche Meinung, und man darf ihm nicht auf den Leim gehen. Das tun die Rechtsradikalen, die sein Geschäft betreiben. Bei allem, was uns trennt: Wir haben hier Gemeinsamkeiten gegenüber den Demokratiefeinden. Lassen Sie uns das bei aller Leidenschaftlichkeit, mit der wir hier miteinander debattieren, nicht vergessen.
Aber auch Sie von der Union sollten das Desinformationsschachspiel nicht mitmachen, in dem Sie übrigens mitnichten Großmeister sind. Da, wo Außenpolitik gefragt ist, machen Sie Innenpolitik. Da, wo es um staatstragende Opposition geht, machen Sie Fundamentalopposition. Ihnen geht es nicht darum, langfristigen Schaden zu vermeiden, sondern Sie wollen kurzfristige Schlagzeilen haben, genauso wie ihre republikanischen Parteifreunde in den USA.
Man muss schon sagen: Die Obsession um einen Marschflugkörper, der übrigens eine tod- und zerstörungsbringende Kriegswaffe ist, verlässt zunehmend die Bahnen einer vernünftigen Debatte; in anderen Ländern gibt es sie gar nicht.
Die Vorwürfe an den Bundeskanzler sind grotesk. Angeblich haben Russen an einer Telefonkonferenz von Offizieren teilgenommen. Weder war das so, noch wäre das technisch möglich gewesen. Wahlweise sagen Sie, der Bundeskanzler habe gelogen oder Geheimnisverrat begangen. Nichts davon stimmt. Alles wurde widerlegt, teilweise in Sitzungen, die vertraulich sein müssen. Wegen der technischen Details wurde das ausgeräumt; das weiß Herr Röttgen. Man merkt an dieser Stelle, dass der letzte Außenminister der Union vor 58 Jahren sein Amt verlassen hat. Die außenpolitischen Kompetenzen der Union sind an dieser Stelle vollständig abhandengekommen.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Ulrich Lechte [FDP]
Sie sollten Ihre Leute mal zurückpfeifen. Herr Hahn, Sie haben zwar heute Geburtstag, aber dem sozialdemokratischen Fraktionsvorsitzenden Mützenich Appeasement vorzuwerfen, ist eine Unverschämtheit; das muss ich Ihnen ehrlich sagen.
Es waren die Sozialdemokraten, die den Nazis widerstanden haben bis zum Schluss. Hören Sie auf mit den Appeasement-Vorwürfen!
Und ganz ehrlich: Was Ihre Leute sagen! Herr Kiesewetter – er ist mehrmals zitiert worden – sagt, er wolle den „Krieg nach Russland tragen“. Herr Spahn sagt im Fernsehen, der Kanzler habe Angst, man könne seinen „Angstschweiß riechen“. Als ob es darum ginge, den Schützenkönig von Schöppingen auszurufen! Es geht um Krieg und Frieden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit wäre bei Ihnen wirklich angebracht.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken
Ich muss Ihnen ehrlich sagen: An diesem gefährlichen, verantwortungslosen und infantilen Gerede merkt man, was man zu erwarten hätte, wenn die Bürgerinnen und Bürger eine Merz-, Söder- oder Spahn-Regierung hätten und keine, die von Olaf Scholz geführt wird. Das muss man ganz deutlich sagen.
Erst sagen Sie, der Bundeskanzler richte sich nach den Umfragen, und dann sagen Sie, weil er so rede, seien die Umfragewerte so schlecht. Was stimmt denn nun? Ich sage Ihnen eines: Der Bundeskanzler richtet sich nicht nach demoskopischen Werten und Stimmungen auf Social Media,
sondern er entscheidet besonnen und nach reiflicher Abwägung. Das ist übrigens Ausdruck von Verantwortung. Um es mit Walter Scheel zu sagen – das Zitat haben wir schon häufiger gehört –:
„Es kann nicht die Aufgabe eines Politikers sein, die öffentliche Meinung abzuklopfen und dann das Populäre zu tun. Aufgabe des Politikers ist es, das Richtige zu tun, es populär zu machen.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit über zwei Jahren leiden und sterben Menschen in der Ukraine. Der russische Angriffskrieg ist ein Verbrechen. Die Bombardierung ukrainischer Städte und Infrastruktur muss beendet werden. Russische Truppen haben in der Ukraine nichts zu suchen. Unsere Solidarität gilt den Menschen im Kriegsgebiet und den Millionen auf der Flucht.
Die wichtigste Frage ist: Wie kann das Sterben gestoppt werden, und wie kann dieser furchtbare Krieg so schnell wie möglich beendet werden? Nach zwei Jahren sehen wir doch: Die Lieferung von immer mehr und immer schwereren Waffen hat eben nicht zu einer Beendigung des Krieges geführt. Wir erleben einen festgefahrenen und zermürbenden Abnutzungskrieg mit immer mehr Toten, immer größerer Zerstörung und mit einer enormen Eskalationsgefahr für den gesamten Kontinent und darüber hinaus.
Ich bin schockiert, mit welcher Leichtfertigkeit einige Abgeordnete nach Taurus und nach immer weitreichenderen Waffen rufen, meine Damen und Herren.
Warum diskutieren wir hier eigentlich nie, wie Deutschland sein Versprechen endlich einlösen kann, russischen Deserteuren und Kriegsverweigerern, die sich weigern, für Putin in den Krieg zu ziehen, Schutz und Asyl zu bieten? Das wäre ein echter Beitrag für den Frieden.
Die FDP, habe ich gesehen, plakatiert Marie-Agnes Strack-Zimmermann für die Europawahl jetzt als „Oma Courage“. Nur mal zur Erinnerung: Im Bertolt-Brecht-Stück ist die Mutter Courage eine Geschäftsfrau, die mit dem Krieg Geld verdient, die nicht will, dass er endet, und die alle ihre Kinder im Krieg verliert.
Christian Dürr [FDP]: Deswegen ja auch „Oma Courage“ und nicht „Mutter Courage“!
„Ich lass mir den Krieg von euch nicht madig machen“, sagt Mutter Courage. Frage: Was will uns die FDP mit diesem Plakat sagen? Dass Frau Strack-Zimmermann eine Rüstungslobbyistin ist? Oder was genau wollen Sie damit aussagen?
Herr Bundeskanzler, ich bin selten mit Ihnen einer Meinung. Aber bei der Ablehnung, die Taurus-Marschflugkörper zu liefern, haben Sie uns als Linke auf Ihrer Seite – im Gegensatz zu vielen Abgeordneten von Grünen und FDP. Die Mehrheit der Bevölkerung lehnt es ab, Raketen zu liefern, die eine Reichweite bis Moskau haben.
Aber ich sage auch, Herr Bundeskanzler: Bleiben Sie diesmal standhaft! Denn wir erinnern uns: Bei den Leopard-Kampfpanzern und bei anderen Waffensystemen haben Sie auch erst Nein gesagt, um dann doch zu liefern. Wir sagen: Eine deutsche Kriegsbeteiligung, die Beteiligung deutscher Soldaten muss verhindert werden. Es geht um nicht weniger als die Gefahr eines neuen Weltkrieges.
Mir läuft es kalt den Rücken runter, wenn der französische Präsident Macron über den Einsatz von NATO-Truppen in der Ukraine fabuliert.
Das Eintreten für Verhandlungen ist keine Parteinahme für Putin. Auch dieser Krieg wird am Verhandlungstisch beendet werden. Die Frage ist, wie lange es dauert und wie viele Menschen bis dahin sterben. Wir brauchen eine diplomatische Offensive. Um es mit den Worten von Heribert Prantl zu sagen: Es ist immer noch realistischer, Verhandlungsbereitschaft herbeizuverhandeln, als den Frieden herbeizubomben.
Letzter Satz, Frau Präsidentin. – Sicherheit in Europa und in der Welt erreichen wir nicht durch Kriegstüchtigkeit, durch EU-Atombomben und ein neues Wettrüsten. Langfristige Sicherheit gibt es nur durch dauerhafte Friedenssicherung und den Wiedereinstieg in Abrüstungsverhandlungen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Montag dieser Woche hat die russische Staatsduma eine bizarre Stellungnahme beschlossen, die sie an den Deutschen Bundestag richtet. Darin stellt sie nicht nur unsere Luftwaffe in eine Reihe mit Hitlers Wehrmacht und greift besonders Verteidigungsminister Pistorius persönlich an, sondern sie unterstellt auch der Bundesregierung, sie wolle, dass die Ukraine das militärische Konfliktgebiet ausweitet. Es wird allen Ernstes behauptet, Soldaten aus NATO-Staaten und ausdrücklich auch aus Deutschland seien heute aktiv an Kampfoperationen innerhalb der Ukraine beteiligt. Kolleginnen und Kollegen, das zeigt erneut, welchen Propagandakrieg das russische Regime gegen uns führt.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Hinzu kommt, dass diese Stellungnahme von einem Parlament stammt, das keinerlei demokratische Legitimation hat – siehe Berichte von OSZE und Europarat – und das vom Regime Putin handverlesen eingesetzt ist.
Putins Strategie der Einschüchterung der deutschen Öffentlichkeit dürfen wir durch das Beschwören von Ängsten und Gefahren nicht noch unwillentlich den Boden bereiten. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir uns nicht gegenseitig die Redlichkeit absprechen. Man kann in der Tat bei vielen dieser Fragen zu unterschiedlichen Abwägungen kommen. Aber lassen Sie uns an das erinnern, was wir gemeinsam beschlossen haben. Wir haben in der letzten Sitzungswoche einen Antrag der Koalitionsfraktionen für die Lieferung von zusätzlich erforderlichen weitreichenden Waffensystemen an die Ukraine beschlossen, zum Beispiel für die völkerrechtskonforme, gezielte Unterbrechung des russischen Nachschubs weit hinter den Frontlinien. Kolleginnen und Kollegen, damit hat der Deutsche Bundestag die Türen für die Lieferung des Waffensystems Taurus in jeder Hinsicht weit geöffnet. Für die FDP erkläre ich hier erneut, dass wir erwarten, Herr Bundeskanzler, dass die Bundesregierung dies nun auch in die Tat umsetzt.
Beifall bei der FDP sowie des Abg. Florian Hahn [CDU/CSU]
Sie, Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, beantragen erneut in einem Extraantrag die Lieferung von Taurus. Sie erwecken so ein bisschen den Eindruck, als ob der Bundestag das selbst entscheiden könnte, genauso wie er das bei Bundeswehreinsätzen tut. In dem Antrag arbeiten Sie sich dann auch noch an Bundesverteidigungsminister Pistorius ab. Insgesamt kann ich über den Antrag nur sagen: Das ist zu klein für den Ernst der Lage. Wir sind in einer Situation, wo wir nicht das Hin und Her, das übliche Abarbeiten zwischen Regierung und Opposition brauchen, sondern die Gemeinsamkeit der Demokraten. Dem wird der Antrag nicht gerecht; deshalb lehnen wir ihn ab.
Aber wir sagen umso deutlicher: Wir erwarten, dass der politische Auftrag aus dem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen von allen Teilen der Bundesregierung endlich aufgegriffen wird, damit die Ukraine diesen Verteidigungskampf gewinnen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Bedenken, die die Kritiker einer Lieferung von Taurus ins Feld führen, selbstverständlich sehr ernst; denn Deutschland darf in der Tat kein Kriegsteilnehmer werden. Aber wir als FDP-Fraktion sind nach intensiver Diskussion aller Fakten der eindeutigen fachlichen Meinung, dass sich die von den Kritikern der Taurus-Lieferung genannten Probleme bei Lieferung und Bedienung des Taurus sicher und zuverlässig lösen lassen. Dabei nehmen wir selbstverständlich die Sorgen all derer, die sich Frieden wünschen, sehr ernst. Aber wir halten es für hochproblematisch, wenn vonseiten der Taurus-Gegner mit gefährlich klingenden Andeutungen suggeriert wird, Deutschland könne durch die Lieferung von Taurus Kriegsteilnehmer werden. Diejenigen, die das sagen, wollen sicherlich Schaden vom deutschen Volk abwenden. Das ist natürlich die oberste Maxime, die immer gelten muss. Aber wenn man dieser Maxime folgt und dabei die Bedrohung durch Putins Regime in ihrem ganzen Ausmaß einbezieht, dann muss man die Frage, wie wir Schaden vom deutschen Volk abwenden wollen, anders beantworten.
Was ist besser: der Ukraine in diesen dramatischen Wochen dringend benötigte Waffen nicht zu liefern, was man mit der nötigen Vorbereitung auf sichere Weise tun könnte, oder zu riskieren, dass in Zukunft russische Panzer in Lemberg an der polnischen Grenze stehen? Für uns ist die Antwort klar.
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Kommen Sie bitte zum Schluss.
Lassen Sie uns keine Zeit verlieren. Helfen wir der Ukraine jetzt mit allem, was wir sicher liefern können, auch mit Taurus, bevor es zu spät ist und die Bedrohung für Deutschland noch größer wird.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Union hat offenbar den Ehrgeiz, allen, die die Nase gestrichen voll haben von dieser desolaten Ampel, eindringlich zu demonstrieren, dass es für unser Land tatsächlich noch etwas Schlimmeres geben könnte als einen Kanzler Olaf Scholz, und das wäre ein Kanzler Friedrich Merz.
Schon die Regierung Scholz hat eine rote Linie nach der anderen überschritten. Inzwischen sind wir so weit, dass deutsche Luftwaffenoffiziere in aller Seelenruhe darüber debattieren, wie man mit deutschen Marschflugkörpern russische Ziele zerstören kann. Und nein, der Skandal besteht nicht darin, dass sie sich dabei belauschen lassen, der Skandal besteht darin, dass es mittlerweile normal zu sein scheint, solche Debatten zu führen.
Unsere grandiosen Militärexperten von den Grünen belehren uns jetzt seit zwei Jahren, welchen Gamechanger wir als Nächstes liefern müssen, damit die Ukraine damit garantiert den Krieg gewinnt. Die FDP gibt der Union und damit der Opposition inzwischen Formulierungshilfe, um einen Waffenantrag gegen den Kanzler durchzusetzen. In der CDU schwärmen Leute wie Herr Kiesewetter davon, mit deutschen Raketen Ministerien in Moskau zu zerstören.
Wenn der Papst dann in diesen ganzen Wahnsinn hineinruft, dass Kiew lieber verhandeln sollte, als das Land in den Selbstmord zu treiben, dann wird sogar er von Ihnen allen als Putin-Troll niedergemacht.
Friedrich Merz [CDU/CSU]: Schöner Beifall, den Sie da kriegen! Von rechts kommt der Beifall her! Wunderbar!
Die ganze Welt außerhalb der deutschen Politblase weiß, dass die Ukraine diesen Krieg nicht gewinnen kann, dass in der Ukraine schon lange nicht mehr gesiegt, sondern nur noch gestorben wird, brutal und blutig, jeden Tag, und dass auch Taurus daran überhaupt nichts ändern würde.
Ich komme zum Schluss. – Womit Sie hier fahrlässig spielen, das sind die Sicherheit und im schlimmsten Fall das Leben von Millionen Menschen in Deutschland.
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Ihre Redezeit ist vorbei.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Merz, für Ihre innenpolitischen Taurus-Machtspiele nehmen Sie unser Volk in Geiselhaft und setzen es einem unverantwortlich hohen Risiko aus, bis hin zur nuklearen Vernichtung. Mit der Ausbildung von ukrainischen Soldaten an deutschen Waffen hat die Regierung bereits juristisch den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages überschritten.
Spätestens nach der Debatte in der russischen Staatsduma am Montag ist klar, dass angesichts der Äußerungen der Bundeswehrgeneräle vom russischen Parlament eine Aggression gesehen wird, möglicherweise sogar eine Kriegserklärung. Ich fordere Justizminister Buschmann auf, den Generalbundesanwalt anzuweisen, ein Ermittlungsverfahren gegen die Bundeswehrgeneräle Gerhartz und Gräfe wegen der Vorbereitung eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges einzuleiten.
Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Boris Pistorius hätte die Generäle, die den Krieg im Sinne von Kiesewetter nach Russland tragen wollen, sofort entlassen müssen. Das hat er nicht getan; stattdessen deckt er diese Leute. Pistorius hat damit gezeigt, dass er für das Amt des Verteidigungsministers völlig ungeeignet ist.
Deutschland darf niemals in einen Aggressionskrieg verwickelt werden. Und ja, die Ukraine bombardiert schon seit Wochen, wenn Sie das nicht wissen, russisches Territorium.
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Herr Farle, Ihre Redezeit ist vorüber.
Ich komme damit zum Schluss. – Machen wir die Bundestagswahl zu einem Bekenntnis zum Frieden und gegen den Krieg! Schluss mit den grünen Parlamentariern, –
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Herr Farle, Ihre Redezeit!
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Es war ein bisschen mehr als anderthalb Minuten. Ich hatte Ihnen ja signalisiert, dass Ihre Redezeit schon vorüber ist.
Der letzte Redner in der Debatte ist für die SPD-Fraktion Ralf Stegner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundespolizei ist zentral für die Sicherheitsarchitektur unseres Landes. Sie ist es, die unsere Grenzen sichert – an Land und auf See. Sie ist es, die für Sicherheit sorgt, an Flughäfen, Bahnhöfen, Autobahnen, aber die auch ganz massiv die Länder bei Einsätzen, zum Beispiel bei Demonstrationsgeschehen, unterstützt – hochprofessionell, mit vollem Einsatz, 24 Stunden am Tag. Dafür verdient sie unseren allerhöchsten Respekt, meine Damen und Herren.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP
Die Bundespolizei schafft all das, obwohl die rechtlichen Grundlagen für ihre Arbeit seit über 30 Jahren nicht aktualisiert und modernisiert wurden. Das werden wir nun endlich ändern, meine Damen und Herren. Und dafür bin ich den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sehr dankbar. Herzlichen Dank, dass wir das heute endlich auf den Weg bringen dürfen.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Heute liegt Ihnen der Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes vor. Er enthält eine, wie ich finde, gute Balance zwischen neuen erforderlichen Befugnissen auf der einen Seite und Transparenz für die Bevölkerung auf der anderen Seite. Beides brauchen wir für eine moderne Sicherheitsbehörde, meine Damen und Herren.
Wir wollen den technischen Fortschritt nutzen, um Kriminalität noch effektiver zu bekämpfen. Denn die Gefahrenquellen sind in den vergangenen Jahrzehnten mehr und vielfältiger geworden. Kriminelle bereiten ihre Taten heute zum Beispiel selbstverständlich auch im digitalen Raum vor. Um sich abzusprechen und zu organisieren, nutzen sie die gesamte Bandbreite digitaler Möglichkeiten. Sie kommunizieren online und in Echtzeit, genau wie wir.
Damit die Bundespolizei solche Gefahren effektiv abwehren kann, braucht sie eine neue, gute Rechtsgrundlage, meine Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Bundespolizisten müssen mehr technische Möglichkeiten nutzen können, um kriminelle Schleuser, Extremisten und deren Kontakte ausfindig zu machen. Dazu gehört aus meiner Sicht, die Telekommunikation zu überwachen, Mobilfunkkarten und Endgeräte zu identifizieren und zu lokalisieren oder auch Verkehrs- und Nutzungsdaten zu erheben, wenn es um den Schutz von Leib und Leben geht. Dass die Bundespolizei diese Daten bisher nicht nutzen konnte, hat die Ermittlungsarbeit der Bundespolizei erheblich verlangsamt. Auch deshalb ist es so wichtig, meine Damen und Herren, dass wir das jetzt ändern. Denn es muss eine Selbstverständlichkeit für uns sein: Die Sicherheitsbehörden dürfen nicht schlechter aufgestellt sein als ihr kriminelles Gegenüber. Darum geht es heute, meine Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Auch zur Gefahrenabwehr enthält die Reform neue Regelungen. Die Bundespolizei soll künftig Drohnen zur Bild- und Tonaufzeichnung einsetzen können, etwa wenn ein Lagebild erstellt wird. Wir werden der Bundespolizei außerdem ermöglichen, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen zu verhängen. Beides sind wichtige Maßnahmen und Instrumente, um Straftaten zu verhindern, seien es Landfriedensbrüche, Ausschreitungen bei Fußballspielen oder auch gefährliche Eingriffe in Bahn- oder Luftverkehr. Mit diesen neuen Instrumenten geben wir der Bundespolizei alle Mittel an die Hand, um unser Land stark und sicher zu halten.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Meine Damen und Herren, dass die Erweiterung von Polizeibefugnissen gesellschaftlich umfassend und mitunter kritisch begleitet wird, ist in einem demokratischen Rechtsstaat aus meiner Sicht selbstverständlich. Und ich versichere Ihnen: Das neue Bundespolizeigesetz wird zu mehr Transparenz und Bürgernähe beitragen.
Wir stellen künftig noch besser sicher, dass nur verfassungstreue Männer und Frauen in den Polizeidienst kommen, indem jeder, der sich neu bewirbt, konsequent einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wird.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wenn die Bundespolizei an Flughäfen, Bahnhöfen oder in Zügen Befragungen durchführt, um unerlaubte Einreisen zu verhindern, so können sich die befragten Personen künftig Kontrollquittungen ausstellen lassen. Racial Profiling ist und bleibt in Recht und Praxis der Bundespolizei ausgeschlossen.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das ist ein Zeichen von Misstrauen!
Und wir wollen das Vertrauen in ihre Arbeit auch stärken. Deshalb stärken wir sie mit zusätzlichen Befugnissen. Deshalb schaffen wir zusätzliche Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger, mit und ohne Uniform.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Wo sind denn die Befugnisse?
Meine Damen und Herren, unsere Bundespolizei ist absolute Spitzenklasse. Ich bin sehr dankbar für ihren unverzichtbaren Dienst, den Bundespolizistinnen und Bundespolizisten für unsere Gesellschaft, für den Erhalt unserer Demokratie leisten. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, die Wertschätzung für die Polizei zu verdeutlichen, und zwar nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch rechtlich und finanziell. Ein wichtiger Schritt dafür war, dass wir die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiedereingeführt haben. Das ist ein wichtiges Zeichen echter Wertschätzung dieser Koalition an unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, meine Damen und Herren. Ich darf mich dafür noch einmal bei der SPD-Fraktion, bei Bündnis 90/Die Grünen und der FDP ausdrücklich bedanken. Es geht nämlich nicht um Sonntagsreden, sondern um echte Wertschätzung und die Erweiterung der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Ein Dank an Minister Seehofer wäre schon auch angebracht!
Wertschätzung hat viele Gesichter. – Herr Amthor, Sie können ruhig zuhören. Sie haben es in den letzten Jahren nicht geschafft, die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiedereinzuführen.
Insofern sollten Sie diese Form der Wertschätzung der Polizei gegenüber auch unterstützen.
Wertschätzung hat viele Gesichter, auch ein finanzielles. Deswegen haben wir – trotz der schwierigen Rahmenbedingungen – der Bundespolizei im aktuellen Haushalt einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt. Der Bundestag hat den Etat für die Bundespolizei auf einem sehr hohen Niveau festgeschrieben. Insbesondere sind 1 000 neue Planstellen hinzugekommen, obwohl eigentlich keinerlei Stellen hinzukommen sollten. Für die Bundespolizei ist eine Ausnahme gemacht worden.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Dafür darf ich mich bei den Haushaltspolitikern der Koalition sehr herzlich bedanken.
Für die Jahre 2025 und 2026 ist Ähnliches geplant. Es geht um Kolleginnen und Kollegen, die wir dringend brauchen, meine Damen und Herren. Mit insgesamt rund 6,4 Milliarden Euro ist in 2024 fast die Hälfte des Gesamtvolumens des Einzelplans für die Sicherheitsbehörden des Bundes vorgesehen, allein 4,2 Milliarden Euro nur für die Bundespolizei.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wir nun den nächsten Schritt. Ich danke den Koalitionsfraktionen für die sehr konstruktive Zusammenarbeit bei diesem modernen Bundespolizeigesetz. Vielen Dank dafür! Es ist ein großes Paket, mit dem wir unsere Bundespolizei fit machen für das 21. Jahrhundert, und es ist ein sehr wichtiges Signal:
Wir stehen hinter der Bundespolizei und stärken denen den Rücken, die Tag für Tag in schwierigen Diensten für unsere Sicherheit oft den Kopf hinhalten, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Vorschlag der Ampel für eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes. Ich möchte aber zunächst im Namen der Unionsfraktion den rund 54 000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten, die sich tagein, tagaus um die Sicherheit in unserem Land kümmern, einen großen Dank aussprechen. Sie machen oft unter schwierigsten Bedingungen eine großartige Arbeit, erst recht in der aktuellen Migrationskrise. Herzlichen Dank dafür!
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Manuel Höferlin [FDP]
Damit die Bundespolizei auch in Zukunft ihre vielfältigen Aufgaben so gut erledigen kann, sollte eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes eigentlich auch zeitgemäße und effektive Handlungsgrundlagen liefern.
Konstantin Kuhle [FDP]: Was ist eigentlich mit eurem Gesetz passiert?
Aber das ist an manchen Stellen leider nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist teilweise gerade nicht zeitgemäß. Das zeigt sich zum einen bei der Technik, zum anderen bei den Befugnissen. Zudem führt die Ampel mit dem Gesetzentwurf teilweise Regelungen ein, die die Bundespolizisten nicht in der Arbeit unterstützen, sondern sie geradezu in ihrer Arbeit behindern. Ich möchte Ihnen beide Punkte kurz erläutern.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie betonen immer wieder, wie wichtig Ihnen die Bekämpfung von Schleuserkriminalität ist – zu Recht. Sie erlauben es aber der Bundespolizei nicht – auch in diesem Gesetz nicht –, im Einzelfall zur Abwehr lebensgefährdender Schleusungen auf Messengerdienste wie Whatsapp oder Telegram zuzugreifen.
Konstantin Kuhle [FDP]: Super! Das ist doch gut, dass das nicht drinsteht!
Zu begrüßen ist, dass Sie die Möglichkeit der automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Raum, zum Beispiel auch im Zusammenhang mit Grenzschutzthemen, ermöglichen.
Allerdings müssten Sie diese Regelung auch auf Bahnhöfe und Flughäfen ausweiten. Ebenfalls ausweiten bzw. einführen müssten Sie den Einsatz biometrischer Gesichtserkennung an Kriminalitätsschwerpunkten
Dorothee Martin [SPD]: Das haben die Länder alles schon mal abgelehnt! Auch Ihre Bundesländer!
Wir haben aktuell die Situation, dass die Polizei zum Beispiel bei der Suche nach dem Ex-RAF-Terroristen Burkhard Garweg eine Bauwagenkolonie in Berlin gestürmt hat,
Insofern könnte man mit der Einführung moderner Technik auch an diesen Stellen flüchtigen Terroristen und Schwerstkriminellen wesentlich schneller auf die Spur kommen. Aber auch das will die Ampel anscheinend nicht.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Unverantwortlich!
Ich komme damit zu meinem zweiten Kritikpunkt. Sie führen mit dem Gesetzentwurf zwei Maßnahmen ein, die ein tiefes Misstrauen gegenüber der Bundespolizei zeigen und die die Polizisten in ihrer Arbeit behindern, einige sagen sogar: gefährden. Warum ist das so? Erstens führen Sie die individuelle Kennzeichnungspflicht ein. Das heißt, Sie wollen, dass künftig jeder Bundespolizist im Einsatz seine Dienstnummer oder gar seinen Namen auf der Uniform tragen muss. Sie begründen das scheinheilig mit Bürgernähe und Transparenz. Aber eigentlich sehen Sie in jedem Bundespolizisten einen potenziellen Anwender rechtswidriger Gewalt.
Sebastian Hartmann [SPD]: Das ist eine üble Unterstellung! Das ist Zersetzung!
Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf keine einzige belastbare Zahl vorgelegt, wie oft ein Bundespolizist nach einem Fehlverhalten nicht identifiziert werden konnte.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Getroffene Hunde bellen!
dass Sie die Bundespolizisten selbst gar nicht ernst nehmen. Die befürchten nämlich eine Gefährdung ihrer selbst und ihrer Familien. Ihnen scheint das egal zu sein. Aber man sollte das nicht leichtfertig abtun.
Linksextremisten haben in der Vergangenheit schon Fotos von Berliner Polizisten im Netz veröffentlicht und zur Mitteilung von deren Privatadressen aufgefordert.
Ihre falsche Schwerpunktsetzung sieht man auch daran, dass Sie für dieses ideologische Projekt 30 Millionen Euro einmalig, 900 000 Euro jedes weitere Jahr ausgeben und gleichzeitig im nächsten Haushalt die flächendeckende Anschaffung schusssicherer Helme und Westen für Terrorlagen versagt haben. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, nenne ich eine falsche Schwerpunktsetzung.
Künftig muss jeder Bundespolizist bei jeder Personenkontrolle die kontrollierte Person auf ihr Recht hinweisen, dass sie eine Kontrollquittung erhalten kann. Auf Verlangen muss diese auch ausgestellt werden. Das wird die Arbeit unserer Bundespolizei im Alltag massiv beeinträchtigen.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Misstrauen gegen die Polizei!
Wir alle wissen genau, dass das sehr viel Zeit kostet und weniger Kontrollen stattfinden werden, weil in dieser Zeit nicht kontrolliert werden kann. Das ist das eine. Aber das Zweite ist: Mit dieser Kontrollquittung setzen Sie die Bundespolizisten permanent dem Verdacht aus, sie würden generell bestimmte Personengruppen verfassungswidrig diskriminieren, was man ja vorhin auch Ihren Ausführungen wunderbar entnehmen konnte. Ich sage Ihnen eins, Frau Faeser: Solche Folgen können Sie doch nicht wirklich ernsthaft wollen. Das hat mit Respekt vor den Bundespolizisten nichts zu tun.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD
Was kann man also zusammenfassend zu diesem Gesetzentwurf sagen? Die Ampel kann keine Sicherheit. Die Ampel ist selbst ein Sicherheitsrisiko. Sie versagt der Bundespolizei notwendige zeitgemäße Befugnisse. Sie – Sie alle zusammen – behindern sie aus ideologischen Gründen in ihrer Polizeiarbeit mit unnötiger Bürokratie. Wir werden diesen Gesetzentwurf daher ablehnen.
Sebastian Hartmann [SPD]: Da wäre der Zwischenruf „Fake News“ noch ein Euphemismus!
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Daniel Baldy [SPD]: Sie können sich auch an den Beratungen beteiligen!
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich nach der nächsten Rednerin die Urnen für die namentliche Abstimmung schließe. Sollten Sie noch nicht abgestimmt haben, bitte tun Sie es jetzt.
Die nächste Rednerin ist für Bündnis 90/Die Grünen Dr. Irene Mihalic.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit der letzten grundlegenden Novellierung des Bundespolizeigesetzes – die Ministerin hat es gerade gesagt – sind sage und schreibe 30 Jahre vergangen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Ernsthaft!
Dabei regeln wir insbesondere Fragen der Datenverarbeitung und Datenerhebung neu und wagen uns dabei auch an schwierige Bereiche wie zum Beispiel den Einsatz von V-Leuten heran. Da kann sich die Regelung im Gesetzentwurf wirklich sehen lassen, meine Damen und Herren.
Frau Lindholz war eben schon so freundlich, auf ein paar Punkte aus diesem Bereich hinzuweisen. So wird es eine anonymisierbare Kennzeichnung geben, so wie wir es auch schon aus vielen Bundesländern kennen und wo nicht die Welt untergegangen ist, Frau Lindholz.
Martin Hess [AfD]: Das ist der Maßstab der Grünen: Die Welt geht nicht unter, also machen sie es!
Damit gehen wir einen wichtigen Schritt, um polizeiliches Handeln transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Das ist nicht nur ein wichtiger bürgerrechtlicher Erfolg, meine Damen und Herren, sondern im Kern auch eine positive Entwicklung für Polizistinnen und Polizisten; denn wenn bei einem Einsatz, vielleicht aus Überforderung oder aus anderen Gründen, Fehler gemacht werden, dann wirkt sich das nicht negativ auf vielleicht unbeteiligte Kolleginnen und Kollegen aus, sondern kann individuell zugeordnet werden. Entgegen manchen Unkenrufen handelt es sich hierbei also nicht um ein Misstrauensvotum oder einen Generalverdacht gegen die Polizei an sich,
sondern die Erfahrungen aus den Bundesländern, übrigens auch aus vielen anderen europäischen Ländern, zeigen, dass es keine Nachteile für die Beschäftigten gibt. Ganz im Gegenteil: Die Kennzeichnung schafft Vertrauen und Transparenz. Und Vertrauen ist unerlässlich für den Erfolg polizeilicher Arbeit.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
Wir konnten bereits während der Kabinettsbefassung einen tragfähigen Kompromiss finden, um unzulässigen Praktiken bei verdachtsunabhängigen Kontrollen entgegenzuwirken. „Kompromiss“ sage ich deshalb, weil wir eigentlich die Befugnis zur Durchführung solcher Kontrollen gerne durch eine echte Kontrollbefugnis mit klaren Zulässigkeitsvoraussetzungen ersetzt hätten. Aber wichtig ist, dass es uns unter dem Strich gelungen ist, durch die Veränderung der bestehenden Befugnis eine rechtssichere Grundlage für Kontrollen zur Verhinderung unerlaubter Einreise zu schaffen und damit Vorfällen von sogenanntem Racial Profiling entgegenzuwirken. Dafür haben wir insgesamt drei Maßnahmen getroffen:
Erstens haben wir analog zum Landespolizeigesetz in Schleswig-Holstein eine Antidiskriminierungsklausel eingefügt. Zweitens haben wir eine entscheidende Präzisierung der Zulässigkeitsvoraussetzungen vorgenommen; denn zukünftig müssen für solche Kontrollen neben der grenzpolizeilichen Erfahrung auch aktuelle Lageerkenntnisse oder entsprechende Prognosen vorliegen, dass zum Beispiel bestimmte Bahnanlagen oder Strecken oder Züge auch tatsächlich zur illegalen Einreise genutzt werden.
Drittens – darauf wurde gerade schon hingewiesen – ist die Einführung von sogenannten Kontrollquittungen ein wichtiger Faktor, um den Begründungsaufwand für verdachtsunabhängige Kontrollen zu erhöhen und damit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das hat der Bundespolizei an Bürokratie gerade noch gefehlt!
Lassen Sie mich das bitte noch bemerken: Dass polizeiliche Maßnahmen begründet werden müssen, ist im Rechtsstaat der Normalfall, meine Damen und Herren.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Absolut!
Und auch die Kontrollquittung ist keine verrückte neue Erfindung der Ampel, wie Sie vielleicht glauben, sondern eine praxistaugliche Lösung, die woanders längst zum Alltag gehört.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Die Polizei in den USA ist nicht vergleichbar mit der Bundespolizei!
Schauen Sie mal nach Großbritannien! Zum Teil gilt es auch für Spanien. Überall werden Sie eine Kontrollquittung bekommen, wenn Sie da kontrolliert werden. Auch das schafft Transparenz und erhöht den Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, schafft aber auch Handlungssicherheit für die Polizei.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Wir haben einen ganz anderen Standard als die USA!
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Zuruf von der AfD: Das führt doch nur dazu, dass die Bundespolizei nicht mehr arbeitsfähig ist!
Wir befassen uns in dieser Reform aber auch damit, wie wir einen effizienteren Rahmen für die Arbeit der Bundespolizei schaffen können. Und da muss man sich mal fragen: Wie sinnvoll kann es eigentlich sein, dass die Bundespolizei nicht zuständig ist, wenn an einem Bahnhof zum Beispiel ein Geldautomat gesprengt wird? Wir sind der Ansicht, dass für Verbrechen, die an Orten, an denen die Polizei örtlich zuständig ist, sie auch sachlich zuständig sein sollte. Darüber wird im Gesetzgebungsverfahren noch zu reden sein.
Neben solchen Zuständigkeits- und Kompetenzfragen müssen wir uns aber auch noch andere Fragen stellen: Wie kann gute Polizeiarbeit gewährleistet werden, wenn die Liegenschaften, wenn die Wachen, die Dienststellen, die Büros in so einem schlechten Zustand sind, dass man sie eigentlich niemandem mehr zumuten kann?
Beifall der Abg. Susanne Menge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Die Bundespolizei mit ihren mehr als 50 000 Beschäftigten nimmt eine zentrale Rolle in der Sicherheitsarchitektur Deutschlands ein, und deswegen sind wir es den Beschäftigten auch schuldig, dass wir für sie gute Arbeitsbedingungen schaffen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
Wir haben bereits die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage eingeführt und erkennen damit auch die bedeutende und zum Teil wirklich sehr schwere und herausfordernde Arbeit der Polizei an. Das war ein erster und ganz wichtiger Schritt – dem Sie sich in der Regierung übrigens immer verweigert haben –
für gelebten Respekt vor der herausragenden Leistung unserer Polizistinnen und Polizisten.
Dennoch muss sich die Bundesregierung weiter dafür einsetzen, dass Dienststellen und Ausbildungsorte auf Vordermann gebracht werden, Überstundenberge abgebaut werden, WLAN in den Einrichtungen keine Ausnahme bleibt und damit der Arbeitsalltag der Polizei endlich erleichtert wird. Auch müssen wir unseren polizeilichen Nachwuchs im Blick behalten: Durch Fortbildungsmöglichkeiten und individuelle Weiterentwicklung kann die Bundespolizei für junge Menschen auch in Zukunft ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Und das ist ganz wichtig, wenn wir um die besten Köpfe in unserer Gesellschaft für die Arbeit bei der Bundespolizei werben.
Beim Bundespolizeigesetz stehen wir jetzt am Anfang der parlamentarischen Beratung. Wir werden uns intensiv dafür einsetzen, dass am Ende ein Gesetz steht, das die Bundespolizei in ihrer Arbeit stärkt, die Ermittlungen erleichtert und Bürgernähe ausstrahlt. Ich sehe uns da auf einem sehr guten Weg.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP
PVizepräsidentin Yvonne Magwas: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich die namentliche Abstimmung schließen. – Ich sehe jetzt niemanden, der noch ad hoc rausrennt. Die namentliche Abstimmung ist hiermit geschlossen, und die Schriftführerinnen und Schriftführer können bitte auszählen. Das Ergebnis gebe ich Ihnen dann später bekannt.1Ergebnis Seite 20107 D
Der nächste Redner jetzt in der Debatte ist für die AfD-Fraktion Steffen Janich.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Boulevardzeitung mit vier Buchstaben titelte vor einer Woche: „Schimmel, Ratten und Mäuse: Deutschlands schäbigste Polizeiwache.“ Dieser Artikel beschreibt die hygienischen Zustände für Bundespolizisten in der Wache im Hagener Hauptbahnhof. In der Wache leben Mäuse, unter der Treppe liegt eine tote Ratte, überall stehen Luftreiniger gegen den Schimmel, so liest man in der Beschreibung der Zeitung. Kanister mit AdBlue müssen aus Platzgründen neben dem Vernehmungstisch gelagert werden. Eine bauliche Vergrößerung der Wache wird nicht vorgenommen, weil die Müllpresse hinter der Wache erhalten bleiben soll. Das ist heute der real existierende Zustand bei unseren Bundespolizisten in Deutschland.
Und was macht die Bundesregierung? Bundesinnenministerin Nancy Faeser präsentiert einen Gesetzentwurf, der den Arbeitsalltag für Bundespolizisten eher erschwert als vereinfacht. Nein, Frau Faeser, so geht das nicht!
Schon zu Beginn, in § 1, liest man unter „Allgemeines“ die Vorgabe, dass die Bundespolizei „respektvoll und frei von Diskriminierung“ handeln soll. Ich sage Ihnen: Das deutsche Volk will eine Polizei, die nach Recht und Gesetz arbeitet. Unser Volk will keine Polizei, die die Fantasien linker Identitätspolitik umsetzen muss. Nicht Polizeibeamte müssen den Respekt vor Straftätern lernen, sondern Straftäter müssen endlich wieder den Respekt vor unserer Polizei lernen.
Kritisch zu sehen ist auch die nun obligatorische Teilnahme der Bundespolizei an Auslandsaufgaben. Aus einer Kannvorschrift wird nun eine allgemeine Pflicht. Unsere Bundespolizei hätte eigentlich hier in Deutschland alle Hände voll zu tun, die Grenzen und die deutschen Bürger zu schützen. Dies sollte zunächst gewährleistet werden, bevor sie von der EU oder den Vereinten Nation zusätzlich belastet wird.
Die Gesetzesänderung strahlt nun mit neuen Vorgaben bei der Durchsuchung von Trans- und nichtbinären Personen. Es ist kein Witz: § 62 soll den Beamten zukünftig bei der Behandlung festgehaltener Personen vorschreiben, dass bei trans- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Personen der geäußerte Wille bezüglich der Unterbringung berücksichtigt werden soll. Gleiches steht übrigens auch analog im § 65 zum Thema „Durchsuchung der Person“. Anders ausgedrückt: Jeder Beschuldigte kann zukünftig in der polizeilichen Maßnahme sein Geschlecht selbst definieren. Meine Damen und Herren, Gott schuf zwei Geschlechter des Menschen, und er wusste, was er tat.
Ganz anders bei Rot, Grün und Gelb: Die rechtlichen Folgen werden von den Polizeibeamten zu tragen sein, wenn der Beschuldigte im Nachgang angeben sollte, nicht im Sinne einer Geschlechtszuordnung behandelt worden zu sein. Eine solche Rechtsunsicherheit werden wir in dieser Interessenlage niemals zulassen.
Die Polizei hat das Recht, Personen zu befragen. Mit der Verpflichtung für alle Bundespolizisten, jeder in einem Zug zu kontrollierenden Person eine Bescheinigung über die polizeiliche Maßnahme und deren Grund in Papierform auszustellen, gibt die Innenministerin unsere Polizei gänzlich der Lächerlichkeit preis. Demnächst wird es dann wohl, wenn die Polizei ihre Maßnahme beendet hat, heißen: Geben Sie mir mal bitte die Rechnung, Herr Obermeister! – So etwas ist völlig inakzeptabel.
Die Polizei bekennt sich uneingeschränkt zur verfassungsmäßigen Ordnung. Indem die Innenministerin die Sicherheitsüberprüfung zur Regel für Polizisten macht, stellt sie die Polizei unter einen Generalverdacht irgendeiner verfassungsfeindlichen Gesinnung. Das wird das Vertrauen der Polizei in unsere oberste Dienstvorgesetzte nachhaltig beschädigen, und aus diesem Grund lehnen wir das ab.
Wir als AfD gehen einen anderen Weg. Seit der Gründung unserer Partei haben wir es als unsere Verpflichtung angesehen, die Beamten unserer Bundespolizei seitens der Politik zu unterstützen. Wir haben die praktischen Bedürfnisse der eingesetzten Bundespolizisten unmittelbar in unsere Initiativen einfließen lassen.
Unser heutiger Antrag zielt darauf ab, unsere Bundespolizei zu unterstützen und ihre Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Wir fordern dauerhaft mehr Personal in grenznahen Dienststellen, die Begleitung von Mitarbeitern des BAMF für Erfassungsdienste bei Polizeieinsätzen in Bezug auf illegale Migration, die schnellere und einfachere Einrichtung von Kontrollstellen auf Bundesautobahnen, den dauerhaften Einsatz von sogenannten Agrarzelten bei stationär geführten Grenzkontrollen, Dashcams in Polizeifahrzeugen für die Dokumentation von Verfolgungsfahrten, Erleichterungen bei der Durchführung der Abschiebung von Straftätern sowie mehr praktische Einsatzbefugnisse für unsere Bundespolizei.
Wir halten denjenigen den Rücken frei, die sich täglich vor uns stellen, um unseren freiheitlichen Rechtsstaat zu schützen. Die Anpassung des Bundespolizeigesetzes muss also ziel- und praxisorientiert sein. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch mal darauf verweisen, dass die Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung zulasten der Beamten bereits zu einem tiefgreifenden Vertrauensverlust geführt hat.
Ich bitte daher um Unterstützung für unseren Antrag. Nicht nur wir von der AfD-Fraktion werden es Ihnen danken, sondern auch und insbesondere unsere Bundespolizei.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das waren noch gute Zeiten!
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Philipp Amthor [CDU/CSU]: Da war die FDP auch noch gut!
Im Jahr 1994 wurden die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn zusammen in die Deutsche Bahn AG umgewandelt. 1994 wurde Michael Schumacher das erste Mal Weltmeister. Und 1994 startete IBM den Verkauf des ersten Smartphones – dem Personal Communicator, so groß wie ein Schuhkarton und ein halbes Kilo schwer.
Aus dem Jahr 1994 stammt auch die aktuelle Version des Bundespolizeigesetzes. Und gäbe es nicht schon die Notwendigkeit aufgrund von Urteilen, EU-Vorgaben und der veränderten Zeit – allein der Zeitraum von 30 Jahren wäre Grund genug, dieses Polizeigesetz endlich einmal zu novellieren. Das haben Sie nie geschafft, meine Damen und Herren.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dorothee Martin [SPD]
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Marianne Schieder [SPD]: Das ist ihnen nicht eingefallen in den letzten 16 Jahren!
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Wir haben es 2021 durch den Bundestag gebracht!
Ich darf an dieser Stelle einmal den Bundespolizisten, aber auch allen Polizisten danken, dass sie jeden Tag für uns und für den Rechtsstaat, für unsere Sicherheit und unsere Freiheit einstehen und ihren Kopf hinhalten. Das ist schon gesagt worden; ich finde aber, das kann man gar nicht oft genug sagen. Herzlichen Dank!
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Meine Damen und Herren, die Welt hat sich verändert in den letzten 30 Jahren und natürlich auch die Aufgaben, die Anforderungen und die Arbeitsweise der Bundespolizei. Deswegen ist die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes nicht nur dringend geboten, sie ist längst überfällig. Die Modernisierung hätte eigentlich schon vor Jahren passieren müssen, wenn das mit der inneren Sicherheit in Deutschland ernst gemeint ist. Wir als Ampelkoalition gehen dies an, das, woran die Vorgängerregierung gescheitert ist.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wir treiben mit diesem Gesetz auch einen Paradigmenwechsel voran, indem wir nämlich Freiheit und Sicherheit nicht gegeneinander ausspielen. Stattdessen stärken wir beides.
Das ist pragmatische und angewandte Innenpolitik, meine Damen und Herren, und so setzen wir das hier auch um.
Unsere Bundespolizisten erhalten jetzt moderne Eingriffsbefugnisse. Dadurch können sie ihre Arbeit vor allen Dingen an den Bahnhöfen und den Flughäfen besser erledigen als vorher. Wir sorgen auch dafür, dass die Bundespolizei weiterhin hinter der Grenze zum Beispiel illegale Einreisen kontrollieren und dagegen vorgehen kann; denn bei den Kontrollen kann und muss sie mit grenzpolizeilicher Erfahrung arbeiten können. Das ist auch weiterhin bei Personenkontrollen möglich. Dieser riesige Erfahrungsschatz der Bundespolizisten in diesem Bereich kann weiterhin für die Sicherheit der Menschen in Deutschland genutzt werden. Er kann rechtssicher genutzt werden, und das ist auch gut so, meine Damen und Herren.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Hier zeigt sich auch der Unterschied der Koalition zur Vorgängerregierung. Während wir auf der einen Seite den großen Erfahrungsschatz der Bundespolizei für Menschen weiterhin rechtssicher nutzen, schaffen wir auf der anderen Seite unmissverständlich Klarheit für ein Verbot von Racial Profiling,
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Also unterstellen Sie es doch!
das bei der allüberwiegenden Zahl der Bundespolizisten gar nicht stattfindet. Aber es war wichtig und auch geboten und an der Zeit, dies im Gesetz festzuhalten, meine Damen und Herren.
Dafür gestalten wir unter anderem die Personenkontrolle rechtssicher für alle Seiten aus, übrigens auch für die kontrollierenden Personen, für die Polizisten selbst.
Da geht es um die Kontrollquittungen, und sie können diese Kontrollquittungen auf Anforderung ausstellen, sie können diese übrigens auch digital ausstellen,
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Sie waren doch mal gegen Bürokratie!
wozu ich die Bundespolizei nur ermutigen würde. Diese sogenannten Kontrollquittungen schützen Polizisten nicht nur vor falschen Beschuldigungen im Nachhinein, sie ersparen ihnen im Zweifel auch wiederholte Überprüfungen. Bei der Polizei in Bremen beispielsweise wird das schon seit geraumer Zeit praktiziert.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das sind die Befürchtungen nicht nur der Opposition, sondern der beiden Gewerkschaften und der Bundespolizei selbst!
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Martin Hess [AfD]
Die Polizisten dort können bestens damit umgehen.
Im Übrigen, Frau Lindholz, finde ich es schon bemerkenswert, dass wir bei jedem Verwaltungsakt einer jeden Behörde eine Rechtsbehelfsbelehrung und auch die Möglichkeit zum Widerspruch erhalten und oben in jedem Verwaltungsakt auch der Sachbearbeiter steht, Sie aber bei einem polizeilichen Akt solche Bedenken haben, den Polizisten im Einsatz anzuführen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Da steht ihr aber ziemlich allein mit dieser Position!
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Martin Hess [AfD]
Gleichzeitig wird es keine weiteren Eingriffe in die Privatsphäre der Menschen geben. Die Bundespolizei hat bisher aus guten Gründen zum Beispiel keine eigene Befugnis für den Staatstrojaner, und dabei bleibt es auch, meine Damen und Herren. Das ist nämlich schlicht nicht notwendig.
Wir werden in der weiteren Behandlung noch einige Punkte im Ausschuss besprechen, zum Beispiel die Zuständigkeit im räumlichen Bereich, wie bereits vorgetragen. Wir würden im weiteren Verlauf zum Beispiel auch noch gerne über die Zuständigkeit bei Abschiebungen im Bereich der Bundespolizei sprechen. Dazu wird meine Kollegin Frau Dr. Jurisch noch einiges sagen.
Wir haben jetzt den ersten Aufschlag. Vielen Dank für das Einbringen, Frau Ministerin. Wir werden das im Ausschuss intensiv beraten. Wir haben eine Arbeitsgrundlage, um die Arbeit der Bundespolizei auf die Höhe der Zeit zu bringen. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Immer wenn in der Politik über Sicherheit geredet wird, ist die Bundespolizei längst vor Ort. Über 50 000 Polizistinnen und Polizisten schützen unsere Grenzen, sorgen für Sicherheit an Flughäfen und Bahnhöfen, schützen unsere Bürgerinnen und Bürger sowie wichtige Infrastruktur. Sie stehen in erster Reihe beim Kampf gegen schwere Kriminalität, und sie schützen unsere Demokratie. Für unsere Sicherheit nehmen sie viel in Kauf. Dafür haben sie unsere vollste Unterstützung verdient.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Allerdings ist seit dem Inkrafttreten des bisherigen Bundespolizeigesetzes, das 30 Jahre alt ist, sehr viel Zeit vergangen und viel passiert. Offene Grenzen in Europa, Globalisierung und auch ganz neue Formen von Kommunikation haben unser Leben massiv verändert, oftmals zum Positiven. Aber mit diesen Veränderungen gibt es auch neue Herausforderungen und Gefahren für unsere Sicherheit. Internationaler Terrorismus, Drogen- und Menschenhandel oder Schleuserkriminalität sind hier nur die offensichtlichsten Beispiele. Es ist jetzt wirklich an der Zeit, dem Rechnung zu tragen und der Bundespolizei die notwendigen Befugnisse und Kompetenzen zu geben, um den Bedrohungen unserer Zeit auch wirklich begegnen zu können.
Der nun vorgelegte Gesetzentwurf – herzlichen Dank, Frau Ministerin! – ist entsprechend konsequent und wirklich zukunftsweisend. Wir holen das Gesetz ins Hier und Jetzt und machen die Bundespolizei fit für die Zukunft.
Hierzu zählt auch die erweiterte Möglichkeit, Telekommunikation zu überwachen und Verkehrsnutzungsdaten zu erheben, wenn es beispielsweise um den Schutz von Leib und Leben geht. Hierzu zählt auch, dass die Bundespolizei Mobilfunkkarten und Endgeräte künftig identifizieren und lokalisieren kann. Das sind auch ganz wichtige Befugnisse im Kampf gegen Schleuser, gegen Extremisten und deren Netzwerke, meine Damen und Herren.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Eine weitere Änderung – das ist eine Konsequenz daraus, dass es leider auch immer mehr körperliche Übergriffe gegen Polizistinnen und Polizisten gibt – ist die Ausweitung des Einsatzes von Bild- und Tonüberwachung in Gewahrsamsräumen. Das ist ein lange geforderter und damit auch ganz wichtiger Schritt, auch zum Schutz der Bediensteten.
Meine Damen und Herren, neben weiteren Befugnissen zum Schutz unseres Landes werden die neuen Regelungen – diese Leitgedanken sind uns sehr wichtig – mehr Vertrauen, Transparenz und Bürgernähe schaffen.
Zu den Anforderungen an eine moderne, dem Rechtsstaat dienende Bundespolizei gehört auch der berechtigte Anspruch des Staates und der Bürgerinnen und Bürger, sicher sein zu können, dass jede Person im Dienst mit beiden Beinen ganz fest auf dem Boden unserer Verfassung steht. Daher ist es richtig, dass künftig all jene eine Sicherheitsprüfung durchlaufen, die dauerhaft für die Bundespolizei tätig werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch ein paar Worte zur Kennzeichnungspflicht sagen. Die fortlaufende Behauptung, das sei Misstrauen gegenüber den Beamtinnen und Beamten in Uniform, ist wirklich Quatsch.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Jetzt bitte nicht wieder den Vergleich mit den USA!
sondern es ist erwiesenermaßen ein Mittel, das weiter Vertrauen in die Arbeit der Polizei schafft und das weiter Bürgernähe schafft. Das erzählen mir auch die Bundespolizisten in meiner Heimatstadt Hamburg.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
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Martin Hess [AfD]
Meine Damen und Herren, sowohl eine Kennzeichnungspflicht im Interesse jedes rechtstreuen Polizisten als auch eine Sicherheitsüberprüfung sind doch Merkmale einer resilienten Bundespolizei und auch einer Bundespolizei als attraktiver Arbeitgeber.
Wir jedenfalls stehen ganz fest an der Seite der Bundespolizei. Wir reden nicht nur, wir kümmern uns.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Komisch, dass die Bundespolizei das anders sieht!
Das zeigt sich zum einen in der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, die wir umgesetzt haben. Das zeigt sich darin, dass wir für weiteren Stellenaufwuchs gesorgt haben. Das zeigt sich darin, dass wir auch das wichtige Thema der Liegenschaften angehen.
Sebastian Hartmann [SPD]: Das hat die CDU/CSU nie hinbekommen!
Und das zeigt sich auch darin, dass wir heute zum ersten Mal einen unabhängigen Beauftragten für die Polizeien des Bundes wählen.
Dieser neue Bundespolizeibeauftragte ist ein Ansprechpartner für die Polizistinnen und Polizisten, für die Beschäftigten der Polizeien des Bundes. Er ist aber auch ein Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger. Wir können uns hierüber wirklich sehr freuen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Der Uli ist ein guter Mann, aber das Amt ist falsch!
Meine Damen und Herren, mit der Gesetzesmodernisierung und auch mit dem Bundespolizeibeauftragten machen wir wirklich einen ganz großen Schritt, um die Arbeit der Bundespolizei zu stärken. Wir freuen uns übrigens auch über die bereits jetzt erfolgten positiven Rückmeldungen aus den Bundesländern zum Gesetz. Das war ja ganz anders beim ersten Versuch der CDU/CSU, der dann so kläglich gescheitert ist.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Wir haben nicht allein regiert! Ihr wart dabei! Ihr habt es sogar akzeptiert im Bundesrat!
Wir bringen jetzt Sicherheit, Vertrauen, Transparenz und Bürgernähe in Einklang. Davon profitieren die Bundespolizei, der Staat und die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist voller Schwächen, er ist voller Lücken, er ist anspruchslos und nicht auf der Höhe der Zeit.
Für ein Gesetz, das technischen und politischen Risiken standhalten muss, braucht es rechtliche, technische und finanzielle Grundlagen, die unsere Bundespolizei dazu befähigen, ihren Auftrag in diesen fordernden Zeiten effektiv erfüllen zu können. Es ist ein schwerer Fehler und ein hohes Risiko, die dringend notwendigen Befugnisse und Zuständigkeiten für effektive Gefahrenabwehr und Strafverfolgung nicht zu implementieren. Wir haben als CDU/CSU dazu konkrete Vorschläge vorgelegt.
Die Blockade technischer Innovation im Kampf gegen Schwerkriminalität muss angesichts von lebensgefährdender Schleuserkriminalität, Menschenhandel, Kindesmissbrauch, Drogenkartellen, Organisierter Kriminalität und auch dynamischer Entwicklung bei Extremismus und Terrorismus beendet werden.
Wir brauchen parallel zur analogen Durchsuchung in speziellen Fällen auch die Onlinedurchsuchung. Im digitalen Zeitalter braucht es die Option, richterlich abgesichert Mobiltelefone von Kriminellen notfalls direkt an der Quelle überwachen zu können – und damit vor der Verschlüsselung.
Wir brauchen weiter: Verbesserungen bei der Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Kompetenz zur Verfolgung spezifischer Straftaten; an Kriminalitätsschwerpunkten die automatisierte Gesichtserkennung und endlich die Einführung sogenannter Distanzelektroimpulsgeräte wie Taser, die in vielen Bundesländern schon lange und erfolgreich, vor allem präventiv genutzt werden.
Eine Reform nutzt nichts, wenn sie aus inhaltlich entkernter PR und Ideologie besteht. Besser kein Gesetz als ein miserables Gesetz! Frau Ministerin Faeser, dies hier ist ein miserabler Entwurf.
Ich muss Ihnen sagen: Sie haben es ja noch nicht mal versucht. 2021 hat der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit – mit den Sozialdemokraten – ein Bundespolizeigesetz beschlossen. Sie haben jetzt nicht mal versucht, es mit den Bundesländern auszuloten, um für die notwendigen Befugnisse und Zuständigkeiten der Bundespolizei zu kämpfen. Also, zeigen Sie nicht mit dem Finger auf andere! Kehren Sie vor der eigenen Tür! Der, der es damals auf der Zielgeraden im Bundesrat verhindert hat, war der damalige Innenminister Niedersachsens – Pistorius.
Beim jetzt nur kleinen Personalaufwuchs – deutlich unterhalb des Bedarfs – wächst nicht einmal der Sachhaushalt für Investitionen und laufende Ausgaben entsprechend. Im Gegenteil: Er wird sogar um über 500 Millionen Euro gekürzt.
Eine halbe Milliarde Euro fehlt allein im Jahr 2024, darunter wichtige Mittel für die IT-Ausstattung und für Smart-Border-Systeme im Kampf gegen Schleuser und illegale Migration. Und Sie behaupten, Sie würden sich kümmern!
Ich war in den letzten Monaten viel vor Ort unterwegs: an Bahnhöfen, an Flughäfen, an der österreichischen, an der tschechischen Grenze. Die Frauen und Männer der Bundespolizei haben uns offen und ehrlich die Lage beschrieben. Das Bild ist bitter: In der Bundespolizei herrscht über die Berliner Blase gewaltiges Kopfschütteln und leider auch sehr viel Resignation.
Was ist der Ampel wirklich wichtig? Auf Verlangen sollen jetzt Kontrollquittungen mit Ort, Zeit und Grund für Kontrollen ausgehändigt werden. Das wären über 100 000 Stunden für Bürokratie, für Ihr tiefes Misstrauen zulasten unserer Sicherheit.
Sebastian Hartmann [SPD]: Das ist eine populistische Unterstellung!
Kontrollquittungen, zusätzliche Kennzeichnungspflicht, ein zusätzlicher Polizeibeauftragter: Das ist eine ganze Batterie von Misstrauen gegenüber denjenigen,
Sebastian Hartmann [SPD]: Eine solche Rede hat sie nicht verdient!
Der umgekehrte Weg ist richtig. Unsere Bundespolizei braucht Unterstützung und Entlastung, damit sie ihre Kernaufgaben erfüllen kann, nämlich gemeinsam mit den Ländern unsere Sicherheit an Bahnhöfen, Flughäfen und an den Grenzen zu sichern. So wird ein Schuh draus. So macht man innere Sicherheit. Hören Sie endlich den Experten, den Praktikern, im Übrigen auch den Gewerkschaften zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Jahren ist es zweifellos der Fall gewesen, dass die Arbeit der Bundespolizei an Bedeutung gewonnen hat: an der Grenze, im Kampf gegen Organisierte Kriminalität, im Umfeld von Fußballspielen, zum Schutz kritischer Infrastruktur, zur See, an Bahnhöfen, auf Flughäfen und im Ausland. Über 54 000 Beschäftigte und Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte arbeiten jeden Tag für unsere Sicherheit. Für diese Arbeit sagen wir Danke.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
Ich will auch noch einmal deutlich sagen: Es hat überhaupt nichts mit Misstrauen zu tun, was hier im Gesetzentwurf drinsteht. Nein, wir haben großes Vertrauen gegenüber der Bundespolizei, und das untermauern wir auch.
Das haben wir untermauert mit der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit, der Polizeizulage und der Tatsache, dass wir überhaupt dieses Bundespolizeigesetz auf den Weg bringen.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Wenn Sie uns nicht glauben wollen, glauben Sie doch den Gewerkschaften! Es geht doch nicht um uns! Es geht um die Bundespolizei!
Nun machen wir uns auf den Weg, dem Bedeutungszuwachs der Bundespolizei auch mit einem modernen und praxistauglichen Gesetz entgegenzukommen. Wir untermauern das mit einer Arbeitsgrundlage, die den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaats genügt. Das ist unsere Aufgabe und unsere Verantwortung hier im Parlament. So verbinden wir Freiheit und Sicherheit. Und ja, es ist wirklich überfällig, dass wir das jetzt auch auf den Weg bringen.
Herr Höferlin hatte schon Funfacts zum Jahr 1994. Ich habe auch noch zwei mitgebracht.
Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Neben den technischen Neuerungen der letzten Jahre und den potenziellen neuen Ermittlungsmaßnahmen ist es nach 30 Jahren also wirklich höchste Zeit, dass wir das Polizeigesetz auf neue Füße stellen. Und das zeigen auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2016 im Hinblick auf das BKA-Gesetz.
Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Stimmt!
Das setzen wir nun endlich um. Da haben Sie ja auch nur zugeschaut. Gerade Maßnahmen der Polizei, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, müssen zwangsläufig mit hohen rechtlichen Standards, mit dem individuellen Rechtsschutz, mit einer unabhängigen Kontrollaufsicht, mit Lösch- und Benachrichtigungspflichten sowie mit Regelungen für Datenabgleiche einhergehen. So machen wir das Gesetz auch wirklich gerichtsfest. So schaffen wir es hier wirklich, das Ganze gut auf den Weg zu bringen.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP und des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]
Und ja, es ist natürlich auch ein sicherheitspolitischer Großeinsatz, an einem der wichtigsten Sicherheitsgesetze des Landes zu arbeiten. Transparenz und Bürger/-innenrechte, aber auch eine gut ausgestattete Polizei mit zeitgemäßen Befugnissen, das ist unser Auftrag. Und wir sorgen damit auch dafür, dass wir gerade beim Schutz kritischer Infrastruktur weiterkommen, zum Beispiel mit der Abwehr von Drohnen, aber auch mit Ermittlungen an Bahnhöfen und Flughäfen. Wir bringen auch die Kontrollquittungen auf den Weg und die anonymisierte Kennzeichnung. All das sind gute Punkte. Und wir verzichten auch ganz bewusst auf die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung,
Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Ganz stark! Super Lösung!
weil sie verfassungsrechtlich hoch problematisch sind. Und wir wollen damit – im Gegensatz zur Union und ihrem Vorgehen bei anderen Polizeigesetzen – nicht in Karlsruhe scheitern.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Ich möchte aber auch noch auf einen Fall eingehen, der gerade vor dem Landgericht Dortmund verhandelt wird. Da geht es um Mouhamed Dramé, der mit mehreren Schüssen eines Polizisten ums Leben gekommen ist. Wir müssen auch darüber sprechen, was es für Konsequenzen hat, zum Beispiel für den Einsatz der Bodycam und auch für die Rechtsgrundlagen, über die wir im Beratungsverfahren sprechen. Denn in dem Prozess hat ein Polizist gesagt, man hätte die Bodycam besser einschalten sollen. Und solche Fälle wie in Dortmund zeigen uns klar und deutlich: In absoluten Stresssituationen für Beamte, in Ausnahmesituationen für Betroffene denkt niemand daran, die Bodycam einzuschalten, wenn er oder sie es nicht muss. Deswegen braucht es hier eine Regelung, die gewährleistet, dass solche Situationen im Nachhinein zugunsten der Betroffenen und zugunsten der Beamten schneller aufgeklärt werden können. Das ist es, was Vertrauen in die Polizeiarbeit wirklich stärkt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle auf die besondere Rolle der Bundespolizei im Bereich der Migration eingehen.
Die Bundespolizei kann vieles, und sie macht wirklich eine großartige Arbeit. Aber sie kann für uns nicht das Migrationsproblem lösen. Ich denke da insbesondere auch an die völlige politische Überfrachtung des Themas „stationäre Grenzkontrollen“. Hier wird letztlich zulasten der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei ein Erwartungshorizont aufgebaut, der angesichts der geografischen Lage Deutschlands gar nicht zu erfüllen ist.
Ordnung und Klarheit in der Migrationspolitik entsteht vielmehr aus dem Zusammenspiel vieler Maßnahmen auf den einzelnen Ebenen: Europa, Bund, Land und Kommunen. Da sind wir in den letzten zwei Jahren mit Siebenmeilenstiefeln vorangegangen – nach Jahren des Stillstands.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Marcel Emmerich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Wir sprechen heute über den Regierungsentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes und damit über die Rolle der Bundespolizei auch im Migrationsbereich. Es ist unsere Aufgabe als Abgeordnete, der Bundespolizei die richtigen Instrumente an die Hand zu geben,
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Die stehen aber nicht drin! Die stehen aber nicht im Entwurf!
damit sie ihre Arbeit in ihren Zuständigkeitsbereichen gut erledigen kann und ihre spezifische polizeiliche Expertise bestmöglich einsetzen kann.
Wir haben jetzt die Möglichkeit, im parlamentarischen Verfahren die Novellierung des Bundespolizeigesetzes zu einem vollen Erfolg zu führen. Zuständigkeitsbrüche und unnötige umständliche Verfahren bei Abschiebungen, Rückführungen müssen der Vergangenheit angehören.
Beifall bei der FDP sowie des Abg. Sebastian Hartmann [SPD]
Im Bereich der Migration bedeuten Rückführungen rechtsstaatliche Konsequenz. Menschen, die bei uns kein Bleiberecht haben und die abgeschoben werden können, müssen auch abgeschoben werden. Die Menschen erwarten gerade im Bereich der Migration rechtsstaatliche Konsequenz. Denn oft scheitern Abschiebungen an den unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern und an den vielen Schnittstellen unterschiedlicher Behörden. Das verstehen und akzeptieren die Menschen in unserem Land nicht. Deshalb muss die Bundespolizei im eigenen Zuständigkeitsbereich selber Menschen in ihre Herkunftsländer zurückführen können.
Beifall bei der FDP sowie des Abg. Christoph de Vries [CDU/CSU]
„Im eigenen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei“ heißt ganz konkret: vor allem im Bereich der Bahn und der Flughäfen.
Konkret fordere ich: Wenn eine Person aus einem Drittstaat im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei festgestellt wird, also zum Beispiel bei einer Personenkontrolle an einem Bahnhof, und die Bundespolizei dabei erkennt, dass diese Person vollziehbar ausreisepflichtig ist,
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Ja, aber das steht genau nicht im Entwurf! Genau das steht nicht im Entwurf! Sie haben recht!
und die Abschiebung auch nicht ausgesetzt ist und wenn sich die Abschiebung innerhalb von sechs Monaten durchführen lässt, dann sollte die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit zur Durchführung der Rückführung erhalten.
Wir sind hier in der ersten Lesung, und deswegen wollen wir hier auch darüber diskutieren. Deswegen fordere ich auch Sie auf, konkrete Vorschläge zu machen und sich konstruktiv auch in die Beratungen einzubringen.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Es gibt einen Antrag!
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Andrea Lindholz [CDU/CSU]: Lesen bildet!
„Konstruktiv“ ist hier das Stichwort.
Die heutige notwendige Überführung der Person von Bundes- in Landeszuständigkeit sorgt nur für Verzögerung und behindert am Ende womöglich die Abschiebung.
Die Bundesländer können das Ganze auch noch unterstützen. Da sind auch Sie wiederum gefragt. Sie können die Polizei bei Abschiebungen entlasten und wichtiges Potenzial für gezieltere Maßnahmen freisetzen – ich bitte Sie, mit Ihren Ministerpräsidenten und -präsidentinnen darüber zu reden –, indem die Länder das konsequent tun, nämlich dezentrale Ausreisegewahrsamsplätze schaffen. Denn im Moment wird sinnlos wertvolle Arbeitszeit von Polizeibeamtinnen und -beamten gebunden, weil sie die Abzuschiebenden in weit entfernte Haft- und Gewahrsamsanstalten begleiten müssen. Nicht selten sind dafür Beamtinnen und Beamte sechs bis acht Stunden unterwegs. Da sind die Bundesländer in der Pflicht.
Die Bundespolizei sollte ihre personellen Ressourcen und hohen fachlichen Kompetenzen möglichst effektiv einsetzen. Deshalb braucht die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für Rückführungen. Machen wir in diesem parlamentarischen Verfahren den Weg dafür frei. Die Sinnhaftigkeit davon liegt auf der Hand.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke nicht, dass sich das Bundesverfassungsgericht bei seinen Entscheidungen vorstellt, dass sich der Gesetzgeber acht Jahre Zeit lässt, den Vorschriften und den Empfehlungen zu folgen.
Nun liegt der Entwurf des neuen Bundespolizeigesetzes vor. Aber ich meine, Grundprobleme sind nicht gelöst. Immer noch ist die Bundespolizei im Kern eine Grenzschutzpolizei. Damit ist die Bundespolizei im Kern ein Instrument der Politik, die meint, man müsse Flucht und Geflohenen zuerst mit Kontrolle und Abschreckung begegnen. Für uns Linke muss Polizeiarbeit aber zuerst der öffentlichen Sicherheit dienen und nicht Instrument einer repressiven Migrationspolitik sein.
Die Befugnisse zur Gefahrenabwehr werden teils deutlich erweitert, und das, obwohl entsprechende Maßnahmen viel zu selten evaluiert werden. Ihr Nutzen ist oft vollkommen offen, und sie binden massiv Ressourcen und Personal.
Unsere Kritik bezieht sich aber auch darauf, dass allein die Beamten und Beamtinnen über den Einsatz von Bodycams entscheiden. Aber diese Bodycams dienen nicht allein dem Schutz der Polizei; sie können auch rechtswidrige Maßnahmen dokumentieren oder sogar verhindern. Ich danke auch für den Hinweis des Kollegen Emmerich. In Dortmund läuft derzeit ein Prozess gegen die Polizisten, die Mouhamed Dramé erschossen haben. Keiner der zwölf Beamten hatte seine Bodycam eingeschaltet. Laufende Aufnahmen hätten die Beamten vielleicht gebremst, aber auf jeden Fall hätten solche Aufnahmen jetzt im Prozess zur Aufklärung beitragen können.
Und zuletzt: Der Gesetzentwurf reagiert für uns unzureichend auf die Praxis des Racial Profiling. Rassistische Diskriminierung erledigt sich nicht dadurch, dass man in einem Gesetzestext festhält, dass Beamtinnen und Beamte fehlerfrei handeln. Und die neue Kontrollquittung wird es Betroffenen kaum leichter machen, Rechtsschutz für sich in Anspruch zu nehmen. Oder würden Sie – ich kann alle hier mal fragen – in einer Sie einschüchternden Situation, und eine Polizeimaßnahme ist eine einschüchternde Situation, noch nach einer Kontrollquittung fragen? Deswegen unsere Position: In das Gesetz muss ein klares Verbot von Racial Profiling und die Verpflichtung, polizeiliches Handeln immer zu quittieren.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Frau Kollegin Renner. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Philipp Amthor, CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um mit dem Versöhnlichen zu beginnen, glaube ich, kann man schon feststellen: Ja, das Bundespolizeigesetz ist dringend überarbeitungsbedürftig. Es ist inakzeptabel und für die Politik eigentlich parteiübergreifend kein gutes Zeugnis, dass uns das in den letzten 30 Jahren in verschiedenen Konstellationen nicht geglückt ist.
Beifall der Abg. Kordula Schulz-Asche [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Diese Reform der Bundespolizei ist jetzt drängender denn je. Unsere Polizisten brauchen einen rechtlichen Instrumentenkoffer auf der Höhe der Zeit, und sie brauchen Respekt und Vertrauen. Die Debatte hat gezeigt: Bei keiner dieser Notwendigkeiten kann Ihr Gesetz irgendetwas zur Lösung beitragen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Fangen wir an mit den notwendigen Befugnissen, mit dem Instrumentenkoffer: Es fehlen zentrale Befugnisse, die aus unserer Sicht notwendig sind. Dazu gehört, dass dringend eine automatische Gesichtserkennung eingeführt werden müsste. Die automatische Kennzeichenerfassung müsste ausgeweitet werden. Die Bundespolizei bräuchte eine Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen, wenn sie ausreisepflichtige Personen an Bahnhöfen aufgreift. Der Taser, das sogenannte Distanzelektroimpulsgerät, muss eingesetzt werden dürfen. Und ja, Ihrem Koalitionsvertrag zum Trotz: Es braucht auch die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung. Diese Maßnahmen fordert nicht nur die Union, sondern fordern auch dringend die Bundespolizisten in unserem Land. Bewegen Sie sich und führen Sie endlich diese Befugnisse ein, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Noch zentraler – und das ist auch der Kern unserer Kritik – ist die Frage: Wie gehen Sie eigentlich mit Respekt und Vertrauen hinsichtlich der Bundespolizei um? Da muss man eins sagen: Ihr Gesetz und Ihre gesamte Polizeipolitik atmet eigentlich den Geist einer linken und polizeikritischen Ideologie. Nichts anderes ist Ihre Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und was verbirgt sich dahinter? Wir haben hier schon darüber gesprochen. Eine Kennzeichnungspflicht, die bei Lichte betrachtet nichts bringt. Es gibt keinen einzigen Fall, bei dem ein Bundespolizist nicht identifizierbar war. Das Einzige, was es bringt, ist eine Gefahr für die Polizisten. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei der Kontrollquittung setzt es sich fort. Man muss im Grunde sagen: In was für einer polizeipolitischen Lebensrealität bewegen Sie sich eigentlich? Wenn man Sie hört, hat man den Eindruck, das größte Problem wäre, dass man die Bürger in diesem Land vor der Polizei schützen muss. Das Gegenteil ist aber der Fall: Die Bürger in diesem Land wollen, dass die Polizei sie vor Kriminellen schützt. Und dafür tun Sie nichts, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Deswegen sagen wir auch: Eine Reform des Bundespolizeigesetzes kann man nicht einfach in einem Pflichtenheft abhaken nach dem Motto: Wir haben jetzt ein Gesetz beschlossen, wo das draufsteht. – Das Bundespolizeigesetz braucht eine Reform im Kern, und es braucht eine Reform mit Substanz.
Jetzt fällt mir die Überleitung schwer; aber da will ich auch zu Ihnen kommen, Frau Faeser. Man muss schon sagen, Sie haben das ja ganz populär und stark gemacht – es hat große Freude bereitet –, eine tolle Kampagne haben Sie gestartet: mehr Wertschätzung und Respekt für Polizisten und andere Einsatzkräfte. Das klingt natürlich toll; aber wenn man sich anguckt, wie Ihr Handeln aussieht, dann wissen die Polizisten und die Bürger im Land: Das ist nichts anderes als Nancys Märchenstunde, meine Damen und Herren.
Man muss sagen: Sie sind mit diesem Bundespolizeigesetz – da können Sie sich freuen, wie Sie wollen – keinen Millimeter weiter als wir in der letzten Wahlperiode.
Ganz im Gegenteil: Sie müssen es jetzt durch den Bundestag bringen, das werden Sie dank des Kadavergehorsams der Koalition schaffen. Aber im Bundesrat, sage ich Ihnen, werden wir jedenfalls ganz genau hinsehen, was wir Ihnen durchgehen lassen und was nicht. Einen Etikettenschwindel bei einer Reform für die Bundespolizei werden wir jedenfalls nicht mitmachen. Wir lehnen Ihr Gesetz ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich mir den Gesetzentwurf zum ersten Mal durchgelesen habe, hatte ich spontan zwei Gedanken.
Der eine war ein Déjà-vu zum Rückführungsverbesserungsgesetz, das ja in Wahrheit durch die Handschrift der Grünen zu einem Rückführungsverschlechterungsgesetz geworden ist. Es ist leider auch hier an dieser Stelle so: Mit der vorliegenden Novellierung des Bundespolizeigesetzes bleiben Sie als Ampelkoalition einfach weit hinter den sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zurück. Und Sie verpassen damit die Chance und auch die eigentliche Aufgabe einer Bundesregierung, mit modernen Befugnissen und Zuständigkeiten für eine bestmögliche Strafverfolgung und Gefahrenabwehr in Deutschland zu sorgen. Das ist schlecht für die Bundespolizei, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Nun mögen sich FDP und Grüne wegen dieses Ergebnisses ja wieder vergnügt die Hände reiben. Aber für die Kanzlerpartei SPD, die gemeinsam mit uns in der GroKo weitreichende Befugniserweiterungen beschlossen hat, ist das einfach eine weitere herbe Niederlage in der Innenpolitik, liebe Kolleginnen und Kollegen.
An der Stelle hätten wir uns mal gewünscht, dass Sie Führung beim Kanzler bestellt hätten. Manchmal liefert er dann ja auch.
Der zweite Gedanke. Gemessen am Rückführungsverbesserungsgesetz will ich aber auch ein Kompliment machen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Denn Sie sind mit dem lieblosen Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes“ ja zumindest grundehrlich und versuchen erst gar nicht, den Anschein zu erwecken, dass Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Arbeit der Bundespolizei tatsächlich verbessern wollen.
Aber dann hört es mit den Komplimenten auch schon auf. Denn die Wahrheit ist – und das ist ja auch angesprochen worden –: Misstrauen statt Vertrauen, Diskreditierung statt Wertschätzung. Das ist doch der Grundtenor dieses Gesetzentwurfs gegenüber den 54 000 Bundespolizistinnen und -polizisten in Deutschland. Seien Sie sich dieser Wirkung bitte auch bewusst, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Sie haben den Anfang gemacht mit der Einführung des Polizeibeauftragten. Sie sind weitergegangen mit dem Bundesdisziplinarrecht. Und jetzt gehen Sie diesen Irrweg weiter mit der Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte und auch noch mit der Einführung von Kontrollquittungen bei Grenzkontrollen. Statt den Bundespolizisten dankbar zu sein – das Thema Migration ist ja angesprochen worden –, die seit Monaten bei Eiseskälte, Wind und Wetter Tausende illegale Grenzübertritte nach Deutschland verhindert haben, behindern Sie jetzt deren Arbeit durch diese sinnlosen Kontrollquittungen, meine Damen und Herren.
Die Kosten, die das auslöst, die sind ja auch ganz erheblich. Kollege Brand hat es gesagt: Der aktuelle Haushalt ist mit rund einer halben Milliarde Euro unterfinanziert. Gleichzeitig produzieren Sie an der Stelle erhebliche Mehrkosten. Rechnerisch – das sagt die Deutsche Polizeigewerkschaft – werden künftig alleine 55 Vollzugsbeamte dafür zuständig sein, nur noch Kontrollquittungen auszufüllen. Was für ein Wahnsinn! Das ist wirklich eine Behinderung der Polizeiarbeit in Deutschland.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: So sieht es aus! Genau so!
Das ist Ausdruck eines Misstrauens. Welchen Grund gibt es denn überhaupt für die Einführung? Ich will Sie mal fragen: Wie viele Fälle hat es in der Vergangenheit gegeben, in denen ein Polizeivollzugsbeamter der Bundespolizei im Nachhinein nicht identifiziert worden ist? Nach meiner Kenntnis keinen einzigen. Das zeigt: Was Sie machen, ist reine Ideologie und hat mit der Realität gar nichts zu tun.
Aber nicht weniger schlimm ist, dass Sie auch wichtige Befugnisse verwehren; viele sind angesprochen worden. Ich will nur eins noch nennen, nämlich den Einsatz intelligenter Videotechnik mit Gesichtserkennung für die Identifizierung von Terroristen oder auch Straftätern, die mit Haftbefehl gesucht werden. Es ist doch ein Stück aus dem Tollhaus, dass Sie das der Bundespolizei verwehren.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Absolut! Was spricht dagegen? Es spricht alles dafür!
Ich hätte mir gewünscht, dass eine Terroristin, die über drei Jahrzehnte gesucht worden ist, nicht mit einer Gesichtserkennungssoftware von Journalisten identifiziert worden wäre –
– ja, ich komme zum Schluss –, sondern mit intelligenter Videotechnik durch die Bundespolizei, mit Gesichtserkennungssoftware durch das Bundeskriminalamt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zuerst Folgendes voranstellen: Heute ist ein guter Tag für die moderne und bürgernahe Polizeiarbeit in diesem Land.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Dr. Ann-Veruschka Jurisch [FDP]
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das sagt aber auch nur die Ampel!
Denn später am heutigen Tag werden wir erstmals einen Polizeibeauftragten des Bundes wählen – ein wichtiger und richtungsweisender Schritt, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizeien des Bundes weiter zu stärken.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Sie müssen mal die Blase verlassen und mit den Beamten reden!
Auch die Gesetzesgrundlage für die Arbeit der Bundespolizei möchten wir nun endlich modernisieren. Einen Aspekt dieses Gesetzentwurfs möchte ich dabei besonders hervorheben – das wird die Union jetzt auch freuen –, und zwar die sogenannte Kennzeichnungspflicht.
Sebastian Hartmann [SPD], an den Abg. Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU] gewandt: Aha! Jetzt genau zuhören!
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Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Nicht nur wir, sondern auch die Gewerkschafen und die Bundespolizei selbst! Mein Gott!
In diesem Gesetzentwurf sehen wir vor, dass alle Bundespolizistinnen und Bundespolizisten künftig bei Amtshandlungen eine Kennzeichnung an der Dienstkleidung tragen werden, entweder in Form des Familiennamens oder einer fünfstelligen Dienstnummer und in Einsatzeinheiten in Form einer taktischen Kennzeichnung.
Ich weiß – und man merkt es ja auch –, über diese Kennzeichnungspflicht gibt es einigen Unmut. Aber es gibt auch einen Grund, warum sich viele jahrelang für eine solche Kennzeichnungspflicht eingesetzt haben, und zwar nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch aus der Polizei heraus. Ich erkläre es gerne auch noch mal ganz langsam für die Union zum Mitschreiben:
Die Kennzeichnungspflicht drückt kein Misstrauen aus – aber das haben wir heute ja schon häufiger gehört –; vielmehr steht die Kennzeichnungspflicht für einen transparenten Staat, der gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern mit einem offenen Visier auftreten will. Denn sobald Polizistinnen und Polizisten eine Uniform anlegen, repräsentieren sie diesen deutschen Staat. Und der Staat verhält sich rechtskonform, jederzeit.
Die Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates übernehmen selbstverständlich Verantwortung für staatliches Handeln. Genau deshalb muss es für Bürgerinnen und Bürger nach einem Einsatz, dessen Rechtmäßigkeit sie anzweifeln wollen, möglich sein, ein vermeintliches Fehlverhalten von einzelnen Beamtinnen und Beamten genau anzeigen zu können.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Das ging ja bisher auch!
Nur so wird eine umfassende Aufklärung des Sachverhalts ermöglicht, und alle rechtmäßig handelnden Beamtinnen und Beamten – und das ist die Mehrzahl – werden von Ermittlungsmaßnahmen gegen sie verschont.
Wir sind mit dem Wunsch nach einem transparenten Staat nicht allein. In den meisten EU-Staaten besteht eine Pflicht der Kennzeichnung zum Zweck der persönlichen Identifizierung von Polizeibeamtinnen und -beamten. In 10 von 16 deutschen Bundesländern gibt es eine Kennzeichnungspflicht für die Landespolizeien.
Die Erfahrungen aus Bundesländern und EU-Staaten zeigen, dass die Einführung einer Kennzeichnungspflicht nicht zu einem Anstieg von Falschbeschuldigungen führt. Mir ist auch kein Fall bekannt, in dem polizeiexterne Personen an die hinter einer Kennzeichnung stehenden privaten Daten gelangt sind.
Die Erwartungen der Gesellschaft an die Transparenz und Überprüfbarkeit staatlichen Handelns sind in den letzten Jahren gestiegen. Der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Dienstkräfte ist durch die verstärkte Bürgernähe und Transparenz gerechtfertigt. So hat es im Übrigen auch das Bundesverwaltungsgericht bereits beurteilt.
Ich selber besuche natürlich auch die Bundespolizei – in Garmisch, am Flughafen in München; das Präsidium in München habe ich auch schon besucht –, und eine Geschichte ist mir da sehr hängen geblieben. Die von der Bundespolizei haben gesagt: Wenn ihr dieses Bundespolizeigesetz anfasst, dann wünschen wir uns an erster Stelle, dass wir es schaffen können, Menschen zu retten – Menschen, die geschleust werden, die in Lastwagen sitzen, keine Luft mehr haben, ihre Familien kontaktieren und sagen: Ich sitze hier drin; ich weiß nicht, wo ich bin; jemand muss uns retten.
Michael Brand [Fulda] [CDU/CSU]: Die Telekommunikationsüberwachung steht auch nicht im Entwurf! Was reden Sie denn da? Steht doch gar nicht im Entwurf drin!
Aber sie hatten bis jetzt keine Befugnis, herauszufinden, wo diese Menschen sind. Ich denke, darüber werden wir – wir sind ja in der ersten Lesung; auch das muss man hier vielleicht auch noch mal häufiger sagen – reden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Der von der AfD vorgelegte Antrag hat im Kern zwei Forderungen: Zunächst sollen Menschen, die Bürgergeld beziehen, nach ihrer Arbeitsfähigkeit sortiert werden. Anschließend sollen diejenigen, die von der AfD als arbeitsfähig eingeschätzt werden, zu einer Arbeit verpflichtet werden.
All das verkauft uns dann die AfD hier als neues Konzept, was sie sich ganz toll ausgedacht habe und wo sich ja alle anderen – böse, böse – weigern würden, das umzusetzen. Es tut mir sehr leid, Sie darauf hinweisen zu müssen, dass das meiste zumindest von dem, was Sie hier in Ihrem Antrag fordern, bereits geltendes Recht ist und bei dem, was kein geltendes Recht ist, es sehr gute Gründe gibt, warum es kein geltendes Recht ist. Insofern betreiben Sie hier mal wieder ordentlich Schattenboxen. Sie tun so, als gäbe es ein großes Problem, wo in der Realität keines ist.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Aber schauen wir uns das doch mal der Reihe nach an. Zunächst einmal gab es ausnahmsweise in Ihrem Antrag sogar etwas, worüber ich mich gefreut habe. Es sieht nämlich so aus, als hätte auch die N-AfD es endlich mal geschafft, sich die Daten und Fakten rund um das Bürgergeld anzuschauen.
(Enrico Komning [AfD]: Na, na, na! Was heißt denn hier N-AfD?
Vermutlich waren Sie das zwar nicht selber, sondern irgendein Fraktionsreferent, aber Shout-out an diese Person. Ich hoffe, Sie machen das ab jetzt mal öfter. Bei einem Blick in die Daten und Fakten zum Bürgergeld stellen Sie schließlich endlich fest, dass Ihre alte Leier, die Leute würden ja nicht arbeiten wollen und sich auf den Sozialleistungen ausruhen, schlicht falsch ist.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Sehr viele Menschen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind, würden gerne arbeiten, aber können es nicht.
1,5 Millionen Menschen im Bürgergeld sind nämlich nicht erwerbsfähig – meist, weil sie oft noch zur Schule gehen.
Nur 1,7 Millionen der arbeitsfähigen Menschen im Bürgergeld sind tatsächlich arbeitslos. Der Rest pflegt Angehörige, betreut Kinder, nimmt an Maßnahmen teil oder befindet sich in Aus- und Weiterbildung.
800 000 Menschen im Bürgergeldbezug arbeiten bereits und stocken auf, weil ihr Einkommen schlicht nicht zum Leben reicht.
Und ein Drittel der Alleinerziehenden in Deutschland sind auf das Bürgergeld angewiesen. Oder anders gesagt: 550 000 der Bürgergeldempfänger/-innen sind alleinerziehend und können nicht den Unterhalt für sich und ihr Kind stemmen.
Sehr viele Menschen, die auf das Bürgergeld angewiesen sind, würden gerne arbeiten, aber können es gerade nicht oder nicht so viel, wie es nötig wäre. Wie schön, dass auch die AfD das endlich mal begriffen hat.
Nun wollen Sie all jene Leute, die Sie nicht als arbeitslos einschätzen, vom SGB II, also der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ins SGB XII, also die Sozialhilfe, schieben und die Arbeitsvermittlung dann auf die übrigen Leute im SGB II konzentrieren. Ich muss sagen: Das finde ich nicht richtig; denn auch eine Person mit beispielsweise gesundheitlichen Problemen sollte nicht aufs Abstellgleis geschoben werden, sondern Unterstützung dabei erhalten, wieder in Arbeit zu kommen.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Die Sozialhilfe ist für Menschen gedacht, die nicht arbeiten können, also Kinder, Rentner/-innen und Erwerbsgeminderte. Für alle anderen habe ich zumindest den Anspruch, sie wieder in Arbeit zu kriegen, auch wenn es vielleicht nur mit einer Umschulung oder Weiterbildung klappt. Und ich bin dankbar, dass die Jobcenter diese Arbeit machen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Und nun zum dritten Punkt und damit zu dem, worum es der AfD wohl eigentlich geht: Sie wollen die Leute, die Bürgergeld bekommen, zur Arbeit verpflichten und nennen das Bürgerarbeit. Jetzt tun Sie so, als hätten Sie damit das Rad neu erfunden. Wenn Sie aber das Sozialgesetzbuch II mal aufschlagen würden, würden Sie feststellen, dass all das bereits mit dem § 16d SGB II möglich ist. Auch die Pflicht zur Mitwirkung gibt es im Bürgergeld bereits jetzt.
So weit, so nicht neu – und von daher hat man mit dem Instrument auch schon so einiges an Erfahrung sammeln können. Die Erfahrung zeigt, dass solche Arbeitsgelegenheiten häufig mehr kosten, als sie nutzen, und die Menschen, die dort zugewiesen sind, es teilweise schwerer haben, wieder einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt zu finden. Daher wird es nicht mehr oft genutzt. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat vor zwei Jahren auch schon mal eine sehr gute Ausarbeitung dazu gemacht. Ich empfehle Ihnen diese Lektüre.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die AfD präsentiert heute einen Antrag, in dem endlich mal zur Kenntnis genommen wird, dass nicht alle Menschen im Bürgergeld sofort arbeiten können. Aber das uns bekannte abwertende Menschenbild der AfD wird in jeder Zeile deutlich. Der AfD geht es einfach nicht um die Menschen, sondern es geht ihr um die Verwertbarkeit der Menschen. Und dieses Denken kann ich nur als menschenverachtend bezeichnen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der Linken sowie des Abg. Muhanad Al-Halak [FDP]
Das Konzept der AfD ist einfach: Wer nicht sofort arbeitsfähig ist, soll aussortiert werden in die Sozialhilfe, in das SGB XII. Denn die Idee ist: Ältere, Kranke, Menschen, die Sorgearbeit leisten, werden einfach aus dem Bürgergeld rausgeschoben, und dann muss man sich nicht mehr um sie kümmern. Wer dann weiterhin im Bürgergeld bleibt, soll nach sechs Monaten gezwungenermaßen Arbeit aufnehmen; ansonsten werden Leistungen gestrichen. Und wer keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird – Zitat – „der Abschiebung zugeführt“. Das ist der Ansatz der AfD. So ein Antrag hat nichts mit konstruktiver Politik für die Menschen zu tun. Das zeigt mal wieder: Diese Partei besteht vor allem aus Hass und ist definitiv keine Alternative.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]
Laut AfD sollen auch alle Instrumente des SGB II abgeschafft werden, die niederschwellig sind und die auf langfristige Unterstützung setzen. Das ist absurd und kontraproduktiv. Es ist anscheinend bei der AfD immer noch nicht angekommen, dass auch Menschen in schwierigen Lebenssituationen an dieser Gesellschaft und sogar am Arbeitsleben teilhaben wollen. Sie wollen etwas tun, sie wollen arbeiten, können es aber oft nicht, weil die Rahmenbedingungen nicht passen, weil unsere beschleunigte Arbeitswelt gar keinen Platz für sie hat, weil zum Beispiel kleine Kinder betreut werden müssen oder weil sie gerade krank sind.
Wir wissen aus der Forschung, dass es die Arbeitslosigkeit ist, die die Menschen krank macht, beispielsweise durch den Stress des permanenten Mangels und, weil positive Erfahrungen fehlen. Deshalb lassen wir – weil wir das wissen –, anders als die AfD, niemanden alleine.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Was die Erwerbslosen brauchen, ist Unterstützung, und zwar häufig über einen längeren Zeitraum. Wir haben dafür im Bürgergeld gute Instrumente: Coaching, Arbeitsgelegenheiten und, ganz wichtig, den sozialen Arbeitsmarkt. So entstehen soziale Kontakte. Die Menschen profitieren von geschützten Räumen. Sie können sich ausprobieren, sich neu orientieren. Es entstehen Erfolgserlebnisse. Das stärkt die Menschen, und das macht auch Mut. Das nennt sich übrigens „soziale Teilhabe“.
Wir wollen diese Instrumente weiterentwickeln. Die AfD bezeichnet sie – wieder Zitat – als „nicht zielführende Maßnahmen“ und will sie abschaffen. Solche Überlegungen sind aus meiner Sicht nur schwer zu ertragen. Denn wenn die Situation der Menschen und die strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt einfach weggeschoben und ignoriert werden, dann ist das zynisch. Und das hilft vor allem bei Arbeitslosigkeit kein bisschen weiter.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]
Auch das Thema Qualifizierung interessiert die AfD nicht wirklich. Ihre Optionen sind gemeinnützige Pflichtarbeit und Zwang zur Helfertätigkeiten; Weiterentwickeln der Menschen gibt es nur im Ausnahmefall. Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Wie kann Qualifizierung als völlig unwichtig behandelt werden in einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt und die Anforderungen enorm verändern? Ich frage mich wirklich: In welcher Welt, in welcher Zeit lebt die AfD eigentlich? Das ist völlig ahnungslos. Wir als Ampel setzen beim Bürgergeld natürlich auf Ausbildung und Qualifizierung.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Unabhängig von diesem konkreten Antrag ist mir aber noch eines wichtig. Die Debatte rund um das Bürgergeld lässt seit einiger Zeit jeglichen Anstand vermissen. Viele – leider auch die Union – merken gar nicht mehr, dass sie nicht über das Bürgergeld, sondern dass sie über Menschen reden. Jede Woche gibt es neue Forderungen: Nullrunden, Kürzungen. Mittlerweile wird sogar eine Bezahlkarte für das Bürgergeld gefordert. Die Menschen, die von diesen unsäglichen Aussagen betroffen sind, leiden unter dieser toxischen Stimmung und der respektlosen Debatte. Jede Aussage macht nicht nur etwas mit den Menschen, sondern auch mit unserer Gesellschaft. Und so kommt etwas ins Rutschen, wo eigentlich Solidarität notwendig wäre.
Wir brauchen Sacharbeit und konstruktive Diskussion statt billiger Parolen. Von der AfD erwarte ich das nicht. Aber von der Union erwarte ich schon gute und verantwortungsvolle Politik.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben eine andere Wahrnehmung!
Ich glaube, uns beide bedrückt an der öffentlichen Debatte über das Bürgergeld, dass Menschen, die die Hilfe der Solidargemeinschaft zu Recht in Anspruch nehmen, gegenwärtig stigmatisiert werden.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und von wem?
Sie werden mit den Menschen in einen Topf geworfen, die den Sozialstaat systematisch ausnutzen. Und ja, Herr Teutrine, es ist richtig: Wir haben damals dem Kompromiss zugestimmt im Vertrauen darauf, dass er auch ordentlich umgesetzt wird.
Die Realität zeigt aber, dass die Politik der Bundesregierung und die Art, wie sie arbeitet, diesen Unfrieden in der Gesellschaft provoziert hat. Das Sanktionsmoratorium hat den Respekt vor unserem Sozialsystem bereits ruiniert. Die jetzigen Sanktionen haben bewiesen, dass sie nicht praktikabel sind.
Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Märchenstunde hier!
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Weitere Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zugleich wurden den Jobcentern zu wenig Mittel und Personal für die Eingliederung zur Verfügung gestellt. Jobcentermitarbeiter sagen uns, dass die Jobcenter aktuell nicht fördern und nicht fordern. Sie können nur noch alimentieren.
Hier haben Sie mit dem Job-Turbo viel zu spät reagiert. Die Versäumnisse kosten uns jetzt Milliarden, die uns an anderer Stelle fehlen, und sie bringen, wie viele Ihrer Projekte, Unfrieden in unsere Gesellschaft.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Deswegen muss ich sagen: Minister Heil plante die Einführung des Bürgergeldes als die größte Sozialreform der letzten 20 Jahre. Doch sie ist grundsätzlich gescheitert.
Ihre Tragik, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel, ist doch: Es steht außer Zweifel, dass Sie gute Vorsätze hatten. Jedoch erreichen Sie das Gegenteil und schaffen damit den Boden für das Wirken von Menschen, die es eben nicht gut mit Deutschland meinen. Das sind insbesondere die Kollegen von ganz rechts und manchmal auch von ganz links.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist unsäglich!
Die AfD hat in den vergangenen Monaten mehrere Anträge gestellt, mit denen sie aus ihrer Sicht das sogenannte Bürgergeld verbessern will. Teils haben Sie Ihre Forderungen auch in den heutigen Antrag aufgenommen, zum Beispiel das Thema der Arbeitspflicht. Interessant ist, was Sie nicht aufgenommen haben: Sie haben nämlich im Januar noch gefordert, SGB-Leistungen sollten auf Deutsche beschränkt werden, und Ausländer – wohlgemerkt: egal ob aus der EU oder aus anderen Ländern – sollten ausgeschlossen werden.
Erstaunlicherweise haben Sie – wohl unter dem Druck Ihrer sinkenden Umfragewerte – erkannt, dass Sie sich hier strategisch völlig verrannt haben, und Sie haben sich nicht mehr getraut, diese wirklich nationalistischen Forderungen in den heutigen Antrag einzubringen. Das ist gut so.
Und ich sage Ihnen: Wir alle gemeinsam – die Mitte dieses Parlaments und die Mitte unseres Landes – werden Ihnen immer weniger Raum für Ihre rechtsextremen, inhaltlich leeren Positionen geben. Wir wollen dieses Land gemeinsam voranbringen und Ihnen hier nicht das Feld überlassen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Neu an dem heutigen Antrag sind seltsame Abwägungen, wie Menschen zwischen SGB II und SGB XII hin- und hergeschoben werden sollen. Inwieweit das eine Verbesserung der geltenden Rechtslage bringt, erschließt sich mir bislang nicht. Ich denke, wir sollten uns daher lieber die Frage stellen: Wie bringen wir langzeitarbeitslose Menschen besser und effektiver in Arbeit?
Wir als Union werden an mehreren Stellschrauben ansetzen: Sanktionen müssen klar und auch hart sein; hier müssen wir nachsteuern. Die Mitarbeiter der Jobcenter müssen mehr Zeit für die Arbeit mit den Kunden, für deren Unterstützung, für Fördern und Fordern haben, mit mehr Budget für die Eingliederungsmaßnahmen. Auch bei den Hinzuverdienstregeln müssen wir nachsteuern. Die Vorschläge des ifo liegen vor; diese müssen wir zur Kenntnis nehmen und am Ende auch umsetzen.
Zusammenfassend: Wir müssen das System der Grundsicherung aus dieser desaströsen Debatte, die die Ampel initiiert hat, herausholen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier über einen Antrag der AfD zum Thema „Reform des Bürgergeldes“. Es geht allerdings gleich zu Beginn damit los, dass Menschen aus dem Bürgergeld in die Sozialhilfe abgeschoben werden sollen – das Ganze unter dem großen Titel:
Tatsächlich fragt man sich: Was sollen die Menschen dann in der Sozialhilfe tun? Da sollen sie – Zitat – passgenau versorgt werden. Wir würden ja gerne wissen, was eine passgenaue Versorgung von Menschen in der Sozialhilfe, die vorher im Bürgergeld waren und dort offensichtlich nicht passgenau versorgt worden sind, sein soll.
Norbert Kleinwächter [AfD]: Lesen Sie doch mal SGB XII!
Wir wären geradezu neugierig darauf, mit Ihnen in eine fachliche Diskussion dazu zu gehen, aber wir bekommen keine Antwort. Warum nicht? Weil Sie letzten Endes überhaupt keine Vorstellung davon haben, was da tatsächlich passieren soll, oder Sie uns diese jedenfalls verschweigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus, das ist dürftig, das ist fachlich nicht hinreichend, das ist: Note „Sechs“, setzen!
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Um den Fachkräftemangel zu bekämpfen, möchten Sie den anderen Teil möglichst schnell und unmittelbar in Arbeit vermitteln – ohne Qualifizierung, Hauptsache: schnell in Arbeit.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit Zwang!
Dabei ist doch die Lebensrealität gerade die, dass Sie damit allenfalls Arbeitskräfte bekommen, aber nicht die Fachkräfte, die Sie laut Ihrem Antrag gewinnen wollen. Beim Thema Arbeitskräfte ist auch interessant: Wenn man sich mal wirklich fachlich kundig macht, dann stellt man fest, dass bei den Unqualifizierten im SGB II die Realität so ist, dass sie laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zur Hälfte etwa innerhalb von fünf Jahren mehr als fünfmal den Job wechseln. Das heißt, eine nachhaltige Vermittlung als Arbeitskraft funktioniert ja so auch nicht.
Die Frage ist, liebe Kolleginnen und Kollegen: Was will die AfD eigentlich an der Situation verbessern? Ich stelle fest, wenn ich den Antrag lese: Sie hat keine Ahnung in der Sache und deshalb auch keinen Vorschlag.
Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Bemerkenswert ist auch, dass Sie den Debatten hier im Plenum nicht folgen. Es gab schon mal einen Kollegen – das war ein Kollege der Union –, der hier auch davon sprach, dass man Langzeitarbeitslose aus dem SGB II unmittelbar in Arbeit vermitteln könnte. Er sprach davon, dass es davon 1,7 Millionen gebe, die man sofort, am nächsten Tag integrieren könnte. So ähnlich liest sich Ihr Antrag.
Die Wahrheit ist allerdings, dass von diesen 1,7 Millionen 70 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und 25 Prozent noch nicht mal einen Schulabschluss.
Norbert Kleinwächter [AfD]: Ja, die kommen ja auch aus dem Ausland! Das sind Ihre Geflüchteten!
Was bekommen sie denn für eine Unterstützung in unserer Arbeitswelt, wenn Sie diesen Menschen keine Chance geben, sich zu qualifizieren – vielleicht nachträglich, wenn es mit dem ersten Ansatz nicht geklappt hat?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir glauben an das Potenzial jedes Menschen. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir vor der Integration in den Arbeitsmarkt auf Qualifikation setzen müssen. Deshalb haben wir ganz bewusst den Vermittlungsvorrang abgeschafft; denn das ist der richtige Weg, um tatsächlich einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels und auch des Arbeitskräftemangels zu leisten.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Der vorgeschlagene Weg der AfD ist vollkommen falsch, und deshalb ist dieser Antrag abzulehnen. Es ist aber auch insgesamt abzulehnen, fachlich so dürftige Anträge vorzulegen. Unser Parlament hat einen Anspruch auf fachlich tiefgreifende Diskussionen. Ein Beitrag dazu war und ist Ihr Antrag nicht.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Herr Kollege Kober. – Mir ist aufgefallen, dass mehrere Kolleginnen und Kollegen mittlerweile offensichtlich glauben, man dürfte im Plenarsaal telefonieren. Das ist tatsächlich nicht der Fall. Der oder die Nächste, die ich erwische, verweise ich des Saales. Telefonieren kann man auch kurzzeitig draußen.
Nächste Rednerin ist die Kollegin Natalie Pawlik, SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn es ausnahmsweise mal nicht um Menschen mit Migrationsgeschichte oder Geflüchtete geht, dann richtet die AfD ihren Hass gegen Bürgergeldbezieher/-innen, gegen erkrankte Menschen, gegen Menschen mit Behinderung.
Es ist eben der Kern Ihrer Ideologie, Menschen nach ihrer Wertigkeit zu unterteilen und die Gleichheit von menschlichem Leben infrage zu stellen. Doch genau das werden wir nicht zulassen.
Norbert Kleinwächter [AfD]: Schon wieder so ein unpassender Vergleich! Herr Präsident, jetzt rügen Sie das endlich mal!
Unser Sozialstaat und das Versprechen an die Bürgerinnen und Bürger, dass dieser Staat sie auffängt, wenn sie fallen, und ihnen Hilfe bietet, wenn sie Hilfe benötigen, das ist eine große Errungenschaft unserer Demokratie. Das ist auch der Stabilitätsanker unserer Gesellschaft und gerade in Krisenzeiten wichtiger denn je.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Der vorliegende Antrag und auch die Debatte heute hier reihen sich ein in eine unsoziale Politik der AfD, in eine unsoziale Programmatik, in Forderungen nach Abschaffung eines festen Renteneintrittsalters und nach Zwangsarbeit für langzeitarbeitslose Menschen, in die Enthaltung bei der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und in die perfiden Deportationspläne, die Sie fordern.
Enrico Komning [AfD]: Wir fordern überhaupt gar keine Deportation! Sie haben daraus Deportationspläne gemacht!
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und Norbert Kleinwächter [AfD]
Die AfD-Fraktion suggeriert mit dem vorliegenden Antrag, es käme ihr auf eine nachhaltige Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt an, und benennt dabei ein Ziel: einen harten Schnitt zwischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Die Personen müssen innerhalb von zwei Wochen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können.
Doch über welche Menschen sprechen wir dabei, und was würde das faktisch bedeuten? Zu nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten zählen neben alleinerziehenden Müttern zum Beispiel Menschen, die Angehörige pflegen, und auch Personen, die durch den Beruf, den sie aktuell ausüben, krank geworden sind. Das sind Altenpfleger/-innen oder die Erzieherin, die aufgrund fehlender Erholungszeiten, hohen Drucks, großer Verantwortung und extrem großen Personalmangels krank wird.
Wer aufgrund eines Burn-outs seinen aktuellen Job verliert und Bürgergeld bezieht, braucht Hilfe. Diese Personen können nicht in den nächstbesten Job vermittelt werden. Es ist auch absolut nicht nachhaltig, Menschen von einem Hilfsjob in den nächsten zu schicken,
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
wodurch sie ein paar Wochen später wieder in der Arbeitslosigkeit landen.
Doch Sie wollen auch keine nachhaltige Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt. Sie wollen mal wieder spalten und unterscheiden zwischen guten und bösen Bürgergeldempfängern. Sie wollen Menschen die aktive Unterstützung unseres Sozialstaates wie das Nachholen eines Schulabschlusses, Hilfe und Beratung oder Weiterbildungsangebote entziehen, und das lehnen wir entschieden ab.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ Das steht in Artikel 20 unseres Grundgesetzes. Wir bekennen uns zu diesem Sozialstaat. Wir wollen ihn ausbauen, und wir wollen Menschen nachhaltig dabei unterstützen, eine Arbeitsstelle zu finden. Wir wollen ihnen die Hilfe bieten, die sie brauchen, und genau darauf setzt das Bürgergeld. Es gibt noch weitere Reformen, die wir vornehmen werden.
Aber all das ist schon ein richtiger Schritt in die richtige Richtung gewesen. Sie von der AfD sind keine soziale Partei; Sie sind unsozial und menschenverachtend.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Pawlik, Sie haben es gerade richtig gesagt: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ So steht es in Artikel 20 im Grundgesetz.
Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den wollen Sie ja gerne verändern!
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Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den will Jens Spahn ändern!
Damit ist das Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz als Fundament unseres Staates verankert.
Dieser Grundgesetzartikel ist auch der Garant dafür, dass der soziale Ausgleich zwischen starken und schwachen gesellschaftlichen Gruppen gewahrt wird. Dass es Ihnen von der AfD aber nicht um den Ausgleich geht, sondern um Spaltung, Ausgrenzung und Diffamierung, ist Kennzeichen Ihrer Politik.
Auch Ihr heutiger Antrag zeigt: Statt Menschen in Arbeit zu bringen, schreiben Sie einen Großteil der Menschen ab. Das ist das Gegenteil von Arbeitsmarktintegration. Ihr Antrag offenbart: Es geht Ihnen nicht um eine seriöse Debatte. Was Sie betreiben, ist populistisch und realitätsfern.
Im Sinne unserer konstruktiven Oppositionsarbeit müssen wir aber trotzdem über das Bürgergeld sprechen. Klar ist, dass mit der Einführung des Bürgergelds eine Rolle rückwärts in der Arbeitsmarktpolitik in der Bundesrepublik Deutschland vollzogen worden sind.
Rasha Nasr [SPD]: Das stimmt nicht, egal wie oft Sie es wiederholen!
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Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Könnte das mal begründet werden? Argumente? In welcher Form?
Die SPD ist in ihrer Regierung mit der Traumabewältigung der Agenda 2010 beschäftigt, statt die eigentliche arbeitsmarktpolitische Realität anzuerkennen und zu handeln. Nein, stattdessen fordern Jusos und junge Grüne die 20-Stunden-Woche. Das ist die Realität, über die wir heute reden.
Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was hat das mit dem Bürgergeld zu tun?
Wir brauchen jetzt wirtschaftliches Wachstum. Statt über weniger Arbeit sollten wir darüber nachdenken, welche Anreize der Staat setzt, um Menschen in Arbeit zu bringen,
Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sollen die Fachkräfte nun auch nicht mehr kommen?
oder jetzt beim Rentenpaket II: Überall geht es darum, entweder die Standards abzusenken oder großzügig Geld und Geschenke zu verteilen. Aber das Geld, das Sie ausgeben, liebe Regierung der Ampel, muss hier in Deutschland auch verdient werden.
Als Union ist es ein Teil unserer DNA, Menschen schnell in Arbeit zu bringen und in das gesellschaftliche Leben zu integrieren. Dabei sind wir überzeugt, dass jemand, der Hilfe vom Staat benötigt, diese auch bekommen sollte. Es muss aber klar sein: Solidarität ist eben keine Einbahnstraße.
Jens Teutrine [FDP]: Außer Phrasen wurde noch keine konkrete Maßnahme genannt!
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Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Ich habe auch nichts anderes erwartet!
Dennoch hat die Ampel mit dem Bürgergeld die Anreize, Arbeit aufzunehmen, wieder kleiner gemacht. Um in Zahlen zu sprechen: Mit 2,8 Millionen Arbeitslosen haben wir heute im Vergleich zu der Zeit, als Sie die Regierung angetreten haben, eine halbe Million Menschen mehr ohne Beschäftigung,
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, wir wollen einfach mal Argumente hören! Einfach mal was Konkretes, nicht einfach nur pauschale Vorwürfe! Vorschläge, Konzepte!
Aber im Bereich der Arbeitsmarktpolitik können wir feststellen: Nie war der Arbeitsmarkt stärker und stabiler als unter CDU/CSU-geführter Bundesregierung.
Wir fordern Sie daher auf: Kommen Sie endlich wieder zurück auf den Weg einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik! Darin würden wir Sie gerne unterstützen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man das alles historisch betrachtet, muss man auch darauf hinweisen, woher man kommt. Bevor wir die Bürgergeldreform umgesetzt haben, gab es den Vermittlungsvorrang; wir haben jetzt den Qualifizierungsvorrang. Ich sage weiterhin: Das hätten wir viel früher machen können, in der GroKo zum Beispiel.
Dann hätten wir einen Teil des Fachkräfteproblems schon im Voraus gelöst; denn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sagen seit Jahren: Wir brauchen Fachkräfte.
Was haben wir im SGB-II-Bereich gemacht? Wir hatten einen Vermittlungsvorrang. Wir haben die Leute nicht qualifiziert; wir haben uns nicht um sie gekümmert. Deshalb ist es umso richtiger, jetzt den Qualifizierungsvorrang im Bürgergeld zu haben, um der Fachkräfteproblematik etwas entgegenzusetzen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Und dann meint die AfD-Fraktion, hier Anträge stellen zu können, nach denen pflegende Angehörige – egal ob sie ihre Eltern oder Kinder mit Behinderungen pflegen – in die Sozialhilfe rübergeschoben werden sollen; das sei die richtige Maßnahme. Ich frage Sie: Meinen Sie denn wirklich, dass Sorgearbeit keine Arbeit ist?
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sandra Bubendorfer-Licht [FDP]
Diese Menschen, die die Eltern pflegen, die die Kinder betreuen, leisten so viel für diese Gesellschaft. Und Ihre Antwort darauf ist nichts anderes, als zu sagen: Hey, es reicht uns nicht, ab in die Sozialhilfe! – Das ist Ihre Antwort, und das ist eine Frechheit gegenüber diesen Menschen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
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Norbert Kleinwächter [AfD]
Es kommt noch dicker: Mit der Rumschieberitis ins SGB XII verheimlichen Sie nämlich, dass diese Kosten die Kommunen tragen müssen; Sie wollen die Kommunen belasten. Indem Sie die Leistungen rüberschieben, müssen es die Kommunen bezahlen; das verheimlichen Sie – mit welchem Ziel auch immer.
Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Das wissen die gar nicht!
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Norbert Kleinwächter [AfD]
Man muss noch eine weitere Sache ergänzen. Ich finde es toll, wenn wir uns hierhinstellen und sagen: Na ja, mehr Sozialleistungen braucht es nicht. – Das ist ganz einfach gesagt. Aber darf man das auch mal konkreter machen? Diese Diskussion wird ja gerne über den Bereich der Steuern geführt. Wir sagen immer: Ja, das sind Steuern, die wir ausgeben.
Aber wenn wir so etwas sagen wie: „Na ja, mehr Sozialleistungen darf es nicht geben“, dann meinen wir – wenn wir die Debatte undifferenziert führen – auch die Säulen der Sozialversicherung, dann sagen wir ebenfalls – mein Kollege Jens Peick hatte es mir gerade noch mal zugerufen –: „Höhere Renten wird es nicht mehr geben“, dann sagen wir: „Im Bereich des Krankenkassensystems gibt es auch bei medizinisch-technischem Fortschritt nicht mehr Leistungen“, dann sagen wir den Menschen, die in der Pflege sind, betreut werden und sich diese Kosten nicht leisten können und dann zur Sozialhilfe laufen und Hilfen zur Pflege beantragen müssen: „Die Kosten musst du irgendwie selber tragen.“ Wenn man diese Debatte führen will, muss man sie differenzierter führen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Kai Whittaker [CDU/CSU]: Grüße an den FDP-Finanzminister!
Man kann sagen, dass das alles sehr kompliziert ist – ja, das ist es! –, dann muss man das Problem aber auch richtig anpacken; denn in Bezug auf den Sozialstaat ist alles sehr, sehr kompliziert. Ich höre aber in der Debatte keinen einzigen fachlichen Vorschlag in die Richtung, wie wir das anpacken können. Man muss sich das genau angucken und sagen: Ja, dann müssen wir die Regelungen im SGB I und im SGB X bündeln. – Das gehört dazu.
Wir müssen Transparenz bei den Ermessensentscheidungen der Behörden schaffen. Aber genauso gehört dazu, dass wir den Menschen sagen, worauf sie Anspruch haben. Das wissen viele Menschen nicht. Und dagegen tut der Staat auch nichts. Wir reden immer darüber, wie hoch die Leistungen sind, was sie alles nicht bekommen dürfen, aber wir sagen nicht, welche Leistungen ihnen eigentlich zustehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir das alles ernst meinen und richtig machen wollen, dann müssen wir mit den Ländern ins Gespräch kommen. Deshalb wäre ein Sozialstaatspakt sinnvoll.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher! Hunderttausende Menschen gehen derzeit landauf, landab auf die Straße, demonstrieren für unsere Demokratie, gegen Rechtsextremismus, gegen Faschisten. Und ich sage: Das ist gut so.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Ich will Ihnen auch sagen, warum. In einer verächtlichen Art und Weise behaupten Sie, dass bestimmte Personengruppen, die jetzt bereits mehrfach aufgezählt wurden, nicht vermittlungsfähig und auch nicht vermittlungswürdig seien. Sie sagen, dazu zählten Menschen, die krank sind, pflegende Angehörige, die nicht arbeiten können, auch Menschen mit Behinderungen – nach Ihrer Lesart; das ist ja klar. Und Sie setzen auch noch eins drauf: Drogenabhängige, Obdachlose, Menschen mit Migrationshintergrund – all jene bedürfen nach Ihrer Lesart einer sogenannten intensiven sozialmedizinischen Unterstützung. Ich will an dieser Stelle eines sagen: Ich mag mir nicht vorstellen, was genau Sie mit „intensiver sozialmedizinischer Unterstützung“ meinen. Seit Potsdam wissen wir, wes Geistes Kind Sie sind.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Ihnen geht es eben nicht um ein effektiveres Arbeiten in den Jobcentern – ganz abgesehen davon, dass die Mitarbeitenden in den Jobcentern Ihre Ratschläge mit Sicherheit nicht brauchen –,
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
das täuschen Sie in der Überschrift des Antrags lediglich vor. Ihnen geht es um Selektion, um die Ausgrenzung von Menschen, die nach Ihrer Lesart nicht vermittlungswürdig sind. Und das ist nicht vereinbar mit unserem Grundgesetz. Das Sozialstaatsprinzip unseres Grundgesetzes zielt darauf ab, die Gesellschaft zusammenzuhalten, damit wir friedlich miteinander leben können. Das, was Sie tun, bewirkt genau das Gegenteil.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Überall im Land suchen Betriebe und Unternehmen händeringend Arbeitskräfte, Fachkräfte. Es liegt doch auf der Hand, dass wir mehr tun müssen, um Menschen in Arbeit zu vermitteln, anstatt weniger, wie Sie es vorschlagen. Ihr Antrag passt nicht in die Zeit. Das, was Sie hier heute wieder einmal vorschlagen, wirkt total aus der Zeit gefallen.
Werte Kolleginnen und Kollegen von der Union, es tut mir leid, dass Sie es immer noch nicht begriffen haben: Nach 17 Jahren Hartz IV mussten wir die Regeln, die Instrumentarien einfach nachschärfen.
Kai Whittaker [CDU/CSU]: Sie haben sie abgeschwächt, nicht nachgeschärft, Frau Glöckner!
Es wurde mehrfach genannt, wie wichtig der Qualifizierungsvorgang ist und dass es notwendig ist, den Bereich der aufsuchenden, begleitenden Hilfe zu stärken. Tut mir leid, dass Sie das immer noch nicht verstanden haben.
Ich sage: Es ist gut, dass die Menschen in unserem Land weiterhin auf die Straße gehen, dass wir alle etwas dafür tun, dass solche Anträge niemals eine Mehrheit in diesem Parlament finden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD versucht sich an den Themen „Arbeitsmarkt“ und „Sozialpolitik“ und scheitert bei beiden kolossal, wie zu erwarten war.
Ein Beispiel: Um mehr Fachkräfte zu gewinnen, wollen Sie den Vermittlungsvorrang wieder einführen. Aber was heißt Vermittlungsvorrang? Na ja, dass Menschen den erstbesten Job annehmen müssen und eben nicht eine Aus- oder Weiterbildung ermöglicht bekommen, durch die sie ja erst zu Fachkräften werden. Sie merken schon, dass das ein Widerspruch ist, oder?
Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Was wir brauchen, ist mehr Unterstützung bei der Weiterqualifizierung und nicht weniger.
Wirklich bemerkenswert finde ich auch, was Sie so unter „aktivierenden Anreizen“ verstehen. Sie von der AfD wollen allen Ernstes, dass Autos in Zukunft auf das Schonvermögen angerechnet werden.
Aktuell ist das übrigens schon der Fall, wenn der Wert des Autos 15 000 Euro übersteigt. Eine Luxuskarosse ist also sowieso nicht drin. Dass Sie nun die Anrechnung des Kleinwagens wollen, ist völlig absurd. Ist das Ihr Versuch, nun doch einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten? Wissen Sie, wie oft ein Auto Voraussetzung für einen Job ist, gerade im ländlichen Raum?
Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Was wir brauchen, ist Mobilität für alle, und zwar unabhängig vom Geldbeutel.
Und selbstverständlich will die AfD Sanktionen und Arbeitszwang gleich dazu – ihr Motto: Wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen. – Zum Glück hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig geurteilt: Die Menschenwürde muss nicht erarbeitet werden.
Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Menschen hungern zu lassen, verstößt explizit gegen die Menschenwürde. Gut, ich weiß, mit der Verfassung haben Sie es nicht so, mit Menschenwürde auch nicht,
Aber ich versuche es trotzdem mal: Zahlreiche Studien zeigen, dass Sanktionen nicht zur Vermittlung in Arbeit führen. Aber Ihnen geht es auch gar nicht um bessere Vermittlung, oder? Sie wollen vor allem nach unten treten. Was wir aber brauchen, ist vor allem ein starker Sozialstaat, der die Menschen unterstützt und nicht bestraft.
Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Und an die Ampel: Dass Sie sich bei diesem Thema von der AfD und der Union vor sich hertreiben lassen, finde ich eine Katastrophe. Ausgerechnet ein sozialdemokratischer Arbeitsminister hat die 100-Prozent-Sanktionen beim Bürgergeld wieder eingeführt.
Maximilian Mordhorst [FDP]: Das ist gut so! Dank der FDP!
Das betrifft wenige Tausend Personen, die häufig enorme psychische Probleme haben. Wem helfen diese Sanktionen? Was, glauben Sie, passiert, wenn Sie Menschen das Geld für Essen nehmen? Noch längere Schlangen an den überfüllten Tafeln, Diebstahl, Kredite, die nicht zurückgezahlt werden können:
Das ist doch eine Abwärtsspirale. Das ist doch nicht auf Ihrem Niveau.
Ich fordere Sie an der Stelle ganz klar auf, die Aushöhlung des Sozialstaates zu verhindern, statt denen da auch noch die Schaufeln dafür zu liefern.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Frau Kollegin. – Nächster und letzter Redner in der Debatte ist der Kollege Peter Aumer, CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Wir möchten, dass die Bundesagentur für Arbeit, abgekürzt BA, zukünftig wieder vermehrt arbeitsfähige Bürgergeldempfänger auch wirklich in Arbeit bringt.
Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Jobcenter sind dafür zuständig!
Dazu gehört allerdings zuallererst, dass sie sich wieder auf diese Aufgabe konzentrieren kann und nicht gleichzeitig Sozialamt spielen muss. Das ist der Kern dieses Antrags.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es geht um die Jobcenter!
In Zahlen ausgedrückt: Die 18 600 Arbeitsvermittler in den Jobcentern bringen gerade einmal 31 000 Bürgergeldempfänger in Arbeit. Das sind knapp 1,7 Vermittlungen pro Arbeitsvermittler im Jahr. Ein Vermittler kostet die BA 92 000 Euro im Jahr; hinzu kommen noch einmal 23 000 Euro Sachkosten. Die Vermittlung eines Bürgergeldempfängers durch die Jobcenter kostet damit rund 69 000 Euro. Das ist nicht nur extrem teuer; das ist angesichts des grassierenden Fachkräftemangels einfach nicht hinnehmbar.
Dabei sind die Vermittler ganz und gar nicht faul. Im Gegenteil: Sie sind sehr bemüht, in der Regel auch sehr gut ausgebildet. Sie sind aber zeitlich massiv überstrapaziert durch Sozialaufgaben und Bürokratie; und das nimmt ihnen die Chance, sich zielgerichtet auf die Arbeitsvermittlung zu konzentrieren. Das ist aber dringend nötig: Im letzten Monat waren bei der BA noch immer über 700 000 unbesetzte Stellen gemeldet. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat ausgerechnet, dass mit den nicht bei der BA gemeldeten Stellen insgesamt 1,7 Millionen Arbeitsplätze heute nicht in Deutschland besetzt werden können. Dass davon überhaupt nur rund 40 Prozent bei der BA gemeldet werden, liegt unter anderem an den schlechten Erfahrungen, die die Unternehmen mit den Jobcenterkandidaten gemacht haben. Ein großer Teil von ihnen erscheint gar nicht erst zum verabredeten Vorstellungsgespräch oder erscheint nur deshalb, um sich eine entsprechende Bescheinigung abstempeln zu lassen.
So kann das Arbeitskräftepotenzial der Bürgergeldempfänger natürlich nicht gehoben werden. Dabei waren zuletzt fast 4 Millionen von ihnen erwerbsfähig gemeldet. Rein zahlenmäßig könnte damit der Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft locker gedeckt werden. Qualifikationsmäßig sieht es zwar anders aus; aber es ist natürlich ein Witz, wenn es nicht mal gelingt, ein paar Hundert Kofferträger für die Flughäfen zu rekrutieren.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 1,7 Millionen sind arbeitslos!
Woran liegt es? Schauen wir einmal genauer hin.
Der erste Grund: Es sind längst nicht alle, die offiziell als arbeitsfähig geführt werden, auch tatsächlich arbeitsfähig. Dies gilt vor allen Dingen für drei große Gruppen: Kranke, die aufgrund ihrer Erkrankung langfristig nicht arbeitsfähig sind; das trifft auf etwa 400 000 Bürgergeldempfänger zu.
Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: „Langfristig“ heißt länger als zwei Wochen!
Mütter oder Väter, die wegen der Betreuung ihrer teilweise auch kranken oder behinderten Kinder zeitlich unabkömmlich sind. Sowie drittens Bürgergeldempfänger, die wegen der Pflege von Familienangehörigen dem ersten Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Gruppe 2 und 3 addieren sich auf weitere 280 000 Bürgergeldempfänger, sodass insgesamt fast 700 000 der sogenannten erwerbsfähigen Bürgergeldempfänger faktisch nicht erwerbsfähig sind. Hier ist allenfalls Sozialarbeit angesagt, aber keine Vermittlungsarbeit.
Damit sich die Jobvermittler wieder auf ihre ureigenste Aufgabe konzentrieren können, wollen wir diese Bürgergeldempfänger unter Wahrung ihrer finanziellen Ausstattung in die örtlichen Sozialämter überführen. Für Menschen, insbesondere aus Gruppe 2 oder 3, die nach Beendigung ihrer Betreuungsarbeit wieder im ersten Arbeitsmarkt tätig werden können, soll ein schneller Wechsel zurück ins Bürgergeld ermöglicht werden.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zusätzliche Bürokratie!
Hierfür sind halbjährliche Prüfungen vorgesehen. Selbstverständlich können sich Betroffene auch jederzeit selbst wieder bei den Jobcentern melden. Kurz gesagt: Diejenigen, die arbeiten können, sollen auch tatsächlich arbeiten, und diejenigen, die das aus nachvollziehbaren Gründen auf lange Sicht nicht können, erhalten künftig Sozialhilfe.
Der zweite Grund für die schlechten Vermittlungsergebnisse: Bildungsmaßnahmen, welcher Art auch immer, gehen zurzeit der Arbeit vor. Dabei ist längst bekannt, dass viele dieser Maßnahmen überhaupt nichts bringen. Wir wollen deswegen eine Erfolgskontrolle installieren,
Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das steht schon im Gesetz!
In der Wirtschaft anerkannte Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen auch in Zukunft durchgeführt werden können – mit der Maßgabe selbstverständlich, dass am Arbeitsmarkt auch wirklich ein Bedarf dafür vorhanden ist.
Und der dritte Grund für die unzureichende Vermittlung in Arbeit: Bei vielen Bürgergeldempfängern besteht nur ein geringes Interesse an Arbeit, speziell an Arbeit im ersten Arbeitsmarkt.
Kai Whittaker [CDU/CSU]: Worauf stützen Sie denn diese Tatsache?
Denn etwa ein Drittel von ihnen, so schätzt der Linzer Wirtschaftsprofessor Friedrich Schneider, arbeitet schwarz. Bei aktuell 3,98 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern – Stützebeziehern –
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
bedeutet das: 1,33 Millionen von ihnen arbeiten schwarz.
Bei Schwarzarbeit zahlen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Steuern, was eine Straftat ist. Es werden aber auch keinerlei Sozialabgaben bezahlt. Krankenversichert sind die Arbeitnehmer dann trotzdem über das Bürgergeld, wobei Steuerzahler und Krankenversicherungsbeitragszahler nicht nur für die braven Bürgergeldempfänger, sondern auch für die Schwarzarbeiter zur Kasse gebeten werden.
Rentenversichert sind die Schwarzarbeiter allerdings nicht. Aber auch das macht vielen nichts aus, weil sie im Alter übergangslos von der Grundsicherung für Arbeitsuchende in die Grundsicherung im Alter wechseln können. Das sind unhaltbare Zustände für unsere Gesellschaft, denen wir am besten dadurch begegnen können, dass wir diese Menschen schnell wieder in den offiziellen Arbeitsmarkt bewegen.
Dann können sie auch ihren gesellschaftlichen Beitrag erbringen und müssen nicht länger von den braven Bürgern ausgehalten werden.
Für uns heißt das: Vermittlung in Arbeit muss wieder Vorrang haben vor allen anderen Maßnahmen. Laut dem Essener Sozialdezernenten Peter Renzel folgen aber nur noch die Hälfte der arbeitsfähigen Bürgergeldempfänger den Einladungen der Jobcenter. Bei den Jüngeren sind es sogar weniger als 40 Prozent. Damit das besser wird, sollen die früheren Sanktionen wieder eingesetzt werden, soweit unsere Verfassung das zulässt. Wer dann trotzdem nach sechs Monaten nicht in einem Job von mindestens 20 Wochenstunden gelandet ist, wird zu gemeinnütziger Bürgerarbeit von 15 Wochenstunden verpflichtet. Wird auch die Bürgerarbeit verweigert, gibt es den Leistungsbezug nur noch über die Bezahlkarte, die auf Sachleistungen abstellt.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD schreibt in ihrem Antrag, dass der Fachkräftemangel gravierende Folgen für die deutsche Wirtschaft hat. „Donnerwetter!“, möchte man zu dieser erhellenden Erkenntnis sagen und fragt sich, welche Fachkraft Ihnen diesen klugen Satz aufgeschrieben hat. Jetzt würde man ja erwarten, dass nach so einem Satz ein Feuerwerk an Ideen gezündet wird, wie Sie denn diesen Fachkräftemangel beheben wollen. Aber stattdessen ergießen Sie sich seitenlang darin, zu erklären, wer alles in diesem Land nicht arbeiten kann. Und Ihre Lösung für diese Menschen ist ganz einfach: Sie wollen sie aus dem Bürgergeld raus in die Sozialhilfe hineinschieben. Da kann ich nur sagen: Typisch AfD. Egal wie das Problem lautet: Sie wollen Menschen abschieben, jetzt auch noch innerdeutsch.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Meine Damen und Herren: Wer als Werkzeug nur einen Hammer in der Hand hat, der sieht halt bei allen Problemen nur noch einen Nagel.
Das ist genau der Unterschied zwischen uns und Ihnen: Sie teilen Menschen in nützlich und unnütz ein; wir hingegen glauben an die Fähigkeit der Menschen, sich zu ändern, wenn sie eine faire Chance im Leben bekommen. Und daran arbeiten wir in diesem Haus.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
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Marc Biadacz [CDU/CSU]: Auf den Punkt gebracht!
Ihr Antrag ist auch wirklich unlogisch: Sie beklagen den Fachkräftemangel, und die erste Idee ist, erst einmal 1 Million Menschen per se als arbeitsunfähig zu deklarieren.
Wie das das Problem lösen soll, habe ich, ehrlich gesagt, nicht verstanden.
Es ist auch falsch, zu behaupten, dass die Jobcenter ihrer Aufgabe, Leute in Arbeit zu bringen, nicht nachkommen. In unserer Regierungszeit von 2017 bis 2021 haben wir es geschafft, 1 Million Menschen, die erwerbsfähig, aber arbeitslos waren, und 300 000 nicht erwerbsfähige Menschen aus dem System herauszubringen. Das ist die Leistung, die die Jobcenter erbracht haben.
Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
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Marc Biadacz [CDU/CSU]: Das war eine Erfolgsbilanz! CDU pur!
Ihr Antrag ist auch wirklich absurd; denn am Ende des Tages sagen Sie, dass nur die Menschen in Sozialhilfe gehen sollen, die weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben es mit eingeführt!
und zwar vor allem deswegen, dass Sie sich bei Ihrer Reform viel zu sehr darauf konzentriert haben, wie viel Geldleistungen arbeitslose Menschen bekommen, und sich viel zu wenig darüber Gedanken gemacht haben, wie Sie eigentlich Menschen wieder in Arbeit bringen.
Dr. Martin Rosemann [SPD]: Das Gegenteil ist richtig!
Und das Thema interessiert Sie auch nicht; denn seitdem Sie regieren, haben Sie den Jobcentern 1 Milliarde Euro real entzogen, Geld, mit dem diese Jobcenter ihre Arbeit machen können. Das zeigt, dass Sie kein Interesse an der Jobvermittlung haben.
Wir haben in den Jobcentern 45 000 engagierte Mitarbeiter. Aber über die Hälfte beschäftigt sich gar nicht mit der Vermittlung in Arbeit, sondern sie rechnet aus, was jeden Monat an Arbeitslosengeld überwiesen werden muss. Ich sage: Wir brauchen weniger menschliche Taschenrechner, wir brauchen mehr engagierte Beraterinnen und Berater, meine Damen und Herren.
Herr Kollege Whittaker, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben ja eben die These aufgestellt, die Reform des Bürgergelds durch die Ampelkoalition wäre darauf gerichtet, die Leistungen zu erhöhen, und nicht darauf gerichtet, Menschen in Arbeit zu bringen.
Ich wollte Sie mal fragen, ob Ihr Gedächtnis eigentlich wirklich so schlecht ist, dass Sie sich nicht mehr daran erinnern können, wie die parlamentarische Auseinandersetzung über das Bürgergeld hier im Haus gewesen ist,
dass nämlich Ihre Fraktion damals massive Kritik am Bürgergeld geübt hat und den Vorschlag gemacht hat, doch hier im Deutschen Bundestag nur die Erhöhung der Regelsätze zu beschließen.
Und all die Reformbausteine, mit denen die Integration in Arbeit verbessert werden kann – eine Orientierung an nachhaltiger Integration in Arbeit, bessere und individuelle Förderung, implementiert durch mehr Weiterbildungsförderung im Bürgergeldgesetz, im SGB II –, wollten Sie zurückstellen und überhaupt nicht behandeln und hier beschließen.
Deswegen drängt sich mir doch eher der Verdacht auf, dass es CDU und CSU waren, die damals in erster Linie Regelsätze erhöhen wollten, anstatt die Förderung zu verbessern, was dringend notwendig gewesen ist.
Sie haben versucht, zwei Dinge miteinander zu verknüpfen, nämlich die reguläre Erhöhung des Regelsatzes für Empfänger von Leistungen aus dem SGB II, die wir jährlich hier beschließen, und eine grundsätzliche Reform des Bürgergeldes.
Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber jetzt Geschichtsklitterung!
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und Marc Biadacz [CDU/CSU]
Das war infam; das haben wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Wir haben Ihnen angeboten, die Erhöhung rechtzeitig zum 1. Januar durchzuführen und über die anderen Dinge in Ruhe weiterzuberaten,
Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch genau das, was der Kollege Rosemann gesagt hat!
nicht zuletzt auch deswegen, weil die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter mehr Beratungszeit eingefordert haben, da das, was Sie vorhatten, viel zu hopplahopp war. Das haben Sie verneint. Sie haben Politik auf dem Rücken der Schwächsten gemacht – ausgerechnet die Sozialdemokratie, ausgerechnet Sie!
– hören Sie gut zu! –: Sie müssen erstens beim Bürgergeld dafür sorgen, dass wir das nicht nur digitalisieren, sondern voll automatisieren. Es kann nicht sein, dass sich über 25 000 Menschen in den Jobcentern nur mit Formularen herumschlagen. Wenn Sie das machen wollen, werden Sie feststellen, dass das aktuelle Recht viel zu kompliziert ist, um das voll zu automatisieren. Sie müssen also zweitens das Recht vereinfachen, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft, also das, was wir als Miete bezeichnen.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt will die Union schon ein bedingungsloses Grundeinkommen!
Und drittens müssen Sie die Transferentzugsraten verbessern. Den Menschen muss mehr Netto vom Brutto am Monatsende übrig bleiben, wenn sie sich aufmachen, mehr zu arbeiten. Wenn Sie das vorhaben, dann haben Sie uns an Ihrer Seite.
Der Kollege Rosemann von der SPD-Fraktion und der Kollege Kai Whittaker von der CDU haben noch einmal versucht, zu rekapitulieren: Wie kam es eigentlich zum Bürgergeld? Ich fand das noch etwas unvollständig. Deswegen möchte ich einen Beitrag zur Information leisten und das noch ergänzen.
Am 10. November 2023, als wir hier über das Bürgergeld abgestimmt haben, war es nämlich so, dass die Union vorgeschlagen hat: Lasst uns nur die Sozialleistungen erhöhen! Lasst uns nicht um die Qualifizierungsmaßnahmen kümmern! Lasst uns nicht die Zuverdienstgrenzen für Azubis verbessern, die bei einem Verdienst von 800 Euro bei Hartz IV nur 240 Euro bekommen sollten! Sie haben damals gesagt, das Bürgergeld habe zu wenig Sanktionen, es würde zu hohe Schonvermögen geben und deswegen solle man jetzt nur die Sozialleistungen erhöhen.
Sie haben auch die getrennte Abstimmung gefordert und dann der Erhöhung der Sozialleistungen zugestimmt und das Gesamtpaket abgelehnt. Dann ging es in den Vermittlungsausschuss. Dort haben wir über Sanktionen, über Vermögen gesprochen. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses kam erneut in den Deutschen Bundestag. Als es erneut in den Deutschen Bundestag kam, haben Sie dem kompletten Bürgergeld zugestimmt,
allem zugestimmt: den Sanktionen, den Vermögenswerten, den Qualifizierungsmaßnahmen, den verbesserten Hinzuverdienstgrenzen und der Erhöhung.
Ich zitiere aus Ihren Pressemitteilungen:
„Die Unionsfraktion ist zufrieden mit dem Kompromiss zum sogenannten Bürgergeld, …“.
Es konnte also zum 1. Januar. starten. Und weiter:
„Fraktionschef Friedrich Merz sagte, der Einstieg in ein bedingungsloses Grundeinkommen sei abgewendet. Die Leistungen für Langzeitarbeitslose seien nach wie vor an die klare Mitwirkung der Empfänger geknüpft.“
Pascal Kober [FDP], an die CDU/CSU gewandt: Jetzt guckt doch nicht so traurig!
Ein weiteres Zitat:
„‚Der von der Ampel gewünschte Systemwechsel findet nicht stattʼ, betonte Herman Gröhe. Die Balance zwischen Fördern und Fordern stimme. ‚Wir setzen die notwendigen Anreizeʼ, damit Menschen möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können …“
Das waren Ihre Pressemitteilungen, die man heute auf der Website noch nachlesen kann. Es gibt eine riesige Diskrepanz zwischen Ihrer Verantwortung und Courage und der Tatsache, wie Sie abgestimmt haben und wie Sie sich in der Öffentlichkeit verhalten. Ich würde mir etwas weniger Hasenfüßigkeit vor der eigenen Verantwortung wünschen.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Und das Spiel ging weiter. Sie haben sich dann beschwert, dass die Sozialleistungen nach dem Regelsatz ein zweites Mal erhöht werden und haben aber im Bundesrat mit allen Bundesländern zugestimmt. Carsten Linnemann setzt sich in jede Talkshow und betont: Leistung muss sich mehr lohnen. – Ich teile das, was Carsten Linnemann sagt. Aber Sie sind nicht der Hüter von Erwerbsanreizen und Leistungsgerechtigkeit,
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich finde, zu einer Opposition gehört es, Kritik zu üben. Das ist auch legitim. Aber ich würde mir etwas mehr Ehrlichkeit in der Debatte wünschen. Vielleicht kann das ein Anlass sein.
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Ich finde aber auch, die Koalition muss besser sein als der oppositionelle Besserwisser. Wir sind diejenigen, die Verantwortung tragen. Das heißt für uns, wir müssen es besser machen. Ich sage für meine Fraktion: Ich bin noch nicht mit dem Sozialstaat zufrieden. Ja, wir haben einige gute Sachen auf den Weg gebracht. Ich sehe aber erheblichen Reformbedarf. Für uns bedeutet Gerechtigkeit im Sozialstaat, dass er nicht nur gerecht gegenüber denjenigen sein muss, die hilfsbedürftig sind, sondern auch denjenigen gegenüber, die Steuern zahlen. Es ist nicht das Geld des Staates, sondern das Geld der Steuerzahler.
Diese Gerechtigkeit müssen wir auch ausgiebig ausbalancieren. Deswegen ist es richtig, wenn wir anmerken: In Zeiten von schrumpfender Wirtschaft müssen wir auch über die Reform des Sozialstaates sprechen.
Ich sehe die skeptischen Blicke bei Rot und Grün zu diesem Punkt, der uns aber besonders am Herzen liegt und bei dem wir vielleicht einen Unterschied haben; denn wir glauben nicht, dass das Geld der Steuerzahler einfach nur eine Verteilmasse von Politikern ist, sondern man muss sich auch rechtfertigen. Aber ich glaube, es gibt auch viele Gemeinsamkeiten bei der Frage, wo wir Reformen des Sozialstaates für sinnvoll halten. Es ist eigentlich eine Absurdität, dass es für eine Familie in München keinen Unterschied macht, ob sie 3 000 oder 5 000 Euro brutto verdient. Wenn sie 2 000 Euro mehr verdienen würde, hat sie gerade einmal 32 Euro mehr in der Tasche. Das war schon bei Hartz IV so. Das war schon beim Wohngeld so und beim Kinderzuschlag.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist eine Absurdität, dass wir immer noch Weiterbildungsmaßnahmen haben, zu denen die Menschen nicht gerne hingehen und in denen sie nicht gut qualifiziert werden. Wir können nicht zufrieden sein, da wir viel Geld in Weiterbildung stecken, aber die Qualität schlecht ist. Ich finde auch den Widerspruch zwischen denen, die sagen: „Wir müssen in Arbeit vermitteln“, und denen, die sagen: „Wir müssen qualifizieren“, nicht mehr zeitgemäß. Zeitgemäß wäre ein duales System für Arbeitslose. Verbesserungen sowohl bei Arbeitsgelegenheiten als auch bei Teilzeitarbeit, Qualifizierungen und digitalen Sprachangeboten wären notwendig.
Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Ich mache noch mehr Angebote. Wir müssen bei den Jugendberufsagenturen und bei der Vernetzung der Daten besser werden; auch in den Ländern. Es kann nicht sein, dass die Schulen die Daten darüber, wer noch keine Ausbildung gefunden hat, nicht weitergeben und die jungen Menschen erst zur Vermittlung kommen, wenn sie arbeitslos sind.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege Teutrine, ich gehe davon aus, dass ich so sehr in Ihrem Herzen verankert bin, dass Sie die Grußformel für das sitzungsleitende Präsidium vergessen haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wieder ein AfD-Antrag. Wieder Geschwurbel am Rednerpult. Und es passt ins Bild, dass Gerrit Huy diesen Antrag vorstellt, eine Teilnehmerin des Potsdamer Geheimtreffens.
Dort haben Sie mit Rechtsextremen darüber fantasiert, wer deutsch genug ist, um hierzubleiben. Der Kollege Whittaker sagte gerade schon richtig: Jetzt diskutieren Sie darüber, wer eigentlich unsere Hilfe verdient hat, um in Arbeit vermittelt zu werden. – Und Sie sortieren wieder Menschen in Gruppen.
Mit großer Akribie identifiziert Ihr Antrag Personengruppen, die nach Ihrer Ansicht nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und damit keinen Platz im Bürgergeld haben: Für Kranke, Pflegende, Alleinerziehende und Personen im sozialen Arbeitsmarkt stellt die AfD den Sinn und Zweck von Arbeitsförderung infrage.
Wir wissen auch: Es gibt Hindernisse auf dem Weg zurück in die Arbeit – natürlich. Das ist alles bekannt. Aber der Unterschied zwischen der SPD und der AfD ist: Wir sehen die Probleme der Menschen und versuchen, sie zu lösen. Sie lösen aber gar nichts, sondern Sie schreiben die Menschen ab.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Nur weil es Hindernisse und Hemmnisse gibt, geben wir Menschen noch lange nicht auf, sondern wir packen das gemeinsam an. Und dafür, genau dafür, steht das Bürgergeld.
Für gesundheitliche Probleme und lange Arbeitslosigkeit haben wir das individuelle Coaching eingeführt – instrumentenübergreifend –, und wir haben den sozialen Arbeitsmarkt verstetigt.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege Peick, ich darf Sie ganz kurz unterbrechen. Sie können gleich weiterreden. – Herr Kollege Whittaker, bitte verlegen Sie Ihr Telefonat nach draußen. Es ist so laut, dass der Redner teilweise nicht zu hören ist.
Bei fehlender Qualifikation haben wir die Weiterbildungsmöglichkeiten verbessert und die Ausbildungsgarantie eingeführt. Bei Alleinerziehenden fehlen Kitaplätze, weil es nicht genug Erzieherinnen gibt. Das ist ein Problem, das wir mit der Fachkräftestrategie angehen. Das hilft im Übrigen auch pflegenden Angehörigen. Auch Pflegekräfte sind Fachkräfte, die wir dringend brauchen.
Die AfD will aber gar nicht diese Probleme bei der Arbeitssuche lösen. Für die AfD zählt nur die individuelle Leistungsfähigkeit. Deshalb – so steht es in diesem Antrag –: Wer nicht innerhalb von zwei Wochen eine Beschäftigung aufnehmen kann, soll raus aus dem Bürgergeld. Zwei Wochen! Das hat mit der Lebensrealität der Menschen nichts zu tun.
Für die AfD zählen Einzelfälle und individuelle Schicksale nicht.
Das zeigt sich auch daran, wie verächtlich Sie über die Menschen sprechen; auch das wurde heute schon gesagt. Man braucht gar nicht auf die aktuelle Presseberichterstattung über die 100 rechtsextremen Mitarbeiter Ihrer Fraktion zu schauen. Man braucht nur diesen Antrag zu lesen, und schon weiß man, wes Geistes Kind Sie sind. Ich zitiere aus dem Antrag der AfD:
„Auch kann es nicht Aufgabe der Bundesagentur sein … angeblich erwerbsfähigen Personen soziale Umgangsformen und Körperhygiene beizubringen.“
Weiter heißt es im Antrag der AfD:
„Dies sind zivilisatorische Grundvoraussetzungen …“
Ich hoffe, die Menschen da draußen hören genau hin, welches Bild Sie, welches Bild die AfD von Menschen zeichnet. Sie glauben, Menschen, die arbeitslos sind, waschen sich nicht und kommen morgens nicht aus dem Bett. Gerade haben Sie hier behauptet, ein Großteil wolle gar nicht arbeiten. Wir sagen: Es ist nichts schäbig daran, Hilfe anzunehmen, wenn man Hilfe braucht. Deswegen lehnen wir dieses Menschenbild ab.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]
Sie wollen nur ausgrenzen, abwerten, diffamieren und nicht helfen. Das haben wir auch schon gesehen. Sie wollen das Leben der Menschen nicht besser machen. Deswegen haben Sie gegen den Mindestlohn gestimmt, der ein wichtiger Baustein ist: Über 20 Prozent Gehaltserhöhung für mehr als 6 Millionen Menschen in diesem Land. Deswegen haben Sie gegen die Ausbildungsgarantie gestimmt. Und deswegen haben Sie auch gegen das Bürgergeld gestimmt. Das zeigt: Die AfD ist Teil des Problems. Die Lösungen haben wir.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Sehr geehrter Herr Kollege Reichel, ich finde es ja schön, wenn wir gemeinsam die rechte Seite dieses Parlamentes ausgrenzen.
Enrico Komning [AfD]: Das ist aber undemokratisch!
Aber was bitte meinen Sie denn mit der Aussage „Wir schaffen das Bürgergeld ab“? Können Sie diese populistische Forderung auch mit irgendetwas Konkretem hinterlegen?
Dr. Markus Reichel [CDU/CSU]: Das Bürgergeld in dieser Form! Das habe ich gesagt!
Was haben wir bei der Bürgergeldreform getan? Die Regelsatzermittlung ist immer noch die gleiche wie zu Ihren Zeiten. Wir haben Sanktionen entsprechend dem Verfassungsgerichtsurteil verfassungskonform im Gesetz verankert.
Kai Whittaker [CDU/CSU]: Sie sind drunter geblieben!
Dann haben wir vor allen Dingen die Themen Förderung, Vermittlung und Qualifizierung gestärkt, indem wir gesagt haben: Menschen sollen vorrangig eine Ausbildung und Qualifizierung abschließen können. Es ist doch Irrsinn, Geld in die Hand zu nehmen, um Menschen zu qualifizieren – fehlende Qualifikation ist der häufigste Grund, warum Menschen nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können –, und dann zu sagen: Da ist irgendein prekärer Job, brich die Ausbildung ab! – Das Geld haben wir dann zum Fenster rausgeworfen.
Was wollen Sie tatsächlich abschaffen? Das würde mich interessieren. Was meinen Sie mit der Überschrift „Bürgergeld muss weg“? Konstruktive Politik sieht anders aus.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
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Dr. Markus Reichel [CDU/CSU]: Abwarten!
Kommen wir zum Antrag der AfD. Exemplarisch für das AfD-Paradox: Die Leidtragenden sind die Wähler/-innen der AfD. Heute geht es gegen arbeitslose Menschen. Richtig typisch: Die AfD möchte sie gar nicht unterstützen, sondern sie möchte aussortieren. Dabei sind wir doch auf Fachkräfte so dringend angewiesen. Liebe Bürger/-innen, hören Sie mal gut zu, wen die AfD mit diesem Antrag alles aussortieren möchte:
Norbert Kleinwächter [AfD]: Wir wollen gar niemanden „aussortieren“!
Die alleinerziehende junge Verkäuferin, die auf einen Kindergartenplatz wartet – keinen Anspruch mehr auf Qualifizierung und Vermittlung –; den Taxifahrer, der sich das Bein gebrochen hat – keinen Anspruch mehr auf Vermittlung und Qualifizierung –; die Sozialarbeiterin, die seit mehreren Jahren ihren schwerkranken Mann pflegt – keinen Anspruch mehr auf Vermittlung und Qualifizierung –;
Enrico Komning [AfD]: Wie soll die Frau denn arbeiten, wenn sie ihren Mann pflegt?
den Schulabbrecher, der als Kind kranker Eltern bisher andere Sorgen hatte als den Schulabschluss – keinen Anspruch mehr auf Vermittlung und Qualifizierung.
Enrico Komning [AfD]: … mal nachzudenken! Richtig! Mann, Mann, Mann!
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Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie könnten einfach mal Ihren Antrag lesen! Dann würden Sie es verstehen!
dass zum Beispiel eine Frau, während sie auf einen Kindergartenplatz für ihr Kind wartet, gleichzeitig eine Sprache lernt, sich qualifiziert. Das geht nämlich auch, indem ich Menschen in Teilzeit unterstütze. Sie sortieren sie lieber aus. Diese Zeiten hatten wir in dieser Gesellschaft schon einmal, als wir die Menschen in gute Arbeitskräfte, Zwangsarbeiter und unwertes Leben eingeteilt haben.
Es ist eben schon von den Kollegen Rosemann und Teutrine etwas zur Geschichte des Bürgergeldes gesagt und es sind die Zitate genannt worden, die damals in Ihrer Pressemitteilung erschienen sind, in der sehr positiv gewürdigt wurde, was beim Bürgergeld passiert ist. Sie haben jetzt das Gegenteil behauptet.
Dann haben Sie auf Artikel 20 Grundgesetz verwiesen. Es wurde gerade von Ihnen ein Antrag eingebracht, nach dem der Artikel 20 geändert werden soll. Jens Spahn fordert sogar die Abschaffung, um Leistungskürzungen jenseits der Verfassungsgemäßheit zu ermöglichen. Das alles passt bei der Union irgendwie nicht zusammen. Und konstruktive Vorschläge haben wir überhaupt nicht gehört, also wirklich null.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP
Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode – das muss man noch mal sagen – ein Grundsicherungssystem vorgefunden, das komplett reformbedürftig war. Deswegen waren in allen Parteiprogrammen der ampeltragenden Parteien grundlegende Reformkonzepte zur Grundsicherung enthalten, diese Konzepte sind zum Teil in das Bürgergeld eingeflossen.
Wir haben die Weiterbildungsförderung stark verbessert. Wir haben den Einkommensabstand verbessert, weil wir die Einkommensanrechnung bei Erwerbstätigen verbessert haben.
Kai Whittaker [CDU/CSU]: Um 48 Euro im Monat! Wow, was für eine Sensation!
– Immerhin um 48 Euro. Sie haben 16 Jahre regiert, und Sie haben da nichts verbessert, gar nichts. Wir haben den Einkommensabstand verbessert, und wir wollen ihn noch weiter verbessern.
Der Kollege Jens Teutrine hat völlig recht gehabt bei einem Teil seiner Punkte mit Blick darauf, wo Reformbedarf besteht. Immer noch haben Menschen, die in Teilzeit erwerbstätig sind, nur wenig mehr Einkommen, wenn sie auf Vollzeit wechseln, oder Erwerbstätige mit geringem Einkommen haben, wenn sie eine Einkommenserhöhung erhalten, netto gar nicht viel mehr in der Tasche. Das war in Ihren 16 Jahren auch schon so. Sie haben da nichts gemacht. Wir haben in unseren Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir das ändern wollen.
Stephan Stracke [CDU/CSU]: Toll, das ist ja heldenhaftes Regierungshandeln!
Wir werden uns daransetzen, und es wird sicherlich aus dem Bundesarbeitsministerium in Kürze dazu einen Gesetzentwurf geben. Wir gehen das an. Sie haben 16 Jahre nichts gemacht!
Stephan Stracke [CDU/CSU]: Bei uns hat sich die Langzeitarbeitslosigkeit halbiert, Herr Strengmann-Kuhn! Das ist der Unterschied!
Wie gesagt: Wir haben den Abstand erhöht.
Es gibt natürlich noch Bedarfe darüber hinaus. Sie haben von automatischer Auszahlung gesprochen, Herr Kollege Whittaker; das fand ich sehr interessant,
Kai Whittaker [CDU/CSU]: Ich habe eine Vollautomatisierung der Verwaltung gefordert!
eine Forderung, die wir auch haben. Bei der Kindergrundsicherung probieren wir das jetzt gerade. Das ist ganz schön kompliziert bei der digitalen Infrastruktur, die wir nach 16 Jahren Unionsregierung vorgefunden haben.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP
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Kai Whittaker [CDU/CSU]: Die ist in den drei Jahren, in denen Sie regieren, nicht besser geworden!
Wir gehen das an und versuchen eine automatische Auszahlung bei der Kindergrundsicherung. Das wäre beim Bürgergeld auch ein sinnvoller weiterer Schritt.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Wir machen noch weitere Schritte beim Bürgergeld. Unter anderem verbessern wir den Einkommensabstand und die Arbeitsanreize. Sie könnten sich vielleicht mal konstruktiv daran beteiligen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin heute ein bisschen überrascht; denn es ist so still an der rechten Flanke. Man könnte fast meinen, Sie sind gar nicht mehr von den Inhalten überzeugt, die Sie uns hier heute präsentiert haben. Zumindest hätte ich mir eine etwas lebhaftere Debatte Ihrerseits erwartet.
Worum geht es, liebe Kolleginnen und Kollegen? Wir machen das hier ja nicht, um uns gegenseitig die Taschen vollzuhauen, sondern die Menschen in der Bundesrepublik sollen am Ende auch verstehen, was wir machen. Liebe Besucherinnen und Besucher, zusammenfassend geht es darum: Wer kann in diesem Land noch arbeiten, und wer kann es nicht? Dafür gibt es verschiedene Rechtsquellen. Das Sozialgesetzbuch II sagt: Ihr könnt noch arbeiten. Deswegen arbeiten wir an euch und mit euch und versuchen, euch zu vermitteln. Und das SGB XII sagt: Wenn ihr nicht mehr arbeiten könnt, dann fallt ihr in die Sozialhilfe.
Was möchte die AfD? Sie möchte Menschen, die wir grundsätzlich für arbeitsfähig halten, zu Nichterwerbsfähigen machen. Das betrifft zum Beispiel Mütter und Väter, die kleine Kinder, Babys haben, die vielleicht aus Mangel an Kitaplätzen plötzlich erwerbsunfähig werden. Das betrifft Menschen, die Angehörige zu Hause haben, die gepflegt werden müssen, die vielleicht keinen Pflegeheimplatz bekommen. All diese Menschen werden zu Erwerbsunfähigen gemacht.
Das betrifft Menschen, die vielleicht nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, die eine Suchtproblematik oder psychische Beeinträchtigungen haben. Zu all diesen Menschen, zu denen wir sagen: „Doch, ihr könnt es noch. Wir wollen an euch arbeiten. Wir wollen euch wieder gesund machen. Wir wollen euch motivieren und euch einen roten Faden im Leben geben“, sagt die AfD: Das sind Erwerbsunfähige.
Und was passiert, wenn sie einmal im SGB XII sind, wenn sie einmal in der Sozialhilfe sind? Dann sagen auch die Jobcenter: Nichts passiert mehr. Wir, die Jobcenter, stehen an letzter Stelle in der Kette der Jobvermittlung, Prüfung der Erwerbsfähigkeit, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Wir sind die letzte Chance für viele Menschen in diesem Land, noch einmal ein geregeltes Leben zu führen.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Natürlich brauchen wir Reformen. Natürlich wollen wir die Langzeitarbeitslosigkeit abbauen. Natürlich wollen wir Menschen wieder in finanzielle Unabhängigkeit bringen. Das ist doch völlig klar. Und deswegen sagen wir als Unionsfraktion auch klar: Wir müssen etwas im Bereich der Sanktionen machen. Wir haben bisher viel zu oft durch die rosarote Brille geschaut und auch viel zu schnell soziale Leistungen ausgezahlt. Wir müssen Bedürftige wieder stärker fordern und auch sagen: Hey, ihr müsst auch etwas tun für dieses Land, ihr müsst auch eine Gegenleistung dafür erbringen, dass andere für euch täglich arbeiten gehen und in die Sozialkassen einzahlen, damit ihr etwas zu essen auf dem Tisch habt. – Wir müssen im Bereich der Sanktionen wieder besser werden. Das ist die ganz klare Haltung der Unionsfraktion.
Ich würde mir persönlich auch wünschen, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern deutlich mehr politischen Rückenwind für die Verhängung von Sanktionen bekommen.
Jens Teutrine [FDP]: Wir haben Totalsanktionen eingeführt!
auch bei der Vermittlung mehr Strenge an den Tag zu legen.
Natürlich brauchen wir eine gute Ausstattung; das ist doch völlig klar. Wir brauchen eine gute Ausstattung der Jobcenter, wir brauchen genügend Mittel, um die Menschen zu qualifizieren. Das steht außer Frage. Aber wir müssen uns schon auch mit den Regelsätzen und all dem, was noch on top kommt – Wohngeld etc. – auseinandersetzen. Es ist schlichtweg zu viel.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Es gibt viel zu viele Anreize, nicht arbeiten zu gehen, statt arbeiten zu gehen. Es geht darum, den Menschen in diesem Land ihre Würde durch Arbeit zu geben. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch eine Bürgerpflicht, etwas zurückzugeben.
Detlef Müller [Chemnitz] [SPD]: Das war nicht 2010! Gerhard Schröder war bis 2005!
– Die Agenda 2010 war das. Da sollte man bitte aufpassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Agenda 2010 hat es möglich gemacht, dass wir heute einen stabilen Arbeitsmarkt haben, dass wir heute Menschen, die Arbeit suchen, sehr schnell in Arbeit integrieren: je schneller Integration in Arbeit, umso besser!
Für uns ist wichtig, dass die Menschen Teilhabe am Arbeitsleben bekommen. Aber es gibt auch viele, die es nicht so schnell schaffen, und auch um die müssen wir uns kümmern.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das macht das Bürgergeld!
Es ist eine Grundaufgabe des Sozialstaats, dass wir uns genau um diese Menschen kümmern. Wir wollen einen Sozialstaat, der ermutigt. Wir wollen einen Sozialstaat, der Chancen eröffnet. Wir wollen einen Sozialstaat, der den Menschen durch Bildung hilft, eine gute Zukunft zu haben.
Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hätte ich gern mal den Vorschlag!
– Sie kommen schon noch dran.
Wir, Kollegen der AfD, wollen einen aktivierenden Sozialstaat. Wir wollen keinen Sozialstaat, der anfängt, Menschen in Gruppen einzuteilen, wie Sie es in Ihrem Antrag tun.
Wir wollen keinen Sozialstaat, der anfängt, Menschen in diesen Gruppen umzugliedern, wie es gerade passt. „Rückgliederung“ und viele andere Dinge fordern Sie in diesem Antrag. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann nicht sein.
Wir wollen auch nicht – das ist vorher schon angesprochen worden – den Bürgergeldempfängern das private Auto wegnehmen, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern.
Wir wollen einen Sozialstaat, der fordert und fördert. Meine Damen und Herren der Ampel, weil Sie gerade in der Geschichtsdarstellung so penibel waren:
Meine Damen und Herren, was Sie heute machen, ist etwas anderes: So wird in diesem Hause wahrscheinlich kein Kompromiss mehr möglich sein; denn Sie haben angefangen, jede Zustimmung, die wir hart errungen haben, zu gefährden.
Stefan Müller [Erlangen] [CDU/CSU]: Die Ampel will keinen Kompromiss!
Wenn die Bürgerinnen und Bürger wüssten, was Sie mit Ihrem Bürgergeld eigentlich vorhatten, was wir aber durch unsere Verhandlungen im Bundesrat und auch hier verhindert haben!
Der Antrag der AfD macht deutlich, dass Sie nicht verstanden haben, was in unseren Jobcentern eigentlich geleistet wird. Ich war vor Kurzem mit der Leiterin meines Jobcenters in einem Unternehmen, das einem jungen Menschen mit einer psychischen Erkrankung die Chance gegeben hat, in eine neue Arbeit zu kommen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Wenn Sie sich mal anschauen würden, was da geleistet wird, dann würden Sie diesen Antrag nicht stellen. Deswegen: Nehmen Sie bitte Nachhilfe, gehen Sie zu den Jobcentern, gehen Sie zu den Unternehmen, –
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Plenum des Deutschen Bundestages ist der zentrale Ort für politische Debatten in diesem Land. Hier werden die politischen Ideen ausgetauscht und diskutiert, die die Allgemeinheit betreffen. Wo, wenn nicht genau an diesem Rednerpult, ist der Platz, um über die richtigen Ideen für die Zukunft dieses Landes zu streiten? Nirgendwo anders! Das geschieht mal leiser, mal lauter, mal mehr mit dem Florett, mal mehr mit dem Säbel. Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen: Genau das sollten wir miteinander immer mit großem Respekt vor uns als Persönlichkeiten tun.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Womit wir beim Thema wären. Überflüssig sind nämlich aus meiner Sicht genau Debatten wie diese, die wir gerade führen. Es ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich das gute Recht jeder Partei, gewisse Streitfragen zu Äußerungen vor Gericht klären zu lassen. So weit, so gut. Auch wenn es etwas seltsam anmutet, dass ausgerechnet die Partei, deren Fraktion hier im Deutschen Bundestag besonders intensiv versucht, immer wieder die Grenzen auszuloten, um nicht zu sagen: deutlich zu überschreiten, jetzt mit einem solchen Thema vor Gericht geht. Es ist aber – um das klar zu sagen; ich werde meine Redezeit auch bei Weitem nicht ausschöpfen; das sollten wir hier nicht in die Länge ziehen, liebe Kolleginnen und Kollegen – für mich selbstverständlich, dass wir uns als Deutscher Bundestag, als der Ort, an dem diese Äußerungen stattgefunden haben, dazu positionieren. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir entsprechende Prozessbevollmächtigte bestellen. Mehr ist dazu nicht zu sagen, allenfalls: Wir sehen uns dann vor Gericht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier über etwas, das eigentlich keine Debatte erfordert. Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht drei Organstreitverfahren initiiert, deren Gegenstand Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung hier im Plenum des Deutschen Bundestages sind. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Deutschen Bundestag die Schriftsätze in diesem Verfahren zugestellt und Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt. Der Bundestag hat jetzt darüber zu entscheiden, ob er in diesem Verfahren Stellung nimmt und einen Verfahrensbevollmächtigten bestellt. Business as usual also.
Als größte Oppositionsfraktion stehen wir hin und wieder selbst vor der Situation, dass darüber abgestimmt wird, ob der Bundestag Stellung zu Anträgen nimmt, die wir beim Bundesverfassungsgericht eingereicht haben. Unser bewährtes Abstimmungsverhalten dann – das ist hier Komment – lautet: Enthaltung, weil wir ja selbst den Antrag gestellt haben. Hier zeigt sich eben der Unterschied zwischen einer konstruktiven Oppositionspartei und einem kreml-nahen Krawallklub.
Sie besteht aus dem Austausch von Argumenten und zusätzlich auch aus der Einhaltung der rechtlich strukturierten Verfahren, die vereinbart und vorgegeben sind. Wer ernsthaft meint, darüber diskutieren zu müssen, zeigt, dass es ihm gar nicht um die sachliche Klärung kompetenzieller Konflikte geht, sondern um die Instrumentalisierung des Bundesverfassungsgerichts zum Zweck der politischen Skandalisierung.
Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Wenn es dafür noch eines bündigen Beweises bedurfte, wurde er spätestens durch diese Debatte geliefert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, der FDP und den Grünen, sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich mich in dieser Rede natürlich nicht aktiv vor den Bundeskanzler, den Bundeswirtschaftsminister und die Bundesfamilienministerin stelle. So weit geht die Zuneigung der Opposition naturgemäß nicht.
Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP
Aber, um an ein bekanntes Zitat von Voltaire anzuschließen: Ich werde hier nicht den Verteidiger der Ampel mimen, aber ich werde mich hier im Plenum jederzeit dafür einsetzen, dass Sie sich als Mehrheit des Deutschen Bundestages in verfassungsgerichtlichen Fragen immer verteidigen dürfen.
Stephan Brandner [AfD]: Welche demokratischen Fraktionen?
Diese Debatte ist, wie die Vorredner gesagt haben, insofern überflüssig, als wir hier nicht über den Streitgegenstand sprechen müssen, weil der Streitgegenstand vor Gericht erörtert wird. Ich muss aber Herrn Heveling ein Kompliment machen hinsichtlich der Aussage zum „kremlnahen Krawallklub“, der das Ganze inhaltlich sehr gut trifft. Wir werden uns vor Gericht sehen. Hier sind Verfahren einzuhalten. Es geht natürlich immer um die wichtige Frage der Neutralität, die geboten sein muss und die auch geboten ist. Vor dem Hintergrund der Aussagen und des Verhaltens der Fraktion und der Partei, die den Streit vor das Gericht getragen hat, zeigt sich, dass hier reine Tatsachenbehauptungen getroffen worden sind.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja nicht so, dass es nichts zu bereden gibt. Dafür, dass es nichts zu bereden gibt, haben Sie alle ziemlich viel geredet und Verschwörungsmythen verbreitet. Herr Heveling, wir sind nicht dagegen, einen Prozessbevollmächtigten zu stellen. Wir wollen einfach nur diese drei Fälle, die Gegenstand der Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht werden, hier mal ganz klar benennen: Bundeskanzler, Bundeswirtschaftsminister und Bundesfamilienministerin haben Machtmissbrauch betrieben, haben das Grundgesetz mit Füßen getreten: Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes, die Chancengleichheit der Parteien. Wodurch? Dadurch, dass sie hier als Regierungsmitglieder eine Partei, die stark im Parlament vertreten ist, schlicht und ergreifend verunglimpft haben.
Das wirft einen Blick auf diesen Staat. Wäre ich Ernst Reuter, würde ich sagen: Völker der Welt, schaut auf diesen Staat! – Was ist los hier in Deutschland? Die Regierung bekämpft aus den Ministerien heraus die Opposition.
Sie hetzen 17 Innenministerien auf die AfD: das Bundesinnenministerium und 16 Ministerien in den Ländern. Das sind Tausende von Mitarbeitern; Milliarden Euro werden verbraucht und rausgeworfen, um eine Oppositionspartei zu bekämpfen.
Rasha Nasr [SPD]: Für Ihre rechtsextremen Mitarbeiter!
Das ist der Zustand in Deutschland.
Die Regierung ruft auf – die Regierung, die uns hier verunglimpft – zu Protesten draußen, zu Demonstrationen gegen die Opposition. Das sind totalitäre Züge, die dieser Staat inzwischen angenommen hat.
Dr. Thorsten Lieb [FDP]: Das ist Ihre Rechtsmeinung! Das soll das Gericht entscheiden!
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Zuruf von der AfD: Das ist DDR 2.0!
Und das müssen die Menschen, die Völker der Welt, die heute hoffentlich auf diesen Staat schauen, einmal mitbekommen. Das ist keine Vorzeigedemokratie. Das ist inzwischen ein totalitärer Staat geworden, in dem Machtmissbrauch von oben betrieben wird, um die einzige Oppositionskraft im Deutschen Bundestag überall zu bekämpfen.
Rasha Nasr [SPD]: Dass Sie sich nicht schämen, so was zu sagen!
Das Ganze haben wir mitbekommen, als Regierung und Geheimdienste und Ihre komische „Correctiv“-Truppe da kollusiv zusammengearbeitet haben, Lügen und Verschwörungstheorien erfunden haben und das Ganze auch noch durch die von Ihnen dominierten Medien nach draußen transportiert haben. Das ist erbärmlich. Genauso erbärmlich ist der Vorwurf, der hier zur Debatte steht. Und der Vorwurf fällt ja auf den Bundeskanzler zurück. Wir wären eine Partei Russlands, hat der Bundeskanzler gesagt. Wissen Sie, was gestern bei der Debatte um Taurus los war? Da hat die CDU dem Bundeskanzler vorgeworfen, er wäre ein Bundeskanzler Russlands. So schnell geht das heute.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Herr Brandner. – Ich will nur Ihre Aussage, dies sei ein totalitärer Staat, dahin gehend kommentieren – dann lass ich es auch –: Die Tatsache, dass Sie hier eine solche Rede halten konnten, spricht dagegen, dass es ein totalitärer Staat ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist im Interesse der Mitglieder des Deutschen Bundestages, dass sich die Mitglieder der Bundesregierung in diesem Hause frei äußern können. Es ist im Interesse von Regierungsfraktionen, und es ist auch im Interesse von demokratischen Oppositionsfraktionen,
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
dass die Regierungsmitglieder hier frei sprechen können und dass sie hier das Parlament in jeder Hinsicht umfassend informieren können. Deswegen werden wir uns an diesem Verfahren beteiligen und uns verteidigen. Deswegen muss auch der Bundestag hier Stellung nehmen. Genau darüber stimmen wir gleich ab.
Was will die AfD an dieser Stelle? Die AfD will, dass den Mitgliedern der Bundesregierung ein Maulkorb verpasst wird.
Enrico Komning [AfD]: Nein! Sie sollen nur neutral sein!
Sie will ihnen einen Maulkorb verpassen, weil hier Äußerungen gefallen sind, weil Wahrheiten ausgesprochen wurden, die ihr unangenehm sind. Wir stehen dafür, dass die Mitglieder der Bundesregierung hier freie Rede haben, dass sie genau klar benennen können, was los ist.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
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Enrico Komning [AfD]: Die müssen neutral sein! Total neutral!
Sie haben in der Debatte reagiert.
Sie wollen, dass den Mitgliedern der Bundesregierung verwehrt wird, in der Debatte frei zu reagieren. Robert Habeck hat hier auf den Abgeordneten Münzenmaier von Ihrer Fraktion reagiert, der der deutschen Politik insgesamt ideologische Verblendung vorgeworfen hat. Genau darauf hat Robert Habeck reagiert. Frau Paus hat auf den Abgeordneten Curio reagiert, dessen Rede mit rassistischen Ressentiments nur so gespickt war. Darauf hat sie reagiert. Und Olaf Scholz, der Bundeskanzler, hat auf einen russlandfreundlichen Beitrag des Abgeordneten Kotré reagiert. Es muss Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, auf Beiträge, die Sie hier äußern dürfen, auch zu reagieren. Das gehört zur freien Debatte dazu.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
Das, was Sie tun, verhindert, dass die dringend notwendigen Arbeitskräfte nach Deutschland kommen. Sie kungeln mit dem russischen Diktator Putin, und Sie vergiften den politischen Diskurs. Das schadet Deutschland. Davor müssen auch Mitglieder der Bundesregierung in diesem Haus warnen können.
Herr Präsident, vielen Dank für diese Möglichkeit. – Gemäß § 31 unserer Geschäftsordnung gebe ich folgende mündliche Erklärung ab:
Die Petentin spricht mit ihrer Forderung nach einem Versorgungsausgleich für die in der DDR geschiedenen Ehen ein grundlegendes Problem unseres Rentensystems an: die gravierende Rentenlücke zwischen Ost und West. Im Zuge der Rentenüberleitung wurden ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner stark benachteiligt. So wurden Umstände wie dem fehlenden Versorgungsausgleich nach einer Scheidung innerhalb der DDR keinerlei Rechnung getragen. Noch heute, über 30 Jahre später, führt dies zu überdurchschnittlich hoher Altersarmut in Ostdeutschland – ein Zustand, der absolut inakzeptabel ist, von der Regierung jedoch konstant wegignoriert wird.
Das zeigt auch und vor allem die Stiftung Härtefallfonds zur Abmilderung von Härtefällen bei der Ost-West-Rentenüberleitung für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer. Von den über 167 000 Anträgen auf Entschädigung, die bis zum 23. Februar dieses Jahres eingegangen sind, stammen laut der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage hin 19,8 Prozent aus den neuen Bundesländern, einschließlich Berlin. Noch erschreckender ist aber: Von den Anträgen, die aus der Gruppe der Ost-West-Rentenüberleitung stammen, wurden gerade einmal 16,4 Prozent bewilligt.
Das zeigt klar und deutlich: Der Härtefallfonds ist eine Farce. Er ist zu bürokratisch, zu restriktiv und zu ungerecht. Er lässt ostdeutsche Rentnerinnen und Rentner nach wie vor im Stich und kann Anliegen wie dem der Petentin kaum gerecht werden. Daher fordern wir, Die Linke im Deutschen Bundestag, eine Lockerung der Kriterien für die Bewilligung innerhalb des Härtefallfonds, sodass endlich ein echter Gerechtigkeitsfonds entsteht. Außerdem fordern wir eine einkommens- und vermögensgeprüfte solidarische Mindestrente von 1 200 Euro für alle, damit keine Rentnerin und kein Rentner mehr von Altersarmut bedroht oder betroffen sein muss.
Wir als Die Linke werden uns weiterhin für die Interessen der ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner einsetzen und nicht lockerlassen, bis hier endlich Gleichheit und Gerechtigkeit herrschen. Insofern halte ich das Anliegen der Petentin für begründet und überaus wichtig und stimme gegen den Abschluss des Petitionsverfahrens.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Versorgungssicherheit ist gefährdet, der Strom ist teuer, und die Auswirkungen der Energiewende kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten. Insgesamt haben sich die Risiken seit 2021 verschärft. Die Energiewende droht zu scheitern. Dies hätte gravierende Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. – Das alles sagt der Bundesrechnungshof in seinem Bericht. Damit ist das Scheitern Ihrer Energiepolitik amtlich.
Anstatt sich sachlich mit der Kritik auseinanderzusetzen, haben Sie sich entschieden – ich bin gespannt, ob Sie das heute in bekannter Ampelmanier fortsetzen –, den Bundesrechnungshof, eine unabhängige, angesehene oberste Behörde des Bundes, von oben herab zu diskreditieren. Das hat ja ein Muster; das haben wir schon erlebt. Als das Bundesverfassungsgericht Ihnen in den Arm gefallen ist und Ihre verfassungswidrige Schuldenpolitik gestoppt hat, haben Sie das Gericht in eine parteipolitische Auseinandersetzung gezogen. Ich sage Ihnen: Lassen Sie das! Sonst beschädigen Sie zu Ihrem eigenen Vorteil die angesehensten Institutionen unserer Republik. Hören Sie auf damit!
Im Kern geht es um zwei Kritikpunkte. Im Bericht heißt es, Ihre Annahmen zur Versorgungssicherheit sind „wirklichkeitsfremd“, weil Sie nur Wünsch-dir-was-Szenarien zugrunde legen. Sie unterstellen, dass Ihre Ausbauziele bis 2030 voll gelingen. Doch Sie hängen schon jetzt hinterher. Vor allem der Wind-an-Land-Ausbau ist weit hinter Plan. Sie unterstellen, dass der notwendige Netzausbau schnell genug gelingt. Doch der ist bereits 6 000 Kilometer und sieben Jahre hinter Plan.
Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir holen gerade auf!
Sie unterstellen, dass 2030 ausreichend Reservekapazitäten da sind. Dafür müssten aber in den nächsten sechs Jahren neue Gaskraftwerke mit einer Kapazität von über 20 Gigawatt gebaut werden. Dabei passiert das Gegenteil. Ende dieses Monats gehen Kohlekraftwerke mit 8 Gigawatt Leistung vom Netz – ohne jeden Ersatz. Übertragungsnetzbetreiber rechnen schon für den nächsten Winter mit einer Lücke bzw. einem Importbedarf von 19 Gigawatt in der Spitze.
Wir haben schon jetzt ein riesiges Problem bei der Versorgungssicherheit, und das wird sich weiter vergrößern. Und wenn Sie mir gleich wieder mit dieser ganzen Leier, den 16 Jahren und den Versäumnissen in der Vergangenheit, kommen,
Wir werfen Ihnen nicht vor – auch der Bundesrechnungshof in seinem Bericht nicht –, dass die Zahlen so sind, wie sie sind. Was wir Ihnen vorwerfen, ist die rosarote Brille, mit der Sie unrealistische Schönwetterannahmen machen, und ist, dass Sie die Perspektiven eines Industrielandes auf diesen Schönwetterannahmen aufbauen. Das ist das eigentliche Problem.
Wir werfen Ihnen vor, dass Sie den Kohleausstieg durchziehen wollen, ohne Rücksicht auf Verluste. Dabei muss endlich gelten: kein Ausstieg mehr ohne vorherigen Einstieg in die entsprechenden Alternativen.
Wir können ein Industrieland wie Deutschland nicht nach dem Prinzip Hoffnung fahren.
Der zweite Kritikpunkt im Bericht lautet: Die Strompreise sind zu hoch; sie zählen zu den höchsten in Europa. Und es wird immer teurer, nicht günstiger. „Sonne und Wind schicken keine Rechnung“, das ist der größte Blödsinnssatz der deutschen Energiedebatte;
das arbeitet der Bundesrechnungshof eindrucksvoll heraus. Die massiven Kosten des Netzausbaus – weitere 450 Milliarden Euro in 20 Jahren –, die enormen Kosten des notwendigen Netzmanagements von bis zu 7 Milliarden Euro jährlich, die riesigen Milliardeninvestitionen in Reservekraftwerke, die nur 800 Stunden im Jahr laufen, aber viel kosten – all das macht Ihre Art der Energiepolitik wahnsinnig teuer.
Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Setzen Sie da, wo es passt und auch möglich ist, mehr auf Freileitungen! Setzen Sie nicht immer auf die Goldrandlösung – Wasserstoff in allen Bereichen –, sondern machen Sie Gaskraftwerke, wo es passt, mit CCS möglich! Befördern Sie echte Technologieoffenheit! Sie setzen nur auf Sonne und Wind. Allen anderen Technologien geben Sie keine Chance. Senken Sie mit den CO2-Einnahmen die Stromsteuer und die Netzentgelte! Das würde einen Unterschied machen in Ihrer Energiepolitik.
2022, zu Beginn der Energiekrise, hat die Regierung schnell entschlossen und geschlossen gehandelt, und wir haben Sie unterstützt. Aber seitdem herrschen Chaos, Unsicherheit, Ideologie. Wer den Mund so voll nimmt und unsere internationalen Partner so belehrt wie der Minister in den USA, der sollte wenigstens seine Hausaufgaben gemacht haben. Das haben Sie aber nicht. Ich will mich bei der Wortwahl nicht ganz auf das Niveau des Ministers begeben, aber eines sage ich Ihnen: Lösen Sie verdammt noch mal zuerst Ihre Probleme zu Hause, bevor Sie andere belehren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Spahn, ich würde Ihnen gern am Anfang gleich in einem Punkt zustimmen: Der Netzausbau ist in den letzten Jahren zu langsam vorangegangen. – Ich frage mich nur: Woran liegt das? Als jemand, der in Bayern wohnt, habe ich eine Vermutung.
und darauf bestanden hat, dass alles erdverkabelt wird – seine „Lex Erdverkabelung“, die jetzt für alle HGÜs gilt. 20 Milliarden Euro Mehrkosten für die Stromkundinnen und Stromkunden gehen auf Kosten der Union.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Davon haben Sie natürlich nichts erzählt. Also wäre es doch sinnvoll, wenn wir jetzt im Sinne der Regierung, in der Herr Habeck tätig ist, den Netzausbau wirklich schnell und gut voranbringen.
Ich glaube, diese ganze Verzögerung entsteht – bei der Windkraft ist es ja ähnlich; Sie haben die Windkraft an Land, wo es auch hängt, ja angesprochen –, wenn man einfach in dem Moment, in dem ein Windkraftgegner um die Ecke biegt, sobald ein Stromtrassengegner um die Ecke biegt, Angst hat und flieht und wegrennt. Wenn man nicht in der Lage ist, sich in den Wind zu stellen, wenn man nicht in der Lage ist, vor einer Menge zu sprechen, die auch mal Widerworte gibt, und Rückgrat zu zeigen, dann wird es halt nichts mit Veränderungen. Wir machen das.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD
Sie haben die USA-Reise von Herrn Habeck angesprochen. Ich war letzte Woche auch dort, und ich habe da eigentlich ein sehr positives Bild gehabt. Ich war sehr stolz, unseren Kolleginnen und Kollegen dort im Abgeordnetenhaus, im Senat – Demokraten und Republikanern –, zu erzählen, was wir hier in den letzten Jahren gemacht und geschafft haben: zu sagen, dass wir jetzt die Klimaschutzverträge zur Dekarbonisierung der Industrie auf den Weg bringen, zu sagen, dass wir im letzten Jahr aus der Atomenergie ausgestiegen sind und dass eben nicht die Lichter ausgegangen sind, wie Sie hier prophezeit haben, zu sagen, dass eben kein Kohlewinter kam, wie geunkt wurde, sondern dass wir im Gegenteil einen Boom bei den erneuerbaren Energien haben. Und da haben meine Gesprächspartner gesagt: Respekt! Weiter so!
Übrigens, die kleinen Atomkraftwerke, die Sie ja auch so favorisieren – derzeit das wichtigste Projekt in den USA –, sind leider gestoppt worden. Deswegen: Schauen Sie sich gerne in der ganzen Welt um, aber bitte bei den Erfolgsmodellen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Jetzt komme ich noch zu den Abgaben und Umlagen. Sie haben ja recht: Die Stromkundinnen und Stromkunden sind zu stark mit Abgaben und Umlagen belastet. Ich meine, was haben wir in dieser Legislatur gemacht? Wir haben lediglich die komplette EEG-Umlage abgeschafft.
Marc Bernhard [AfD]: Die haben Sie nicht abgeschafft! Die wird nach wie vor durch den Steuerzahler bezahlt!
Wir haben lediglich die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf das EU-Mindestmaß gesenkt. Das ist im Gegensatz zu dem, was Herr Altmaier in den letzten vier Jahren gemacht hat, natürlich richtig groß, richtig gut. Da ist richtig was passiert.
Julia Klöckner [CDU/CSU]: „Ein Problem mit Zahlen“! Ich lache mit kaputt!
Das zeigen hier auch regelmäßig die Auftritte der CSU – Herr Lenz, lieber Andi, nicht von dir –, und ich muss das noch mal zurechtrücken, weil sich hier regelmäßig bayerische Vertreter/-innen mit dem Ausbau der Erneuerbaren in Bayern brüsten.
Julia Klöckner [CDU/CSU]: Wasserkraft! Solarkraft! Biomasse! Da ist Bayern vorne!
Nur um noch mal die Fakten zu bringen: Letztes Jahr hat Bayern 17 Windkraftanlagen genehmigt, 7 Windkraftanlagen sind ans Netz gegangen. Es gibt ein Bundesland, das noch schlechter dasteht als Bayern; das ist das Saarland. Ist das jetzt das Land, nach dem wir uns ausrichten? Also von der Größe her: Das Flächenland Bayern orientiert sich am Saarland? Gute Nacht! Gott stehe uns bei! Das möchte ich als Fränkin, Bayerin bitte nicht. Meine Ansprüche sind etwas höher.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Aber wo Sie recht haben: Es gibt hohe Zahlen bei der installierten Solarenergie. Woher kommt das? Kommt das vielleicht vom Solardeckel, den die CDU-Minister hier viele Jahr aufrechterhalten haben?
an die Staatsregierung gehen. Er sollte an die Bürgerinnen und Bürger gehen, die unter diesen Rahmenbedingungen, mit diesen Parametern gearbeitet haben. Das ist die Energiewende von unten. Die bauen keine kleinen Kernkraftwerke, sondern die bauen Balkonkraftwerke, Solarkraftwerke auf ihren Dächern.
Das ist der Pfad, auf dem wir unterwegs sind; es ist ein guter Pfad. Und ich freue mich auf die nächsten Jahre.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eingangs sagen, dass mich die eine oder andere Reaktion auf die Erstellung dieses Berichts gewundert hat. Ich glaube, wir alle tun gut daran, einen solchen Bericht nicht nur ernst zu nehmen,
Beifall bei Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU und der Abg. Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
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Julia Klöckner [CDU/CSU]: Richtig!
Ich glaube, dass gerade Hinweise von Institutionen, die nach meiner Kenntnis nicht nur in einer parteipolitischen Richtung operieren, sondern auf generelle Themen und Problemstellungen hinweisen, für unsere Demokratie sehr wertvoll sind. Viele in diesem Raum arbeiten daran, dass die Institutionen unserer Demokratie gestärkt werden, einige wenige nicht. Wir tun gut daran, unseren Institutionen auch den Respekt entgegenzubringen, den sie verdienen.
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und der CDU/CSU
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Jens Spahn [CDU/CSU]: Frau Scheer, gut zuhören!
Ich erspare Ihnen jetzt all die Passagen aus dem letzten Rechnungshofbericht. Es wäre heiter, hier vorzulesen, was der Bundesrechnungshof just vor zwei Jahren in seinem Bericht zum Jahr 2021 festgestellt hat: was in diesem Land alles nicht läuft, wie hoch die Stromkosten sind und was daraus alles an Problemen für dieses Land erwächst. – Was man festhalten kann, ist, dass ein großes Maß an Problemen, die wir in diesem Bereich haben, bereits länger besteht.
Nun kann man die Diskussion darüber führen, ob wir jetzt über die 16 Jahre sprechen oder nicht. Ich will das an dieser Stelle nicht machen, weil ich glaube, dass dieser Bericht eine echte Chance für uns beinhaltet. Die Chance dieses Berichts lautet nämlich, dass wir erkennen: Was ist schon lange an Themen da? Was ist an Herausforderungen da? Was lässt sich vielleicht auch gar nicht wegdiskutieren? Und was ist vielleicht zusätzlich dazugekommen? – Einige der Themen, die wir im Moment in diesem Bereich diskutieren, sind übrigens auch dazugekommen, weil wir mit dem Erneuerbaren-Ausbau in den letzten zwei Jahren so schnell vorangekommen sind.
Ich nenne mal ein Beispiel. Den Vorschlag des Rechnungshofs, den Netzausbau zu beschleunigen, macht heute übrigens auch EON-Chef Birnbaum. Dieser Vorschlag ist sehr richtig. Den Netzausbau mit dem Kapazitätszubau bei den Erneuerbaren-Anlagen zu parallelisieren und damit diese Erzeugungsanlagen, die wir zubauen, auch nutzbar zu machen, ist genau richtig.
Was sind aber jetzt die konkreten Maßnahmen? Ich habe mich sehr über den Vorschlag des Kollegen Spahn für mehr Freileitungen gefreut, und ich möchte auch einmal darauf hinweisen, dass dieser Vorschlag genau genommen eine Korrektur Ihrer Politik ist.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Denn die Erdverkabelungen sind in Ihrer Zeit auf den Weg gebracht worden. Ich freue mich trotzdem über den Vorschlag, weil er zeigt, dass Sie sich an dieser Stelle korrigieren, und dieser Korrekturbedarf ist bei einem so immensen Projekt wie dem Ausbau der zukunftsfähigen Energie für Deutschland öfter mal erforderlich.
Es bringt nichts, das zu ignorieren. Es bringt auch nichts, das an diesem Rednerpult wegzudiskutieren. Deswegen glaube ich, dass wir hier zum Beispiel beim Netzausbau auf diesen Vorschlag noch zurückkommen sollten. Denn er vergünstigt den Netzausbau und trägt damit zu etwas bei, was wir in diesem Land ja allesamt als Ziel haben. Wir hören auch von Unionssprechern – zuletzt in dieser Woche, auch auf vielen Fachpodien –, dass keiner die Ziele infrage stellt, die wir als Koalition ausgegeben haben,
Das ist ein Erfolg des Ausbaus. Das bedeutet, die Instrumente lauten: Wir müssen erstens diese Erneuerbaren, die zu viel sind, für andere Zeiten nutzbar machen, wo wir noch zu wenige haben, und zweitens die Förderung so aufstellen, dass wir nicht mehr so blind fördern, wie wir das bisher getan haben. – Wir fördern den Zubau im Moment ohne genaue Zielstellung. Wir fördern nicht am richtigen Ort. Wir fördern nur über den Preis. Und wir sagen nicht: Wir brauchen hier so viel und da so viel, und dort ist es vielleicht schon zu viel.
Genau diese passgenaue Förderung, zum Beispiel, nicht mehr große PV-Anlagen zu fördern, die in einer Zeit einspeisen, zu der die Preise am Strommarkt negativ sind, und dafür noch teures Geld zu bezahlen, muss jetzt erfolgen.
Beifall bei der FDP sowie der Abg. Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
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Jens Spahn [CDU/CSU]: „Muss jetzt erfolgen!“
Wir haben eine große Chance. Die Kosten für Stromspeicherung werden immer geringer. Sie werden von den Menschen heute übrigens individuell, ohne Förderbescheid selbst getragen, weil die Menschen sagen: Wir wollen das selbst in die Hand nehmen. – Genau diesen Weg sollten wir weitergehen: dass der Strom dezentral über die Entscheidungen der Menschen nutzbar gemacht wird. Dann wird auch die große Problemlage, dass die Zustimmung zur Energiewende schwindet, wie der Bundesrechnungshof ja anmahnt, nicht mehr weiter bestehen. Denn wir nehmen die Menschen dann mit. Aber dafür müssen wir auch einiges anpacken.
Der Bundesrechnungshof hat also recht: Wir müssen eine ganze Menge machen. – Wir machen auch schon eine ganze Menge, und jetzt wird es weitergehen.
Der Bundesrechnungshof legt einen kritischen Bericht vor, und es ist total in Ordnung, dass wir in der parlamentarischen Debatte den auch kritisch und kontrovers diskutieren. Aber Ihr Verweis auf das Parteibuch des Präsidenten ist nicht nur billig;
der ist falsch. Der Bundesrechnungshof ist ein Kollegialorgan mit über 50 Mitgliedern, und da entscheidet nicht ein Präsident alleine; die entscheiden gemeinsam, und zwar sachorientiert.
Ich darf Ihnen sagen: Wenn irgendjemand Zweifel an der Unabhängigkeit des amtierenden Präsidenten gehabt hat, dann hat er die durch seine Gutachten in der letzten Legislaturperiode, als wir noch regiert haben, eindrucksvoll ausgeräumt. – Ich weise das einfach ganz entschieden zurück.
Der Kollege Kruse hat es ja angesprochen: Der Bundesrechnungshof hat im Jahr 2021 einen Bericht zur Energiewende vorgelegt. Und auch der, Kollege Kruse, war kritisch. Wenn wir jetzt regieren würden, dann müssten auch wir daraus Lehren und Konsequenzen ziehen, und man hätte – Sie haben es an einem Beispiel angesprochen – Dinge auch neu justieren und ausrichten müssen. Das wäre unsere Aufgabe gewesen.
Jetzt gibt es aber den neuen Bericht, und der schreibt Ihnen wörtlich ins Stammbuch: Seit dem Jahr 2021 hat sich die Lage „verschärft“.
Wenn der Bundesrechnungshof so einen Bericht, mit Fakten unterlegt, vorlegt, dann, Herr Kellner, ist nicht unsere Erwartung, dass der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sagt: „Ich nehme ihn zur Kenntnis, mehr aber auch nicht“, sondern dann ist unsere Erwartung an Robert Habeck, dass er diesen Bericht nicht nur zur Kenntnis nimmt, sondern dass er ihn sich auch zu Herzen nimmt, dass Sie gemeinsam Lehren daraus ziehen, dass Sie nicht einfach weiterwursteln, sondern dass Sie die Energiepolitik neu ausrichten, und zwar auf Gelingen ausrichten.
Denn es sind ja alles Fakten. Der Bundesrechnungshof belegt: Es gibt eine Dreifachlücke. Es gibt eine Erneuerbarenlücke, es gibt eine Kraftwerkslücke, und es gibt eine Netzlücke. Wenn Sie die alle zusammennehmen, dann verdichtet sich das zu einer Versorgungslücke, zu dem drohenden Steigen der Strompreise und zu einer Klimalücke.
Sie haben „Wärmewende“ gesagt und haben einen Rekord bei neuen Öl- und Gasheizungen geerntet. Und hier droht, dass Sie „Energiewende“ sagen und Kohlekraftwerke ernten. Sie sagen „Klimaschutz“ und ernten mehr CO2.
Deshalb ist unsere Erwartung, dass Sie das jetzt ernst nehmen, dass Sie umsteuern, dass Sie Ihre Zweiklassengesellschaft bei den erneuerbaren Energien beenden. Bei Ihnen hören wir immer nur „Wind und Sonne“. Die sind wichtig, und diese Energien müssen auch noch besser vorangebracht werden. Aber wenn man sagt: „Wir erhöhen die Ziele, wir haben mehr Ambitionen“, dann darf man nicht auf Potenziale verzichten.
Deshalb erwarten wir, dass Sie endlich die Biomassestrategie vorlegen, dass Sie die Geothermiestrategie vorlegen, dass Sie die Potenziale der Wasserkraft nutzen, dass Sie die Speicherstrategie nicht nur ankündigen, sondern dass Sie sie vorlegen und dass wir damit insgesamt erneuerbare Energien voranbringen und einen Beitrag dazu leisten, dass hohe Ziele nicht nur formuliert werden – auf dem Papier mit „Wünsch dir was“-Prognosen vorhergesagt und herbeigesehnt werden –, sondern tatsächlich mit konkretem Handeln angegangen werden.
Ich erkläre es am Beispiel des Solarpakets. Das Solarpaket hat Robert Habeck im August letzten Jahres angekündigt. Im August letzten Jahres! Seitdem ist die Erde ein halbes Mal um die Sonne gewandert – etwas mehr sogar. Passiert ist nichts. Jede Woche kündigen Sie an: Es kommt nächste Woche. – Jetzt heißt es wieder: Es kommt nächste Woche. – Wir stellen fest: Es kommt nicht. Es müssen dringend Hürden für Agri-PV, für Baggersee-PV, für Parkplatz-PV abgebaut werden. Wir brauchen Resilienz bei der Solarindustrie. Was passiert? Nichts. Wir fordern Sie auf: Beenden Sie Ihren Streit, raufen Sie sich zusammen, und handeln Sie, sonst wird die Energiewende in den Sand gesetzt!
Bei der Kraftwerksstrategie ist es so ähnlich. Sie haben im Februar 2022 gesagt: Wir legen eine Kraftwerksstrategie vor. – Robert Habeck hat gesagt: 2030 droht eine Lücke von 24 Gigawatt. – Und jetzt gibt es keine Strategie. Es gibt eine Pressemitteilung, in der steht: Wir machen eine Strategie – die gibt es aber noch gar nicht; die müssen wir in Brüssel, in der Ampel noch konkretisieren – für 10 Gigawatt. – Das ist noch nicht mal die Hälfte davon. Und dann wundern Sie sich, wenn der Bundesrechnungshof sagt: Da droht eine Lücke. – Er hat Ihre eigenen Zahlen als Maßstab genommen.
Deshalb: Wir wollen den Erfolg dieser Energiewende. Aber dann muss jetzt bei Erneuerbaren, bei der Kraftwerksstrategie und auch bei den Netzen konsequent gehandelt werden, mit einer neuen Sichtweise, mit einer neuen Offenheit auch für Überlandverkabelung, weil es dann schneller und effizienter geht.
Das ist eine sensible Debatte; aber all das müssen wir machen. Wir müssen es gemeinsam voranbringen. Bitte handeln Sie!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Seit über einhundert Jahren gibt es Hinweise auf den und Warnungen vor dem Klimawandel und damit die Notwendigkeit, unser Energiesystem zu ändern.
Seit Jahrzehnten gibt es Studien von Forschungszentren und Berichte vom Weltklimarat. Die CDU hat sich aber entschieden, heute über den Bericht des Bundesrechnungshofs zu sprechen. Diesen Bericht kann man kurz so lesen: Der Ampel ist es nicht gelungen, die energiepolitischen Versäumnisse der letzten hundert Jahre in zwei Jahren aufzuholen.
Jens Spahn [CDU/CSU]: Das Niveau von Frau Scheer wird noch untertroffen!
Ich muss feststellen: Die CDU nimmt jede Gelegenheit wahr, der Regierung den noch so schwachsinnigsten Vorwurf zu machen. – Ich wünschte, die CDU und andere hätten in den letzten Jahrzehnten die Warnungen der Wissenschaft vor dem Klimawandel mit genauso viel Eifer ernst genommen.
Und ich wünschte, mehr Leute hätten früher das Potenzial der Erneuerbaren erkannt. Aber selbst die Physikerin Angela Merkel ließ sich 1997 zu dem Satz hinreißen, mehr als 4 Prozent Erneuerbare seien unrealistisch. – Spoiler: Wir haben letztes Jahr über 50 Prozent gehabt – über die Hälfte Erneuerbare im Strommix. Das ist ein Erfolg, den wir und andere gegen die Union erstritten haben und den wir in der Ampel mit mehr Tempo ausbauen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr richtig!
Wenn der Bundesrechnungshof jetzt anmerkt: „Das wird gerade ganz schön eng und teuer mit der Energiewende“, dann trifft die Kritik eben weniger diese Bundesregierung als jede Bundesregierung, die versäumt hat, das zu tun, was diese Ampelregierung jetzt eben tut.
Andreas Jung [CDU/CSU]: Steht aber anders im Bericht! Im Bericht steht das aber nicht!
Aber am Ende des Tages geht es nicht darum, wer schuld ist, sondern darum, wie wir es hinbekommen, dass unsere Energie sauber, sicher und günstig ist. Und hier wird es spannend. Der Bundesrechnungshof hat auf 58 Seiten zusammengeschrieben, was ihn stört. Das soll er tun. Aber auf diesen 58 Seiten findet sich praktisch kaum ein Vorschlag, wie es denn besser ginge.
Da gibt es ein Kapitel, in dem lang und breit und richtigerweise steht: Wir haben noch zu wenig Erneuerbare. – Und am Schluss gibt es einen kurzen Abschnitt mit dem Titel „Empfehlungen“. Dort empfiehlt der Bundesrechnungshof in großer Weisheit und kurzen Sätzen: Baut mehr Erneuerbare! – Vielen Dank!
Andreas Jung [CDU/CSU]: Sie müssen die Kommentare lesen!
Zwei große Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs sind: erstens genügend Strom in den nächsten Jahren, zweitens Kosten senken. – Was hören wir öffentlichkeitswirksam von Ihnen? Immer irgendwas mit Atomkraftwerken! Aber wer jetzt neue Atomkraftwerke bauen will, muss dazusagen: Es dauert Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, bis die Strom liefern. – Bis dahin haben wir längst die Erneuerbaren ausreichend ausgebaut. Wer in Atomkraft investieren will, muss sagen, wie viele zig Milliarden Euro das den Staat kosten wird.
Und jetzt muss man wissen: Als wir die Regierung übernommen haben, hat es gut und gerne acht Jahre gedauert, ein Windkraftrad zu planen, zu genehmigen und zu bauen. Da sind wir direkt reingegrätscht und haben die Planungs- und Genehmigungszeiten massiv zusammengestrichen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Diese Regierung darf jeder kritisieren. Ich bin gerade bei eigenen Entscheidungen immer kritisch, weil ich das Beste rausholen will. Aber wir müssen doch drei Dinge berücksichtigen:
Erstens. Wir bauen gerade im Eiltempo Windkrafträder, Solaranlagen, Stromleitungen, Speicher, Wasserstoffinfrastruktur und vieles mehr. Wir ändern die Regeln, damit es noch viel schneller geht. Dennoch kriegen wir die Zeit für die Errichtung doch niemals auf null. Erfolg braucht seine Zeit, und das hat auch der Bundesrechnungshof zur Kenntnis zu nehmen.
Zweitens. Keine Regierungskoalition dieser Welt kann unendlich viele Gesetze gleichzeitig ausarbeiten und beschließen. Und es ist doch so: Die Opposition beschwert sich oft, dass es ihr zu schnell geht.
Gerade kleine Stadtwerke haben damit zu kämpfen, überhaupt umzusetzen, was wir beschließen. Wir haben Engpässe bei Ingenieurbüros, Technikern und Bauleuten, die ins Land bringen könnten, was wir brauchen. Unternehmen setzt der Wandel zu, auch wenn wir uns reinhängen, das so leicht wie möglich zu machen.
Dr. Rainer Kraft [AfD]: Frankreich hat diese Probleme nicht!
Das heißt: Natürlich muten wir dem Land einiges zu. Aber wenn die CDU heute kritisiert, dass es viel zu lange dauert, und sonst kritisiert, dass es viel zu schnell geht, dann sind das billige Sprüche, die absolut keinen Sinn ergeben, geschweige denn irgendeine politische Haltung zeigen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr richtig! Inhärenter Widerspruch! Kognitive Dissonanz!
Drittens. Lassen Sie uns nicht nur über Zumutungen sprechen! Die Energiewende kostet erst mal Geld; aber sie ist so viel günstiger, als weiter von teuren Fossilen abhängig zu bleiben und immer mehr Klimaschäden in Kauf zu nehmen.
Die Energiewende bietet so viele Chancen. Früher hatte niemand ein Kohlekraftwerk im Garten; aber heute haben viele Leute PV-Anlagen und erzeugen ihre Energie günstig selber.
Und es ist nicht unsere Aufgabe, den Fortschritt zu verteufeln, sondern dafür zu sorgen, dass er bei allen ankommt: egal ob sie arm oder reich sind, auf dem Land oder in der Stadt wohnen, ein Unternehmen oder eine Privatperson sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin froh, dass wir heute auf Grundlage des Sonderberichts des Bundesrechnungshofes über den Stand der Energiewende diskutieren und reden; denn da können wir uns mal ein paar Fakten und Zahlen anschauen.
Wir haben seit 2022 viele Maßnahmen ergriffen, die bereits seit dem letzten Jahr wirken – ich komme gleich noch einmal auf die Einzelheiten zurück –, und diese Wirkungen werden sich in den nächsten Jahren weiter verstärken. Denn der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien leistet einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zum Klimaschutz und zur Senkung der Strompreise.
Andreas Jung [CDU/CSU]: Er schreibt, er ist jetzt zu langsam!
Wenn ich mir die Zahlen für 2023 anschaue: Wir haben 2023 einen Zubau bei Solaranlagen von 14,6 Gigawatt erreicht. Das Ziel waren 9 Gigawatt. Das heißt, wir haben das Ziel bei Weitem übertroffen. 70 Prozent der privaten Solaranlagen werden heute mit Speichern gebaut, also ein großer Erfolg.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wir haben bei Wind an Land zugelegt. Dort haben wir eine Steigerung um circa 50 Prozent erzielt. Das reicht noch nicht aus. Aber bei den Genehmigungen im Jahr 2023 gab es eine Steigerung um 80 Prozent. Und wir haben mit dem Wind-an-Land-Gesetz dafür gesorgt, dass die Flächen, die ja so oft für den Ausbau fehlen, in den Ländern bereitgestellt werden müssen. Also, wir kommen auch mit dem Windausbau voran und sehen dort Erfolge. Wir hatten letztes Jahr erstmalig über 50 Prozent erneuerbare Energien im Stromsektor, und das ist ein gemeinsamer großer Erfolg dieser Regierung.
Jens Spahn [CDU/CSU]: Das war doch gar nicht der Punkt!
Wir haben mit einer Vielzahl von Gesetzen die Planung und Genehmigung beschleunigt. Wir haben den Stromnetzausbau so beschleunigt, dass wir jetzt statt sechs Jahren nur noch drei bis vier Jahre für eine neue Leitung brauchen.
Das ist vielleicht immer noch zu langsam, aber es ist ein riesiger Fortschritt, den wir da innerhalb von zwei Jahren erreicht haben.
Herr Spahn, ich bin Ihnen dankbar für Ihren Vorstoß bei der Erdverkabelung. Das können wir gerne machen. Dann zähle ich auch auf Ihre Unterstützung bei den Ländern, weil oft von dieser Seite entsprechende Forderungen erhoben werden. Lassen Sie uns doch gemeinsam mit den Ministerpräsidenten reden und schauen, wie wir die Kosten nach unten bekommen.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD
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Jens Spahn [CDU/CSU]: Ich habe kein Problem damit!
Drittens. Wir haben als Koalition ein Wasserstoffkernnetz von 9 700 Kilometern Länge auf den Weg gebracht. Wir nehmen die gesamte Republik in den Blick – von Nord nach Süd, von West nach Ost –, um die Energiewende voranzubringen; denn auch Wasserstoff als Molekül ist ein Speicher für die erneuerbaren Energien. Das bringen wir voran, während vorher nur ein kleiner Teil der Republik in den Fokus genommen wurde.
Viertens. Wir haben es geschafft, eine Kraftwerksstrategie vorzulegen. Das konnte der Bundesrechnungshof allerdings in seinem Sonderbericht nicht mehr berücksichtigen, weswegen man ihm das nicht anlasten kann. Darin haben wir in Abstimmung mit der EU und nach Einigung innerhalb der Koalition festgelegt, dieses Jahr mit der Ausschreibung einer 10-Gigawatt-Leistung zu beginnen.
Das heißt, wir haben den Ausbau erneuerbarer Energien und den Netzausbau beschleunigt, das Wasserstoffkernnetz auf den Weg gebracht, und wir setzen die Kraftwerksstrategie um. Das ist schon mal gar nicht so schlecht.
Jetzt schauen wir uns doch mal an, welche Auswirkungen das auf Preise, Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Kosten hat. Schauen wir uns einmal die Preise an: Wir haben heute für die kleinen und mittelständischen Unternehmen, weil wir die EEG-Umlage abgeschafft und die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe und für die Landwirtschaft auf europäisches Mindestmaß abgesenkt haben, Strompreise auf dem Niveau von 2017.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP
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Jens Spahn [CDU/CSU]: Netzentgelte haben das alles wieder aufgezehrt! Milchmädchenrechnung!
Die Strompreise für die energieintensiven Unternehmen sind zurückgegangen, die Gaspreise sind wieder auf Vorkrisenniveau. Trotz alldem ist die Inflation auf dem niedrigsten Stand seit Juni 2021. Obwohl wir im Januar auf den CO2-Preispfad der Großen Koalition zurückgekehrt sind, sind die Energiepreise im Februar im Vergleich zu Januar gesunken. Auch die privaten Stromverträge sind heute deutlich billiger zu haben: gestern 25,6 Cent die Kilowattstunde für Neukunden. Auch dieser Preisrückgang ist ein großer Erfolg. Hier rechnet der Rechnungshof leider mit den alten Zahlen.
Jens Spahn [CDU/CSU]: Also, eigentlich alles prima!
Lassen Sie mich etwas zur Versorgungssicherheit sagen. Die Versorgungssicherheit war in den letzten zwei Jahren immer gegeben – trotz all der Schwierigkeiten und Herausforderungen, vor denen Deutschland aufgrund der Abhängigkeit von Russland stand. Und zum obersten Ziel der Versorgungssicherheit sage Ihnen ehrlich: Bevor wir Kohlekraftwerke abschalten, muss die Versorgungssicherheit immer gegeben sein.
Beifall der Abg. Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Aber jetzt schauen Sie sich doch mal an, wo wir in der Kohleverstromung im letzten Jahr standen, obwohl die letzten drei Atomkraftwerke vom Netz genommen wurden. Wo standen wir denn bei der Kohleverstromung? Auf einem historischen Tiefstand in Deutschland. Seit 1963 wurde nicht so wenig Kohle in Deutschland verstromt wie im letzten Jahr. Das ist doch ein riesiger Erfolg, auch für den Klimaschutz.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Jetzt schauen wir uns mal die Zahlen der Klimabilanz an; denn das ist ja ein wichtiger Punkt. Ich bin Herrn Jung sehr dankbar, dass er es angesprochen hat: Wir haben laut Projektionsbericht der Bundesregierung eine Lücke von 1 100 Millionen Tonnen CO2 bis zur Erreichung der Klimaziele 2030 geerbt.
Julia Klöckner [CDU/CSU]: Das sind doch Fake News!
Wir werden morgen die neuen Zahlen bekommen. Sie werden sehen, dass wir die Klimalücke zur Erreichung der Klimaziele 2030 weiter verringern. Und das ist ein Riesenerfolg, den wir hier gemeinsam in den letzten zwei Jahren erreicht haben.
Lassen Sie mich zuletzt noch etwas zu den Kosten sagen. Der Rechnungshof weist zu Recht darauf hin, dass die Kosten hoch sind. Ja, wir müssen Geld in die Hand nehmen.
Doch die Alternative des Nichthandelns wäre doch angesichts einer sich beschleunigenden Klimakrise noch viel teurer. Ich will nur an die furchtbare Katastrophe im Ahrtal mit Kosten von über 40 Milliarden Euro erinnern. Es gibt keine Alternative zum schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien.
Heute wurde eine Studie von PricewaterhouseCoopers veröffentlicht, in der dafür plädiert wird, dass man möglichst schnell ausbaut, weil die Kosten, die durch die Investitionen jetzt entstehen, durch niedrige Energiekosten überkompensiert werden. Diese Studie liegt seit heute vor.
Der Bundesrechnungshof macht keine Vorschläge. Das muss er auch nicht. Im politischen Raum gibt es dann gerne mal den Vorschlag: Zurück zur Atomenergie. Schauen Sie nach Großbritannien. Dort wird gerade Hinkley Point gebaut: ein Drittel teurer als geschätzt – 40 Milliarden Euro.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Rainer Kraft [AfD]: Was kostet der Solarstrom noch mal?
Das heißt, wir als Regierung bringen den Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Wir sind auf dem Weg, die Klimaziele 2030 zu erfüllen. Wir sichern die Versorgung in Deutschland und senken die Preise. Und damit machen wir weiter.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses ehrenwerte Pult ist nicht unbedingt dazu da, dass Träume wahr werden, aber vielleicht doch dazu da, dass Hoffnungen erfüllt werden. Meine Hoffnung, Kollege Spahn, dass Sie heute hier reden, ist erfüllt worden.
Vielleicht erinnern Sie sich noch an den März 2023. Da waren Sie sportlich genug, auf eine Wette einzugehen, die ich Ihnen hier angeboten hatte. Die Union stellte damals einen energiepolitischen Antrag, in dem sie davor warnte, dass es die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Betriebe in diesem Lande im Winter 2023/24 mit massiv steigenden Energiepreisen zu tun haben werden. Ich darf heute hochoffiziell feststellen: Diese Wette haben Sie haushoch verloren.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Marianne Schieder [SPD]: Was war der Wetteinsatz?
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Stephan Brandner [AfD]: Was wäre der Wetteinsatz?
Es ist dieser Tage in der Presse zu lesen gewesen, dass sich zum Beispiel die Energiekosten insbesondere für kleine und mittlere Betriebe ungefähr wieder im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 bewegen. Ein wettbewerblich gut aufgestellter Strommarkt in Deutschland sorgt dafür, dass auch Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor Anbieter so auswählen können, dass sie Hunderte, manchmal sogar mehrere Tausend Euro im Jahr sparen können. Zugegebenermaßen ist es so, dass wir im Bereich der Industrie in der Tat dafür sorgen müssen, dass Energie in diesem Lande bezahlbar bleibt und die Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben.
Kollege Jung, mit welchen Argumenten, mit welchen Vorschlägen reagieren Sie auf den Bericht des Bundesrechnungshofes? Bezeichnenderweise mit Vorschlägen, in denen Sie mit Geld um sich schmeißen, als ob es kein Morgen gäbe.
Deswegen trauern wir, anders als Sie, nicht dem planwirtschaftlichen Monstrum des Klimaschutzgesetzes in seiner bisherigen Form hinterher, sondern wir Freie Demokraten werden dafür sorgen, dass der Euro dort eingesetzt wird, wo er am meisten Klimaschutz bringt.
Interessanterweise führen Sie auch das Stichwort der Resilienz im Munde, das jetzt sehr heftig durch die bundesdeutsche Debatte weht. Interessanterweise kommen Sie überhaupt nicht darauf zu sprechen, was die EU-Kommission, deren Präsidentin Ihr Parteibuch trägt, im Zuge des Net-Zero Industry Act auf den Weg gebracht hat.
Bei einem sind wir Freie Demokraten dabei: dass die wettbewerbliche Energieversorgung des freiheitlichen Europas bitte überhaupt nicht in bundesdeutschen Grenzen gedacht werden darf, sondern dass wir das Ganze international – in Zusammenarbeit mit unseren Partnern in der Europäischen Union und übrigens auch jenseits des Atlantiks – auf den Weg bringen müssen.
Ich kann nur sagen: Ich habe vorletzte Woche Gespräche in Brüssel geführt. Es hat sich wieder sehr gelohnt, mal mit Partnern aus anderen Ländern ins Gespräch zu kommen. Während es immer noch sogenannte wissenschaftliche Stimmen in Deutschland gibt, die beim Thema Wasserstoff – Herr Spahn, auch Sie fanden den ja wahnsinnig teuer – vom „Champagner der Energieversorgung“ sprechen,
haben wir auf der anderen Seite des Atlantiks Partner, die bereit sind, Milliarden – Milliarden! – Dollar privaten Kapitals in den Hochlauf der Wasserstoffproduktion und von Transportkapazitäten zu investieren,
Marc Bernhard [AfD]: Genau! Um es uns teuer zu verkaufen! Das ist der einzige Grund: uns teuer zu verkaufen, weil Sie es für jeden Preis kaufen! Das ist der Grund!
wenn wir in Deutschland mit der Infrastruktur vorankommen, und die uns dann den Wasserstoff so liefern, dass er für uns bezahlbar wird.
Marc Bernhard [AfD]: Da bin ich mal gespannt! Niemand produziert zum Eigenbedarf! Nur um es uns zu liefern!
Insofern kommt da mal wieder die Meldung: Die europäische Ebene könnte mal in die Pötte kommen.
Deswegen werden wir Freie Demokraten uns dafür einsetzen, dass es bei der Europawahl auch andere Signale gibt als das ewige Klein-Klein und das ewige Strangulieren neuer Ideen durch Frau von der Leyen.
Beifall bei der FDP sowie der Abg. Maja Wallstein [SPD]
Deswegen kann ich zum Abschluss für die Freien Demokraten nur sagen: Unsere Spitzenkandidatin für die Europawahl, Marie-Agnes Strack-Zimmermann, führt auf einem ihrer Wahlplakate das wunderbare Wort „Courage“ im Mund.
Zu verstehen, was sie damit meint, damit sind Teile des Hauses intellektuell überfordert. Aber diejenigen, die die zukünftige klimaneutrale Energieversorgung mit Mut angehen wollen, wissen, was damit gemeint ist.
Marianne Schieder [SPD]: Was ist eigentlich der Wetteinsatz dabei gewesen?
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Katrin Uhlig [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, was ist der Wetteinsatz?
ob vielleicht mal wirklich sinnvolle, belastbare Vorschläge zur Energieversorgung von Ihnen kommen, weil ich nicht weiß, ob Sie die gewinnen können. Aber wenn Sie die Wettschulden jetzt einlösen würden, würde ich mich darüber freuen. Dann könnten wir da ja die Gelegenheit nutzen, miteinander in einen konstruktiven Austausch zu kommen. Die FDP-Bundestagsfraktion freut sich auf die Energieriegel von Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht der Bundesnetzagentur zur Versorgungssicherheit – wohlgemerkt: der Bundesnetzagentur; Sie kennen den Präsidenten Müller – vom letzten Jahr attestierte lediglich eine mögliche Versorgungssicherheit im Jahr 2030. Ich will zu Beginn gleich eines sagen: Ein Vielleicht darf es bei der Versorgungssicherheit nicht geben. Die Versorgungssicherheit muss gegeben sein, meine Damen und Herren.
Marianne Schieder [SPD]: Wusste das auch der bayerische Ministerpräsident Söder?
Das Problem war schon damals, dass der Bericht der Bundesnetzagentur viele offene Wetten enthielt, Herr Stockmeier, beispielsweise beim Zubau der Erneuerbaren, beim Bau neuer Kraftwerke für die gesicherte Leistung, bei der Bereitstellung des dafür notwendigen Wasserstoffs, aber auch beim entsprechenden Netzausbau.
Das Problem war schon vor einem Jahr, dass beim Versorgungssicherheitsbericht viele Annahmen schlicht unseriös waren. Wir kritisierten das übrigens auch schon im letzten Jahr in einer ähnlichen Art und Weise, wie es jetzt der Bundesrechnungshof kritisiert.
Die Versorgungssicherheit des Landes ist zu wichtig, um Schönwetterpolitik zu betreiben; sie ist zu wichtig für ein Wünsch-dir-was. Wir brauchen insgesamt mehr Realismus in der Energiepolitik, meine Damen und Herren.
Marianne Schieder [SPD]: Das ist ja richtig! Zum Beispiel bei der Einschätzung der Kernenergie!
Sie wollten eigentlich bereits im letzten Jahr eine Kraftwerksstrategie vorlegen. Sie haben jetzt im Januar keine Strategie vorgelegt, sondern lediglich eine Pressemitteilung, dass eine Kraftwerksstrategie folgen könne. Niemand baut aktuell neue wasserstofffähige Gaskraftwerke, weil dazu schlichtweg der Rahmen fehlt.
Ursprünglich hieß es, Sie wollten 23,8 Gigawatt gesicherte Leistung zubauen; das sind ungefähr 40 große Gaskraftwerke. Jetzt kündigen Sie lediglich 10 Gigawatt an Leistungszubau an. Meine Damen und Herren, das wird nie und nimmer reichen, um die notwendige gesicherte Leistung für Deutschland bereitzustellen.
Alles, was von Ihnen kommt, ist zu wenig, und das zu Wenige kommt noch dazu zu spät. Wenn Sie so weitermachen, stellen Sie Ihren eigenen Kohleausstieg 2030 massiv infrage, meine Damen und Herren.
Jetzt sagen Sie immer, dass die Frage der Versorgungssicherheit eine europäische Frage ist. Das stimmt natürlich; aber die Wahrheit ist doch auch, dass Sie auf französische Kernkraftwerke setzen und hoffen, aber die deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet haben. Da geht es gar nicht um die neuen Kraftwerke, die man irgendwann mal bauen könnte. Es ist nach wie vor ein Fehler, aus der Kernkraft in der Weise ausgestiegen zu sein.
Sie lassen doch die Kohlekraftwerke laufen, anstatt wasserstofffähige H2-ready-Gaskraftwerke neu zu bauen.
Letztlich ist durch Ihre Politik nicht nur die Energiewirtschaft verunsichert, sondern auch die Wirtschaft im Land insgesamt. Deindustrialisierung droht nicht nur; Deindustrialisierung findet statt. Investitionen werden nicht mehr in Deutschland getätigt, sondern im Ausland.
Letzten Endes geht es gerade hier um Verlässlichkeit. Wir brauchen Bezahlbarkeit.
Marianne Schieder [SPD]: Und warum haben wir in Bayern keine Leistung? Weil die Staatsregierung sich nicht darum gekümmert hat!
Es mag vielleicht so sein, dass die Sonne und der Wind keine Rechnung stellen; aber die Netzbetreiber stellen natürlich eine Rechnung. Hören Sie endlich auf, auch hier den Menschen Sand in die Augen zu streuen, meine Damen und Herren! Wir brauchen Verlässlichkeit; wir brauchen auch entsprechende Bezahlbarkeit. Machen Sie hier Ihre Hausaufgaben!
Der Bundesrechnungshof muss nicht immer recht haben – er heißt ja auch nicht „Rechtungshof“;
er heißt „Rechnungshof“. Aber auch die Ampel hat eben nicht immer recht, und in diesem Fall ist die Kritik des Bundesrechnungshofes weitgehend berechtigt.
Frau Scheer, ich muss Ihnen eines schon sagen: Auch die Wissenschaft teilt diese Kritik. Schauen Sie sich an, was beispielsweise Professor Harald Bradke vom Fraunhofer-Institut sagt: Auch er sieht die Versorgungssicherheit mit den jetzigen Maßnahmen massiv gefährdet. Also: Nehmen Sie sich doch diese Kritik entsprechend zu Herzen!
Der Bundesrechnungshof hat ja auch in den vergangenen Jahren Kritik an der Energiewende in dieser Form geübt. Da traf es uns, und auch wir haben uns natürlich diese Kritik entsprechend zu Herzen genommen.
Wir brauchen letztlich in Deutschland gesicherte Leistung, die bezahlbar verfügbar ist. Oder um mit den Worten zu sprechen, die der Minister verwendet: Lösen Sie verdammt noch mal die aktuellen Probleme!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist klar: Der Bundesrechnungshof ist entweder links, oder er hat viel bei der Linken abgeschrieben.
Das zeigt sich daran, dass seine Kritik meiner Kritik entspricht. Dass Sie alle linken Vorschläge wegwischen, bin ich ja gewohnt. Aber ich befürchte, dass Sie das beim Bundesrechnungshof auch machen werden.
Viele Menschen haben Angst, die nächste Stromrechnung nicht bezahlen zu können. Die Menschen haben Sorge, dass es zu Stromausfällen kommt. Die Menschen wollen funktionierende Preisbremsen, eine Preisaufsicht. Sie wollen nicht für die Profite der Spekulanten und Konzerne bluten.
Die meisten wollen einen Ausgleich für die Belastungen, wollen faire Preise statt Preisaufschlägen und falschen Regulierungen für einen börsengesteuerten Markt.
Die Beschäftigten in der Solarbranche bei Meyer Burger in Freiberg verlieren ihre Jobs. Sie haben wie ich null Verständnis für die Ausreden und fehlenden Hilfen gegen chinesisches Dumping. Für die Ignoranz, mit der die Bundesregierung Deutschland in die Abhängigkeit von China rutscht, hat niemand mit strategischem Denken noch Verständnis.
Die Menschen haben Sorge vor kalten Wohnungen im Winter bei Windstille und Dunkelflaute. Und die Landwirte wissen nicht, wie sie ihre Biogasanlagen erhalten sollen. Dabei könnten diese im Winter Strom und Wärme garantieren. Die Stadtwerke könnten in ihren dezentralen Kraftwerken Strom und Wärme für Dunkelflauten bereitstellen und sind beunruhigt, weil diese Bundesregierung das nötige KWK-Gesetz genauso verschlampt wie die Regelungen für Biogas.
Diese Ängste, diese Sorgen sind gefährlich. Sie bringen Menschen dazu, Atomkraftwerke mit Restrisiko zu wollen, deren Neubau Jahrzehnte dauert und fast unbezahlbar ist.
Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, die Menschen wollen das nicht!
Angst zerstört Vertrauen in unsere Demokratie.
Der Bundesrechnungshof will, dass Sie die Herausforderungen angehen. Ich will das auch. Und deshalb mache ich hier seit Jahren die nötigen Vorschläge. Immer wieder! Sie können sie gern nachlesen.
Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das stimmt! Das kann man dir wirklich nicht vorwerfen, dass du keine Vorschläge machst!
Jetzt brauchen die Menschen die Sicherheit, dass Energie bezahlbar ist, dass Wirtschaftspolitik die Jobs sichert, dass warme Wohnungen und sichere Energieversorgung garantiert werden. Wenn die Koalition weiterwurstelt wie bisher, dann scheitert die Energiewende, dann riskieren wir unsere Demokratie, und dann verlieren wir den Kampf gegen den Klimawandel. Dann tragen Sie die Verantwortung, und die Bürger müssen es ausbaden.
Springen Sie jetzt über Ihre Vorurteile! Setzen Sie die Vorschläge der Linken um! Der Klimaschutz, der soziale Frieden, unsere Gesellschaft würden es Ihnen danken. Das wäre die Aufgabe. Dafür sind Sie gewählt. Und wenn Sie diese Aufgabe nicht erfüllen, dann haben wir Probleme. Kämpfen Sie gemeinsam mit uns für eine sozial gerechte Gesellschaft.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Letzte Woche hat nicht nur der Bundesrechnungshof seinen Bericht vorgestellt. Letzte Woche hat auch die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft das von ihr in Auftrag gegebene Energiemonitoring vorgestellt.
Was sehen wir da? In Bayern ist der Ausbau der Windenergie praktisch zum Erliegen gekommen. Es waren vor zehn Jahren um die 300 Megawatt, die in Bayern pro Jahr zugebaut wurden. 2023 waren es 36 Megawatt.
Bayern blockiert den Windkraftausbau. Bayern hat jahrelang den Netzausbau verschleppt. Und ja, bei den Solaranlagen schaut es besser aus. Aber auch wenn Bayern wirklich schön ist und die Sonne oft scheint:
Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es! In Franken auch!
Allein mit Solaranlagen werden wir die Energiewende dort nicht schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wäre es bei dieser Bilanz nicht ehrlicher, den Titel der Aktuellen Stunde zu ändern in „Verschärfte Risiken der bayerischen Energiepolitik“?
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Während die Bayerische Staatsregierung zuschaut, wie ein wichtiges Windkraftprojekt scheitert, das die Energieversorgung und damit die Zukunft des bayerischen Chemiedreiecks sichern würde,
haben wir die Ausbaumengen erhöht, haben wir mehr Flächen für Wind- und PV-Anlagen organisiert, Planungen beschleunigt und den Netzausbau vorangetrieben. 2023 wurde deshalb bereits mit über 14 Gigawatt fast doppelt so viel Photovoltaikleistung zugebaut wie noch 2022. Bei den Windrädern haben wir die Zahl der Genehmigungen fast verdoppelt. Der Ausbau der erneuerbaren Energien nimmt also endlich Fahrt auf. Das lässt sich eindeutig und objektiv feststellen.
Dass das im letzten Jahr noch nicht ganz das Niveau war, zu dem wir hinwollen und hinmüssen, ist ja klar. Das sollte aber für alle, die ernsthaft ihrer Prüfaufgabe nachgehen wollen, sei es in einer Oppositionsfraktion oder bei einem Rechnungshof, eigentlich ganz logisch sein.
Wenn wir Mitte 2022, ein halbes Jahr nach Regierungsantritt, die Weichen bei der Energiewende grundlegend umstellen, sprießen nicht überall im gleichen Jahr noch die Windräder wie Löwenzahn aus dem Boden. Die Bundesländer haben gerade erst mal angefangen, die Flächen dafür zusammenzukratzen, weil wir sie dazu verpflichtet haben. Projekte müssen geplant werden, Produktionskapazitäten müssen hochgefahren werden. Das geht nicht von heute auf morgen. Aber all das passiert. Es kommt all das jetzt ins Rollen,
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wenn man sich genauer anschaut, was der Bericht des Bundesrechnungshofes eigentlich aussagt, muss man sich ja wundern, dass Sie, liebe Union, das heute selbst zum Thema machen.
Andreas Jung [CDU/CSU]: Sagt Ihnen der Name „Sigmar Gabriel“ etwas?
Der Bericht ist ein Blick in die Vergangenheit. Wenn wir in dieser Aktuellen Stunde über Energiepolitik diskutieren, dann diskutieren wir in erster Linie über die Energiepolitik der Vergangenheit, über Ihre Energiepolitik.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Die Ausbauzahlen der letzten Jahre, das Hinterherhinken beim Netzausbau sind die Resultate Ihrer Energiepolitik. Vielleicht können Sie sich auch noch daran erinnern – wie lange war es? –:
Jens Spahn [CDU/CSU]: Wir wissen noch, mit wem wir regiert haben!
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Julia Klöckner [CDU/CSU]: Sigmar Gabriel!
16 Jahre hat die Union rechts und links alles, was mit der Energiewende zu tun hatte, blockiert. Es waren 16 Jahre, in denen wir viel mehr für die Energiewende hätten tun können und viel mehr hätten tun müssen. Das ist es, was der Bericht des Bundesrechnungshofs deutlich macht: Er ist ein vernichtendes Urteil über die Energiepolitik der Union, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Was der Bericht eigentlich zeigt: Wenn wir die letzten beiden Jahre im Altmaier-Trott weitergemacht hätten, dann stünden wir jetzt vor riesigen Problemen. Aber genau das haben wir nicht gemacht.
Michael Breilmann [CDU/CSU]: Die Lage hat sich verschärft!
Wir haben das Ruder in der Energiepolitik herumgerissen, um uns aus diesem Doomsday-Scenario herauszubringen, in das Sie uns manövriert haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union,
und das natürlich – weil Sie es angesprochen haben, Herr Lenz – mit ausreichend gesicherter Leistung, die es ja gibt. 115 Gigawatt: Da können Sie die Panikmache ruhig einstellen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Und auch mit allen erneuerbaren Energien! Zu Biomasse und Geothermie, lieber Herr Jung, sagt der von Ihnen so hochgelobte Bericht übrigens absolut gar nichts. So viel zum Thema hilfreiche Vorschläge, Herr Spahn.
Wozu der Bericht etwas sagt, sind die Energiepreise, die im letzten Jahr schon wieder gesunken sind. Was wir gesehen haben im Laufe der letzten beiden Jahre und was der Bericht untersucht, das waren die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges. Und das alles zeigt doch, wie richtig die Energiepolitik und der Kurs der Ampel ist. Wir müssen uns schnellstmöglich unabhängig von den fossilen Energien machen, damit wir so einen Energiepreisschock nie wieder erleben müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Nach dem Angriff von Russland auf die Ukraine haben wir darüber diskutiert, in welcher Reihenfolge wir Industrien abschalten müssen oder ob wir im Winter die Heizungen ausschalten müssen.
Jens Spahn [CDU/CSU]: Die schalten sich von ganz alleine ab!
Nichts davon ist passiert. Gleichzeitig haben wir den Ausbau der erneuerbaren Energien fundamental beschleunigt und auf den richtigen Weg gebracht. Das ist die Bilanz unserer Energiepolitik, und die kann sich sehen lassen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, die Debatte ist schon spannend. Da gibt es einen Bericht vom Bundesrechnungshof. Auf Bayerisch gesagt: Das ist eine Watschn für die Koalition, eine Riesenwatschn! Wer es nicht versteht: Ohrfeige.
Der Punkt ist: Wie begegnen Sie nun dieser Kritik? Da sagen die einen: Ja, der meint ja gar nicht uns, der meint ja die alte Regierung. Die anderen sagen: Nee, nee, das ist ja alles gar nicht so schlimm, wie es da dargestellt ist. Das Argument ist vorhin gesagt worden: Es heißt, der Präsident hat das falsche Parteibuch. Das alles ist nichts anderes als der Versuch, sich mit der Kritik des Bundesrechnungshofes gar nicht auseinandersetzen zu müssen, meine Damen und Herren.
Das ist der Punkt; das nehme ich Ihnen wirklich übel. Wenn ihr recht habt, dann setzt euch doch damit auseinander. Aber so fegt man die Kritik einfach vom Tisch.
Meine Damen und Herren, vernichtender kann das Urteil des Rechnungshofs gar nicht sein: Die Versorgungssicherheit ist gefährdet, der Strom ist teuer, und Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten. – Wenn ich als zuständiger Minister eine solch Kritik erhielte, dann würde ich mich doch zumindest in Ruhe mit meinen Leuten zusammensetzen und überlegen, was falsch gemacht wurde. Aber das macht ihr nicht. Im Klartext heißt es: Die Energiepolitik hat zu extremen Energiepreisen geführt. Die Versorgungssicherheit ist nach wie vor nicht gewährleistet, und Umweltfolgen sind Ihnen eigentlich egal.
Das ist das Schlimme an Ihrer Energiepolitik, und das empfinden auch die Leute so. Umwelt spielt keine Rolle mehr. Gucken Sie nach Rügen, wo die Leute protestieren. Das Institut der deutschen Wirtschaft spricht erneut von Deindustrialisierung. Gleichzeitig beziehen wir Fracking-Gas aus den USA. Umweltschädlicher geht’s kaum, und sicher ist es auch nicht. Wie man weiß, wird überlegt, uns weniger zu liefern.
Wissen Sie, was da angesagt ist, meine Damen und Herren der Ampel? Da ist eigentlich eine Umkehr angesagt. Wenn Sie schon nicht umkehren, dann sollten Sie wenigstens sachlich bleiben
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Bundesrechnungshof hatte ich bis letzte Woche mit anderen Themen verbunden, insbesondere mit der grundsätzlichen Kontrolle der Ausgaben des Bundes. Wofür ich ihn bisher noch nicht im Blick hatte, waren tiefergehende Kenntnisse in den Bereichen Strommarktdesign, Energiewirtschaft und Genehmigungsrecht.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
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Jens Spahn [CDU/CSU]: Im Jahr 2022!
Im Bericht wird kritisiert – ich habe den nämlich gelesen, Herr Spahn –, dass, obwohl im Jahr 2022 Maßnahmen ergriffen wurden, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, in den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land 2023 nicht ausreichende Gebote abgegeben worden wären. Schauen wir uns diesen Punkt doch einmal genauer an. Im Sommer 2022 wurden die neuen Regelungen für Flächenausweisungen und Genehmigungsverfahren beschlossen. Wir können jetzt schon sehen, dass sich etwas tut. Alle Länder sind aktiv geworden, prüfen auf Grundlage des Wind-an-Land-Gesetzes Flächen und steigen in Planungsverfahren ein. Gleichzeitig sind viele Windprojekte angestoßen worden, und Anlagen, die lange in Genehmigungsprozessen festhingen, wurden inzwischen genehmigt. Diese Genehmigungen aber sind Grundlage für eine Beteiligung an den Ausschreibungen.
Die Planungen und Genehmigungen zur Errichtung einer Windenergieanlage, selbst wenn man diese beschleunigt, dauern wesentlich länger als zum Beispiel die Installation einer Solaranlage auf einem Haus.
Jens Spahn [CDU/CSU]: Warum macht ihr dann solche Ausschreibungen?
Ob sich wirklich etwas geändert hat, wird sich bei Wind an Land erst zeitverzögert zeigen. Es gibt aber bereits heute Anzeichen dafür, dass es einen zunehmenden Ausbau gibt.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
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Jens Spahn [CDU/CSU]: Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Besonders interessant fand ich, dass an vielen Stellen im Bericht bereits vermerkt wurde, dass eine Vielzahl von Hinweisen bereits in einem Bericht 2021 angesprochen wurde. Das heißt, eine Vielzahl der Hinweise sind nicht neu. Auch wenn Sie es nicht hören wollen: Zur Wahrheit gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, dass wir gerade Schritt für Schritt die Probleme lösen, die Sie uns aus den Jahren Ihrer Regierungsverantwortung hinterlassen haben.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
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Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Diese Probleme hätten wir ohne sie nicht!
Dass dies nicht über Nacht geschehen kann, sondern bei Berücksichtigung der Versorgungssicherheit Schritt für Schritt ordentlich geschehen muss, muss mit Blick auf Planungssicherheit selbstverständlich sein.
Klar ist aber auch: Wir brauchen bezahlbare Strompreise für die Menschen in unserem Land genauso wie für die Unternehmen. Deshalb: Lassen wir doch mal die unterschiedlichen Perspektiven und Bedenken zur Nutzung einzelner Energieträger beiseite. Auch Sie wissen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, wenn Sie wirklich ehrlich sind, dass weder neue Atomkraftwerke noch neue Kohlekraftwerke bezahlbar sind, und da haben wir nur von den Investkosten gesprochen und nicht von der Abhängigkeit von den Importen
um international wettbewerbsfähig zu bleiben. Und Sie wissen auch, dass die Bewältigung der extremen Auswirkungen der Klimakrise, wenn wir nichts tun, von der Nordsee bis zu den Alpen, von der Landwirtschaft bis zur Industrie, uns unglaublich viel mehr kosten wird.
Werte Kolleginnen und Kollegen der Union, ich gebe zu, ich finde es mutig von Ihnen, heute eine Aktuelle Stunde zu einem Thema anzumelden, für das Ihre Fraktion, die sich ihrer Wirtschaftskompetenz rühmt, gar kein eigenes Konzept hat,
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
und das, obwohl Sie einen Fraktionsvorsitzenden und einen zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden haben, die beide aus dem Energie- und Industrieland NRW kommen. Das kann ich wirklich nicht nachvollziehen.
Man kann natürlich als Opposition immer sagen: „So, wie Sie das machen, wollen wir das nicht. Wir sehen die Probleme“, oder: „Wir lehnen Ihre Politik ab.“ Aber meine Frage lautet dann – und sie wurde heute schon wieder nicht beantwortet –: Was wollen Sie dann? Wie würden Sie es machen?
Welche Ideen und Lösungen haben Sie für die aktuellen Herausforderungen, vom Bundeshaushalt über die Energiewende bis zur Transformation der Wirtschaft?
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
Da wird die vermeintlich einfache Antwort der ehrlichen Auseinandersetzung mit dem Thema vorgezogen.
Anständige und solide Politik setzt sich ernsthaft mit den Herausforderungen dieses Landes auseinander, beschäftigt sich damit, vor welchen Herausforderungen Menschen und Unternehmen stehen, und gibt darauf Antworten. Alles, was ich von Ihnen heute gehört habe, ist: So nicht! Seien Sie doch auch hier mal mutig. Erarbeiten Sie gute und echte Vorschläge, bringen Sie sie in unsere Debatten ein; dann freue ich mich auf eine ehrliche, offene und anständige Diskussion darüber,
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Spahn, mit Rhetorik allein lässt sich die Energiewende mit Sicherheit nicht zum Gelingen bringen. Das ist ein plumper Versuch, der auf jeden Fall zum Scheitern verurteilt ist.
Julia Klöckner [CDU/CSU]: Das ist eine Debatte hier! Da darf man einsteigen!
Dann weiß ich ja, was von Ihrer Rede zu erwarten sein wird. Sie werden auch nur in das gleiche Horn blasen.
Wenn ich trotz der zur Schau gestellten, übertriebenen Rhetorik auf Ihre Kritik eingehen wollte, müsste ich meine Rede jetzt komplett zur Seite legen und eins zu eins, Satz für Satz widerlegen, was Sie da gerade erklärt haben.
Julia Klöckner [CDU/CSU]: Dann machen Sie mal! Widerlegen Sie mal den Bundesrechnungshof!
Ich nehme nur ein paar Beispiele heraus, weil ich hier auch noch ein paar andere Dinge zum Besten geben möchte, die auch was mit den Fakten zu tun haben, was bei Ihrer Rede leider nicht der Fall war.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Sie beklagen zum einen, dass Ihnen der Netzausbau nicht schnell genug voranginge. Dann sagen Sie, wir sollten den nach Ihren Worten „überdimensionierten“ Netzausbau doch lieber sein lassen. Sie sagen, die Stromkosten würden immer weiter steigen. Fakt ist doch,
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Michael Kruse [FDP]
Wir haben im letzten Jahr Baugenehmigungen für Leitungen im Umfang von 4 500 Kilometern Länge erteilt. 2022 hatten wir Baugenehmigungen für gerade mal 300 Kilometer erteilt. Das ist doch ein eklatanter Unterschied. Mit den gesetzlichen Regelungen, die wir geschaffen haben, haben wir die Befähigung zur Beschleunigung der Energiewende geschaffen. Daraus lässt sich natürlich ableiten, dass die folgenden Jahre entsprechende Beschleunigungen bringen.
In der Tat lässt der Bundesrechnungshof dies außer Acht – insofern ist das eine völlig legitime Kritik am Bundesrechnungshof –, weil er für diesen Bereich überhaupt kein Mandat hat, und das weiß er auch.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Genau deswegen stehe ich auch zu der Kritik. An der Stelle, wo der Bundesrechnungshof kein Mandat hat – er hat die Kostenanalyse zu erstellen – und er energiewirtschaftlich argumentiert, muss er natürlich damit rechnen, dass ihn die energiewirtschaftliche Expertise widerlegt. Ich habe mühsam gesucht, um wissenschaftliche Statements zu finden, die die energiewirtschaftlichen Thesen des Bundesrechnungshofs stützen. Ich habe keine gefunden. Ich habe nur Kritik gefunden, und zwar nicht parteipolitischer Natur. By the way: Wir wissen alle um das Parteibuch von Herrn Scheller.
Jens Spahn [CDU/CSU]: Ihr macht echt die Institutionen in diesem Land kaputt! Ihr redet wie die AfD mittlerweile! Erst das Verfassungsgericht, jetzt der Bundesrechnungshof! Was ist als Nächstes dran? Der Bundesrat, oder was?
Ich habe ihm nichts unterstellt. Ich sage nur: Wir wissen um das Parteibuch.
Julia Klöckner [CDU/CSU]: Klaus Müller, Bundesnetzagentur!
Ich möchte noch mal klarstellen: Das, was an energiewirtschaftlicher Kritik im Bericht des Bundesrechnungshofes zu finden ist, findet keinen Widerhall in der Wissenschaft.
Ich möchte gleichwohl noch mal auf den Inhalt eingehen. Wenn der Bundesrechnungshof diesen Exkurs wagt, scheue ich mich nicht, mich damit auseinanderzusetzen.
Zum Beispiel heißt es in dem Bericht, dass wir eine Umkehr brauchen. Das ist eine Aussage in dem Bericht. Eine Umkehr würde ja bedeuten, dass wir zum Beispiel zur Atomenergie zurückkehren. Interessanterweise findet man auch bei Ihnen im Grundsatzprogramm wieder, dass man zur Atomenergienutzung zurückkehren soll.
Wenn man sich die Zahlen – das ist faktenbasiert, was ich hier sage; das lässt sich überall nachlesen – zu den Kosten der Atomenergie anschaut, dann stellt man fest, dass sie in den letzten Jahren um 33 Prozent bis 49 Prozent gestiegen sind – gestiegen! Bei der Solarenergie sind die Kosten um 90 Prozent gesunken; bei der Windenergie sind sie um 70 Prozent gesunken.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Marc Bernhard [AfD]: Warum haben wir dann in Deutschland die höchsten Strompreise der Welt?
Wenn jetzt der Bundesrechnungshof – die Betonung liegt auf „Rechnungshof“ – fordert, eine Umkehr vorzunehmen, dann frage ich mich: Wie soll denn die Umkehr aussehen? Insofern kann nur dringend geraten werden – auch in Richtung Bundesrechnungshof –, dass die Institutionen, die wir autorisiert haben – und es ist im Grundgesetz verankert, wozu sie autorisiert sind –, auch tatsächlich die Expertise liefern, für die sie autorisiert wurden, damit auch das Ansehen dieser Institutionen nicht leidet.
Andreas Jung [CDU/CSU]: Da leisten Sie einen erkennbaren Beitrag!
Und das kann man eben leider bei den Aussagen, die ich gerade zitiert habe, nicht wiedererkennen.
Gleiches gilt übrigens auch, wenn ich das noch hinzufügen darf, etwa für die Prognose, dass wir mehr Gaskraftwerke bräuchten. Man kann nicht einerseits behaupten, es gebe Probleme in der Versorgungssicherheit und bei den Umweltprüfungen, andererseits aber ein Konzept vorschlagen, das auch in der Wissenschaft nicht auf der Basis von Fakten nachvollziehbar ist, –
– und genau die Instrumente, die sehr wohl zur Kapazitätssicherung führen würden, wie zum Beispiel auch die Auslastung von bestehenden Biogaskraftanlagen, völlig außer Acht lassen. Auch hier sind die Statements zur Energiewende, die vom Bundesrechnungshof getätigt wurden, weder ökonomisch –
PVizepräsidentin Petra Pau: Kommen Sie bitte zum Schluss.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
PVizepräsidentin Petra Pau: Guten Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie sehen, hat das Präsidium gewechselt. – Ich entschuldige mich noch mal für die kleine Verwirrung. Wir sind im Format „Aktuelle Stunde“; es gibt also keine Zwischenfragen, Zwischenbemerkungen usw.
Das Wort hat der Abgeordnete Steffen Kotré für die AfD-Fraktion.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Also, dass Sie, Frau Dr. Scheer, sich hinstellen und bemängeln, dass in den Behörden Personen mit Parteibüchern sitzen, das erstaunt mich. Das erstaunt mich wirklich, weil gerade die SPD und auch die Grünen sich den Staat ja zur Beute gemacht haben und die Behörden nach Gutdünken mit Leuten besetzen, die Ihre eigenen Parteibücher haben. Meine Damen und Herren, diesen Parteienstaat lehnen wir ab.
Aber zurück zum Thema. Die Energiepolitik hat lediglich drei Aufgaben, nämlich eine bezahlbare, eine umweltverträgliche und eine versorgungssichere Energieversorgung zu gewährleisten. Bei all diesen drei Aufgaben – so sehen wir das auch ganz klar aus diesem Bericht des Bundesrechnungshofs – versagt die Bundesregierung, bzw. sie missachtet diese Aufgaben. Wenn ich zitieren darf:
„Die Versorgungssicherheit ist gefährdet, der Strom ist teuer und Auswirkungen der Energiewende auf Landschaft, Natur und Umwelt kann die Bundesregierung nicht umfassend bewerten. Dies birgt erhebliche Risiken für den Wirtschaftsstandort Deutschland. … Insgesamt haben sich die Risiken … verschärft.“
Genau das ist leider die realistische Bewertung des Bundesrechnungshofes, und das, meine Damen und Herren, ist die Bescheinigung dieser Politik als Sabotagepolitik an unserer Energieversorgung.
Wir haben mit die höchsten Strompreise – im Durchschnitt 41 Cent, Tendenz steigend. Energieintensive Unternehmen verlassen das Land oder fahren ihre Produktion zurück. Wir haben eine abnehmende Versorgungssicherheit. Der größte Verteilnetzbetreiber rechnet damit, dass wir in Zukunft im Jahr bis zu einhundert Abschaltungen haben werden. Und die Umweltzerstörung, meine Damen und Herren, sehen wir ja mit den Windrädern an Land und eben auch im Meer.
An einer Stelle räumt der Bundesrechnungshof auch mit einer ganz großen Lüge auf. Er schreibt nämlich, dass die volatilen Energien nicht billiger sind. Und da bin ich ihm sehr dankbar. Denn systematisch werden die Integrationskosten dieser volatilen erneuerbaren Energien weggelogen.
Marianne Schieder [SPD]: Das war der Bundesrechnungshof!
Er schreibt dann nämlich auch: „Dadurch entsteht außerhalb der Fachöffentlichkeit ein falsches Bild der tatsächlichen Kosten …“. Wind und Sonne schicken auf jeden Fall und eben doch ihre saftigen Rechnungen.
Unfassbar, meine Damen und Herren! Unfassbar ist auch, dass es kein Umweltmonitoring mehr gibt. Mit anderen Worten: Die Grünen, die Ampel zerstören unsere Umwelt, und wie in der DDR werden dann die Daten dieser Umweltschäden unter Verschluss gehalten.
Fahren wir fort mit dem Bericht zur Sabotagepolitik dieser Ampelregierung. Es gibt nur optimistische, also beste Szenarien; Risiken werden ignoriert. Diese Szenarien sind – so Zitat – „wirklichkeitsfremd“. „Wirklichkeitsfremd“: Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. – Wirklichkeitsfremd genau wie Ihre Politik insgesamt!
Eine Überprüfung der sogenannten Energiewende als solche findet ja auch nicht mehr statt. Damit werden, so der Bundesrechnungshof, „Gefahren für die Versorgungssicherheit nicht rechtzeitig sichtbar“. Mit Herrn Habeck als Geschäftsführer würde jedes Unternehmen pleitegehen – oder einfach mit seinen Worten: nicht mehr produzieren. Aber sein Motto ist ja: „Der Wirtschaft geht’s gut, nur die Zahlen sind schlecht“. Aha!
Stephan Brandner [AfD]: Der Staat macht keine Fehler!
Aber der Bundesrechnungshof entlarvt natürlich die Parolen von Herrn Habeck als Märchen. Herr Habeck sagt, er könne die Kritik nicht nachvollziehen. Genau das ist das Problem, nämlich die Realitätsverweigerung des Herrn Habeck.
Maja Wallstein [SPD]: Sie sind der Optimist vom Dienst!
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Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Der Bundesrechnungshof ist eine der letzten unabhängigen Behörden aus der alten Bundesrepublik. Kritiker werden ja bekanntlich als rechtsextrem verunglimpft, und da stellt sich die Frage: Ist der Bundesrechnungshof vielleicht bald ein Verdachtsfall?
Er kritisiert die Ampel. Das ist ja in den Augen der Ampelregierung jetzt eine Delegitimierung des Staates. Ist der Bundesrechnungshof also rechtsextrem –
PVizepräsidentin Petra Pau: Herr Abgeordneter, achten Sie bitte auf die Redezeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen! Liebe Zuschauer! Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist wahrscheinlich eines der schlimmsten Verbrechen, das wir uns vorstellen können. Die Opfer leiden häufig ein Leben lang unter den körperlichen und seelischen Verletzungen, die sie erleiden, und deshalb sieht unser Strafgesetzbuch zu Recht harte Strafen vor. Die Täter müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren rechnen. Das darf sich nicht ändern, das soll sich nicht ändern, und das wird sich nicht ändern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Axel Müller [CDU/CSU]
Das Leid der Opfer wird vergrößert, wenn von diesen Missbräuchen Darstellungen – seien es Foto- oder Videoaufnahmen – hergestellt und verbreitet werden; denn das Bewusstsein, dass sich andere an der Darstellung des eigenen Leides Lust verschaffen, ist wahrscheinlich die schlimmste Persönlichkeitsrechtsverletzung, die man sich vorstellen kann. Deshalb kennt auch dafür unser Strafgesetzbuch harte Strafen. Bis ins Jahr 2021 hinein mussten Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Diesen oberen Strafrahmen hat der Gesetzgeber im Jahr 2021 auf zehn Jahre verdoppelt. Auch daran soll und wird sich nichts ändern, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Axel Müller [CDU/CSU]
Der Gesetzgeber hat aber im Jahr 2021 dem § 184b Strafgesetzbuch, über den wir hier diskutieren, etwas Neues hinzugefügt: die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Das klingt intuitiv auch erst mal plausibel, wenn wir an die typischen Fälle denken, in denen sich Menschen Lust am Leid anderer Menschen verschaffen. Aber diese neue Regel in § 184b hat in der Strafverfolgungspraxis in den letzten Jahren zu schwerwiegenden Problemen geführt, und die will ich kurz erläutern. Dazu muss man wissen, dass die Beschreibung des Unrechts bei der Verbreitung kinderpornografischer Schriften, wie der Tatbestand heißt, eben so gut wie jede Verbreitung und so gut wie jedes Sich-Verschaffen erfasst. Das soll auch so sein, um die Persönlichkeitsrechte der Opfer gut zu schützen und um Umgehungstaktiken der Täter vorzubeugen. Das führt aber dazu, dass beispielsweise auch sogenannte Warnfälle erfasst werden. Was verbirgt sich dahinter? Stellen Sie sich vor: Eine Mutter entdeckt auf dem Handy ihres Sohnes solches Material, macht ein Foto davon, schickt es anderen Eltern und schreibt: Guckt mal, ob das nicht vielleicht auch auf den Handys euerer Kinder zu finden ist. Ihr müsst eingreifen. – Dann macht sie sich strafbar im Sinne dieses Gesetzes.
Es ist natürlich nicht in Ordnung, solches Material weiterzuleiten, weil es eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist. In der Vergangenheit haben Staatsanwälte und Staatsanwaltschaften in solchen Fällen aber häufig mit einer Einstellung gegen Auflagen und Weisungen reagiert, weil sie der Auffassung waren: Es ist nicht in Ordnung, aber die Schuld ist hier so gering, dass wir auch mit einer einfacheren Form der Wiedergutmachung zurechtkommen können.
Die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr führt aber heutzutage in solchen Fällen dazu, dass die Staatsanwaltschaften öffentliche Klage erheben müssen, dass sie auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe plädieren müssen und dass die Gerichte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr aussprechen müssen. Hier ist die Reform eindeutig über das Ziel hinausgeschossen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Das ist nicht nur meine persönliche Meinung, sondern auch die von Strafverfolgern, Staatsanwälten und Richtern, quasi von allen, die beruflich mit der Verfolgung dieses Unrechts zu tun haben, und es ist auch der Wunsch eines einstimmigen Beschlusses der Justizministerkonferenz, dass wir dies korrigieren. Deshalb legt Ihnen die Bundesregierung genau für dieses Problem einen Korrekturentwurf vor. Wir wollen am unteren Strafrahmen des § 184b – nur dort – eine Korrektur vornehmen, die es den Staatsanwaltschaften wieder ermöglicht, in solchen Fällen geringer Schuld beispielsweise mit einer Einstellung gegen Auflagen und Weisungen zu reagieren. So kommen wir, glaube ich, wieder zu schuldangemessenen Rechtsfolgen, und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wird wieder besser eingehalten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Eine Bitte habe ich zum Schluss. Ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass viele Beteiligte – seien es die Landesjustizministerinnen und -justizminister, die Rechtspolitikerinnen und Rechtspolitiker in diesem Haus oder auch die vielen Teilnehmer an der medialen Debatte – es geschafft haben, dieses schwierige und emotionale Thema in einem sehr sachlichen Ton zu diskutieren. Wenn ich einen Wunsch äußern dürfte: Ich glaube, es wäre der Sache und auch den Opfern angemessen, dass wir uns alle gemeinsam bemühen, dieses schwierige Thema hier in einem möglichst sachlichen Ton zu diskutieren. Ich hoffe auf die wohlwollende Aufnahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Minister Buschmann, Sie haben es ausgeführt: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder zählt zu den schlimmsten Straftaten. Die Opfer gehören zur schwächsten Gruppe einer Gesellschaft, weil sie sich gegen ihre Peiniger praktisch nicht wehren können. Eine Form der Tatbegehung stellen die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz kinderpornografischen Materials dar. Diese ist Gegenstand des von Ihnen heute vorgestellten Gesetzentwurfs. Sie lieferte auch in der letzten Legislaturperiode den Anlass für den Kampf des Gesetzgebers gegen diese abscheulichen Taten; denn während die Zahl entsprechender Straftaten laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2020 noch bei 18 700 Fällen lag, waren es 2022 bereits über 42 000 Fälle. Wohlgemerkt, das waren die, die bekannt geworden sind; das Dunkelfeld ist weitaus größer. Die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass in Deutschland bis zu 1 Million Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt durch Erwachsene geworden sind.
Nach aufsehenerregenden Fällen wie dem Campingplatzfall in Lügde sah sich der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode veranlasst – es war höchste Zeit –, sich dieser Problematik anzunehmen. In der letzten Legislaturperiode – das haben Sie ausgeführt – haben wir daher entsprechende Strafverschärfungen vorgenommen. Es existierte bis dahin ein Strafrahmen je nach Begehungsweise von drei Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. In sogenannten minder schweren Fällen waren auch Geldstrafen möglich.
Wir waren der Überzeugung, dass es gerade bei den erwachsenen Tätern, die häufig ihre aus einem sozialen Näheverhältnis heraus bestehende Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen missbrauchen, mehr Abschreckung braucht, um sie von der Begehung solcher Taten abzuhalten. Daher haben wir vor allem die Mindeststrafe erhöht und die Taten generell zu Verbrechen – Mindeststrafe ein Jahr – hochgestuft. Damit haben wir die Generalprävention entsprechend berücksichtigt – wir haben ihr mehr Rechnung getragen –, die eine abschreckende und schützende Maßnahme zur Verhinderung von Straftaten ist. Das ist erwiesen.
Die Verhinderung der Tat muss das oberste Ziel sein. Denn die Opfer – das weiß ich aus meiner praktischen Erfahrung als Mitglied einer Jugendschutzkammer – leiden vielfach unter Traumatisierungen, zum Teil im wahrsten Sinne des Wortes lebenslänglich, während die Täter, die Peiniger, nach Verbüßung ihrer Strafen wieder auf freiem Fuß sind.
Um es zusammenzufassen: Wir haben in der Folgezeit generell die Einstufung als Verbrechen vorgenommen, haben dadurch aber, wie Sie es ausführlicher dargestellt haben, eine Problemlage für Polizei und Justiz geschaffen. In bestimmten Sachverhaltskonstellationen kam es zu Ergebnissen, die der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers einfach zuwiderliefen, so zum Beispiel, wenn Lehrer kinderpornografisches Material auf dem Handy von Schülern oder Eltern auf dem ihrer Kinder an sich nahmen, um es – nicht aus sexuellen, sondern aus erzieherischen Motiven – zu sichern und dann an Ermittlungsbehörden weiterzugeben, und sich plötzlich dem Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie ausgesetzt sahen. Zwischenzeitlich gibt es deswegen Vorlagen von Strafgerichten beim Bundesverfassungsgericht mit dem Vorwurf, der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei nicht mehr ausreichend berücksichtigt, so in einem Fall, in dem jemand als Mitglied einer Whatsapp-Gruppe mit mehreren Hundert Beteiligten plötzlich eine Nachricht mit kinderpornografischem Inhalt auf sein Handy gespielt bekommen und sie nicht sofort gelöscht hat.
Ich denke, wir sind uns weitestgehend darüber einig, dass das nicht die Zielgruppe ist, die wir mit unserer Gesetzesänderung bekämpfen wollten. Hier ist das Interesse der Strafverfolgung – Sie haben das ausgeführt – gering oder gar nicht vorhanden. Wenn überhaupt, ist der Schuldvorwurf sehr gering. Man kann solche Fälle dem Grunde nach einstellen, eventuell verbunden mit geringen Auflagen. Allerdings geht das eben nur bei Vergehen; bei Verbrechen ist uns diese Möglichkeit versperrt.
Ich will nicht verhehlen, dass ich damals bei diesem gesetzgeberischen Handeln gewisse Bedenken hatte. Ich sah das kritisch. Aber die Praxis hat viele Signale gesendet, die Sie jetzt aufgenommen haben, und dringend gebeten, solche Verwerfungen abzustellen. Sie haben erwähnt, dass auch die Justizministerkonferenz Sie dazu aufgefordert hat. Dem tragen Sie heute hier Rechnung. Allerdings – das möchte ich an dieser Stelle schon sagen – machen Sie es sich ein bisschen einfach. Es kann auch der falsche Eindruck entstehen – teilweise wird dieser von anderer Seite bewusst erzeugt –, dass uns das Thema „Schutz unserer Kinder“ nicht wirklich am Herzen liegt. Sie selbst haben darauf hingewiesen. Sie haben nämlich gesagt – ich zitiere –, das Ganze berge auch erhebliches „Diffamierungspotenzial“. Dem würden Sie aus meiner Sicht glaubwürdig entgegentreten, wenn Sie sich endlich nicht mehr gegen die Speicherung der IP-Adressen stellen würden. Diese ist – zumindest zeitlich begrenzt – nachweislich rechtlich zulässig, und wir könnten Täter dingfest machen.
Ich komme zum Schluss. Im weiteren Verfahren gilt es, auch zu prüfen, ob es nicht möglich ist, die Einstufung als Verbrechen zu belassen, aber bei bestimmten Fallgruppen von einer Strafbarkeit abzusehen. Das würde die „echten“ Verbrecher wie gewollt abschrecken und die Strafverfolgung eventuell noch effektiver gestalten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In welchem Ausmaß und mit welcher Brutalität Kinder zur Herstellung von Kinderpornografie und zu deren Verbreitung missbraucht werden, ist wirklich entsetzlich. Wir alle schämen uns, dass so etwas passiert, und wir alle müssen wirklich alles dafür tun, mit den Mitteln des Strafrechts diesen Missbrauch zu verhindern. Das darf so nicht mehr weitergehen.
Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Deswegen bin ich Ihnen, Herr Minister Buschmann, ausdrücklich dankbar für die Vorlage dieses Gesetzentwurfes.
Ich will aber auch ausdrücklich sagen, dass wir in der vergangenen Wahlperiode vieles für den strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt getan haben. Im Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder haben wir zahlreiche Vorschriften im Strafgesetzbuch präzisiert, erweitert und verschärft. Zum Beispiel haben wir die Strafbarkeit ausgeweitet, wenn sexueller Missbrauch bei einer Person unter 18 Jahren von einem Vorgesetzten erfolgte oder gegenüber Schutzbefohlenen. Wir haben mehrere Strafbarkeitslücken geschlossen, und wir haben den Verjährungsbeginn beim Herstellen kinderpornografischer Inhalte deutlich verlängert; die Verjährung ruht jetzt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Wir haben eine Strafnorm geschaffen bezüglich des Inverkehrbringens und des Besitzes von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild, und wir haben den Ermittlungsbehörden durch Änderungen in der Strafprozessordnung weiter gehende Befugnisse eingeräumt, damit sie die Täter dieser schlimmen Taten noch effektiver und noch schneller ermitteln können. Dazu gehört insbesondere, dass Polizisten computergeneriertes pornografisches Material verwenden können, um so in die Chats hineinzukommen und die Täter zu ermitteln. Wir haben sogar den Versuch des Cybergroomings strafrechtlich geregelt. Das alles waren wichtige Maßnahmen, um Kinder strafrechtlich besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Es war richtig, dass wir diese Gesetzesverschärfungen in der letzten Wahlperiode vorgenommen haben. Das will ich hier ausdrücklich so festhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Bei § 184b StGB haben wir ebenfalls das Strafmaß deutlich erhöht, und zwar auf zehn Jahre. Auch das war richtig, und das ändern wir auch nicht; das will ich hier ausdrücklich auch festhalten. Aber die Hochstufung zum Verbrechen, also die Mindeststrafe auf ein Jahr festzusetzen, war ein Fehler; das müssen wir hier ausdrücklich einräumen. Ich will kein großes Fass aufmachen, wer daran schuld war. Wir als SPD haben damals im Rahmen eines Fraktionsantrages vorgeschlagen, eine Änderung des damaligen Regierungsvorschlages herbeizuführen; dann wären wir jetzt bei sechs Monaten. Aber es ist umso besser, dass wir jetzt offensichtlich in einem breiten Konsens eine Regelung finden. Denn in der Tat gibt es Fälle, die offensichtlich nicht strafwürdig sind, beispielsweise wenn eine Mutter entdeckt, dass in der Klasse ihres Sohnes ein Nacktfoto verschickt wird, und sie, um die Eltern dieser Person oder den Lehrer oder die Polizei zu informieren, dieses Foto weiter verschickt. Derzeit wäre das eine Straftat. Das entsprechende Verfahren kann nicht eingestellt werden, weil ein Verbrechen vorliegt. Wir müssen den Staatsanwaltschaften die entsprechende Flexibilität geben, dass solche nicht strafwürdigen Taten dann auch tatsächlich nicht verurteilt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, das machen wir hier mit dem Gesetz sehr maßvoll.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Für die SPD kann ich sagen, dass wir uns auch in Zukunft mit den Mitteln des Strafrechts für den Schutz der Kinder einsetzen. Dazu gehört auch, für genügend Personal in der Justiz und für genügend technische Ausstattung zu sorgen. Wir sollten uns zudem die Studie von Frau Professor Hoven anschauen, die festgestellt hat, dass Gerichte bei Sexualstraftaten im Vergleich zu anderen Delikten im Rahmen ihres Ermessensspielraums oft am unteren Rand des Strafrahmens bleiben. Ich finde, das ist eine Diskussion wert. Das sollten wir uns anschauen; das will ich an dieser Stelle auch sagen.
Festzuhalten ist also, dass wir unsere Gesetzgebung bei einem einzigen Straftatbestand korrigieren, um bei Bagatellfällen und Fällen, bei denen keine strafwürdige Handlung vorliegt, die Verfahren einstellen zu können. Aber für uns ist ganz klar, dass wir mit den Möglichkeiten des Strafrechts Kinder vor sexueller Gewalt schützen müssen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Justizministerium legt uns einen Gesetzentwurf vor zur Reform des § 184b des Strafgesetzbuches. Der Paragraf bestimmt die Strafbarkeit der Herstellung, der Verbreitung und des Besitzes von sogenannten kinderpornografischen Darstellungen. Der Deutsche Bundestag hat diese Vorschrift erst in der letzten Wahlperiode geändert und die vorgesehenen Mindeststrafen auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht. Im Rahmen jenes Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2021 sind von den angehörten Sachverständigen und von den betroffenen juristischen Berufsgruppen erhebliche Vorbehalte gegen diese Erhöhung der Mindeststrafen vorgetragen worden. Der Deutsche Bundestag hat sich unter dem Eindruck aktueller schwerer Fälle von sexueller Kindesmisshandlung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD über diese Bedenken hinweggesetzt und die Verschärfung beschlossen.
Drei Jahre nach der Gesetzesänderung zieht das Bundesjustizministerium nunmehr Bilanz und kommt zu dem Ergebnis, dass sich die Änderung nicht bewährt habe. Es sollen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zwar nicht die seinerzeit heraufgesetzten Höchststrafen, wohl aber die Mindeststrafen wieder zurückgesetzt werden. Der Gesetzentwurf wird von den juristischen Berufsverbänden, also dem Deutschen Richterbund, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein, einhellig begrüßt. Inhaltlich wird auf die bereits seinerzeit geäußerte Kritik verwiesen, die seither in der Praxis bestätigt worden sei. Kern der Kritik ist es, dass mit der undifferenzierten Heraufstufung zum Verbrechenstatbestand auch minderschwere Fälle, die kaum die Grenze der Strafwürdigkeit erreichen, zwingend in öffentlicher Hauptverhandlung angeklagt und mit der vorgesehenen Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug bestraft werden müssen. Wie stets im Rechtsstaat gelte auch für den staatlichen Strafanspruch, dass er nicht maßlos, also unverhältnismäßig, ausgeübt werden darf.
In diesem Zusammenhang kann es nicht unbeachtet bleiben, dass auch die Gerichte, die das Gesetz auf konkrete Menschen anzuwenden haben, entsprechende Probleme aufzeigen. Seit der Gesetzesänderung haben mehrere Gerichte im Wege der Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht geltend gemacht, dass die gegenwärtige Gesetzesfassung in manchen Fällen gegen das Übermaßverbot verstoße und deswegen verfassungswidrig sei. Über eine dieser Vorlagen wird das Bundesverfassungsgericht wohl auch irgendwann in der Sache entscheiden. Es sei allseits angeraten, den entsprechenden Vorlagebeschluss einmal zu lesen. Er führt vor Augen, welche Konsequenzen die gegenwärtige Gesetzesfassung hat. Konkret geht es dort um eine junge Frau – noch in Ausbildung befindlich –, die entsprechende Darstellungen weder von sich aus aufgesucht noch weiterverbreitet hat, sondern diese in einer unverdächtig wirkenden Gruppe in den sozialen Medien ungewollt auf ihr Telefon gespielt bekam. Auch durch die staatliche Gleichsetzung solcher allenfalls minimal strafwürdigen Sachverhalte mit tatsächlichen Kindesmisshandlungen können Leben zerstört werden. Das Prinzip „Tötet sie alle, Gott kennt die Seinen und wird im Jenseits schon Gerechtigkeit schaffen“ jedenfalls kann in einem säkulären Rechtsstaat nicht zur Anwendung kommen.
Wird also nun die AfD-Fraktion dem Gesetzentwurf des Justizministeriums zustimmen? Wie bei einem so gewichtigen und kontroversen Gegenstand nötig, haben wir uns intensiv damit befasst. Im Ergebnis ist die AfD-Fraktion der Auffassung, dass die beabsichtigte pauschale Herabstufung aller Tatbestände des § 184b zu Vergehen nun in entgegengesetzter Richtung wiederum über das Ziel hinausschießen und eine fatale Außenwirkung im Sinne einer Verharmlosung auch schwerer entsprechender Taten auslösen würde. Die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzentwurf in der jetzigen Form daher ab. Sie wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit einem eigenen Antrag aufzeigen, wie der § 184b in eine verfassungsgemäße Form gebracht, wie minder schwere Fälle ausgeschieden und andererseits schwere Fälle angemessen, also weiterhin als Verbrechen, geahndet werden sollten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Amtsrichter aus München hat das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil er eine Mutter nicht verurteilen wollte. Sie war angeklagt wegen des Besitzes und der Verbreitung von sogenannter Kinderpornografie. Das klingt nach Abbildungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder, von Videos, die im Darknet verbreitet und in kriminellen Ringen geteilt werden. Das ist aber in diesem Fall nicht so gewesen. Was war passiert? Die Mutter hatte von ihrem Kind erfahren, dass es ein einzelnes Nacktbild von einem anderen Kind erhalten hat. Um andere Eltern vorzuwarnen, speicherte sie das Bild und leitete es zur Warnung an andere Eltern weiter.
Dass diese Mutter genau das gemacht hat, was Mütter wahrscheinlich üblicherweise in so einer Situation machen würden, ist meines Erachtens offensichtlich. Ihr Verhalten ist sicher nicht das, was man sich unter der Verbreitung von sogenannter Kinderpornografie vorstellt, meine Damen und Herren. Aber dem Richter sind nach geltendem Recht die Hände gebunden: Er kann das Verfahren gegen die Mutter nicht einfach einstellen. Grund ist, dass es sich hierbei gemäß § 184b Strafgesetzbuch seit der Einführung einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe im Jahr 2021 um ein Verbrechen handelt. Dass genau so etwas passieren würde, meine Damen und Herren, war schon klar, als wir das Gesetz vor drei Jahren hier erlassen haben. Aber die Union hat damals – auch das gehört zur Wahrheit dazu – die Augen davor verschlossen.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Die Union war’s? Vielleicht auch die SPD?
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Stephan Mayer [Altötting] [CDU/CSU]: Wer war denn Justizministerin zu der Zeit?
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Dr. Johannes Fechner [SPD]: Wir wollten es ändern, ihr nicht!
In der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss waren die Sachverständigen sich einig, dass eine Hochstufung zum Verbrechen dazu führen würde, dass keine tat- und schuldangemessene Reaktion auf Einzelfälle mehr möglich sein würde. Auch ich bzw. wir von den Grünen haben davor gewarnt und das Gesetz deswegen abgelehnt, meine Damen und Herren.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Katrin Helling-Plahr [FDP]
Lehrerinnen, die zur Beweissicherung Videos speichern, um die Eltern zu warnen, aber auch die Jugendlichen selbst, die sich vielleicht einfach in einer Chatgruppe befinden, in der ein Nacktfoto gepostet wird, das automatisch auf dem Handy gespeichert wird – auf solche Fälle könnten Strafverfolgungsbehörden und Justiz angemessen reagieren, wenn die Mindeststrafe nach § 184b wieder unter einem Jahr liegen würde. Die Strafverschärfung führt in der geltenden Praxis dazu, dass Eltern und Lehrpersonal davon abgeschreckt werden, Missstände aufzudecken, weil sie sich möglicherweise selbst einer Strafverfolgung aussetzen würden. Das führt aber auch dazu, dass Beweise nicht gesichert werden können, da dies eben immer mit der Strafverfolgungsgefahr verbunden ist. Wir alle haben dazu verschiedene Artikel gelesen, weil die Presse das in einer Art und Weise aufbereitet hat, dass keiner mehr die Augen davor verschließen kann.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sonja Eichwede [SPD] und Katrin Helling-Plahr [FDP]
Es geht doch nicht darum – das ist, was uns umtreibt –, Kindern und Jugendlichen Zukunftschancen zu verbauen. Wenn sie deswegen verurteilt werden, dann steht das im Zentralregister, und zwar in einer Kategorie, die dazu führt, dass wir ihre berufliche und persönliche Zukunft beschneiden, meine Damen und Herren. Denn Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr führen auch in diesem Alter zu einem Eintrag, der das Leben vorzeichnet, und das wollen wir nicht verantworten, meine Damen und Herren.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
Deswegen brauchen wir ganz dringend eine Änderung dieses Gesetzes.
Dazu kommt, dass die Strafverfolgung dieser Fälle Kapazitäten bindet, die bei der Aufdeckung von echten Kinderpornografieringen dringend gebraucht werden. Dadurch, dass in jedem Fall Anklage erhoben werden muss und auch das Strafbefehlsverfahren bei Verbrechen ausgeschlossen ist, gibt es seit der Verschärfung eine massive Mehrbelastung der Justiz, meine Damen und Herren, und das müssen wir wieder ändern.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Ich fasse zusammen: Das Gesetz war vielleicht gut gemeint, wurde aber eindeutig schlecht ausgeführt. Deswegen haben wir uns vorgenommen, das zu ändern. Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt vom Justizminister, Herrn Buschmann, vorgelegt wurde, ist die Situation so zu verändern, dass die Mindeststrafe auf sechs Monate Freiheitsstrafe verringert wird, dabei aber die neue Höchststrafe, die wir vor drei Jahren eingeführt haben, beibehalten wird. Das schauen wir uns im parlamentarischen Verfahren genau an.
Ich kann Ihnen jetzt schon versprechen: Wir als Fortschrittskoalition werden die Sachverständigen nicht nur in den Rechtsausschuss einladen, sondern ihnen auch zuhören, meine Damen und Herren.
Stephan Brandner [AfD]: „Deutsche demokratische Altfraktionen“ heißt das!
Wir sprechen heute über die Strafvorschrift, die die Verbreitung, den Erwerb oder den Besitz von Missbrauchsdarstellungen von Kindern unter Strafe stellt. Wir sprechen also über schwerste Straftaten und schwerstes Unrecht. Hinter jeder Missbrauchsdarstellung stehen echte Kinder, steht echte sexualisierte Gewalt. Wer sich Missbrauchsdarstellungen beschafft, schafft eine Nachfrage nach realem und echtem Missbrauch. Genau deshalb ist es richtig, dass wir in der Großen Koalition die Höchststrafe beim Straftatbestand des § 184b StGB auf zehn Jahre erhöht haben.
Allerdings hat die Gesetzesänderung im Jahr 2021, wie es hier in der Debatte schon angesprochen worden ist, auch Fehlwirkungen erzeugt. Denn die Einstufung als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr führt dazu, dass kein einziger Fall mehr eingestellt werden kann, immer eine Hauptverhandlung durchgeführt werden muss, keine Geldstrafen mehr verhängt werden können und Betroffene immer als vorbestraft gelten.
Nun mag man denken: Das ist doch richtig, es handelt sich schließlich um schwerstes Unrecht. – Die Praxis hat aber gezeigt, dass das in bestimmten Fällen und Fallgruppen gerade nicht der Fall ist. Denken wir an die Lehrerin, die intimste Aufnahmen einer 13-jährigen Schülerin, die von ihrem Freund gemacht und gegen ihren Willen verbreitet worden sind, sichert, um die Eltern zu warnen. Denken wir an die Eltern, die Aufnahmen aus den Chats ihres strafunmündigen Kindes abfotografieren, um andere Eltern zu warnen. Denken wir an die Jugendlichen, die Mitglieder in einer Whatsapp-Gruppe sind, in der Missbrauchsdarstellungen geteilt werden; aufgrund der Handyeinstellungen werden diese Bilder auf dem Handy automatisch gesichert, die Bilder sind aber nie angeguckt und geöffnet worden. Denken wir an den Bruder, der auf einem Datenträger seiner Eltern Videoaufnahmen entdeckt, die einen schweren sexuellen Missbrauch seiner eigenen Schwester zum Gegenstand haben, diese Daten auf einem externen Datenträger speichert, um es zur Anzeige zu bringen, aber kurz nachdenkt, weil es um die eigenen Eltern geht, dann aber zur Polizei geht und es anzeigt.
All diese Fälle stuft das Gesetz jetzt ganz klar und zwingend als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe ein. Es kommt zu Ermittlungen, es kommt zu Hauptverhandlungen, es kommt zu Freiheitsstrafen, es kommt zu Vorstrafen, es kommt im Fall der Lehrerin dazu, dass sie ihren Job verliert und aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird. Das ist untragbar. Hier richtet das Gesetz tatsächlich Schaden an. Es gilt aber doch, Schaden von den betroffenen Kindern abzuwenden. Gerade dafür brauchen wir aber wachsame Personen, die nicht aus Angst vor Strafverfolgung lieber nichts tun. Deswegen müssen wir hier als Gesetzgeber handeln.
Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Wir müssen hier für die betroffenen Personen handeln, wir müssen aber auch handeln, um die Staatsanwaltschaften und die Gerichte, die durch die Gesetzesänderung in einer untragbaren Situation waren, nicht zu untragbaren Entscheidungen zu zwingen. Deswegen ist es richtig, dass wir den Staatsanwaltschaften und den Gerichten die nötigen Instrumente für einen angemessenen Umgang mit entsprechenden Fällen geben, dass wir die Mindestfreiheitsstrafe auf sechs Monate festlegen und auch Verfahrenseinstellungen, Strafbefehlsverfahren und Geldstrafen möglich sind.
Weil das hier in der Debatte aufkam: Sehr geehrter Herr Müller, da die konkreten Fallgruppen, die ich gerade aufgezählt habe, vielfältig sind, ist es, glaube ich, hier sehr schwer, Fallgruppen ins Gesetz zu schreiben; wir sollten es, wie wir beide wissen, besser der Justiz, den Richterinnen und Richtern überlassen, die im Einzelfall entscheiden können und ganz bestimmt straf- und schuldangemessene Strafen aussprechen werden. Das können sie mit der entsprechenden Verschiebung des Strafrahmens.
Hierdurch werden bei Staatsanwaltschaften und Gerichten Kapazitäten frei, die wir für die dringende und wichtige Verfolgung von echten Sexualstraftätern brauchen. Es ist unglaublich wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden die Kapazitäten haben, genau hinzugucken, ob eine pädokriminelle Motivation von Straftätern vorliegt, und dann selbstverständlich die hohen Strafen aussprechen, die dafür ausgesprochen werden müssen.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendliche gehören aus meiner Sicht mit zu dem Schändlichsten, mit zu dem Verwerflichsten, was es gibt. Zu diesen Straftaten gehören auch die Straftaten des Erwerbs, des Besitzes und des Verbreitens von kinderpornografischem Material; dies ist ebenso widerwärtig.
Der Kollege Müller hat schon darauf hingewiesen: Es ist wirklich mehr als besorgniserregend, dass sich die Zahl der – nur polizeilich bekannten – Fälle allein zwischen 2020 und 2022 in Deutschland mehr als verdoppelt hat. Im Jahr 2020 waren es noch weniger als 19 000, im Jahr 2022 schon über 42 000 – allein polizeilich bekannte – Fälle des Erwerbs, des Besitzes und des Verbreitens von kinderpornografischem Material.
Trotzdem – das ist festgestellt worden – gibt es Fälle der unbilligen Härte. Eine Umfrage unter den Staatsanwaltschaften in Bayern hat ergeben, dass es in jeder Staatsanwaltschaft mindestens einen Fall, in den meisten sogar deutlich mehr Fälle gibt, in denen die Staatsanwälte zu der Erkenntnis gelangen, dass sie unter der seit dem 1. Juli 2021 geltenden Rechtslage des § 184b Strafgesetzbuch zu einer unbilligen Bestrafung kommen müssten. Es gibt diese Fälle: Eine Mutter sieht auf dem Handy ihres Kindes ein anzügliches Foto und schickt dieses Foto weiter an die Lehrerin, um Gutes zu tun, um ihrer Garantenstellung, ihrer Anzeige- und Warnverpflichtung entsprechend nachzukommen, und sieht sich dann später einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Die gleichen Fälle gab es bei Lehrkräften, auch bei Kinderbetreuungskräften. Dies ist ein Sachverhalt, der nicht hinnehmbar ist.
Deswegen ist es richtig, dass jetzt dieser Gesetzentwurf vorgelegt wurde, dass jetzt gehandelt wird. Aber ich sage ganz offen: Herr Kollege Buschmann, Herr Bundesminister, Sie handeln zu spät.
Die Justizministerkonferenz hat Sie bereits in der Herbstkonferenz 2022 aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. In der Frühjahrskonferenz 2023 sind Sie wiederum von den Landesjustizministerinnen und -ministern aufgefordert worden, zeitnah – wortwörtlich: zeitnah – einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Frau Kollegin Eichwede, es gibt diese Fallkonstellationen, die aus meiner Sicht auch durchaus in den Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b eingepflegt werden könnten, beispielsweise die Fälle der Warn- und der Anzeigefunktion,
Sonja Eichwede [SPD]: Aber wir kennen doch jetzt nicht alle Fallgruppen, die das möglicherweise betrifft! Die Justiz kann das einschätzen!
beispielsweise die Fälle, in denen jemand ungewollt auf seinem Handy, weil er einer Chatgruppe angehört, eine Datei erhält, die sich automatisch öffnet, und er unwissentlich dann kinderpornografisches Material auf seinem Handy hat. Gerade bei minderjährigen Tätern ist eine sensible, tat- und schuldangemessene Herangehensweise wichtig. Auch die entsprechende Flexibilität für die Staatsanwälte ist wichtig. Es gibt also sehr wohl die Möglichkeit; man muss sich nur die Mühe machen, diese Fallgruppen spezifisch in den Gesetzentwurf mit aufzunehmen.
Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollen dringend anraten, dass Sie sich im weiteren parlamentarischen Verfahren die Mühe machen, zu versuchen, diese Fallkonstellationen entsprechend zu fassen und dann auch wirklich punktgenau in den Gesetzentwurf mit aufzunehmen.
Denn, meine Kolleginnen und Kollegen, eines darf nicht passieren: Wir dürfen diese schändlichen, diese verwerflichen Straftaten in keiner Weise bagatellisieren und verharmlosen. Von diesem Gesetzentwurf darf auch nicht dieser Eindruck ausgehen.
Ich bedaure es darüber hinaus, Herr Bundesminister – das sage ich sehr deutlich –, dass Sie ein Phänomen leider nicht in den Gesetzentwurf mit aufnehmen, das immer weiter um sich greift, nämlich die Plattformen. Das Betreiben von Plattformen, in denen kinderpornografisches Material getauscht und weiterverbreitet wird, ist bisher nicht strafbar. Dieser Gesetzentwurf böte jetzt die herausragende Möglichkeit, auch diesem Phänomen Rechnung zu tragen und die Betreiber von diesen widerwärtigen Plattformen unter Strafe zu stellen, sie zu sanktionieren. Deswegen möchten wir wirklich dringend anmahnen, dass auch dieses Phänomen entsprechend Berücksichtigung findet und im weiteren parlamentarischen Verfahren mit aufgegriffen wird.
Dieser Gesetzentwurf kommt, wie gesagt, leider deutlich zu spät. Er ist in der Sache richtig. Aber er könnte wesentlich spezifischer auf die unterschiedlichen Konstellationen von Verbreitung, Besitz und Erwerb kinderpornografischen Materials eingehen.
Eine pauschale Lösung, hier alles nur noch zum Vergehen zu erklären, ist aus unserer Sicht der falsche Weg. In diesem Sinne sehen wir der weiteren parlamentarischen Beratung mit großer Aufmerksamkeit und großem Interesse entgegen und werden uns hier auch entsprechend konstruktiv und intensiv mit einbringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Lehrerin will helfen – und wird wegen Kinderpornografie angeklagt“: Das war eine Schlagzeile des SWR im vergangenen August. Es ging um eine Lehrerin an einem Westerwälder Gymnasium.
Was war passiert? Eine 13-jährige Schülerin schickte ein intimes Video von sich an ihren Freund, der schickte es weiter, und das Video machte die Runde an der Schule. Als die Lehrerin davon erfuhr, ließ sie sich das Video schicken, um mit der Mutter der Schülerin zu sprechen – und machte sich in diesem Moment strafbar.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein realer Fall, aber es ist kein Einzelfall. In verschiedenen Lebensbereichen hat die Strafverschärfung des § 184b in den letzten Jahren dazu geführt, dass Helfende zu Unrecht kriminalisiert wurden.
Betroffene Kinder müssen sich durchschnittlich sechs Erwachsenen anvertrauen, bevor ihnen geglaubt wird, bevor etwas unternommen wird, bevor sich jemand ihrer annimmt und fortlaufende sexualisierte Gewalt beendet wird. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung sorgen wir jetzt dafür, dass Erwachsene in Zukunft hoffentlich besser zuhören werden und dass sie aktiv werden, weil sie keine Angst mehr haben müssen, selbst verurteilt zu werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Aber nicht nur bei noch stattfindender sexualisierter Gewalt ist dieser Paragraf hinderlich. Steffen Dillinger, ein Mitarbeiter des BKA aus meiner Heimat Rheinhessen, erbte ein Haus von seinem Onkel, einem ehemaligen Priester. Beim Ausräumen des Hauses fand er mehr als 700 Missbrauchsdarstellungen, die sein Onkel angefertigt hatte. Das Bistum empfahl ihm, die Darstellungen zu vernichten, da Herr Dillinger sich sonst strafbar mache. Herr Dillinger hat sich gegen diese Empfehlung entschieden. Dank ihm können jetzt, Jahrzehnte nach den abscheulichen Taten seines Onkels, die Betroffenen Entschädigungen einfordern. Aber: Gegen Herrn Dillinger ermittelte die Staatsanwaltschaft aufgrund der Strafverschärfung in § 184b.
Es sind doch aber gerade Menschen wie Herr Dillinger, die wir so viel häufiger in unserer Gesellschaft brauchen: Menschen, die hinsehen, Menschen, die ihre Verantwortung wahrnehmen, Menschen, die der Rechtsstaat dann aber auch unterstützen sollte, die er aber aktuell erst einmal von Helfern zu Tätern macht. Wir gehen heute einen ersten Schritt, damit Menschen wie Steffen Dillinger wieder Sicherheit haben können, dass Hinsehen sie nicht zu Tätern macht, sondern dass sie dadurch Helfer sind.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Diese zwei Beispiele haben in der rechtspolitischen Debatte hoffentlich auch juristischen Laien, wie ich es bin, deutlich gemacht: Dieser Gesetzentwurf stärkt diejenigen, die helfen wollen. Er unterstützt betroffene Kinder, die Hilfe brauchen. Er entlastet Polizei und Staatsanwaltschaften, die Verfahren nicht eröffnen müssen in dem Wissen, dass sie es eigentlich gar nicht wollen oder dass die Verfahren am Ende eingestellt werden. Wir machen einen Fehler rückgängig, und das ist gut für Kinder und Kinderschutz in Deutschland.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den genau 150 Tagen seit der ersten Beratung unseres Antrages sind die Bürokratiekosten der deutschen Wirtschaft weitergewachsen. Der Bürokratietacho hat seitdem weitere 27 Milliarden Euro auf der Uhr. Die Bundesregierung hat es in dieser Zeit – gestern – gerade mal geschafft, ihr erstes Bürokratieentlastungsgesetz durchs Kabinett zu bringen: Entlastungsvolumen magere gut 900 Millionen Euro oder weniger als 1,5 Prozent der gesamten Bürokratiekosten in diesem Lande.
Meine Damen und Herren, Sie reden ja gerne von den 16 Jahren der CDU-geführten Bundesregierung,
Stephan Brandner [AfD]: Gerne nicht! Das war Schicksal!
und ich tue das auch sehr gerne. Denn wir haben hier mit neuen Methoden und Instrumenten Maßstäbe gesetzt für weniger Bürokratie und bessere Regulierung. Erstmals haben wir ein klares Abbauziel vorgegeben: nicht 1,5 Prozent, sondern 25 Prozent Kostensenkung. Das entsprach damals schon 12,5 Milliarden Euro Einsparungen für unsere Unternehmen. Und wir haben das Ziel auch eingehalten.
Wir haben die „One in, one out“-Regel eingeführt: Für jeden Euro einer neuen Bürokratielast wird woanders wenigstens 1 Euro eingespart. Und vor allem haben wir den Normenkontrollrat, einen Wachhund gegen ausufernde Bürokratie, eingeführt. Wir haben ihn bewusst zentral im Kanzleramt positioniert. Die Ampel hat ihn ins BMJ abgeschoben, meine Damen und Herren.
Von einer selbsternannten Fortschrittskoalition hätte man erwarten können, dass sie zumindest mal eine methodische Innovation zustande bringt. Stattdessen hat die Bundesregierung in ihrer ganzen Ratlosigkeit alle Verbände angeschrieben, ob sie vielleicht noch Ideen für Deregulierung haben. Höflich, wie die sind, haben sie Ihnen sogar geantwortet und sind jetzt natürlich enttäuscht, dass sie so wenig von ihren Vorschlägen in Ihrem Gesetzentwurf wiederfinden. Bei uns fanden sie sehr viel mehr ihrer Vorschläge wieder. Jetzt sind sie enttäuscht, weil sich hier kaum etwas von den 400 Vorschlägen – ich glaube, nicht mal ein Dutzend – wiederfindet.
Am liebsten schiebt diese Regierung ja alles auf Europa. Aber: Wer verursacht denn die EU-Bürokratie? Die kam von linken Kommissaren wie Herrn Timmermans und von Abgeordneten aus den Parteienfamilien der Ampel.
Lukas Benner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Von Ursula von der Leyen haben Sie noch nie gehört?
Und die Vertreter dieser Bundesregierung haben dann im Ministerrat willfährig ihre Hand dafür gehoben. Sie geben in Europa beim Thema Bürokratie wirklich mächtig Gas. Schlimmer noch: Bei der Umsetzung europäischer Richtlinien ins deutsche Recht schalten Sie noch einmal einen Bürokratiegang höher. Zuletzt haben Sie es in Ihrer Bürokratieraserei sogar auf harmlose Aufsitzrasenmäher abgesehen. Die hier im Bundestag schon beschlossene Versicherungspflicht dafür konnten wir im Bundesrat in letzter Minute noch stoppen.
National erfindet diese Bundesregierung in einem erschreckenden Rekordtempo immer mehr Bürokratie. Ich nenne hier als ein Beispiel nur Ihr katastrophales Heizungsgesetz. Ja, Sie wollen sogar Dinge in Gesetze gießen, die jeder Bürger im Rahmen seiner Vertragsfreiheit für sich selber regeln kann, wie aktuell die Verantwortungsgemeinschaften. Meine Damen und Herren, die tiefere Ursache dafür ist: Sie haben einfach kein Vertrauen in die Menschen. Deshalb können Sie gar nicht anders als mehr regulieren und mehr verordnen, meine Damen und Herren.
Gyde Jensen [FDP]: Die Kommissionspräsidentin hat „Four in and one out“ gemacht!
Stärkung des Normenkontrollrats und eine branchenscharfe Bürokratiebremse. Ich könnte die Liste noch weiter fortsetzen.
Meine Damen und Herren, Bürokratie ist Gift für die Freiheit und die Innovationskraft unserer Wirtschaft. Wenn Sie in der Abenddämmerung Ihrer Koalition Ihre eigene Politik doch noch entgiften wollen, dann fangen Sie heute damit an. Stimmen Sie unserem Antrag zu!
ich habe Ihnen ja jetzt zugehört. Dass Sie rückschrittlich sind, merken wir im Ausschuss immer schon daran schon, dass Sie alles Englischsprachige nicht zur Kenntnis nehmen und gegen Englisch als Gerichtssprache sind. Aber wenn ich Ihnen richtig zugehört habe, dann sind Sie auch gegen Energiesicherheit, gegen eine vernünftige Stromversorgung.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD, der CDU/CSU und der FDP
Liebe Unionsfraktion, vielen Dank für die Möglichkeit, dass wir noch mal über Bürokratieabbau reden können; denn heute ist ein guter Tag, um das zu tun. Gestern ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV
durchs Kabinett gegangen. Damit haben wir ein weiteres Gesetz – der Entwurf geht jetzt ins parlamentarische Verfahren –, das endlich über Jahre angewachsene Strukturen entschlackt – was dafür sorgt, dass wir zu einem modernen Staat kommen, dass wir den Staat, Bürgerinnen und Bürger, aber vor allen Dingen Unternehmen endlich entlasten.
In dem Gesetzespaket sind viele Maßnahmen enthalten. Ich kann selbstbewusst sagen, dass wir den Anspruch haben, im parlamentarischen Verfahren noch bessere reinzubringen. Wir gehen den Bürokratieabbau weiter an. Vor allen Dingen muss man sagen: Wir gehen die Zettelwirtschaft an; denn wir nehmen die Schriftformerfordernisse in den Blick. An vielen Stellen muss man noch immer Schriftstücke ausdrucken, unterschreiben und irgendwohin schicken. Damit soll in Zukunft Schluss sein.
Drei Beispiele aus dem Bürokratieentlastungsgesetz IV: weniger Genehmigungen für Geothermie, das Arbeitszeugnis kann zukünftig digital ausgestellt werden, und der Hotelmeldeschein fällt gänzlich weg.
Aber Bürokratieabbau ist Detailarbeit. Bürokratieabbau heißt, durch jedes Gesetz durchzugehen und sich die Frage zu stellen: Kann das weg, oder brauchen wir diese Schutzfunktion?
Und das dauert. Deswegen bin ich froh, dass wir als Ampel hier vorangehen, dass wir den Bürokratieabbau ernst nehmen und mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV fast 1 Milliarde Euro Entlastung schaffen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Herr Dr. Krings, seien Sie ehrlich. Sie können sich nicht hierhinstellen und sagen: „Der Erfüllungsaufwand ist gestiegen“, ohne zu sagen, warum. Denn einer der Haupttreiber war der Mindestlohn.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das macht es nicht besser!
Dann stellen Sie sich hierhin und sagen Sie, dass Sie gegen den höheren Mindestlohn sind. Sagen Sie den Leuten, Sie sind dagegen, dass sie für ihre Arbeit vernünftig entlohnt werden.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Ich bin gegen politische Lösungen!
Noch eine Sache – der Kollege Dr. Lieb hat es bereits gesagt –: Sie haben hier die Entlastung auf die Tagesordnung gebracht. Dann tun Sie uns auch bitte den Gefallen, Ihre Oppositionshaltung beim Wachstumschancengesetz aufzugeben. Hier hat der Bundesrat eine Chance, weiter zu entlasten; aber das scheitert an Ihnen, an Ihren Funktionären in den Ländern. Geben Sie die Kritik auf! Lassen Sie uns gemeinsam Bürokratie abbauen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Mitte der Legislatur ist ein guter Zeitpunkt für eine Halbzeitanalyse. Lassen Sie uns deshalb einmal einen Blick auf die Statistik werfen; die ist eindeutig.
Seit 2021 ist die Regelungsdichte auf Bundesebene deutlich auf über 96 000 Einzelnormen angestiegen. Sie ist damit so hoch wie nie. Die einmaligen Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung durch neue Regeln betrugen in Deutschland im letzten Jahr rund 24 Milliarden Euro, achtmal mehr als im Vorjahr. Sie waren damit so hoch wie nie. Die laufenden Kosten durch neue Regelungen sind in den letzten zwei Jahren, Herr Kollege Limbacher, um 250 Prozent auf fast 27 Milliarden Euro gestiegen.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Ui! Das ist ja eine tolle Zahl!
So hoch wie nie. Und allein die Bürokratiebelastungen der Wirtschaft betragen pro Jahr 65 Milliarden Euro – Sie ahnen es –: So hoch wie nie. Beim Bürokratieaufbau ist die Ampel wirklich einmal einsame Spitze. Unter „Fortschrittskoalition“ verstehe ich freilich etwas anderes.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Offenbar verstehen sie gerade das darunter!
In einer solchen Situation zeigt sich dann auch der Unterschied zwischen uns als Union und Ihnen. Wir machen mit unserer Agenda für Bürokratieabbau 21 konkrete und innovative systematische Vorschläge für weniger Bürokratie und mehr Freiräume in unserem Land. Und Sie?
Erstens lehnen Sie diese Vorschläge heute natürlich allesamt ab. Staatspolitische Verantwortung ist für Sie wie immer eine Einbahnstraße.
Zweitens tun Sie das, was Sie seit über zwei Jahren ständig tun: Streiten! Die für Bürokratieabbau zuständigen Minister Buschmann und Habeck schreiben sich Briefe mit gegenseitigen Vorwürfen, jeweils zu wenig zu tun. Die SPD stimmt natürlich munter in diesen Abgesang ein – wohlgemerkt: Alles öffentlich.
Drittens präsentieren Sie irgendwann wortreich ein Ergebnis, um es im selben Atemzug abzukanzeln. Das war gestern wieder bei Ihrem Bürokratieentlastungsgesetz IV zu beobachten, und das diesmal auch vollkommen zu Recht. Denn der versprochene Gamechanger ist es wahrlich nicht. Nachdem Sie die laufenden Bürokratiekosten in zwei Jahren um über 16 Milliarden Euro erhöht haben, senken Sie diese jetzt um gerade mal 944 Millionen Euro.
Die Bürokratiebelastungen der Wirtschaft von jährlich 65 Milliarden Euro senken Sie sogar nur um 310 Millionen Euro, also um nicht einmal ein halbes Prozent.
Weil Sie selbst wissen, wie unzureichend Ihr BEG IV ist, verweisen Sie dann blumig auf Ihr Meseberger Entlastungspaket. Das Entlastungsvolumen beträgt dabei 3 Milliarden Euro, nach einem Belastungsvolumen von über 16 Milliarden Euro. Es ist übrigens nicht das größte Entlastungspaket, Herr Kollege Lieb. Das war das 25-Prozent-Abbauziel mit 12,5 Milliarden Euro. Das zeigt: Es ist in Wirklichkeit nur ein Meseberger Entlastungspäckchen.
Im Ergebnis reiht die Ampel damit einerseits beim Bürokratieaufbau Rekord an Rekord, andererseits fehlen ihr beim Bürokratieabbau spielerische Mittel und zündende Ideen. Kurzum: Die Ampel ist der FC Bayern der Regulierung und das Tasmania Berlin des Bürokratieabbaus. Die Tabelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, sie lügt nicht, auch nicht in diesem Fall!
Stephan Brandner [AfD]: Deutsche demokratische Altfraktionen!
Am Sonntag, den 9. Juni 2024, findet in Deutschland die Europawahl statt. Und ich finde es einfach unsäglich, dass wir hier im Deutschen Bundestag, im bevölkerungsreichsten und wirtschaftlich stärksten Mitgliedstaat der EU knapp drei Monate vor dieser wichtigen Wahl über einen Antrag der Unionsfraktion debattieren müssen, der den Eindruck vermittelt, die Europäische Union wäre ein Bürokratiemonster.
Jochen Haug [AfD]: Das ist ja abwegig! Völlig abwegig!
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Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sie schieben alles auf Europa! Wer hat denn hier von Europa gesprochen? Die Ampel kritisiert Europa, und Sie kritisieren uns, oder was?
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Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Das hat doch Ihr Kollege gesagt! Sie müssen Ihre Reden mal miteinander abstimmen!
Dieser Antrag der Unionsfraktion versucht immer wieder, das Bild einer übergriffigen EU zu zeichnen, die nur unnötige Bürokratie produziert und Menschen wie Unternehmen einfach gängeln möchte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen doch knapp drei Monate vor der Europawahl nicht ein solches Signal aus dem Deutschen Bundestag senden!
Jörg Schneider [AfD]: Weit weg ist Brüssel nicht, da hat sie recht!
unsinnige Vorschriften produziert. Das sind Vertreterinnen und Vertreter der 27 Mitgliedstaaten, die im EU-Parlament, in der Kommission, im Rat und in anderen Gremien bestimmen, was die EU regelt, wie sie es regelt oder es eben auch sein lässt.
Bald wird das Europaparlament neu gewählt, und hierin liegt doch unsere Chance.
(Stephan Brandner [AfD]: Sie treten nicht mehr an, oder was?
Wir, die demokratischen Parteien, sollten unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur Wahl aufrufen und darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, sich an der Wahl zu beteiligen,
Davon stellt die Unionsfraktion in ihrem Antrag aber einige auf, etwa wenn es um die Frage geht, wie die Richtlinien der EU ins nationale deutsche Recht umgesetzt werden.
Sie fordern ein klares Bekenntnis zur Eins-zu-eins-Umsetzung.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wenigstens ehrlich ist sie!
Denn darüber, ob und welcher Spielraum den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien überhaupt überlassen wird, entscheidet der EU-Gesetzgeber, nicht der Deutsche Bundestag.
Wenn die Länder einen Umsetzungsspielraum haben und selbst entscheiden, wie sie die europäischen Regelungen in ihren nationalen Gesetzen umsetzen und der deutsche Gesetzgeber – und das sind wir hier alle miteinander –, wenn wir also im Rahmen dieser Umsetzung höhere Standards setzen wollen, dann üben wir eben unser gutes Recht aus, und genau hierfür wurden wir gewählt.
Gerade hier gibt es einen Widerspruch in der Argumentation der CDU/CSU. Die Konservativen halten immer die Souveränität der Mitgliedstaaten hoch, achten darauf, dass die EU nur dort etwas regeln darf, wo es nicht besser auf nationaler Ebene von den Mitgliedstaaten geregelt werden könnte.
Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Das ist das Subsidiaritätsprinzip!
Im Unterausschuss Europarecht erlebe ich in nahezu jeder Sitzung kritische Nachfragen meines Unionskollegen Herrn Dr. Plum, ob die EU für dieses oder jenes Thema wirklich zuständig wäre, ob diese Ziele nicht von den Mitgliedstaaten selbst ausreichend verwirklicht werden können,
Aber wozu dann dieser Antrag? Wozu denn das alles, wenn man gleichzeitig von den nationalen Spielräumen, die es gibt, aus Prinzip keinen Gebrauch machen möchte?
Es ist gut und richtig, dass wir die nationalen Spielräume nutzen. Das ist doch keine Bürokratie. Das sind Rechte, die wir als Gesetzgeber haben und so nutzen sollten, dass sie den Menschen und Unternehmen zugutekommen.
Stephan Brandner [AfD]: Wenn ich die SPD wäre, hätte ich auch Schiss!
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Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Das kann ich mir vorstellen!
Ich finde es deshalb so wichtig, dass man nicht nur allgemein blumig darüber fabuliert, wie wichtig die Europäische Union für uns alle ist, sondern dass man ihre Bedeutung und ihre Vorteile für uns alle wieder konkret erlebbar und anstrebenswert macht.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Thorsten Lieb [FDP]
Im Wahlkampf 2024 sollten wir deshalb eine Vision von einer Europäischen Union zeichnen, die von gemeinsamen Werten, Freiheiten und Demokratie geprägt ist,
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Thorsten Lieb [FDP]
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Frau Kollegin Martens. – Als nächster Redner hat das Wort für die Bundesregierung der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Michael Kellner.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diese Woche im Kabinett das BEG IV beschlossen; es kommt jetzt zur Beratung ins Parlament. Damit haben wir ein Entlastungsvolumen in Höhe von knapp 1 Milliarde Euro auf den Weg gebracht.
Stephan Brandner [AfD]: Das ist kein Schritt! Das ist Stillstand!
Wir gehen aber auch viele weitere Schritte. Ich will nur mal sagen: Hier im Haus wird gerade eine Novelle zum Bundes-Imissionsschutzgesetz verhandelt. Da geht es um die Entlastung von einer weiteren Milliarde für Unternehmerinnen und Unternehmer. Und es wird dort auch geregelt, dass die Behörden nur noch einmal nachfordern dürfen, ohne dass die Unternehmen widersprechen können. Das heißt, das sind alles Punkte, damit wir schneller werden können, auch schneller werden bei den Investitionen in unsere Volkswirtschaft.
Ich bin dankbar, dass beispielsweise der ZDH, der Zentralverband des Deutschen Handwerks, 44 sehr konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt hat.
Stephan Brandner [AfD]: Von mir kamen ungefähr 200!
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Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wie viele haben Sie davon genommen?
Wir haben diese 44 Vorschläge zusammen mit acht Ressorts in der Bundesregierung gemeinsam diskutiert. Ich bin froh, wenn wir sie im BEG IV oder in anderen Gesetzen in den nächsten Monaten umsetzen können.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Es gab aus den Verbänden viele Rückmeldungen: Sie wünschen sich mehr. – Aber es gab auch viel Lob für die Frage der Praxischecks, die wir als BMWK eingeführt haben, weil wir damit beispielsweise im Solarbereich gezeigt haben, wie wir Bürokratie abbauen können. Das hilft dann auch; das kommt dann richtig an. Wir haben ja auch einen beschleunigten Zubau von Solar gesehen. Ich würde mich auch freuen, wenn wir das Solarpaket durch den Bundestag bekommen, weil das auch Bürokratieabbaumaßnahmen umfasst.
Ich bin dem Landwirtschaftsministerium sehr dankbar, dass es angekündigt hat, einen Praxischeck im Lebensmittelrecht einzuführen. Wenn man mit Bäckern oder Fleischern redet, weiß man, was für einen Bürokratieaufwand sie haben. Und das abzubauen, ist richtig und gut.
Ich würde mir auch wünschen, dass wir uns noch an ein anderes Thema rantrauen – das sagen auch Start-ups und Unternehmen –: Wir haben 150 Notarpflichten in unserem Land. Das ist ein riesiger Aufwand für die Unternehmen, mit hohen Kosten verbunden. Viele andere Länder sind da viel, viel besser. Deswegen würde ich mich freuen, wenn wir sagen: „Ja, wir schauen uns auch das an“, und wir sehen, ob wir nicht auch da Anforderungen runternehmen können.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Dr. Thorsten Lieb [FDP]
Ich möchte aber auch einen Gedanken zu Europa und Regelungen teilen. Wir können ja nicht so tun, als würde sich die Welt nicht immer wieder weiterdrehen. Ich habe gestern mit Unternehmen der Musikwirtschaft zusammengesessen. Die waren sehr froh darüber, dass es eine EU-KI-Verordnung gibt und dass die durchs BMJ in deutsches Recht umgesetzt werden wird, weil wir damit nämlich auf neue Anforderungen mit Regeln reagieren, die Künstlerinnen und Künstler, die Urheberinnen und Urheber schützt. Das heißt, auch da brauchen wir Regeln. Sie müssen nur praxisnah und -tauglich sein; das ist die Anforderung.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es haben bereits mehrere Redner das Bürokratieentlastungsgesetz IV der Ampelkoalition angeführt. Wir wollen auch gar nicht verhehlen, dass wir die Bemühungen der Ampelkoalition, zum Bürokratieabbau beizutragen, durchaus wertschätzen.
Sie sind aber mit Ihrem Kabinettsvorschlag wesentlich hinter dem zurückgeblieben, was nötig gewesen wäre und was unser Land zum Thema Bürokratieabbau wirklich braucht.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Und was wir früher erreicht haben!
Wenn man sich auf der Seite des Bundesjustizministeriums die Neuerungen ansieht, fallen die folgenden drei als die wichtigsten auf: die Reduzierung der Aufbewahrungsfristen von Belegen von zehn auf acht Jahre, eine zentrale Vollmachtsdatenbank für steuerberatende Berufe und die Abschaffung der Hotelmeldepflicht,
allerdings nur für deutsche Staatsbürger. Das bleibt wesentlich hinter dem zurück, was eigentlich notwendig gewesen wäre. Ihr Bürokratieentlastungsgesetz ist ziemlich mutlos. Sie haben nicht die Kraft, das anzusprechen, was wirklich notwendig wäre. Stattdessen verstecken Sie sich hinter kleinteiligen Vorschriften. So kann der Bürokratieabbau in unserem Land nicht gelingen.
Ich will auch darauf zu sprechen kommen, was Sie, Kollegin Martens, angeführt haben. Wenn es eine EU-Verordnung gibt, dann gilt die unmittelbar; dann muss sie nicht extra umgesetzt werden.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU], an die SPD gewandt: Das müsst ihr noch mal nacharbeiten!
Wenn es aber Richtlinien gibt, dann stellt sich schon die Frage, ob der deutsche Gesetzgeber im Rahmen seiner Prüfungspflicht noch etwas draufsetzt oder wir diese Richtlinien so nehmen und so umsetzen, wie sie von Brüssel vorgegeben werden. Ich finde, dieses Immer-wieder-Draufsetzen ist etwas, was die Menschen frustriert und was unserer Verantwortung nicht gerecht wird. Deswegen wollen wir eine Eins-zu-eins-Umsetzung von Richtlinien haben.
Dahinter steckt übrigens was ganz Grundsätzliches, nämlich die Frage, wie wir Regulierung verstehen. Wir sind der Ansicht, dass es für verschiedene Ziele nicht immer ein Mikromanagement braucht, wo der Gesetzgeber selbst die Ziele im Kleinen vorgibt, wie zum Beispiel bei Ihrem Heizungsgesetz, sondern viel vernünftiger wäre es, wenn wir über die großen Linien diskutieren und es den Menschen und Unternehmen selbst überlassen, wie sie diese Ziele erreichen. Das ist letztlich übrigens auch eine Frage des Menschenbilds. Unser Menschenbild sagt, dass wir den Menschen etwas zutrauen, dass wir Vertrauen in die Menschen und die Unternehmen haben und dass wir sie nicht durch kleinteilige Vorschriften geradezu in eine Ecke drängen wollen.
Vor diesem Hintergrund und unserem Ansatz von Regulierung ist dieser Antrag zu verstehen. Ich bitte Sie, die Chance wahrzunehmen, diesem Antrag zuzustimmen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Ullrich. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Sebastian Roloff, SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man kann es passend finden, dass wir einen Tag nach dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratieentlastungsgesetz IV über diesen Antrag der Union reden. Ich will gar nicht so wahnsinnig viel Redezeit für den Antrag, den wir in ähnlicher Form – Kollege Limbacher hat es angesprochen – schon mehrfach diskutiert haben, verwenden.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Ich dachte „widersprüchlich“? Was denn jetzt: „ähnlich“ oder „widersprüchlich“?
Ich will es eher mit den Worten eines Unternehmensvertreters, mit dem ich über genau dieses Thema in dieser Woche gesprochen habe, was wir alle hoffentlich regelmäßig hinsichtlich Fragen des Bürokratieabbaus tun, halten, der einerseits ganz abstrakt mit den bekannten Forderungen nach mehr Bürokratieabbau – und im Einzelfall wird es dann natürlich spannender – eingestiegen ist, aber dann auch gesagt hat, dass es schon die Erwartung der Wirtschaft gibt, dass im parlamentarischen Verfahren noch ein bisschen draufgesattelt wird.
Er sagte dann übrigens als jemand, der sehr präsent bezüglich der politischen Debatten ist, den bezeichnenden Satz: Aber übrigens, der Unionsantrag, den ihr diese Woche besprecht, der ist inhaltlich so schlecht und handwerklich katastrophal gemacht. – Damit ist alles gesagt.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das klingt sehr authentisch, Herr Kollege!
Ich darf noch mal positiv betonen: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, den Paragrafendschungel punktuell einzudämmen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels haben Beschäftigte wirklich Besseres zu tun. Die entfallene Meldepflicht in Hotels, die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen, die Digitalisierung der Betriebskostenabrechnungen und die Anhebung verschiedentlicher Schwellenwerte sind gute und richtige Punkte, die eine Wirkung entfalten werden. Deswegen ist es gut, dass wir das auf den Weg bringen.
Aber – ich sage es noch mal – wir können parlamentarisch natürlich noch mal etwas nachsteuern. Es gibt viele Forderungen aus der Verbändeabfrage, die nicht berücksichtigt worden sind und noch nicht enthalten sind. Ich bin zum Beispiel bezüglich des Nachweisgesetzes – Stichwort „Text statt Schriftform“ – noch nicht wahnsinnig glücklich. Da können wir vielleicht noch ein bisschen diskutieren. Und es gibt auch einige spannende Punkte im Steuerrecht, die zum Beispiel der Bayerische Handwerkstag erst in diesem Jahr konkret aufgeschrieben und uns übermittelt hat, die wir im Prozess vielleicht noch mal diskutieren und gegebenenfalls aufnehmen sollten.
Zugleich müssen wir größer denken und auch strukturell etwas verändern. Der Blick nach Großbritannien zum Beispiel ist da lehrreich: Das Vorgehen dort ist mehr ein risikobasiertes „enable and motivate“. Zugunsten einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen haben dort Sachbearbeiter/-innen mehr Spielräume. Auf der einen Seite werden Standards sichergestellt, aber auf der anderen Seite gibt es dort auch noch wirklich Ermessensspielräume, die man nutzen kann, statt aus Angst vor Disziplinierungen gar nichts in diese Richtung zu tun. Man hat dort nicht so eine hohe Regelungsdichte und wählt nicht immer die allerengste Auslegung.
Ich glaube, wir brauchen bei diesen Themen mehr Mut. Nicht jedes Detail sollte zentral aus Brüssel oder Berlin geregelt werden. Stattdessen brauchen wir mehr Vertrauen in den Ermessensspielraum der Verwaltung.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gelegenheit will ich natürlich nutzen, hier direkt vom Rednerpult aus die besten Glückwünsche zu übermitteln und viel Erfolg bei der Amtsführung zu wünschen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit; wir haben dann ja auch ein bisschen was miteinander zu tun.
Die dominierenden Gefühle im Zusammenhang mit Bürokratie sind Wut, Aggression und Zorn. Das habe ich mir nicht ausgedacht: So antworten 43 Prozent der Befragten in einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Civey. 92 Prozent der befragten Bürgerinnen und Bürger halten den bürokratischen Aufwand in diesem Land für zu hoch – klare Zahlen, wie ich meine. Das bestätigt das, was wir als Abgeordnete in vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes und mit Unternehmen erfahren. Es gibt zu viel Bürokratie in diesem Land, und zwar deutlich zu viel – manche sprechen heute schon von der Deutschen Bürokratischen Republik –, und das muss ein Ende haben.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Die Regulierungswut in den vergangenen Jahrzehnten hat zu einer geradezu absurden Regulierungsdichte und Überbürokratisierung des Landes geführt, die kaum noch nachvollziehbar ist. Bürokratie bindet nicht nur Ressourcen, sie verursacht auch hohe Kosten; dieses Geld könnte an anderen Stellen besser investiert werden. Lasst uns die Menschen in diesem Land weniger mit Bürokratie belasten, damit sie produktiver werden, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Deswegen ist es gut, dass das nicht nur ein Projekt der Regierungskoalition ist, sondern dass hier auch ein breiter, umfassender Antrag der Oppositionsfraktion, der Union, mit vielen hochinteressanten Ideen vorliegt, weil es eines deutlich macht: Wir haben in der großen Breite des Parlamentes gemeinsam verstanden, dass es an der Zeit für eine Wende ist. Wir brauchen nicht nur eine Wirtschaftswende, sondern auch eine Bürokratiewende. Ich freue mich darauf, dass genau in dieser Woche auch der Wettbewerb darüber startet, was die besten Ideen für einen nachhaltigen Bürokratieabbau in diesem Land sind. Es wird höchste Zeit. Packen wir es gemeinsam an!
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Zur Wahrheit gehört aber auch eines, gerade wenn wir über diesen Antrag heute abschließend beraten: Zu dem Gesamtpaket Bürokratiewende, das sich die Regierung vorgenommen hat, gehört auch das Wachstumschancengesetz. Das Wachstumschancengesetz hängt bekanntermaßen im Bundesrat, und deswegen nutze ich die Gelegenheit, hier an dieser Stelle noch mal an Sie zu appellieren. Der Fraktionsvorsitzende ist nicht da, aber vielleicht geben Sie es weiter; denn es erscheint ja jetzt ein bisschen so, dass der Partei- und Fraktionsvorsitzende hier klar sagt, wo die Union steht. An einer Stelle haben wir das neulich deutlich gehört, und zwar bei der Schuldenbremse. Ich appelliere an Sie, dass ein gleiches Machtwort auch beim Thema Wachstumschancengesetz gesprochen wird. 1,4 Milliarden Euro an Entlastung
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wenn der Bund mal selber zahlen würde!
Den Antrag heute – das wird Sie nicht überraschen – lehnen wir ab, nicht aus fundamentalen Gründen, weil wir anderer Auffassung beim Bürokratieabbau sind, sondern weil die Regierungskoalition längst einen, wenn nicht gar mehrere Schritte weiter ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall der Abg. Philipp Hartewig [FDP], Daniel Rinkert [SPD] und Lukas Benner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
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Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Na ja!
Gestern hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschiedet. Alleine das umfasst Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro. Da freue ich mich auf die parlamentarischen Beratungen. Mit dem Meseberger Bürokratieentlastungspaket – das steht ja dahinter – reden wir über ein Entlastungspaket in Höhe von insgesamt 3 Milliarden Euro für die Wirtschaft und für die Menschen in diesem Land. Das ist das größte Bürokratieentlastungsprogramm in der Geschichte der Republik.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Wenige Beispiele. Wir verkürzen die Aufbewahrungsfristen um mehrere Jahre, und wir schaffen mehr Digitalisierung. Alleine das schafft eine Entlastung in Höhe von über 600 Millionen Euro. Digitalisierung macht unser Leben einfacher und schneller. Ein Beispiel in diesem Zusammenhang ist die deutliche Reduzierung von Schriftformerfordernissen: mehr Textform, weniger Ausdrucke. Der Drucker kann ausgeschaltet bleiben. Hoffentlich ereilt den Drucker irgendwann einmal das Schicksal des Faxgerätes; wir brauchen ihn nicht mehr. Ich freue mich auf die erste Software, die so digital ist, dass sie den Druckerbutton nicht mehr kennt. Das wäre doch eine schöne Perspektive, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Dieses Momentum von Bürokratieentlastung müssen wir jetzt gemeinsam nutzen. Ich bin der festen Überzeugung: Wir sind in der Lage, im parlamentarischen Verfahren mit klugen Vorschlägen noch mehr aus dem zu machen, was die Regierung schon auf den Weg gebracht hat. Lasst uns über kürzere Fristen nachdenken, und lasst uns – das ist mir ein persönliches Anliegen – insbesondere noch einmal intensiv über die Frage nachdenken: Wie können wir auch in Bezug auf Arbeitsverhältnisse mehr digitalisieren, mehr entbürokratisieren?
Ich glaube, das wäre ein guter Schritt. Lasst uns gemeinsam – ich habe es schon gesagt – in den Wettbewerb um die besten Ideen einsteigen. Von der Bürokratiewende müssen alle profitieren, und zwar spürbar.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Krings, ich habe Ihnen gerade aufmerksam zugehört. Ich habe viel über Vergangenheit gehört und darüber, was mal gewesen ist.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Darauf, dass wir in Zukunft mehr erreichen, wollen wir uns verwenden. Und vor allen Dingen wollen wir unsere Redezeit nicht damit verschwenden, über die Dinge zu reden, die Sie damals nicht hinbekommen haben.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Im Gegenteil! Was wir hinbekommen haben!
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Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Ich meine, Sie haben ja eine außergewöhnlich dürftige Bilanz zu liefern!
Allein in den letzten Wochen durften wir hier im Hohen Hause mehr als fünfmal über Bürokratieabbau diskutieren, frei nach dem Motto: Es ist schon alles gesagt, aber eben nicht von jedem. – Darunter waren auch unterschiedliche Anträge aus der Union, eingebracht durch die Arbeitsgruppe Wirtschaft und die Arbeitsgruppe Recht. Hier war eine Anhörung, dort bei Ihnen im Ausschuss war eine Anhörung.
Ich will mal offen sagen: Bei Ihnen in der Fraktion weiß ja offenbar die eine Hälfte gar nicht, was die andere Hälfte vorhat.
Sie schreiben dauernd unterschiedliche Dinge zu diesem Thema auf und sehen, glaube ich, den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Dazu kann ich nur sagen: Bevor wir Vorschläge zur Entbürokratisierung von Ihnen annehmen, sollten Sie mal für Entbürokratisierung in Ihrer Fraktion und in Ihren Büros sorgen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Aber schauen wir mal, was Sie uns beim Thema Entbürokratisierung überhaupt anzubieten haben. Wir haben eine EU-Kommissionspräsidentin – Sie haben gerade von einem anderen EU-Parlamentarier gesprochen –, die Funktionärin der CDU ist. Seit diese im Amt ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Bürokratieflut aus Brüssel eben nicht besser, sondern schlimmer und schlimmer geworden.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wegen der Leute Ihrer Parteienfamilie! Wegen Sozialisten und Grünen!
Die Bürokratiekönigin in Brüssel ist Mitglied der CDU und heißt Ursula von der Leyen. Das ist die Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der Union, die Sie gerne mal annehmen und diskutieren sollten in Ihrer Fraktion.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das waren die Sozialisten in der Kommission! Reden wir mal über die!
Aber wenn wir über Bürokratisierung und Entbürokratisierung reden, dann nutzt es eben wenig, wenn man nur parteipolitisch irgendwelche Vorteile für sich erkämpfen will. Unnötige Bürokratie kostet Zeit und Geld, bremst unsere Wirtschaft, hemmt die Transformation in unserer Industrie und belastet jedes einzelne Unternehmen in unserem Land, besonders die kleinen und mittleren Betriebe, die Handwerker, die immer wieder darüber klagen.
Ich finde, wenn wir heute über Bürokratieentlastung sprechen, ist es auch wichtig, zu schauen, wo wir herkommen. Die enormen Belastungen sind eben nicht nur in den letzten zwei Jahren dieser Regierung entstanden,
Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Aber vor allem!
sondern vieles ist in den letzten 10, 20, 30 Jahren entstanden, in einer Zeit, in der alles leistbar und finanzierbar schien.
Aber die Frage der Effizienz ist liegen geblieben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und jetzt, in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten, ist doch klar: Das geht nicht mehr. Diese Art der Politik der letzten Jahrzehnte können wir uns nicht mehr leisten. Es ist gut, dass wir als Koalition hier endlich anpacken. Zum ersten Mal seit langer Zeit spielt in einer Koalition, in einer Bundesregierung Bürokratieabbau und Verfahrensbeschleunigung eine echte Rolle; zum ersten Mal überhaupt.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wir sehen noch nichts! Noch keine Ergebnisse!
Weil Sie in Ihrem Antrag den Bürokratiekostenindex erwähnen, will ich etwas dazu sagen. Sie haben geschrieben, er sei im September 2021 auf dem niedrigsten Stand gewesen. Wissen Sie, wann er wirklich auf dem niedrigsten Stand war?
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Und der Erfüllungsaufwand?
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Stephan Brandner [AfD]: Fake News!
Und wissen Sie was? Wir werden diesen Weg der Entlastung bei der Bürokratisierung weitergehen. Bei der Entbürokratisierung werden wir mit den neuen Gesetzen jetzt echte Fortschritte erreichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach 75 Jahren Herrschaft der schon länger hier Sitzenden und überall Regierenden fiel der CDU/CSU-Fraktion auf: Mensch, wir müssen Bürokratie abbauen! Dabei hatte man völlig vergessen, dass in den letzten 16 Jahren Merkel die Bürokratie, die Gesetze, die Verordnungen, die Einzelnormen explosionsartig zugenommen haben.
Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: 8 plus 4 gleich 16!
Also, Sie alle haben dafür gesorgt, dass der Bürokratieapparat in Deutschland weiter aufgebaut, weiter aufgebläht wurde und die Belastung der Bürger noch höher wurde.
Jetzt hat die Bundesregierung das Bürokratieentlastungsgesetz oder -paket IV vorgelegt, wobei nicht mal die Pakete I bis III den Namen verdient hätten. Was da geschaffen wurde, war Bürokratieabbaubürokratie vom Feinsten, so wie man sich das in Deutschland vorstellt: mit Normenkontrollräten, die dann auch noch die Zuordnungen gewechselt haben, und sonst was.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Er hat es nicht verstanden! Sie verstehen es nicht!
Der Kollege Limbacher hat die CDU/CSU ja schon auf Frau von der Leyen hingewiesen. 54 Prozent der Bürokratie, habe ich mal gelesen, kommen aus der Europäischen Union, und da präsidiert ja nun mal jemand von Ihnen. Also, rufen Sie die einfach mal an, und sagen Sie: Mach mal Stopp mit der Bürokratie, meine liebe Ursula. – Dann bekommen wir die ganze Sache auch in Deutschland in den Griff.
Also, eigentlich ist das ja eine vernünftige Idee; aber das, was Sie da machen, ist reine Schaufensterpolitik. „One in and two out“ ist auch Quatsch, sage ich mal. Wenn man weiß, dass zu viele Gesetze da sind, kann man die abschaffen. Dafür braucht man nicht diesen Unsinn, dass man für ein neues Gesetz zwei abschafft. Schaffen Sie doch die beiden ab, wenn sie sowieso überflüssig sind.
Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Tschüss, AfD! Auf Wiedersehen, AfD!
Das ist kein Ansatz! „All bad out and only good in“ – wenn wir beim Englischen bleiben wollen –, das wäre mal ein Ansatz, um in Deutschland die Bürokratie abzubauen.
Bemerkenswert war bei der Anhörung, an der ich ja teilgenommen habe, dass dem Vertreter des Handwerks auf meine Frage, auf welche Gesetze er denn verzichten könne, gar keins einfiel. Er hatte vorher noch die existenzbedrohende Bürokratie in Deutschland kritisiert. Und als man ihn dann gefragt hat, fiel ihm nichts ein.
Wir als AfD – es wird Sie nicht überraschen – haben Lösungen für eine rasche Entbürokratisierung, und zwar ganz viele. Ich fange mal an – mal gucken, wie weit ich in meiner Redezeit komme –: Ausstieg aus dem Pariser Klimaabkommen; wir haben die Reform der Genfer Flüchtlingskonvention – heimatnahe Unterbringung von Flüchtlingen –; NetzDG kann weg; Hinweisgeberschutzgesetz kann weg; Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz kann weg; Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre kann weg;
Dr.-Ing. Zoe Mayer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: AfD kann auch weg!
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung kann weg; Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern kann weg; Lieferkettensorgfaltsgesetz kann weg; Aufhebung des Trennungsgrundsatzes in den Artikeln 87a und 87b des Grundgesetzes – Bundeswehr und Beschaffung –, kann weg; Streichung der neuen Regelung für vereinfachte Entlassungen von Soldaten; Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie für Soldaten kann weg; Streichung der Zivilklausel in Universitäten kann nicht weg – soll ja gestrichen werden –; Selbstbestimmungsgesetz kann weg – sollte gar nicht eingeführt werden –; das Demokratiefördergesetz brauchen wir auch nicht; Gesetz zur Beschaffung sauberer Fahrzeuge kann weg; Gesetz über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge kann weg; Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen kann weg, meine Damen und Herren; Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes kann weg; Energieeffizienzgesetz kann weg; Viertes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes kann weg – ein Giftregister brauchen wir nicht; Bürokratieabbau –; Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere kann weg; Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen – Viehwirtschaft, massiver Stallumbau nötig –: reduzieren; Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende kann weg; Heizungshammer, Messgeräte: kann weg; Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Verringerung der Auswirkung bestimmter Kunststoffprodukte kann weg; Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes kann weg; Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts kann zusammen mit dem Klimaschutzprogramm weg.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Kollege Brandner, ich muss Sie jetzt bedauerlicherweise stoppen.
Patrick Schnieder [CDU/CSU]: Brandner kann jetzt weg!
könnte ich Ihnen noch viele Punkte vorschlagen – das sind noch viele Seiten –, was alles wegkann. Das wäre Bürokratieabbau vom Feinsten in Deutschland, –
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege Brandner!
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Also, ich kann sicher sagen: Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, die die Redezeitbeschränkung vorsieht, kann nicht weg.
Nächster Redner ist der Kollege Lukas Benner, Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was lange währt, wird endlich gut. – Wer hätte gedacht, dass wir eine weitere Lesung zum Funkanlagengesetz im Bundestag haben würden? Aber so können wir die Gelegenheit nutzen, die Bedeutung dieses vermeintlich unscheinbaren Gesetzes noch einmal herauszustellen. Denn: Es erleichtert den Alltag der Verbraucherinnen und Verbraucher, und es ist auch gut für die Umwelt.
Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wenn Sie unterwegs sind. Ich muss mindestens drei verschiedene Ladekabel dabeihaben: für Handy, für Laptop, für Tablet, für Kopfhörer oder für andere Geräte. Da hat man schnell ein Kabelknäuel in der Tasche mit den unterschiedlichsten Steckertypen. Und genau diese Knäuel, die sich täglich in Millionen von Haushalten bilden, wollen wir jetzt ein für alle Mal auflösen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Lange hatte sich insbesondere ein Hersteller gegen eine gesetzliche Regelung gewehrt. Aber: Die freiwillige Selbstverpflichtung der großen Hersteller von 2009 zeigte eben nicht die erwünschte Wirkung. Die Verbraucherinnen und Verbraucher mussten sich weiterhin mit Micro-USB, Lightning oder USB-C herumschlagen.
Und das Argument, eine Standardisierung würde Innovation behindern, ist überhaupt nicht nachvollziehbar. USB-C ist anderen Lösungen technisch überlegen, nicht nur beim Laden, sondern auch bei der Datenübertragung. Deshalb setzen mittlerweile ja schon viele Hersteller genau darauf. Und keine Sorge: Das kabellose Laden ist auch mit diesem Gesetz zukünftig möglich.
Die Gesetzesänderung schafft Klarheit. Ende dieses Jahres gibt es USB-C als Standard. Damit können dann alle neuen Geräte von Handy bis Tablet, von Kopfhörer bis tragbare Spielekonsole – ab 2026 auch Laptops – geladen werden. Und das ist auch gut so. Das wurde höchste Zeit.
Damit reduzieren wir eine Menge Elektroschrott und entlasten Verbraucherinnen und Verbraucher um rund 250 Millionen Euro im Jahr. Das ist eine echte Win-win-Situation.
Für mich als Verbraucherpolitikerin sind zudem zwei Aspekte wichtig:
Einmal die Entbündelung. Die Hersteller sollen die Geräte immer ohne Netzteile anbieten. So können Käuferinnen und Käufer nämlich selber entscheiden, ob sie das Ladekabel überhaupt brauchen oder nicht. Und das sollte sich dann auch im Preis niederschlagen.
Zum anderen erwarte ich eine bessere Verbraucherinformation. Beim Kauf muss klar sein, welche Ladeleistung das Handy verträgt, welches Kabel und welches Ladegerät dafür geeignet sind. Unklarheit darüber sorgte bislang immer wieder für Fehlkäufe und manchmal auch für Defekte.
Das Gesetz reiht sich ein in eine Vielzahl von Maßnahmen, die das Ziel verfolgen, Produkte länger nutzbar zu machen. Dafür sorgen zum Beispiel die Ökodesign-Verordnung, bald das Recht auf Reparatur und auch dieses Gesetz. All diese Ansätze bereiten den Weg zu einem ressourcenarmen und verbraucherfreundlichen Konsum, den viele Verbraucherinnen und Verbraucher ja auch gehen wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren, morgen ist Weltverbrauchertag. Machen wir heute schon den Alltag der Menschen ein klein wenig einfacher!
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Frau Kollegin Rößner. – Nächster Redner ist der Kollege Jan Metzler, CDU/CSU-Fraktion, mit einem zumindest zeitlich sehr umfangreichen Beitrag.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann zumindest vorweg sagen: Die Monumentalität der Redezeit wird im Laufe der Rede abnehmen. Insofern verkleinert sich an der Stelle diese Thematik. Aber ich habe zum Schluss auch ein kleines Geschenk.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein einheitliches Ladekabel ist zweifelsohne etwas, was wir uns allesamt in unserem Lebensalltag, wenn es um die Vereinfachung geht, ein Stück weit gewünscht haben. Ich weiß nicht, ob Sie es wissen, aber wir hatten zu Beginn einmal 33 verschiedene Ladekabel. Diese Anzahl wurde im Rahmen einer Selbstverpflichtung der Wirtschaft auf drei reduziert. Jetzt folgt der Sprung zu einem einheitlichen Ladekabel. Das ist gut.
Liebe geschätzte Kollegin Rößner, ich schließe mich auch den Aussagen komplett an, dass das insbesondere im Rahmen des Verbraucherschutzes, aber eben auch der Ressourcenschonung ein wichtiger Aspekt ist. Gerade wenn es darum geht, die Ressourcen zu schonen, ist es ein Beitrag, wenn auch ein kleiner. Aber ich sage mal: Die Summe macht es am Tagesende aus.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Lena Werner [SPD]
Nun gut, die ersten Initiativen wurden vor zwölf Jahren auf der Ebene des Europäischen Parlaments gestartet. Es ist jetzt einige Zeit vergangen. Eigentlich hätte das Ganze bereits gegen Ende des letzten Jahres abgeschlossen werden müssen. Jetzt ist es mit etwas Verzögerung endlich umgesetzt. Schwamm drüber! Das Ganze wird zunächst nur für Endgeräte, ausgenommen Laptops, gelten und dann, im darauffolgenden Jahr, inklusive Laptops.
Zweifelsohne gibt es Kritik – die habe ich auch wahrgenommen – in Bezug auf die Tatsache, dass es innovationshemmend wäre. Ich sehe das eben nicht so. Ich glaube, dass gerade in der Harmonisierung, in der gemeinsamen Standardsetzung ein elementarer Vorteil der Europäischen Union und des gemeinsamen Binnenmarktes besteht.
Vor der Europawahl ist es wichtig, das auch noch einmal anzumerken. Ich habe das vorhin auch an anderer Stelle wahrgenommen.
Das ist also alles gut, schafft einen einheitlichen Standard. Aber es ist auch wichtig, wie ich glaube, dass wir uns fortlaufend mit der weiteren Standardsetzung auseinandersetzen; denn Standard ist ja nichts Sakrosanktes, Standard kann sich auch in der Zukunft verändern. An der Stelle ist es wichtig, auch im Auge zu behalten, ob das induktionsgetriebene Laden sich in Zukunft als ein neuer Standard herausstellt, den es dann einzuhalten gilt.
Jetzt komme ich in den Bereich des Geschenks. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben auf das einheitliche Ladekabel in Summe mit erster Lesung, Beratung im Ausschuss und heute 80 Minuten an Debattenzeit verwendet. Ich muss ganz freiweg eins zu der nun angesetzten Debatte sagen, weil, wohlgemerkt, bei der ersten Lesung auch Reden zu Protokoll gegangen sind. Das ist ein wichtiges Thema; aber angesichts der Gesamtheit dessen, was in der deutschen Wirtschaft gerade los ist, möchte ich uns allesamt ermahnen, dass es vielleicht auch ein Punkt wäre, an dieser Stelle Prioritäten zu setzen. Deswegen gebe ich uns allen an dieser Stelle ein Geschenk. Ich schenke uns nämlich Debattenzeit, sodass wir mehr Zeit haben, die Debatten zu führen, die eben auch zu führen sind. Da reichte nur ein Blick ins heutige „Handelsblatt“; denn über den Investitionsstandort Deutschland ist auch angesichts dessen, was das ifo-Institut uns ins Stammbuch schreibt, wichtig zu debattieren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zuschauer/-innen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie ist es eigentlich, in der EU zu leben? Ich gebe Ihnen da mal ein ganz praktisches Beispiel aus meinem Wahlkreis. Wenn Sie in der Gemeinde Echternacherbrück im Eifelkreis Bitburg-Prüm sind, dann können Sie ganz entspannt über die Brücke gehen oder fahren und sind schon in Luxemburg – ganz ohne Grenzkontrolle. Auf der anderen Seite befindet sich direkt Echternach, die älteste Stadt Luxemburgs. In der Altstadt können Sie dann in aller Ruhe einen Kaffee trinken und mit dem Euro bezahlen, bevor Sie über einen eventuell mit EU-Mitteln finanzierten Wanderweg zurück in die Eifel gehen. Leider knicken Sie dann aber schon zu Beginn der Wanderung um und müssen ganz schnell zum Arzt. Der nächste Arzt ist natürlich in Echternach in Luxemburg. Das ist aber kein Problem; denn Sie können dort mit Ihrer normalen Krankenkassenkarte vorstellig werden. Dort angekommen, merken Sie, dass Ihr Handyakku leer ist. Zum Glück kann Ihnen jemand in der Praxis ein Ladekabel leihen, obwohl Sie verschiedene Smartphones von unterschiedlichen Herstellern haben.
Das alles dank der EU; denn die EU macht unseren Alltag an vielen Stellen leichter. Manchmal merken wir das gar nicht mehr. Deswegen ist es vielleicht ganz gut, wenn wir uns ab und zu daran erinnern, in wie vielen Bereichen die EU insbesondere für Verbraucher/-innen einiges getan hat. In dem Szenario, das ich gerade beschrieben habe, sind gleich sechs Errungenschaften der EU zu finden, die für uns ganz normal geworden sind und zu unserem Alltag dazugehören, besonders wenn man in einer Grenzregion wie der Eifel wohnt.
Wenn man so wie ich schon mal im nichteuropäischen Ausland gelebt hat, dann weiß man das alles noch viel mehr zu schätzen. Dazu zählen die Freizügigkeit, der Schengener Grenzkodex, der EU-Führerschein, der Euro, das EU-Roaming und die Europäische Krankenversicherungskarte. Und – wir haben es schon gehört – ganz neu dazukommen werden jetzt auch noch einheitliche Ladekabel. Wir beschließen heute nämlich die Änderung des sogenannten Funkanlagengesetzes. Bei dem Titel denkt man zwar wahrscheinlich eher an hohe Funktürme, die Debatte um 5G oder Funkanlagen; aber bei dieser Gesetzesänderung geht es um was ganz anderes. Es geht um etwas, was wir so gut wie jeden Tag benutzen, ohne das unsere Smartphones, Laptops, Kopfhörer und E-Book-Reader irgendwann nicht mehr funktionieren und ausgehen.
Bei der Änderung des Funkanlagengesetzes geht es ganz einfach um Ladekabel. Um ganz konkret zu sein: Es geht bei dieser Änderung um Ladekabel des Typs USB-C. Für alle, die jetzt nicht direkt wissen, welches Kabel das ist: Das USB-C-Kabel hat eine kleinere Buchse und einen kleineren Stecker und ist ganz anders als das, was wir bisher kannten. Die meisten Android-Smartphones haben das bereits seit ein paar Jahren, und jetzt wird genau das der Standard in der EU. Die EU hat bereits Ende 2022 beschlossen, dass es EU-weit ein einheitliches Ladekabel für alle Mobiltelefone, Tablets, mobilen Lautsprecher, E-Book-Reader und viele weitere Geräte geben soll. Auch Notebooks werden zukünftig mit einem einheitlichen Ladekabel ausgestattet sein.
Diese Regelung hat die EU aber nicht aus einer willkürlichen Laune heraus beschlossen. Wie bei vielen Alltagserleichterungen, die ich zu Beginn meiner Rede schon aufgezählt habe, stehen auch hierbei wieder Verbraucher/-innen im Fokus der Änderungen. Denn wer kennt es nicht? Der Akku des Smartphones wird unterwegs leer, und man fragt hektisch herum, ob jemand ein Ladekabel dabeihat. Dann muss man erst mal hoffen, dass die andere Person ein passendes Kabel dabeihat. Mir ist es schon oft passiert und sicherlich einigen von Ihnen auch schon, dass das leider nicht der Fall war und das Handy ausging.
Die Gesetzgebung bringt aber auch weitere Vorteile mit sich. Allein im Jahr 2020 wurden in der Europäischen Union circa 420 Millionen elektronische Geräte mit aufladbarem Akku verkauft, damals aber noch mit vielen unterschiedlichen Ladekabeln. Und diese Ladekabel verursachen aktuell pro Jahr circa 11 000 Tonnen Elektroschrott hier bei uns in der EU.
Im Schnitt besitzen wir Verbraucher/-innen in der EU drei Ladegeräte.
Und ich würde mal vermuten, mindestens die Hälfte von uns, wenn nicht sogar ein paar mehr, haben auch so eine chaotische Schublade voll mit verschiedenen Ladekabeln bei sich zu Hause.
An der Stelle auch kurz der Hinweis, dass alte und nicht mehr verwendete Handys, Laptops, Tablets und die dazugehörigen Ladekabel zurückgegeben werden können, damit sie repariert oder recycelt werden können. Denn in diesen Produkten befinden sich Materialien, die man wiederverwenden kann und die knapp sind.
Trotz der vielen verschiedenen Ladekabel klagen aber auch viele darüber, für bestimmte Geräte nicht das passende Ladekabel zu besitzen. Diesem unglücklichen Zustand wird mit der neuen Verordnung nun auch ein Ende gesetzt. In Zukunft wird es eben ein einheitliches Ladekabel geben, um alle mobilen Endgeräte zu laden. Damit tragen wir zum Umweltschutz bei und können uns auch langfristig von den wilden Kabelsalatschubladen verabschieden.
Aktuell ist USB-C der technische Standard – wir haben es schon gehört –, aber die Technologie entwickelt sich natürlich immer weiter. Aus diesem Grund wird in regelmäßigen Abständen auch überprüft, ob der festgelegte Standard von USB-C angepasst werden muss. Damit stellen wir dann auch sicher, dass das Gesetz mit dem technischen Fortschritt mithalten kann.
Das ist aber noch nicht alles. Die Umsetzung der EU-Verordnung spart nicht nur Ressourcen und Nerven, sondern sie wird auch Geld sparen. Denn zukünftig werden die Hersteller verpflichtet, jedes neue mobile Endgerät auch ohne zusätzliches Ladekabel anzubieten. Insgesamt sollen die Verbraucher/-innen in der Europäischen Union mit der Maßnahme um Ausgaben in Höhe von 250 Millionen Euro jährlich entlastet werden.
Abschließend noch ein Hinweis: Die Regelung gilt natürlich nicht für Altgeräte. Sie müssen jetzt keine Angst haben, dass Sie Ihre alten Geräte umbauen und aufrüsten müssen, sondern das gilt nur für neue Geräte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/-innen: Die EU schafft hier also eine verbraucher/-innenfreundliche Praxis, die uns allen das Leben erleichtern wird, wie so viele der Errungenschaften, die ich am Anfang aufgezählt habe. Sie reduziert außerdem Elektroschrott und schont Ressourcen. Diese Gesetzesänderung klingt vielleicht nicht ganz so spektakulär, aber sie verdeutlicht uns die wichtigen Errungenschaften der Europäischen Union, die unseren Alltag so massiv erleichtern, und das nicht nur am Beispiel meines Wahlkreises, sondern in ganz Deutschland und in der ganzen Europäischen Union.
Ich freue mich sehr, dass wir diese Verordnung jetzt endlich in nationales Recht umsetzen können und verzichte auf meine restliche Redezeit, da wir schon genug zu diesem Thema gesagt haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Herr Kollege Metzler es schon sagte: Es gibt sehr viel wichtigere Themen. Im Januar sagte ich bereits, all das seien Peanuts. Aber wie auch immer: Es ist ein wichtiges Thema, und ich stelle eine gewisse Harmonie in diesem Hohen Hause fest. Das ist ja schon mal ganz okay.
Die Regelung – um es vielleicht noch einmal ganz kurz zu ergänzen –, die USB-C als neuen Standard ausweist, gilt nicht nur für Mobiltelefone, sondern für alle möglichen Kleingeräte und sorgt für all die Vorteile, die die Kollegen eben schon so schön angesprochen haben. Jetzt wäre ich eigentlich auch am Ende meiner Rede, die mein Referent noch mal schön zusammengestrichen hat.
Aber es geht noch ein bisschen weiter; denn es gibt noch etwas, was erwähnenswert ist.
Das Vorgehen bei dem uns vorliegenden Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, offenbart bei genauerer Betrachtung eine bedenkliche Praxis: Der Änderungsantrag, der eigentlich eine einfache Regelung für eine technische Standardisierung darstellt, ist tatsächlich ein Beispiel für einen kleinen parlamentarischen Taschenspielertrick. In den vorliegenden Gesetzentwurf zum Funkanlagengesetz wurde nämlich ein vollkommen themenfremdes Element als Zusatzartikel eingefügt, nämlich eine Änderung im Sozialgesetzbuch. „Was soll das?“, kann man da fragen. Dies geschah unter dem erklärten Erfordernis der Korrektur eines Redaktionsversehens im SGB III. Bei Lichte betrachtet handelt es sich bei der Anwendung eines solchen Omnibusses – so nennt man das – jedoch um einen problematischen Missbrauch des Gesetzgebungsverfahrens.
Die hin und wieder geübte Praxis des Omnibusverfahrens, meine Damen und Herren, ist nicht nur intransparent, sondern auch irreführend und wirft ein weiteres schlechtes Licht auf eine Regierung, die nicht vorhanden ist – wie auch immer – und die ohnehin jeden Tag bei immer mehr Bürgern von ihrer Glaubwürdigkeit einbüßt.
Das vorliegende Einbringen von Änderungen aus dem Sozialrecht in ein technisch orientiertes Gesetz mag für den Gesetzgeber bequem sein. Die Zusammenführung verschiedener Rechtsmaterien via Omnibusverfahren schafft jedoch Intransparenz und erzeugt Misstrauen, zumal immer ein Geschmäckle des Vertuschens mitspielt.
Generell untergräbt das Vorgehen das Prinzip der Rechtsklarheit und erschwert es dem Bürger und auch dem Rechtsanwender, sich schnell und eindeutig über die Gesetzeslage zu informieren, weil er halt überall blättern muss. Selbst das Bundesverfassungsgericht hat bereits Bedenken gegenüber diesem Konstrukt geäußert.
Wir von der Alternative für Deutschland als Vertreter der demokratischen Prinzipien und der Rechtsstaatlichkeit, meine Damen und Herren,
Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja der größte Mist!
fordern, die Integrität unseres Rechtsstaats und das Vertrauen der Bürger in die Gesetzgebungsprozesse zu achten. Denn der deutsche Staatsbürger, meine Damen und Herren, ist der Souverän. Wir hier sind lediglich sein parlamentarischer Arm, der auf der Basis des Grundgesetzes zu agieren hat. Mögen die einen oder anderen diesen Auftrag auch anders verstehen.
Inhaltlich stimmt die AfD-Fraktion den Änderungen zu den fachlichen Regelungen des Funkanlagengesetzes gerne zu.
Und zum Schluss noch ein praktischer Vorschlag: Vielleicht kann das Thema „Transparenz und Rechtsklarheit“ ja mal bei einem der zahlreichen Treffen zwischen Regierungsmitgliedern und Bundesverfassungsrichtern diskutiert werden. Seit Ampelantritt gab es ja wohl mindestens 80 von diesen Zusammenkünften. Ich meine, so ein kleiner Austausch zwischen Dessert und Absacker, bevor sich die Träger der roten Roben wieder auf den Rückweg nach Karlsruhe machen, wäre doch ganz praktisch an der Stelle.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hätte jemand mal ein Ladekabel für mich? – Diese Frage wird meistens mit der Gegenfrage beantwortet: Welches Kabel brauchst du denn?
Und meistens hat man dann genau das falsche Kabel da. So ein Pech. Diese lästige Situation, die kennt doch jeder von uns. Und damit ist endlich Schluss. Handys, Kameras, Laptops, E-Book-Reader: All unsere Kleingeräte können schon bald mit dem gleichen USB-C-Ladekabel geladen werden.
Diese konkrete Umsetzung klingt erst einmal nach nicht viel, verhindert aber jedes Jahr 11 000 Tonnen Elektroschrott, kostet uns keinen Cent und spart sogar 250 Millionen Euro jährlich ein, weil überflüssige Käufe verhindert werden. Ja, wir können bei jedem Gerät selbst entscheiden, ob wir es mit oder ohne Ladegerät kaufen wollen. Kurzum: Eine einfache Standardisierung kann großen Einfluss auf das Leben von fast 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern europaweit haben.
Durch diese Änderungen des Funkanlagengesetzes erreichen wir aber nicht nur ein Anti-Kabelsalat-Gesetz, sondern es ist noch weitreichender, weil transparenter über Ladeeigenschaften aufgeklärt wird und weil Geräte mit Schnellladefunktion jetzt das gleiche Ladeprotokoll verwenden. Insgesamt hat die Fragmentierung des Marktes in dieser Hinsicht endlich ein Ende.
So viele Vorteile dieses Vorhaben auch bringen mag: Ich möchte an der Stelle auch betonen, dass Chance und Gefahr eng zusammenliegen. Diese und künftige Richtlinien dürfen nicht zulasten von Innovationen gehen, meine Damen und Herren. Mein Handy und meine Kopfhörer beispielsweise lade ich schon längst kabellos. Also, auch dieser USB-C-Standard wird sicherlich schon bald der Vergangenheit angehören. Deshalb erwarten wir als FDP-Bundestagsfraktion, dass die EU ein Monitoring der technischen Entwicklungen macht – kontinuierlich, wohlgemerkt – und, falls notwendig, eine schnelle Anpassung auf den Weg bringt, damit Innovationen und technischer Fortschritt nicht gebremst werden. Ansonsten wäre das – das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen – Gift für die Unternehmen und für unsere heimische Wirtschaft.
Schon jetzt produziert die EU mehr Bürokratie, als Deutschland überhaupt abschaffen kann. Das bremst unsere Unternehmen ungemein. 57 Prozent der Bürokratie stammt aus der EU. Das müssen wir uns mal vor Augen führen! Und die Unternehmen in unserem Land sind müde, sich immer wieder durch den Bürokratiedschungel zu kämpfen. Genau deshalb ist es nötig, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit in unserem Land stärken. Denn egal ob Handwerker, Unternehmer, Mittelstand, Start-ups oder Landwirtschaft: Was wir dringend brauchen, meine Damen und Herren, sind Maßnahmen für mehr unternehmerische Freiheiten und marktwirtschaftlichen Wettbewerb.
Dieser lästige Papierkram muss endlich ein Ende haben.
Stattdessen brauchen wir digitale Lösungen. Wir müssen unsere Wirtschaft entfesseln und den Stillstand beenden; denn die Lage in unserem Land ist ernst. Wir brauchen eine Wirtschaftswende, und genau deshalb bringen wir Gesetze auf den Weg, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Erstens. Wir schaffen Entlastungen wie beispielsweise über das Wachstumschancengesetz oder das gestern im Bundeskabinett verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz IV, mit denen wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung gehen.
Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Aber wohlgemerkt: Es ist erst der Anfang, ein Schritt in die richtige Richtung.
Durch die finanziellen Entlastungen, aber auch durch die Entbürokratisierung schaffen wir, zweitens, mehr Innovationsfreudigkeit und vor allem Investitionsfreudigkeit; denn unsere Wirtschaft braucht dringender denn je neue Impulse, um langfristig wachsen und investieren zu können.
Für uns als FDP heißt das unter anderem ganz klar: Abschaffung des Solidaritätszuschlags, Senkung des Abgabenniveaus und eine echte Unternehmensteuerreform.
Denn das Geld, das wir in unserem Land verteilen wollen, muss erst erwirtschaftet werden. Unseren Wohlstand tatsächlich zu erhalten, schaffen wir nur, indem wir dem Wirtschaftsstandort Deutschland Stärke geben.
Und drittens. Schaffen wir endlich mehr Freiräume für neue Technologien, Stichwort „Technologieoffenheit“! Es sind doch die klugen Köpfe in unserem Land, die Ingenieurinnen und Ingenieure, die wegweisende Innovationen auf den Weg bringen. Es ist die Aufgabe der Politik, die Hemmnisse hierbei aus dem Weg zu räumen.
Was die Regelungen der EU angeht: Die Marktmacht Europas und die Gestaltungskraft der EU sollten wir in Zukunft nur dann einsetzen, wenn das Leben der Menschen erleichtert wird – so wie das beim Funkanlagengesetz der Fall ist. Neue Belastungen hingegen, wie beispielsweise die EU-Lieferkettenrichtlinie, werden wir als FDP auch in Zukunft ablehnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger! Ihr Handyakku ist leer, Sie haben kein Ladegerät mit, und das vom Nachbarn passt nicht – frustrierend! Wie oft muss man bei Nachfolgemodellen zwingend ein neues Ladegerät kaufen oder wenigstens einen Adapter. Und Apple verweigerte aus Prinzip jede Standardisierung.
Als Techniker kann ich nur sagen: Die Ladestecker für Handy, Tablet, Kamera, Reader oder Notebook sind echt kunstvolle Variationen. Es ist beeindruckend, mit welcher Fantasie die Firmen diese Ladestecker entwickelten, nur um Kundinnen und Kunden zu binden und noch ein zusätzliches Ladegerät mitzuverkaufen. Das war echte Abzocke.
Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, das stimmt!
Bitter, wie viel wir seit Jahren unnötig bezahlen mussten und wie viele Ressourcen verschwendet wurden. Damit soll jetzt Schluss sein: Die Form der Ladestecker muss einheitlich werden – endlich!
Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ach, komm! Das kann doch nicht sein!
Ladeleistung und Ladesoftware können variabel sein.
Ehrlich, da brauche ich keine Fantasie, um zu wissen, dass die Hersteller ihre kunstvollen Variationen vom Stecker auf die Ladeleistung und Software verlagern werden. Und dann reicht es eben nicht, wenn wir alle beim Kauf vom Händler nur Informationen erhalten, welche Ladeeigenschaften das neue Gerät braucht.
Es muss sichergestellt sein, dass Standardaufladen immer funktioniert,
und es muss sichergestellt werden, dass mögliche Schäden beim Laden mit einem anderen Ladegerät an Handy, Tablet, Kamera ausgeschlossen sind. Das fordert Die Linke. Und wenn Sie das umsetzen, dann wäre das ein wirklicher Fortschritt.
So hat man den Wettbewerb nur vom Stecker auf die Software verlagert, und das reicht nicht aus.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Herr Kollege Lenkert. – Nächster und letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Maik Außendorf, Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja schön, dass wir uns alle hier einig sind und uns gemeinsam freuen, dass wir es mit der Novelle des Funkanlagengesetzes schaffen, für ein einheitliches Ladekabel zu sorgen. Das freut mich außerordentlich.
Das ist nicht nur gut für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern das ist natürlich auch gut für die Umwelt; denn das ist ressourcenschonend, das ist nachhaltig. Und das ist auch gut für die Wirtschaft; denn klare Standards erleichtern das Produktdesign und machen Produkte am Ende günstiger, weil das Ladegerät in dem Fall entfällt. Das hilft uns also allen weiter.
Jetzt finde ich aber auch interessant: Wir haben ja im vorangegangenen TOP über Bürokratieabbau debattiert, und selten wurde eine bürokratische Maßnahme aus der EU so gefeiert wie diese Novelle zum Ladekabel.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Nicole Bauer [FDP] und Dr. Malte Kaufmann [AfD]
Das muss man auch mal feststellen. Bürokratie ist nämlich nicht immer nur böse, wie das von der rechten Seite hier oft behauptet wird, sondern es kommt darauf an, was sie regelt, wie sie es regelt und dass sie es gut regelt. Deswegen sind wir an der Stelle froh, dass es diese Regelung gibt.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Ich möchte das auch noch mal in den Kontext europäischer Regelungen im Digitalbereich stellen. Wir haben da auf europäischer Ebene viele Regelungen getroffen, die den Menschen helfen, zum Beispiel den Digital Services Act. Er regelt den Umgang von großen Konzernen, marktmächtigen Konzernen mit uns Konsumentinnen und Verbrauchern, und das hilft den Menschen unglaublich.
Wir haben den AI Act. Er reguliert den Einsatz von künstlicher Intelligenz. Das hilft Unternehmen, vor allen Dingen mittelständischen und kleinen Unternehmen, nach gegebenen Standards und Vorgaben rechtssicher zu produzieren und ihre Produkte dann auf den Markt zu bringen.
Ich komme zum Schluss und fasse das noch mal zusammen: Bürokratieabbau ist gut. Wenn Bürokratie Falsches regelt, dann bauen wir sie ab, und das machen wir praxisnah. Das Ministerium hat das mit Praxischecks im Bereich PV, im Bereich Unternehmensgründung schon durchexerziert. Dann wird Bürokratie abgebaut.
An anderer Stelle müssen wir gute Regeln setzen, im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft, im Sinne der Konsumentinnen und Verbraucher, damit die Wirtschaft auch in Zukunft nachhaltig arbeiten und für unseren Wohlstand sorgen kann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind heute zusammengekommen, um über den Antrag der Unionsfraktion, die Arbeitszeit zu flexibilisieren, zu sprechen.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht wirklich was Neues, ja?
Ich sage mal ganz vollmundig: Wir gehen dieses Thema an.
Sie haben es ja auch im Koalitionsvertrag angesprochen. Da schreiben Sie sinngemäß, Sie wollten flexible Arbeitszeiten für Arbeitnehmer und Unternehmen ermöglichen. Das ist jetzt zweieinhalb Jahre her, und passiert ist seitdem nichts.
Ich sage ganz klar: Da herrscht Handlungsbedarf. Die Menschen wollen und brauchen ein ganzes Stück Selbstbestimmung, was ihre Arbeitszeiten angeht. Ich denke da an die Bürokauffrau, die zwei Kinder erzieht. Ich denke an den Kindergärtner, der seine kranke Mutter pflegt, oder auch an die Technikerin, die weit pendeln muss und deshalb ihre 40 Stunden womöglich nur auf vier Tage aufteilen möchte.
Deswegen fordern wir als Union statt des Tagesmaximums wöchentliche Arbeitszeiten. Und dann schauen wir ins EU-Recht und sehen: Das ist auch machbar. So, meinen wir, entstehen flexiblere Arbeitszeiten für unsere Beschäftigten.
Und was sagt uns die Arbeitsforschung? Sie sagt: Wenn wir die Arbeitszeit flexibel einteilen können, dann sind wir ein ganzes Stück gesünder und auch zufriedener.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie denn?
weil es gilt, hohe Standards beim Arbeitsschutz zu erhalten. Die wollen wir schützen und bewahren, und das haben wir auch in unserem Antrag entsprechend mit aufgenommen.
Wir fordern in unserem Antrag besondere Schutzerfordernisse bei gefahrgeneigten Berufen. Die kennen wir sehr wohl. Wir wissen aus der Arbeitsforschung, dass nach acht Stunden häufig das Unfallrisiko steigt. Deswegen wollen wir für solche Berufe das Tagesmaximum von acht Stunden sicherstellen.
Wir stellen auch fest, dass wir zurzeit einen Arbeitnehmermarkt haben. Hier schaffen die Arbeitnehmer im Grunde genommen Fakten. Man einigt sich mit dem Chef auf Vertrauensarbeitszeiten. Das Handwerk wirbt sogar mit der Viertagewoche. Wir sehen auch, dass Pflegekräfte in die Leiharbeit wechseln, weil sie Schichten freier einteilen können. Und da sage ich zum Gesetzgeber: Erkennen Sie diese Realitäten bitte an. Zögern Sie nicht; denn sonst wechseln noch mehr Fachkräfte womöglich in die Leiharbeit oder in andere Branchen, die Flexibilität ermöglichen.
Norbert Kleinwächter [AfD]: Weil die so attraktiv ist!
Das hat verheerende Folgen. Gucken wir doch auf die Pflege. Wir wollen nicht, dass die Leiharbeit dort zunimmt, sondern hier müssen wir zu Veränderungen kommen.
Ich halte fest: Flexibilität ist kein bloßer Trend. Wir machen unsere Arbeitswelt ein ganzes Stück zukunftsfest. Das ist notwendig. Wir als Union möchten eines klarstellen: dass wir zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern Flexibilität nicht vorschreiben wollen. Wir möchten sie ermöglichen.
Ich füge hinzu: Wir Christlich-Soziale finden es außerdem richtig, wenn die Sozialpartner und die Betriebe bei der konkreten Umsetzung sich in der Mitbestimmung wiedersehen und das gemeinsam entsprechend aufsetzen; denn sie wissen am besten, was vor Ort nötig und möglich ist.
Ich halte noch mal fest: Wir wollen mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Deshalb fordere ich die Bundesregierung auf: Setzen Sie Ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich um!
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben und Unternehmen! Wir verhandeln den Antrag der Union „Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien“.
Als ich den Antrag gelesen habe, musste ich an die Sage vom Trojanischen Krieg denken. Sie erinnern sich: Am Ende des Krieges um Troja, nachdem die Griechen zehn Jahre lang erfolglos versucht haben, mit Gewalt die Stadt einzunehmen, entscheiden sie sich für eine List. Sie schenkten den Bürgerinnen und Bürgern Trojas ein schönes Pferd aus Holz. Als die das hinter die Mauern holten, sprangen griechische Krieger daraus und eroberten die Stadt.
Was hat das mit Ihrem Antrag zu tun? Vor rund 20 Jahren wollten Friedrich Merz und Angela Merkel die Wochenarbeitszeiten in Deutschland erhöhen. Erfolglos. Ich habe hier eine ganze Mappe mit Presseartikeln der letzten 20 Jahre mit Vorstößen für längere Arbeitszeiten aus der Union. Alle erfolglos. Kampeter vom Arbeitgeberverband hat neulich erst mehr Bock auf Arbeit eingefordert. Vom Wirtschaftsrat der CDU über Bundestagsabgeordnete bis hin zu Ministerinnen und Ministern sowie Ministerpräsidenten der Union fordern alle möglichen Leute, die Wochenarbeitszeit zu verlängern auf 40, 42 oder gleich 48 Stunden. Seit Jahren also kommen immer und immer wieder Vorstöße von Ihnen, um die Leute dazu zu bringen, länger zu arbeiten. Allesamt erfolglos.
Jetzt kommen Sie mit einem solchen Antrag. In dem steht kein Wort mehr davon, dass die Leute länger arbeiten sollen. Da ist die Rede von Freiheit und Flexibilität, von mehr Zeit für die Familie. Das klingt gut. Aber das nimmt Ihnen doch niemand ab. Jahrelang wollten Sie die Arbeitszeit verlängern. Aber jetzt geht es Ihnen um mehr Freiheit? Ihr Antrag ist ein Trojanisches Pferd, und ich finde, wir sollten diesem Gaul etwas genauer ins Maul schauen.
Was heißt denn Freiheit, von der Sie reden? Sie zeichnen ein Bild, als ob die Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland auf nichts sehnlicher warten würde, als endlich auch am Abend arbeiten zu dürfen.
Aber erstens. Gerade einmal 3 Prozent der Beschäftigten in Deutschland wollen nach 18 Uhr überhaupt noch arbeiten, übrigens unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht.
Zweitens. Beschäftigte können das jetzt schon problemlos. Sie können flexibel arbeiten, wo das nötig ist. Das zeigen auch über 1,3 Milliarden Überstunden allein im letzten Jahr. Wenn das alles mit dem jetzigen Arbeitszeitgesetz nicht ginge, woher kämen die denn dann?
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Aber Überstunden sind doch keine Freiheit!
Ja, es gibt auch Regeln vor. Aber wenn Ihr Begriff von Freiheit meint, dass es gar keine Regeln mehr geben soll, dass sich jeder selbst um seine Arbeitszeit, um seine Überstunden sorgen soll, dann ist das nicht mein Verständnis von Freiheit. Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht? Das ist ein verdammt kalter Begriff von Freiheit.
Ja, wir wollen mehr Freiheit, mehr Flexibilität für Beschäftigte. Aber wir wissen auch, dass es in Arbeitsverhältnissen Macht und Hierarchien gibt. Wir wissen, dass weniger Regeln nicht dazu führen müssen, dass die Beschäftigten einfach frei über ihre Arbeitszeit entscheiden können. Manchmal ist es ganz gut, gegenüber Chef oder Chefin ein Gesetz und Kolleginnen und Kollegen im Rücken zu haben, um zusammen dafür zu sorgen, dass alle so viel arbeiten, wie vereinbart ist und bezahlt wird. Und das wirkt.
In Betrieben, in denen es Betriebsräte und Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit gibt, müssen die Beschäftigten deutlich seltener auch am Abend arbeiten; sie klagen deutlich weniger darüber, ständig erreichbar sein zu müssen. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge heißen: Wir überlassen es nicht Einzelnen, ihre Rechte und Interessen durchzusetzen. Wir tun das zusammen, solidarisch. Und deshalb – wie Sie richtig sagen, Herr Knoerig – haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart: Flexible Arbeitszeiten brauchen Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge.
Umfragen zeigen: Die Menschen in Deutschland wollen weniger arbeiten, nicht mehr. Im Durchschnitt würden sie gerne 35 Stunden in der Woche arbeiten. 40 Prozent der Menschen in Deutschland würden am liebsten dreieinhalb oder vier Tage arbeiten.
Gewerkschaften greifen genau diese Wünsche jetzt auf und kämpfen dafür. Die IG Metall mit ihren über 2 Millionen Mitgliedern hat in den Tarifverhandlungen in der Stahlbranche gerade eine Arbeitszeitreduzierung auf zum Teil 32 Stunden in der Woche durchgesetzt. Die gesamte Öffentlichkeit bekommt gerade mit, dass die Lokführerinnen und Lokführer für eine Senkung der Arbeitszeit auf 35 Stunden streiken. Und in Espenhain bei Leipzig findet gerade einer der längsten Streiks in der Geschichte der Bundesrepublik statt. Seit 128 Tagen streiken die Kolleginnen und Kollegen in einem Recyclingunternehmen für einen Tarifvertrag und – genau – kürzere Arbeitszeiten. Die Kolleginnen und Kollegen dort sortieren täglich acht Stunden in Containern Kupfer, Messing, Stahl, Aluminium – bei Lärm und Staub, bei über 40 Grad im Sommer, bei Minusgraden im Winter. Und denen wollen Sie jetzt erzählen, dass sie bald bis zu zwölf Stunden am Tag schuften sollen?
Bernhard Loos [CDU/CSU]: Ich glaube, du hast es noch nicht kapiert!
Ich will deshalb noch eine Sache an Ihre Adresse loswerden, aber auch an die aller anderen, die meinen, wir könnten uns Streiks und kürzere Arbeitszeiten nicht leisten. Den Leuten, die tagein, tagaus durch Corona-, Energie- und andere Krisen den Laden hier am Laufen halten, zu sagen: „Wir haben eure Arbeit, eure Mühe und eure Überstunden auch in schwierigen Zeiten eingefordert, und jetzt lassen wir euch mit euren Forderungen nach besseren Arbeitsbedingungen und kürzeren Arbeitszeiten allein“, ist eine Frechheit und eine Respektlosigkeit gegenüber den arbeitenden Menschen.
Sie von der Union sagen zwar, Sie wollen mehr Zeit für die Familie, aber Ihre Vorschläge würden für das Gegenteil sorgen. Sie reden zwar von Freiheit, aber Sie meinen den Angriff auf den Achtstundentag. Sie wollen den Wünschen der Beschäftigten nach mehr Freiheit nachkommen? Dann unterstützen Sie sie doch dort, wo sie genau dafür kämpfen: für kürzere Arbeitszeiten und mehr Freiheit. Wir tun das, und wir stehen dabei an der Seite der arbeitenden Menschen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Familien im Land! Dass die CDU/CSU politisch hochgefährlich ist, hat ja schon die Regierungszeit Merkel deutlich bewiesen und beweist nach wie vor die EU-Kommission unter Führung von Ursula von der Leyen. Dass Sie aber auch handwerklich völlig unfähig sind, das beweist dieser Antrag. Windige zwei Seiten haben Sie ausgefertigt, mit denen Sie das deutsche Arbeitszeitgesetz letztendlich in Ruinen schießen wollen.
Die deutsche Bundesregierung soll sich jetzt an der EU-Arbeitszeitrichtlinie orientieren und irgendwie etwas ausarbeiten, wobei Sie selber nicht fleißig genug waren, das auszuarbeiten, was Sie eigentlich wollen, meine Damen und Herren. Das ist absolut peinlich.
Es verhöhnt aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Diese Verhöhnung darf ich mit Erlaubnis des Präsidenten einmal vorlesen. Aus Ihrem Antrag:
„Das deutsche Arbeitszeitgesetz … legt in § 3 Absatz 1 Satz 1 ArbZG einen Acht-Stunden-Tag pro Werktag als Regel des deutschen Arbeitszeitrechts fest. Flexibilität ist dadurch nicht in dem Ausmaß möglich, wie es sich viele Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Unternehmen wünschen. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) eröffnet jedoch auch die Möglichkeit zur Einführung flexibler wöchentlicher Arbeitszeiten. Dabei ist sogar eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden möglich …“
Und dann folgen eine Lobhudelei, wie viele Länder das toll gemacht haben, und der Auftrag an die Bundesregierung. Ich muss Ihnen mal ganz ehrlich sagen: Das ist ein Kaputtschießen der deutschen Arbeitszeitrichtlinien, und es ist vor allem auch absolut geschichtsvergessen.
Sie versuchen nämlich, diese Aushöhlung der Arbeitszeit auch noch als familienfreundlich zu verkaufen.
Über Ihrem Antrag steht „Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien“. Wissen Sie eigentlich, mit welchem Slogan der Deutsche Gewerkschaftsbund in den 50er-Jahren für den Achtstundentag, eine Errungenschaft, auf die Straße gegangen ist? Der Slogan war: „Samstags gehört Vati mir“.
Samstags gehört Vati mir: Dazu war aber ein Achtstundentag nötig und eben eine Wochenarbeitszeit nicht ausreichend, weil der Vati erfahrungsgemäß samstags sonstwo in der Fabrik war, gearbeitet hat und seine Kinder nicht gesehen hat, meine Damen und Herren.
Wie soll es jetzt familienfreundlich sein, die Arbeitszeit auszuhöhlen, wo jetzt nicht nur Vati in die Arbeit gehen und malochen darf,
Konstantin Kuhle [FDP]: Sind Sie noch in der WASG?
sondern wo nach Ihrer fürchterlichen Politik Mutti und Vati zwingend in die Arbeit gehen müssen, weil man sonst die Wohnung nicht mehr finanzieren kann. EZB hat es möglich gemacht durch Gelddrucken, Merkel hat es möglich gemacht durch illegale Massenmigration, und vor allen die Klimasozialisten auf der linken Seite ruinieren ja Deutschland auch noch restlos, sodass in Zukunft gar keine andere Möglichkeit mehr existiert, als dass beide in die Arbeit gehen.
Und jetzt beantworten Sie mir bitte die Frage, wie die Aushöhlung der Errungenschaft des Achtstundenarbeitstages irgendwie etwas verbessert haben soll angesichts von 40 Stunden Familienarbeitszeit wöchentlich früher in den 50er-Jahren, als der DGB gekämpft hat, im Vergleich mit den heute über 98, ja, an die 100 Stunden Familienarbeitszeit. Wie sollen sich die Familien, wie sollen die Eltern dann ihre Kinder sehen? Wie sollen die Eltern ihre Kinder erziehen? Wie sollen die Eltern für die Kinder auch noch gesund kochen, wenn sie jetzt auch noch die ganze Zeit malochen dürfen, meine Damen und Herren?
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Jetzt holen Sie mal Luft!
Das ist absolut unredlich, ähnlich unredlich, wie die EU-Arbeitszeitrichtlinie wie eine Monstranz vor sich herzutragen; denn die Europäische Union hat absolut nichts im Arbeitsrecht zu suchen.
Es ist nationale Aufgabe, das zu regeln, und – ich würde dem Kollegen der SPD da sogar recht geben – der Tarifparteien. Natürlich ist das die Aufgabe auch der Tarifparteien, das zu regeln. Also lassen wir sie das doch mal regeln. Im Rahmen der aktuellen Arbeitszeitgesetze ist das auch durchaus möglich.
Meine Damen und Herren, werte Familien im Land, Sie sehen an dieser Stelle, wie die Union auf politisch gefährliche Art und Weise die Familien und die Erziehungsleistung der Eltern verhöhnt. Es gibt nur noch eine Partei in Deutschland,
Lachen bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die sich für die Familien in Deutschland einsetzt. Die Linken gendern uns voll, die Union verkauft die Familien und die Eltern an anderer Stelle und lässt sie durchweg malochen. Die AfD sorgt dafür, dass es Familien in Deutschland wieder gut geht, in Wohlstand und im Kontakt mit den Kindern, den man mit dieser Union völlig verliert.
Ja, wir kommen zum Thema zurück. – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Als ich die Überschrift des Antrags gelesen habe – „Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien“ –, dachte ich: Woher kommt jetzt dieser Sinneswandel? Will die Union tatsächlich mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten?
Nein, das will sie natürlich nicht. Der Schein trügt. Auch mit diesem neuen und, so muss ich sagen, äußerst dünnen Antrag bleiben Sie, die Union, bei Ihren alten Forderungen, und das auch wieder unkonkret und pauschal. Sie führen hier immer und immer wieder die gleichen Debatten, ohne zu sagen, was Sie eigentlich wollen. Legen Sie doch endlich mal ein Konzept auf den Tisch, und zwar ein konkretes Konzept.
Wie sollen sie denn aussehen, die flexibleren Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen? Wie sieht denn mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien aus? Was bedeutet denn wöchentliche anstelle von täglicher Höchstarbeitszeit ganz konkret? Ist das die Freiheit, zehn, zwölf oder gar noch mehr Stunden pro Tag zu arbeiten, und fordern das wirklich die Beschäftigten?
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Frau Müller-Gemmeke, also bitte! Sie wissen es doch! Sie kennen doch die Richtlinie! Aber wirklich!
Mütter und Väter verbinden den Zwölfstundentag ganz sicher nicht mit mehr Freiheit, und gerade in Zeiten von Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel ist das Signal, das die Union heute hier wieder aussendet, einfach nur falsch.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Was die Beschäftigten brauchen und wollen, ist echte Zeitsouveränität, wenn es um die Arbeitszeit geht. Viele gut ausgebildete Frauen arbeiten nur Teilzeit, weil sie sonst Carearbeit und Erwerbsarbeit nicht unter einen Hut kriegen. Ihnen müssen die Unternehmen Angebote machen. Könnten heute alle Frauen, die Kinder unter sechs Jahren haben, so viele Stunden arbeiten und so arbeiten, wie sie es wollen, dann würden 840 000 Frauen wieder neu in die Berufswelt einsteigen. Das funktioniert aber nur, wenn Arbeit besser ins Leben passt.
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Ja, genau! Und flexibler! Danke, Frau Müller-Gemmeke, jetzt haben Sie es verstanden!
Sie haben immer noch nicht beschrieben, wie Sie das eigentlich erreichen wollen. Sie wollen nur die wöchentliche Höchstarbeitszeit haben.
Die Menschen müssen über Lage, Dauer und Ort ihrer Arbeit mitbestimmen können. Wir brauchen ausreichend Kinderkrankentage für die Eltern, entsprechende Angebote für Eltern von Kindern mit Behinderung und eine gute Pflegezeit für alle, die ihre Angehörigen im Alter pflegen wollen.
Und wir sollten natürlich auch verstärkt über die Viertagewoche nachdenken; denn weniger ist letztlich mehr, wenn Frauen mit diesem Angebot mehr als die üblichen 30 Stunden arbeiten können. Und – ganz wichtig – wir müssen natürlich auch die Tarifbindung stärken; denn mit Tarifverträgen können bessere und passendere Arbeitszeiten für alle verhandelt werden. Das fordert die Union zum Beispiel nicht. Wir müssen also wirklich an der Stellschraube Arbeitszeit drehen,
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Zum Schluss, ganz wichtig: Gesetzlich geregelte Arbeitszeit ist Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der ist gerade in dieser beschleunigten Arbeitswelt dringend notwendig. Das ignoriert die Union mal wieder komplett. Die Beschäftigten brauchen aber Schutz.
Arbeitszeiten dürfen, weil das für manche Unternehmen gut wäre, eben nicht einfach verlängert werden; denn das geht zulasten der Gesundheit der Beschäftigten. Wir brauchen eine Arbeitskultur, die den Gesundheitsschutz und die Vereinbarkeit von Arbeit und Leben im Blick hat. Deshalb ist es gut, dass wir mit dem Arbeitszeitgesetz einen guten Gesundheitsschutz haben, und noch besser ist, dass die Union mit ihren dünnen Anträgen diesen starken Gesundheitsschutz nicht schwächen kann.
Sehr geehrter, lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde übers Wochenende noch mal darüber nachdenken, wie ich meine pädagogische Strategie der Union gegenüber in Zukunft ausrichten werde. Ich hatte im Mai dieses Jahres, als Sie schon mal einen Antrag zur Arbeitszeiterfassung bzw. zur Arbeitszeitregelung eingebracht haben, die Strategie gefahren, dass ich Sie auf der einen Seite dafür gelobt habe, dass Sie überhaupt begonnen haben, sich an der Oppositionsarbeit zu beteiligen.
Auf der anderen Seite hatte ich Sie damals schon darauf aufmerksam gemacht, dass Sie mit Ihren Forderungen in ihrer doch großen Allgemeinheit, wie sie damals formuliert waren, hinter den Erwartungen einer parlamentarischen Debatte deutlich zurückgeblieben sind.
Meine Erwartung war, dass Sie diese positive Verstärkung, diese Ermutigung, die ich in meine Worte legte – zugleich mit Kritik verbunden –, dazu nutzen würden, hier motiviert einen neuen Antrag mit konkreteren Vorstellungen, mit Ideen für dieses Land und für die Menschen vorzulegen. Tatsächlich muss ich aber feststellen, dass der Antrag, den Sie jetzt eingebracht haben, inhaltlich ja noch dürftiger ist als das, was Sie damals hier eingebracht haben.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Ich darf mal daraus zitieren, damit es auch die Bevölkerung weiß. Da heißt es:
„Daher fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, … der die Wünsche der Bevölkerung nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift …“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, aber wie denn? Dieses Maß an Konkretion ist die Horst-Schlämmerisierung der Politik in diesem Haus.
Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da muss doch mehr in Ihrer Arbeitsgruppe drin sein, da muss doch Ideenreichtum sein, da muss doch der Ehrgeiz sein, hier etwas vorzulegen.
Vorahnungen hat man ja schon. Geht man auf ein Arbeitgeberpodium, dann treffe ich meine sehr geschätzte Kollegin Jana Schimke, die vor Wirtschaftsliberalismus regelrecht glüht; da gibt es zwischen FDP- und ihren Positionen häufig überhaupt gar keinen Unterschied. Morgen wird der Kollege Cronenberg bei einer Podiumsdiskussion der Gewerkschaften auf Dennis Radtke treffen. Da werden wir erleben, dass die Union noch linker ist als die Linkspartei.
Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie versprechen allen alles; das ist Ihre Strategie. Sie wollen sich nicht festlegen. So auf 30 Prozent in den Umfragen zu kommen, ist zwar möglich, aber es ist peinlich.
Wir als FDP haben in der Oppositionszeit fünf-, sechshundert Änderungsanträge eingebracht. Wir hatten Ideen für dieses Land. Wir haben uns festgelegt, wo wir Geld investieren wollen und wo nicht.
Dr. Markus Reichel [CDU/CSU]: Das war auch ein ordentliches Verfahren damals!
Was haben Sie gemacht? Sie versprechen allen alles, so wie in diesem Antrag. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Das ist nicht seriös.
Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
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Dr. Markus Reichel [CDU/CSU]: Die Union hat ordentliche Haushalte zustande gebracht!
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Max Straubinger [CDU/CSU]
Der einzige halbwegs konkrete Punkt ist der dritte: Sie fordern, dass eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt wird. Da stellt sich aber auch die Frage: Wie gehen Sie dann mit der Mindestruhezeit um?
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist viel zu konkret!
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Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Sie müssen auch mal den Antrag vollständig lesen!
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Peter Aumer [CDU/CSU]: Selektive Wahrnehmung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, es ist einfach nur peinlich. Die Menschen haben mehr von Ihnen verdient, und wir erwarten mehr von Ihnen. Bei dem so wichtigen Thema Arbeitszeit sehen wir, dass sich die Lebenswelt der Menschen geändert hat, dass mehr Flexibilität gewünscht wird, dass die Menschen vor allen Dingen Vertrauensarbeitszeit erhalten wollen.
Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Der Antrag der Union, der unter anderem den Punkt enthält, den Achtstundenarbeitstag grundsätzlich aus dem Gesetz zu streichen,
hat eigentlich einen anderen Hintergedanken, den man erkennt, wenn man sich mal das große Ganze ansieht, das, was die Union insgesamt so fordert.
Sie fordern ja, dass die Arbeitsstunden, die über die wöchentlichen 40 Arbeitsstunden hinausgehen, steuerfrei gestellt werden. Was steckt denn dahinter? Sie wollen eigentlich, dass die Leute mehr arbeiten. Das Merkwürdige ist, dass laut Studien zum Beispiel neun von zehn Menschen Schwierigkeiten haben, Familie und Arbeit zusammenzubekommen, dass viele unter Burn-out leiden, dass Gewerkschaften – und zwar fast alle Gewerkschaften – weniger Arbeitszeit fordern, während Sie genau das Gegenteil fordern. Da stimmt doch irgendwas nicht, oder?
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Wir fordern nicht das Gegenteil! Also, Herr Papendieck, ich habe Ihnen das gerade gesagt! Lesen Sie doch mal den Antrag!
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Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wissen ja gar nicht, was Sie fordern!
Der andere Punkt ist – jetzt wird es interessant –: Am 23. Mai 2023 haben Sie hier einen Antrag gestellt, in dem dezidiert drinsteht, dass Sie sich keine tägliche Arbeitszeiterfassung wünschen; das steht original so drin. Sie halten doch den Leuten eine Karotte vor die Nase und sagen: „Ja, geht mal bitte mehr arbeiten“, aber eine genaue Arbeitszeiterfassung wollen Sie nicht. Wie soll denn dann eine vernünftige Abrechnung erfolgen? Es ist doch wirklich sehr merkwürdig, was Sie hier fordern.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Weil das Arbeitszeitgesetz vorsieht, dass man nur über die normale Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit dokumentiert!
Aber es wird noch spannender. Sie fordern im Entwurf des neuen Grundsatzprogramms, das Sie demnächst beschließen werden, dass die Arbeitszeit an die Lebenserwartung angepasst werden soll. Das heißt mit anderen Worten: bis 70 arbeiten und erst dann in Rente gehen. Das wird demnächst Ihre Position; das wird so festgezogen.
Am 24. Januar 2024 sagte Julia Klöckner, dass sie sich nicht vorstellen kann, dass es mit der CDU in irgendeiner Weise die Möglichkeit gibt, ein Anrecht auf Homeoffice zu realisieren. Auch das würde den Kollegen und Kolleginnen helfen, Familie und Arbeit zu kombinieren. Das ist auch nachhaltiger, nebenbei.
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Lösen Sie das doch mal tarifvertraglich! Das wollen Sie gesetzlich regeln! Die Flexibilisierung nicht!
Jetzt wird es noch besser. Am 25. Mai 2023 hat der Kollege Mörseburg hier im Bundestag gesagt, dass es der Wirtschaft schaden würde, wenn wir ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen, durch das wir Aufträge nur noch an die vergeben, die vernünftig zahlen, und dass es im Moment sowieso schwierig sei, Aufträge zu bekommen. Das Gesetz wäre schädlich für die Wirtschaft. Sie sind nicht dabei, Tarifverträge an der Stelle mitzutragen. So sieht es einfach aus.
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Nicht tarifgebundene Arbeit ist nicht unbedingt schlechtere Arbeit, Herr Papendieck!
Ich möchte noch zwei Punkte hinzufügen und dann zum Abschluss kommen. Zum Mindestlohn schreiben Sie in Ihrem neuen Grundsatzprogramm: Ja, den Mindestlohn finden wir eigentlich ganz gut. – Hier im Deutschen Bundestag haben Sie gesagt: „Das ist ein politischer Eingriff“, haben sich enthalten und nicht mitgemacht. So stehen Sie zu den Kollegen und Kolleginnen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Und jetzt, wo wir eine hohe Inflation haben, wo es viele Streiks im Land gibt, da sagt die Vorsitzende Ihrer Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, öffentlich: Das Streikrecht sollte eingegrenzt werden. Menschen, die im Krankenhaus arbeiten, Menschen, die einen Bus fahren, sollten nicht mehr so einfach streiken können. Da muss es etwas Vorgelagertes geben, das wollen wir eingrenzen.
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Wir können die Diskussion über das Streikrecht gerne führen! Das machen wir!
Fassen wir mal zusammen. Wissen Sie, wo Sie stehen? Sie schreiben in Ihrem Antrag, Sie sprechen für die Mehrheit der Menschen. Sie sprechen nicht für die Mehrheit der Menschen. Sie sprechen wahrscheinlich eher für die Mehrheit der Unternehmerinnen und Unternehmer in Deutschland und nicht für die Kollegen und Kolleginnen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Widerspruch bei Abgeordneten der CDU/CSU
Entscheidend ist, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Kolleginnen und Kollegen mehr Tarifverträge bekommen, dass alle miteinander, auch mit den Betriebsräten, im Sozialpartnerdialog vernünftig Vereinbarungen treffen – einerseits in Tarifverträgen, andererseits in Betriebsvereinbarungen –, dass man vor Ort eine Lösung findet.
Wilfried Oellers [CDU/CSU]: „Mit den Betriebsräten“! Es ist schön, dass Sie das so sagen! Ich bin mal gespannt, ob die Gewerkschaften das auch wollen!
Das muss durchgesetzt werden. Das hilft den Kolleginnen und Kollegen in der Tat.
Ich sehe noch einen Punkt, der genauso gefährlich ist: wenn man den Leuten vorwirft, dass sie mit ihren Streiks in irgendeiner Weise die Inflation vorantreiben. Das funktioniert nämlich gar nicht. Zuerst steigt die Inflation, und dann kann eine Gewerkschaft auf den Platz kommen und sagen: Wir fordern folgende Summen. Wenn eine Gewerkschaft jetzt 10 Prozent fordern würde, die Inflation aber bei 2 Prozent liegt, dann würde sie das niemals durchbekommen. Die Forderung muss man also auch im Kontext sehen; das ist schlichtweg so. Dementsprechend werden wir immer an der Seite der Kolleginnen und Kollegen stehen.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass das Streikrecht so bleibt, wie es ist. Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass es bei entsprechender Inflation möglich ist, Tarifverträge vernünftig durchzusetzen; denn die Menschen müssen jeden Monat mit ihrem Geld klarkommen. Dementsprechend werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank. Der Antrag geht aber erst noch in die Ausschüsse, Herr Kollege Papendieck. – Ich rufe nun als nächste Rednerin auf die neue Kollegin Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Bündnis 90/Die Grünen; Frau Kollegin, bleiben Sie entspannt. Das ist Ihre erste Rede.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich letzte Woche im Innenministerium in NRW war, um mein Mandat anzunehmen, hatte die sehr nette Landeswahlleiterin einen kleinen Tisch mit Spielsachen für meine Kinder vorbereitet. Sie kannte die Betreuungsprobleme noch von ihren eigenen Kindern. Unsere Kita war bereits seit einer Woche zu. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, wie hätte mir da Ihr Antrag weitergeholfen? Die Abschaffung des Achtstundentages soll laut Ihnen zu einer „besseren Vereinbarkeit“ führen. Sie öffnen damit die Tür – Sie nennen es „ermöglichen“ – für einen 14-Stunden-Arbeitstag. Wer aber Menschen, die sich um Kinder, Angehörige, um zu Pflegende kümmern, wirklich entlasten möchte, muss sich für eine andere, eine gerechtere Arbeitszeitpolitik einsetzen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
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Wilfried Oellers [CDU/CSU]: Lesen Sie doch mal den Antrag!
Deutschland braucht eine Zeitpolitik mit einer Willkommenskultur für Kinder und Careverantwortung. Genau dafür arbeiten wir als Ampelkoalition bereits.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Wir brauchen mehr Beschäftigte in Kitas, in Schulen, in der sozialen Arbeit und in der Pflege. Hier setzen wir mit unserer Fachkräftestrategie und dem Chancen-Aufenthaltsrecht an.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP
Das flexibilisiert die Arbeitszeiten.
Wir treiben den Ausbau der Ganztagsbetreuung weiter voran. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz geben wir den Ländern 2 Milliarden Euro pro Jahr an die Hand, um in mehr Personal und dessen Qualifizierung zu investieren.
Norbert Kleinwächter [AfD]: Die Kinder gehören zur Familie und nicht abgeschoben!
Im nächsten Schritt muss endlich die Familienstartzeit kommen. Das alles sind Maßnahmen für eine gerechtere Zeitpolitik mit dem Schwerpunkt auf echter Vereinbarkeit.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP
Ich zitiere Teresa Bücker: „Zeit, wenn sie gerecht verteilt ist, wird zu Handlungsfähigkeit, Lebensfreude, Zusammenhalt.“ Genau das brauchen wir. Dazu trägt Ihr Antrag kein Stück bei. Deshalb lehnen wir ihn als grüne Bundestagsfraktion ab.
Abg. Dr. Franziska Krumwiede-Steiner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] nimmt Glückwünsche entgegen
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, ich finde es ja herzzerreißend, dass Sie sich wechselseitig umarmen, aber es wäre schön, wenn Sie die nächsten Minuten noch aushalten und das anschließend machen würden. Ich darf Sie einfach ganz herzlich darum bitten. – Frau Kollegin Wissler, Sie haben das Wort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Präsident! Ich setze hier gerne einen Punkt und stelle gleichzeitig die Frage, welchen Bezug zur Realität der politische Mitbewerber eigentlich noch hat. Von der rechten Seite will man die Frauen gerne wieder an den Herd bringen; das erleben wir immer wieder in mehreren Anträgen, in unterschiedlichen Positionen, im sozialen Bereich.
Norbert Kleinwächter [AfD]: Wir schützen vor Ausbeutung!
Und was kommt so von der linken Seite? Die linke Seite will die Menschen in der Regel immer schützen: vor Arbeit, vor Anstrengung, vor Erfolg und vor der Freiheit.
Nächster Punkt. Stellen Sie sich mal vor, die Menschen wollen es sogar: Die Menschen wollen mehr Freiheit, sie wollen anders arbeiten. Sie wollen innerhalb einer Arbeitswoche ihre Arbeitszeit frei einteilen; vielleicht mal zwei Tage mehr arbeiten, um dann hinten raus einen Tag frei zu haben, um sich um die Kinder zu kümmern. Schauen Sie in die Gastronomie!
Schauen Sie in die Familien! Gucken Sie zum Beispiel auch bei Studenten hin, die im Nebenerwerb tätig sind. Die müssen nämlich jetzt drei Tage arbeiten gehen, anstatt das Ganze in zwei Tagen zu schaffen. Gucken Sie sich an, wie Betriebe es unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen handhaben, wenn es Produktionsspitzen gibt.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und den Gesundheitsschutz, den gibt es nicht, ne?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Abschluss das vielleicht Allerwichtigste in dieser Debatte nennen: Es geht doch in diesem Antrag um die zentralen Fragen: Wie verstehen wir als Politiker unsere Rolle? Wollen wir den Menschen weiter etwas verbieten, wollen wir sie kontrollieren, wollen wir sie sanktionieren?
Norbert Kleinwächter [AfD]: Arbeitnehmerschutz ist eine Errungenschaft!
Oder wollen wir eine Stimmung auf dem Arbeitsmarkt in diesem Land schaffen, die den Menschen Vertrauen einräumt, die den Menschen mehr Freiheiten gibt und die den Menschen vor allen Dingen mehr Flexibilität gibt? Das können Sie gedanklich ja mal durchspielen, und dann werden wir sehen, wer am Ende dieses Land wieder auf Vordermann bringt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne, Sie erleben hier eine Debatte, an der man erkennt, dass wir ein Thema aufgegriffen haben, das alle wohl so sehr pickt, dass sie sich so aufregen
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kennen wir ja! Aber die sind sehr unkonkret!
Sie haben einen Punkt schon genannt. Ich will mal sagen: Der Antrag greift im Ergebnis genau das auf, was die Bürgerinnen und Bürger wünschen: Flexibilität.
Ich will noch mal auf den Antrag verweisen. Es gibt einen Punkt, den Herr Kleinwächter, auch Sie, Frau Müller-Gemmeke, und auch Herr Dieren angesprochen haben.
Rasha Nasr [SPD]: Alle keine Ahnung! Nur die Union hat Ahnung! Deswegen legen Sie so einen Antrag vor! Weil Sie die Einzigen sind, die Ahnung haben!
Herr Dieren, Sie haben aus unserem Antrag vorgelesen, was im Rahmen der europäischen Arbeitszeitrichtlinie möglich ist. Den letzten Satz will ich deutlich hervorheben:
„Der hohe deutsche Arbeitsschutzstandard“
– den es gibt –
„und das Volumen der wöchentlich möglichen Höchstarbeitszeiten sollten dabei unverändert beibehalten werden.“
Lesen Sie mal den letzten Satz im Antrag! Da steht genau das.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für gefahrgeneigte Tätigkeiten! Nicht für alle!
Das heißt, Ihre Befürchtungen fallen komplett hinten runter. Die gleichbleibende Wochenhöchstarbeitszeit gibt schon Flexibilisierung.
Kollege Rützel, Sie sagen: Das ist alles möglich. – Nein, ist es eben nicht. Ich gebe mein Lieblingsbeispiel, das ich auch in meiner letzten Rede schon gegeben habe. Eine erziehungsberechtige Person sagt für sich selber: Ich möchte Familie und Beruf miteinander vereinbaren, will morgens von acht bis eins arbeiten, während die Kinder in der Kita oder in der Schule sind, will den Nachmittag mit den Kindern verbringen, wenn sie zu Hause sind, und will mich abends noch mal von acht bis elf Uhr hinsetzen.
Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit einem Tarifvertrag sehr wohl!
Das heißt im Ergebnis: Es gibt eine Flexibilisierung, die das europäische Arbeitszeitgesetz ermöglicht, aber Sie wollen sie den Bürgerinnen und Bürgern verwehren.
Deswegen: Diesen Antrag so ins Lächerliche zu ziehen, macht Sie selber lächerlich, weil Sie, Herr Kober, –
Danke schön. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Union bringt immer wieder Anträge mit wohlklingenden Überschriften ein, die eigentlich gar nicht zum Inhalt des Antrags passen, diesmal „Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien“. Freiheit für Beschäftigte und Familien, das klingt wirklich super: endlich Freiheit, das eigene Leben zu planen, weil man sich nicht mehr von Vertrag zu Vertrag hangeln muss, endlich ein Mindestlohn, der zum Leben reicht, mehr Kitaplätze und damit mehr Freiheit für berufstätige Eltern. Aber das alles steht gar nicht in Ihrem Antrag. Die Union will nämlich an das Arbeitszeitgesetz und an den Achtstundentag ran, um mehr Flexibilität am Arbeitsplatz zu schaffen. Für die Chefetagen der Unternehmen ist das durchaus komfortabel – dann können sie die Leute noch flexibler einsetzen und auspressen –, aber eben nicht für die Beschäftigten.
Dem Arbeitszeitgesetz fehlt es nicht an Flexibilität. Es fehlt an Stabilität und Planbarkeit.
Menschen brauchen verlässliche Arbeitszeiten, gerade berufstätige Eltern; denn so ein Dreijähriger ist ziemlich unflexibel, die Abholzeiten seiner Kita in der Regel auch. Es gibt jetzt schon große Flexibilität im Arbeitszeitgesetz. Anstatt auch noch die zehnte oder gar zwölfte Stunde am Tag zu arbeiten, sind Entlastung, mehr Schutz vor Ausbeutung und die Einhaltung von Ruhezeiten notwendig. Denn durch die Entgrenzung von Arbeit durch dauernde Erreichbarkeit und Überstunden sind viele Beschäftigte überlastet und erschöpft. Das sehen wir durch die Ausfalltage aufgrund von psychischen Erkrankungen, die auf einem Rekordhoch sind.
Was die Union vorschlägt, ist nicht mehr Freiheit. Es ist ein Anschlag auf die Freiheit.
Und sparen Sie sich die Dreistigkeit, zu behaupten, dass eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit im Interesse der Beschäftigten liegt, die unbedingt länger in die Abendstunden hinein arbeiten wollen. Die Flexibilität, die sich Beschäftigte wünschen, bedeutet etwas vollkommen anderes, nämlich Selbstbestimmung über die eigene Zeit sowie die Möglichkeit, Arbeitszeit bei Bedarf flexibel zu verkürzen, Stichwort „Viertagewoche“. Die Menschen streiken doch gerade für Arbeitszeitverkürzung, damit Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser zu bewerkstelligen ist.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Aber Sie wollen doch gar nicht mehr so lange arbeiten; insofern ist es doch gut, wenn ich Sie daran erinnere. – Die letzte Rednerin ist die Kollegin Jana Schimke, CDU/CSU-Fraktion.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt diesen wichtigen Gesetzentwurf ausdrücklich und wird ihn auch ohne Wenn und Aber vollumfänglich so unterstützen. Dies tun wir aus mindestens drei sehr guten Gründen, nämlich – erstens – weil er nach zwölf Jahren einfach mehr als überfällig ist. Das Gesetz sieht eigentlich einen ganz anderen Rhythmus vor, nämlich einen dreijährigen. Zweitens. Wir unterstützen als Bund die Kommunen bei der Erledigung ihrer elementaren, für unsere Gesellschaft fundamental wichtigen Aufgaben, und dies ist heute nun mal unzweifelhaft teurer, als das 2012 der Fall war. Drittens. Angesichts steigender Einkommen würde ansonsten bei gleichbleibenden Höchstbeträgen im Laufe der Zeit ein immer höherer Anteil der Einkommensteuerleistung abgeschnitten, und das sollte natürlich möglichst verhindert werden.
Dies vorangestellt, regeln wir mit diesem Gesetz zwei wesentliche Dinge: Erstens. Die kommunalen Aufkommensunterschiede bei der Einkommensteuer werden nach wie vor erheblich abgemildert, sodass kleine wie auch größere Gemeinden für ihre wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge nach wie vor genügend Mittel zur Verfügung haben. Zweitens glätten wir diese Unterschiede nicht so sehr, dass die Steuerkraft der einzelnen Gemeinden unfair verzerrt würde. Auch das ist aus unserer Sicht ein sehr wichtiger Aspekt.
Wenn wir also gleich abstimmen, sollten wir alle uns der vielen wichtigen Aufgaben bewusst sein, die unsere Gemeinden schultern. Sie managen die Müllabfuhr, die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser, sie sind zuständig für den Bau von Kindergärten und Schulen, aber auch für die Bereitstellung von Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz und vielem mehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war uns als Koalitionsfraktionen auch wichtig, gerade nach der, wie ich finde, sehr guten Debatte im Finanzausschuss, mit einer Protokollerklärung dazu beizutragen, dass der Prozess an dieser Stelle eben nicht endet. Wir setzen damit auch ein Zeichen in Richtung der Kommunen und schließen gleichzeitig an eine Vereinbarung an, die wir im Koalitionsvertrag geschlossen haben. Mit dieser Protokollerklärung unterstreicht die Ampel die Notwendigkeit, die finanzielle Situation vieler deutscher Kommunen weitergehend in den Blick zu nehmen und sich mit den strukturellen Verbesserungen der Kommunalfinanzierung auseinanderzusetzen. Wir alle wollen erreichen, dass auch auf kommunaler Ebene weiterhin Impulse für mehr Wachstum und Transformation ermöglicht werden. Deshalb begrüßen wir die Zusage des BMF – meinen herzlichen Dank dafür! –, eine Konferenz zu organisieren mit dem Ziel, Maßnahmen für eine faire, transparente und nachhaltige Finanzierung für die kommunale Ebene zu diskutieren.
Es bleibt aber auch festzustellen, dass in diesem Zusammenhang die Länder nicht aus ihrer Verantwortung für die Kommunen entlassen werden können. Nach unserer festen Überzeugung kann die Altschuldenproblematik der Kommunen nur gemeinsam gelöst werden, und hierfür ist im Übrigen auch eine Grundgesetzänderung erforderlich. Schon allein deshalb ist eine breite politische Debatte notwendig.
Die FDP steht dabei jeder unkonditionierten Gießkannenlösung wirklich skeptisch gegenüber. Alle Lösungsansätze müssen unserer Meinung nach berücksichtigen, dass es – erstens – selbstverständlich Kommunen gibt, die bereits in der Vergangenheit erhebliche eigene Anstrengungen unternommen haben, zu einer nachhaltigen Haushaltsführung zu kommen, und dass – zweitens – finanzielle Hilfen des Bundes nicht unkonditioniert gegeben werden dürfen. Es bedarf also tragfähiger Konzepte für langfristig nachhaltige Finanzen. Oder anders ausgedrückt: Die Probleme sollten sich nicht wiederholen.
Man sieht also: Die Herausforderungen sind auch in diesem Bereich sehr vielschichtig. Nicht alle Kommunen sind in Schwierigkeiten. Nicht alle Länder behandeln ihre Kommunen gleich. Und politisch ist das Zusammenwirken von Bund und Ländern einerseits, aber auch die Kooperation von Regierung und Opposition andererseits zwingend erforderlich. Deswegen bedarf jeder Lösungsansatz zunächst einer gründlichen Analyse und anschließend einer breiten politischen Akzeptanz.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Abschließend bedanke ich mich an dieser Stelle bei meinen Berichterstatterkollegen Bernhard Daldrup und Stefan Schmidt, die sich sehr für das Zustandekommen der Protokollerklärung engagiert haben, bedanke mich aber auch bei der Opposition für die wirklich gute Debatte zu diesem Punkt im Finanzausschuss. Das war beispielgebend; das sollten wir häufiger so machen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zurück zum Gesetzentwurf. Machen wir uns ehrlich: Die Städte und Gemeinden in Deutschland haben es nicht leicht. Die vielen Krisen der Welt treffen unsere Kommunen mit voller Wucht. Sie erschweren es ihnen, die Erfüllung ihrer Aufgaben umzusetzen. Man denke nur an die Herausforderungen bei der Integration schutzsuchender Menschen, die Anpassung an den Klimawandel, die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und die vielen anderen Aufgaben. Die Kommunen leisten dies alles mit großem Engagement. Sie arbeiten diese Herkulesaufgabe ab.
Heute nehmen wir deshalb bei der Verteilung der Einkommensteuer ein dringendes Update vor, und nicht nur das: Wir verpflichten uns, gemeinsam nach weiteren Maßnahmen für eine auskömmliche kommunale Finanzierung zu suchen. Damit senden wir als Koalition ein wichtiges Signal, dass wir die Kommunen nicht im Regen stehen lassen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
Mit dieser Novellierung des Gemeindefinanzreformgesetzes aktualisieren wir die Verteilung der Einkommensteuer für die Städte und Gemeinden. Ihnen stehen 15 Prozent des Steueraufkommens zu; die Verteilung erfolgt innerhalb des Bundeslandes. Und da kommt dieses Gesetz ins Spiel: Bis zur Höhe des sogenannten Höchstbetrags wird eins zu eins nach Höhe des Anteils der Einkommensteuer der jeweiligen Kommune verteilt, darüber hinaus wird umgeschichtet. Nachdem der Höchstbetrag jetzt seit zwölf Jahren nicht mehr angestiegen ist, die Einkommen aber sehr wohl, passen wir diesen Höchstbetrag an: für Singles von 35 000 auf 40 000 Euro und für Ehepaare von 70 000 auf 80 000 Euro. Das halte ich für durchaus angemessen. Wir erfüllen damit das ursprüngliche Ziel der Gemeindefinanzreform, wonach die Verteilung schwerpunktmäßig an den Steuereinnahmen der Gemeinden orientiert ist, die Unterschiede bei den Einnahmen aber nicht vollständig angeglichen werden.
Besonders freue ich mich, dass wir mit dieser Anpassung nicht enden – die Vorrednerinnen und Vorredner haben das angesprochen –, sondern eine grundlegende Diskussion über die nachhaltige Finanzierung der kommunalen Ebene angehen. Da kommen wir, nachdem wir Inhalt und Didaktik schon besprochen haben, noch zur Auseinandersetzung über die Methodik, wie wir da zur Verbesserung der kommunalen Investitionsfähigkeit weiter vorgehen. Sie ist komplex. Sie erfordert die Beteiligung verschiedener Akteure, insbesondere der Länder; denn sie tragen die Hauptverantwortung für die kommunale Familie. Es ist wichtig, dass wir angesichts der angespannten Finanzlage diese Diskussion genau jetzt führen.
Ein großer Dank geht an die Staatssekretärin und an die Kolleginnen und Kollegen aus dem BMF für die Zusage dieser Konferenz. Ebenso richte ich einen Dank an die Kollegen und Kolleginnen im Ausschuss für die konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfes. Ich bin zuversichtlich, dass wir aus der Konferenz gemeinsame Handlungsbedarfe ableiten und die richtigen Weichen für faire und nachhaltige Kommunalfinanzierung stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute schließen wir das Neunte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes ab. Der Titel klingt eher langweilig und technisch, aber es ist ein wichtiges Gesetz. Das Gesetz ist deswegen wichtig, weil unsere Kommunen wichtig sind.
Lieber Herr Kollege Daldrup, weil Sie immer sagen, wir wären gegen die Kommunen: Ich selber war jahrelang Fraktionsvorsitzender in der Stadt Nürnberg und weiß, was die Kommunen leisten – Sie haben es gesagt –: Feuerwehr, Schulgebäude, Büchereien, Jugendhilfe, Kindergärten, Sportanlagen, Gemeindestraßen, Flächennutzungsplanung, Abwasser und öffentlicher Nahverkehr und vieles andere mehr. Deswegen müssen wir ein elementares Interesse daran haben, dass unsere Kommunen bestmöglich ausgestattet sind.
Das haben wir übrigens auch in unser gemeinsames Papier der CDU/CSU-Fraktion so reingeschrieben. Aber die finanziellen Perspektiven der Kommunen trüben sich in der Tat dramatisch ein. Die Ausgaben steigen viel schneller als die Einnahmen, und diese Entwicklung schreitet fort.
Ich muss ein bisschen Wasser in den Wein gießen, lieber Kollege Daldrup: Die aktuelle Bundesregierung tut ihr Übriges, um die Belastungen für die Kommunen noch höher zu schrauben.
Ich erinnere bloß daran: Die Vorgaben von Habeck zur energetischen Sanierung oder zum Ausbau von Energieverteilnetzen bedeuten eine unglaubliche Belastung für die Kommunen. Da sind auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Zuwanderung und jetzt mit Ihrer Cannabislegalisierung. Es ist eine unglaubliche Aufgabe für die Kommunen, das überhaupt umsetzen zu können.
Dann ist da noch ein Punkt, wenn ich das sagen darf, lieber Kollege Daldrup, weil Sie NRW erwähnt haben: Es ist nicht die aktuelle Regierung in NRW, die die Kommunen in diese Situation gebracht hat.
Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist doch Quatsch!
Diese Schulden bauen sie heute noch ab.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich auf den heute vorliegenden Gesetzentwurf konzentrieren. Dieser Gesetzentwurf ist richtig und notwendig, und wir werden diesem auch zustimmen. Aber es ist natürlich nur ein Rädchen in einem wirklich hochkomplexen System der Gemeindefinanzierung. Hintergrund ist – das hat der Kollege Tebroke schon ausgeführt –: Seit 1970 erhalten die Kommunen über Artikel 106 Absatz 5 Grundgesetz einen Teil der Einnahmen aus der Einkommensteuer. Die Verteilung erfolgt über einen ganz diffizilen vertikalen und horizontalen Ausgleich, der im Gemeindefinanzreformgesetz geregelt ist. Dort ist vorgesehen, dass bei der Verteilung des Geldes geschaut wird, wie viel Einkommensteuer die Bürger einer Kommune bezahlen. Es gibt aber eine Kappungsgrenze. Daher ist nicht entscheidend, ob der Bürger 35 000 oder 100 000 Euro verdient. Diese Grenze wird jetzt im Rahmen dieses Gesetzes erhöht, und zwar von 35 000 auf 40 000 Euro für allein veranlagte Bürger und von 70 000 auf 80 000 Euro für gemeinsam veranlagte Bürgerinnen und Bürger. Wir stimmen dem zu; aber ich glaube, die Diskussion muss weitergeführt werden. Die Diskussion im Finanzausschuss war da sehr fruchtbar.
Erster Punkt. Ich glaube, wir sollten überlegen, wie wir die Gemeindefinanzen insgesamt stabilisieren und auch ein bisschen klarer strukturieren können. Es geht um die gesamte Beziehung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Das System ist in der Zwischenzeit so komplex geworden, dass man die Struktur im Detail letztlich gar nicht mehr erkennen kann. Ich glaube, dass es sinnvoll wäre, diese Struktur deutlich zu vereinfachen und übrigens auch den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen: Welcher Teil von meiner Einkommensteuer geht eigentlich an den Bund? Welcher Teil geht an das Land, und welcher Teil geht an die Kommune? Man könnte das sogar im Einkommensteuerbescheid ausweisen, sodass jeder sieht, welcher Teil der Steuer an welche Gebietskörperschaft geht. Ich glaube, das wäre eine interessante Variante hinsichtlich der Neustrukturierung der Finanzen. Es würde auch zu mehr Akzeptanz und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger beitragen, die dann sähen: Okay, ein Teil davon geht an meine Kommune, ein Teil davon geht ans Land. – Dann kann man auch besser beurteilen, was mit dem Geld vor Ort wirklich passiert.
Ein zweiter Punkt ist, dass wir noch mal überlegen müssen, ob diese Kappungsgrenze wirklich richtig ist. Die Einkommensteuer ist nicht entscheidend für Ansiedlungen in der Stadt. Zum Stichwort „Gewerbesteuer“: Wenn man Unternehmen in die Stadt oder in die Kommune holt, erhält man Gewerbesteuereinnahmen; die werden über die Gewerbesteuerumlage aber wieder umverteilt. Es gibt jedoch keinen Anreiz, den Unternehmer oder den Mittelständler in der Kommune anzusiedeln, wenn die Kappungsgrenze bei 40 000 Euro liegt. Für die Kommune ist es nicht interessant, um die, die mehr verdienen, zu werben und eine gewisse Struktur der Leistungsfähigkeit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Kommune abzubilden. Auch das, glaube ich, sollten wir bei der Überarbeitung diskutieren.
Ich freue mich auf die Diskussion im Finanzausschuss, ich freue mich auf den weiteren Austausch. Wir stimmen dem Gesetz heute zu. Die Anpassung ist in Ordnung; aber das ist nur Teil eines kleinen Rädchens im gesamten Finanzierungsrahmen „Bund, Länder und Kommunen“.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir stimmen überein, dass die Einkommensteuer für Städte und Gemeinden mit geringem Gewerbesteueraufkommen die wichtigste Steuereinnahme darstellt. Wo wir als Linke mit Ihnen zum Teil nicht übereinstimmen, ist die Aussage von einigen, dass es sich bei diesem Gesetz einfach nur um Gesetzestechnik handelt.
Die Anhebung der Höchstbeträge auf 40 000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 80 000 Euro für zusammen Veranlagte wird in vielen Regionen Deutschlands zu einem weiteren Auseinanderdriften von einkommensteuerstarken und einkommensteuerschwachen Regionen führen. Ich gebe der CDU/CSU-Fraktion ja nicht immer recht; aber Herr Tebroke hat das hier, glaube ich, schon sehr klar verdeutlicht.
Das heißt: Die schwierige finanzielle Situation wird sich in vielen Kommunen weiter verschärfen.
Ich habe ein Beispiel aus meinem Heimatland Brandenburg mitgebracht. So partizipiert die Gemeinde Kleinmachnow – die sagt vielleicht dem einen oder anderen etwas – im Speckgürtel von Berlin nach der Proberechnung überproportional von diesen neuen Höchstbeträgen mit 2,1 Millionen Euro mehr. Im Vergleich dazu bekommt eine Flächengemeinde namens Wiesenburg – das ist jwd, also janz weit weg von Berlin – 100 000 Euro weniger. Diese finanzpolitischen zwei Geschwindigkeiten kann man auch mit dem Brandenburger Finanzausgleichsgesetz nicht beheben. Genau das ist der Grund, warum das Land Brandenburg und auch der Städte- und Gemeindebund Nein zu diesem Gesetz sagen.
Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Fragen Sie mal Potsdam!
Um diese Einkommensdisparitäten vieler Regionen zu berücksichtigen, plädieren wir als Linke für eine landesspezifische Öffnungsklausel. Die gab es in der Vergangenheit, und wir bedauern, dass sich die Ampel nicht zu diesem Schritt entschieden hat. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fast 40 Prozent der öffentlichen Investitionen werden von unseren Städten und Gemeinden vor Ort geleistet. Öffentliche Investitionen betreffen dabei unser ganzes Leben. Es geht um Sporthallen, Schwimmbäder und Jugendtreffs. Es geht um Straßen, Brücken und Fahrradwege. Es geht um Kitas, Schulen und Krankenhäuser. Unsere kommunalen Kassen und mit ihnen die Infrastruktur vor Ort befinden sich zurzeit aber in einer zunehmend prekären Lage. Seit über 20 Jahren sammeln wir inzwischen Investitionsrückstände an, die von den Rechnungshöfen schon lange als ganz eigene physische Schulden und Haushaltsrisiken benannt werden.
Wenn wir über zukünftige Bedarfe reden, dann sehen wir, dass das Problem noch viel größer ist. Dabei ist klar: Entweder schaffen wir starke Kommunen, oder wir schaffen die Transformation eben nicht. Ob Wirtschaftsweise oder DAX-Konzern, auch hier ist allen klar: Investitionsrückstände vor Ort sind längst ein großes Wirtschaftshemmnis. Allein im Verkehrssektor brauchen unsere Kommunen 372 Milliarden Euro bis 2030, um Brücken zu sanieren, Fahrradwege zu bauen und die Schiene fit zu machen.
Ganz besonders vom Mangel betroffen sind die Kommunen, die durch eine Umwälzung ihrer Wirtschaftsstruktur in den letzten Jahrzehnten wichtige Einnahmequellen verloren haben. Über Jahre hinweg mussten diese Kommunen ihre Aufgaben mit Kassenkrediten finanzieren. Sie stecken bis heute tief in der Schuldenspirale fest. Für diese Kommunen ist es so wichtig, dass wir uns heute erneut zur Altschuldenlösung bekennen und ganz klar formulieren, wie wichtig diese ist.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Gemeinsame Anstrengungen sind notwendig. Dabei sind eben auch ganz besonders die Bundesländer gefragt. Auch Bundesländer, in denen Kommunen von Altschulden nicht betroffen sind, sind hierbei in der Verantwortung. Eine Blockadehaltung, wie zum Beispiel von Bayern, ist dabei einfach nur noch unverständlich und destruktiv. Denn bei der Altschuldenlösung, die auf dem Tisch liegt, muss kein Land für ein anderes zahlen. Es geht hier einzig und allein darum, den Weg freizumachen. Auch diese Aufforderung geht an die Unionsfraktion.
Matthias Hauer [CDU/CSU]: Wo liegt denn was auf dem Tisch? Sie haben ja keinen Vorschlag gemacht!
Das Bekenntnis zur Altschuldenlösung und zielstrebige Verhandlungen sind wir den Menschen vor Ort schuldig, für deren Städte und Gemeinden es endlich wieder vorangehen muss. Klar ist aber auch, dass es darüber hinaus mehr Spielraum für die kommunalen Kassen braucht, damit wir die großen Zukunftsherausforderungen stemmen können. Die Debatten um die Schuldenbremse, die Debatten um Steuereinnahmen und vor allem die Debatten um mehr Investitionen führen wir als Grünenfraktion deshalb mit ganz besonderer Vehemenz auch an dieser Stelle. Es geht um Handlungsfähigkeit für Städte und Gemeinden mit Zukunft.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Herbrand, ich gebe den Dank gerne zurück. Die Debatte war sehr fruchtbar, sehr konstruktiv und in diesem Sinne auch beispielgebend.
Ich darf es vorwegsagen: Wir verhandeln hier den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes von 1969, und wir werden als Union dieser technischen Änderung zustimmen
aber nicht ohne hier vielleicht auch den einen oder anderen Hinweis auf Verbesserungsmöglichkeiten zu platzieren, vor allem nicht ohne den Hinweis darauf, dass sich in dieser vermeintlich technischen Debatte eine Perspektive für grundlegende Verbesserungen bei den kommunalen Finanzen entwickelt hat; das war uns wichtig.
Vielleicht ganz kurz, auch wenn es schon 55 Jahre zurückliegt: Beim Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen ging es darum, die besondere Bedeutung der Kommunen herauszustellen, ihre ausreichende Finanzierung zu gewährleisten und einen Anteil an der Einkommensteuer als dritte Steuerquelle für Kommunen zu etablieren. Dazu werden jetzt – seit 1980 – 15 Prozent des Einkommensteueraufkommens bereitgestellt und über die Länder an die Kommunen verteilt. Die Verteilung soll – das ist das erste Ziel – nach Maßgabe der Einkommensteuerleistung der Einwohner der einzelnen Kommunen erfolgen. Gleichzeitig möchte man – das ist das zweite Ziel – eine horizontale Nivellierung sicherstellen. Das heißt, dass die Steuerkraftunterschiede zwischen Gemeinden gleicher Funktion und Größe möglichst verringert werden sollen. Auch möchte man – das ist das dritte Ziel – eine vertikale Differenzierung gewährleistet sehen, dass nämlich Steuerkraftgefälle zwischen großen und kleinen Kommunen möglichst erhalten bleiben. Mit dieser Maßgabe ist man 1969 ins Rennen gegangen und hat regelmäßig die für die Ermittlung der Verteilungsschlüssel relevanten Höchstbeträge des zu versteuernden Einkommens angepasst; der Kollege hat es gerade aufgezeigt. So wurde zuletzt auf Grundlage der Zahlen von 2019 eine Anpassung der Höchstbeträge diskutiert; 35 000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70 000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten waren es bisher, 40 000 Euro bzw. 80 000 Euro werden jetzt vorgeschlagen. Man präsentierte die entsprechenden Rechnungen den kommunalen Spitzenverbänden, die überwiegend dem Ganzen zustimmen, sich einverstanden erklären. Auch der Bundesrat hat keine Einwände. Die meisten Länder sind ebenfalls einverstanden. Man ist sich also irgendwie einig – so ist es gut oder auch nicht.
Meine Damen und Herren, Sie erlauben, dass wir an dieser Stelle einige Kritikpunkte hinsichtlich des Prüfverfahrens platzieren:
Erstens. Eigentlich soll es um eine Leistungsorientierung gehen, aber so ganz traut man sich nicht. Durch die Kappung, durch die Einkommensobergrenzen, werden 40 Prozent des Aufkommens gar nicht nach Leistung verteilt, sondern umverteilt.
oder sollte man nicht viel weniger umverteilen, stärker auf Leistungsorientierung setzen? Warum lässt man diesen Ansatz einfach über Jahrzehnte fortbestehen, ohne ihn zu diskutieren?
Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil alle damit zufrieden sind!
Das erwarten wir spätestens in der nächsten Runde.
Zweitens. Es werden Durchschnitte verglichen, Gruppen aus 11 000 Kommunen gebildet und Durchschnittswerte gegeneinandergestellt, aber wir wissen alle, dass der Vergleich von Durchschnittswerten nicht berücksichtigt, dass es innerhalb der Gruppen riesengroße Abweichungen geben kann. Die werden überhaupt nicht thematisiert.
Drittens. Wir stellen fest, dass gar nicht deutlich gemacht wird, wie die drei eingangs genannten Ziele, die ja konkurrieren, eigentlich gegeneinander abgewogen werden. Am Ende einigt man sich irgendwie.
Viertens stellen wir fest, dass die ermittelten Schlüsselzahlen, die für einen längeren Zeitraum gefixt werden, nämlich für 2024 bis 2026, aus dem Jahr 2021 abgeleitet werden, bewertet auf der Grundlage von Modellrechnungen von 2019. Kann das befriedigen? Wir meinen, nicht, und erwarten, dass das beim nächsten Mal anders gehandhabt wird.
Fünftens werden die Ziele nicht hinterfragt. Was bedeutet das: Kommunen gleicher Funktion und Größe? Müssten wir nicht auch untersuchen, wie sich die Anpassungen etwa auf das Verhältnis Stadt/Land oder auf geografische Regionen innerhalb eines Landes auswirken? Wer untersucht dies? Wer berücksichtigt hier einige vielleicht wesentliche Aspekte? – Wir meinen, mindestens diese fünf Punkte sollten beim nächsten Mal berücksichtigt werden.
Dann komme ich zu dem eigentlichen Problem des Ganzen, nämlich: Ist das Ganze eigentlich suffizient, ist es eigentlich ausreichend? Wenn wir mit der neuen Säule der Steuerfinanzierung erreichen wollen, dass die Kommunen eine ausreichende Finanzausstattung gewährleistet sehen, dann ist das nicht der Fall. Der Anteil der Einkommensteuer an den Steuereinnahmen insgesamt ist von 40 auf 35 Prozent gesunken, was dem ursprünglichen Ziel zuwiderläuft. Müssen wir nicht darüber diskutieren, diesen Anteil zu erhöhen?
Jetzt komme ich zu dem Punkt, der uns in der Debatte des Finanzausschusses so wichtig gewesen ist. Aus der Diskussion der reinen Technik ist endlich die Diskussion der grundlegenden Frage geworden: Müssen wir uns nicht ganz anders mit der Finanzausstattung der Kommunen beschäftigen, mit den Perspektiven einer besseren Finanzausstattung, und sie nicht allein an der Frage des Höchstbetrages, der Einkommensgrenze, festmachen?
PVizepräsidentin Aydan Özoğuz: Kommen Sie bitte zum Schluss.
Wir haben sehr wohl die Protokollnotiz zur Kenntnis genommen. Wir freuen uns, dass die Ampel jetzt auch auf diesen Weg eingeschwenkt ist, sich mehr um die kommunale Finanzausstattung zu kümmern, sich mehr damit zu beschäftigen. Lassen Sie den Worten Taten folgen. Dann haben Sie uns an Ihrer Seite.
PVizepräsidentin Aydan Özoğuz: Einen schönen guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch mal kurz die Ansage: Kürzer geht immer, länger bitte nicht. Sie haben ja Ihre Redezeiten vorliegen.
Der nächste Redner ist damit gut ausgestattet. Es ist Bernhard Daldrup für die SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Steuerpolitik ist ja für viele Bürgerinnen und Bürger nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Deswegen will ich ein bisschen didaktisch anfangen mit der Frage: Woher bekommen die Kommunen eigentlich ihr Geld, wie finanzieren sie sich? Da fällt einem schnell ein: erstens aus Steuern. Wir kennen die Gewerbesteuer, die Unternehmen zahlen müssen. Wir kennen die Grundsteuer, die die Grundstückseigentümer zahlen müssen. Das geht bis hin zu Bagatellsteuern wie der Hundesteuer beispielsweise. Das alles sind kommunale Steuern.
Norbert Kleinwächter [AfD]: Viel zu viele Steuern!
Damit die Kommunen nicht allein von diesen Steuern abhängig sind und damit nicht starke Kommunen viel und andere Kommunen wenig bekommen, müssen die Kommunen einen Teil dieser kommunalen Steuereinnahmen abgeben, und zwar an Bund und Länder; bei der Gewerbesteuer ist das die sogenannte Gewerbesteuerumlage. Im Gegenzug werden die Kommunen an Steuern beteiligt, die Bund und Länder bekommen, beispielsweise an der Einkommensteuer – Herr Tebroke hat darauf hingewiesen – oder auch an der Umsatzsteuer. Das ist grundsätzlich ein gutes System, weil es einerseits die eigenen Einnahmen sichert und andererseits die kommunalen Finanzen stabilisiert, ohne sie allein von der Konjunktur abhängig zu machen.
Für die Verteilung des Einkommensteueraufkommens an die Kommunen braucht es Maßstäbe, und die setzt das Gemeindefinanzreformgesetz, dessen neuntes Änderungsgesetz wir heute verabschieden, fest.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird von jedem Bundesland nach einem einheitlichen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Gemeinden aufgeteilt. Der Schlüssel, also die Höchstbeträge, nach denen sich die Verteilung ergibt, stützt sich auf Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes. Die kann man problematisieren – Herr Tebroke hat es gemacht; nichts dagegen –, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben wir sie zugrunde zu legen.
Diese Höchstbeträge werden mit diesem Gesetz angepasst. Warum werden sie angepasst? Weil sich die Gehälter entwickelt haben, müssen ebenso, wie die Einkommensteuerleistungen der Bürger steigen, auch die Höchstgrenzen angepasst werden. Das ist zuletzt im Jahre 2012 geschehen, obwohl es eigentlich alle drei Jahre hätte passieren müssen. Insofern sind die systematischen Bemerkungen, Herr Tebroke, schon richtig. Das sollte man zukünftig tatsächlich zeitnäher machen. In der Vergangenheit ist das etwas lax gehandhabt worden – von denjenigen, die dafür zuständig gewesen sind, sage ich jetzt einfach mal.
Ihr müsst immer erst denken und dann reden; das ist die Reihenfolge.
Also: Die Höchstbeträge für die Verteilung der Einkommensteueranteile auf die Gemeinden werden von derzeit 35 000 auf 40 000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und von 70 000 auf 80 000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare angepasst. Dadurch entsteht – ein Stück weit jedenfalls – mehr Steuergerechtigkeit zwischen großen und kleinen Gemeinden.
Und weil das eher eine statistische Angelegenheit ist – darauf ist eben schon hingewiesen worden, auch von Markus Herbrand –, sind die meisten Länder mit dieser Neuregelung explizit einverstanden. Es gibt nur drei Bundesländer, die sich kritisch geäußert haben. Mit anderen Worten: Das, worüber wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt reden, ist kein wirkliches Politikum.
Dennoch stellt sich die Frage, ob diese Anpassung allein der zunehmend prekären finanziellen Situation vieler Kommunen gerecht wird. Denn anders als in früheren Jahren schließen die Kommunen gegenwärtig mit einem negativen Saldo ab, im letzten Jahr beispielsweise mit einem negativen Saldo von 9 Milliarden Euro. Sie laufen also in die Verschuldung, und das wird in den kommenden Jahren nicht besser. Gleichzeitig steigt der Investitionsbedarf der Kommunen auf 170 Milliarden Euro im Jahr, und es wachsen die Sozialausgaben bei gleichzeitig neuen Kosten, Stichworte „Klimawandel“, „Integration“, „Digitalisierung“, um nur einige Beispiele zu benennen. Wir brauchen eben auch Wachstumsimpulse von den Kommunen. Das müssen sich die Herren Güntzler und Brehm, wenn sie über Wachstumspolitik reden, noch mal hinter die Ohren schreiben; das ist schon mal wichtig.
Der Bund hilft zweifellos in dieser Lage, mit ganz vielen Programmen, wie der Städtebauförderung in Höhe von 790 Millionen Euro. Auf eine ganze Zahl von Beispielen wird meine Kollegin Frauke Heiligenstadt gleich noch eingehen. Der Bund hilft jedenfalls sehr viel mehr, als es nach Auffassung des Bundesrechnungshofes der Fall sein dürfte; er weist immer wieder auf die Verantwortung der Länder für die Kommunalfinanzen hin. Die Förderprogramme allein sind jedenfalls nicht hinreichend, wenn es um eine aufgabengerechte Grundfinanzierung der Kommunen geht.
Die Lösung besteht meines Erachtens nicht im Verschiebebahnhof zwischen Bund und Ländern oder darin, mit dem Finger aufeinander zu zeigen. Die kommunalen Spitzenverbände in allen Bundesländern kritisieren die unzureichende Kommunalfinanzierung gegenüber ihren Landesregierungen, übrigens auch in Bayern – bevor hier noch etwas anderes behauptet wird.
– Herr Hauer, zuhören! – Ich will mal ein weniger populäres Thema ansprechen: die Eingliederungshilfe, also die Kosten der Integration von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen. Seit 2018 hilft der Bund mit jährlich 5 Milliarden Euro bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe, während die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die Hände in den Schoß legt und nichts macht. In der gleichen Zeit sind die Kosten für die Eingliederungshilfe von 13,7 Milliarden in 2012 auf 23,2 Milliarden Euro in 2022 gestiegen – alles nur kommunal finanziert in Nordrhein-Westfalen. Es ist schon eine besondere Dreistigkeit, wie sich die Kommunalministerin, wie sich das Land Nordrhein-Westfalen mit einer Bundesratsinitiative zu Wort meldet und den Bund zu einer Erhöhung der Bundesbeteiligung auffordert, während das Land Nordrhein-Westfalen selber da nichts tut.
Zurück zum Gemeindefinanzreformgesetz. Die Ampelfraktionen sind der Auffassung, dass die Grundfinanzierung tatsächlich auf den Prüfstand gehört. Ich bin dem BMF sehr dankbar, dass es zugesagt hat, diese Fachkonferenz zu veranstalten. Wir wollen auch über die Kriterien der kommunalen Umsatzsteuerverteilung reden. Und wir wollen auch über die Höhe der Gewerbesteuerumlage reden.
Im Zeitraum von 1991 bis 2018 haben westdeutsche Kommunen durch eine erhöhte Gewerbesteuerumlage mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ beigetragen. Das war ein Akt von interkommunaler Solidarität in der Bundesrepublik Deutschland. Die Frage, wie Bund und Länder sich in der jetzigen Situation solidarisch gegenüber den Kommunen verhalten könnten, sollte Thema dieser Konferenz sein. Ich fände es jedenfalls ausgesprochen gut, wenn das gelingen würde.
Sie sehen, es gibt eine ganze Reihe Themen, die man noch behandeln müsste. Jetzt läuft meine Redezeit hier ab.
Deswegen will ich mich noch bei meinen Kollegen Markus Herbrand und Stefan Schmidt für die gute Zusammenarbeit bei der Bearbeitung des Gesetzentwurfs bedanken. Er bringt ein Stück mehr Gerechtigkeit in die Kommunalfinanzierung.
PVizepräsidentin Aydan Özoğuz: Jetzt ist die Zeit langsam abgelaufen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits im Januar haben wir uns mit der Anhebung der Einkommensgrenzen im Gemeindefinanzreformgesetz beschäftigt. Es geht dabei um Höchstgrenzen für die Einkommen von einzeln und zusammen veranlagten Einwohnern, bis zu denen die daraus resultierenden Steuern den Wohnsitzgemeinden zufließen. Die Betragserhöhungen entsprechen in etwa der Inflation seit gut zehn Jahren und erzeugen somit nahezu gleiche Verteilungswirkung wie zuvor. Der Gesetzesvorschlag der Regierung findet daher unsere Zustimmung.
Erstaunlicherweise hat ein SPD-Abgeordneter jüngst im Finanzausschuss aus Anlass dieser Gesetzesnovelle eine Diskussion über die Gemeindefinanzen im Allgemeinen ausgelöst – Herr Daldrup, durchaus interessant. Der Kollege brachte eine erhöhte Umsatz- und Einkommensteuerbeteiligung der Kommunen ins Spiel, wie eben gehört. Naheliegend ist allerdings die Vermutung, dass die Kommunen mindestens seit 2015 strukturell damit überfordert sind, einen Teil der Folgelasten der millionenfachen Masseneinwanderung tragen zu müssen.
Eine durchschnittliche jährliche Nettozuwanderung seit dieser Zeit in Höhe von rund 300 000 Personen – das Ukraine-Thema außen vor gelassen – entspricht in der jährlichen Größenordnung einer mittleren Großstadt. Die jährlichen Gesamtkosten dieses Vorgangs, die von Bund, den Ländern und den Kommunen getragen werden, belaufen sich eher über als unter 50 Milliarden Euro.
Das entspricht der Größenordnung des Verteidigungshaushaltes oder des Haushaltsvolumens eines großen Bundeslandes. Diese Kosten kann weder Deutschland noch irgendein anderes Land in Europa nachhaltig tragen. Da hilft es nichts, wenn Sie das beschweigen und Ersatzschauplätze suchen.
Wenn in dieser Lage eine Umverteilung von Steuereinnahmen zwischen den Ebenen diskutiert wird – ein ganz origineller Vorschlag von dem Kollegen –, dann ist das wie mit der zu kurzen Bettdecke: Was ich an einer Stelle zudecke, erzeugt an der anderen ein neues großes Loch. Da diese einfachen Zusammenhänge eigentlich jeder begreifen müsste, kämpft das linke politische Spektrum gegen die Schuldenbremse. Damit wird jedoch kein Problem gelöst, sondern die vorhandenen nur vergrößert. Eine Problemlösung geht nur über die Ausgabenseite.
Frauke Heiligenstadt [SPD]: Dann machen Sie doch mal Vorschläge!
Neben anderen Kosten sind die Migrationskosten radikal zu reduzieren, wenn wir jemals wieder finanzielle Souveränität in Deutschland erringen wollen.
Damit komme ich zur Großlegende von der Fachkräfteeinwanderung zur Lösung unseres demografischen Problems. In Dänemark wird seit Jahren rationale Migrationspolitik gemacht, und in den Niederlanden wird sie von der Regierung beauftragt. In Deutschland gibt es neue valide finanzwissenschaftliche Studien zu diesem Thema. Der statistische Normalfall – so etwas wie der Eckrentner – führt bei Asylbewerbern und Schutzsuchenden über lange Zeit pro Fall zu einer Unterdeckung von bezogenen Staatsleistungen im Verhältnis zu Eigenbeiträgen dieses Personenkreises an den Staat in Höhe von 475 000 Euro pro Person; beim Familiennachzug sind es minus 275 000 Euro.
Die deutsche Studie, welche die Gesamtmigration in aggregierter Form betrachtet, kommt zu dem Fazit – ich zitiere –:
„Die Zuwanderung nach Deutschland stellt unter den gegenwärtigen Bedingungen eine finanzielle Belastung dar. Der Barwert der fiskalischen Bilanz der zukünftigen Migration ist negativ und beträgt 149,7 Prozent des BIP.“
Das heißt in arabischen Zahlen: rund 6 Billionen Euro.
Der Vergleich von fünf Szenarien – ich komme gleich zum Schluss, Frau Präsidentin –, darunter solchen mit „erhöhter Qualifikation und zusätzlicher Erwerbsmigration“, führt in allen Fällen zu größeren fiskalischen Verlusten als die Variante „zukünftig keine Migration“.
– ja, letzter Satz – werden die linken Eiferer nicht ertragen. Sie meiden solche Informationen. Deshalb wissen sie nichts, und sie wissen nicht einmal, dass sie nichts wissen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil es eine recht hohe Einigkeit bei diesem Gesetzentwurf zu geben scheint, gehe ich nicht weiter ins Detail des Gesetzentwurfes – das ist hier diverse Male ausgeführt worden –, sondern nehme den Ball auf, den mein Kollege Bernhard Daldrup eingeworfen hat. Er hat nämlich im Rahmen einer Protokollnotiz erreicht, dass wir uns um die kommunale Finanzausstattung insgesamt kümmern und diese diskutieren.
Diese zusätzlichen Investitionen in Bildung und Betreuung leisten einen wichtigen Beitrag für die Chancengleichheit von Kindern und auch zur Unterstützung der kommunalen Familie.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Stefan Schmidt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Außerdem nenne ich das Startchancen-Programm. Es ist eines der wichtigsten bildungspolitischen Vorhaben dieser Koalition und das bisher größte Projekt zur Förderung von Schulen mit besonderen sozialen Herausforderungen. Im Rahmen des Startchancen-Programms werden wir für die nächsten zehn Jahre jeweils 1 Milliarde Euro pro Jahr an zusätzlichen Bundesmitteln direkt in Schulen investieren. Die Länder wiederum werden diesen Betrag um 1 Milliarde Euro pro Jahr aufstocken. Mit einer Säule aus diesem großen Programm werden wir in den Lernort Schule investieren, zum Beispiel mit Auf- und Ausbau, mit Modernisierung von Schulgebäuden oder mit der einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau und der Ausstattung von Lernlaboren, Arbeitsplätzen und Werkstätten. Hierfür wird der Bund jährlich 400 Millionen Euro bereitstellen. Auch diese Mittel werden Kommunen, die sehr häufig Schulträger sind, weiterhelfen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Drittes möchte ich den sozialen Wohnungsbau nennen. Auch hier leisten wir eine ganze Menge. Wir stellen 18,15 Milliarden Euro bis 2027 zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Die Länder können so zukunftsgerechten und barrierefreien Wohnraum fördern, zum Beispiel für Mietwohnungen, für Haushalte mit geringem Einkommen, Studierendenwohnheime oder Azubiwohnungen, bezahlbare Wohnungen in der Innenstadt, Neubau und Sanierung im Bestand. Auch hier arbeiten Kommunen, Bund und Land Hand in Hand, und das ist gut so.
Über die finanzielle Unterstützung der Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben entscheiden jeweils die Länder. Wir können immer nur die entsprechenden Rahmen vorgeben; der Bund darf die Kommunen ja nicht direkt unterstützen. Er muss sich allerdings auch darauf verlassen können, dass die Länder diese Mittel dann auch an die Kommunen weiterleiten. Also, auch hier ist sehr genau darauf zu achten, welche Bundesländer da eher klebrige Finger entwickeln.
Johannes Steiniger [CDU/CSU]: Sprechen Sie mal mit Frau Dreyer in Rheinland-Pfalz!
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit der Protokollnotiz zum Gesetzentwurf wird darum gebeten, dass das Bundesfinanzministerium die derzeitige finanzielle Lage der Kommunen trotz dieser von mir beispielhaft genannten umfassenden Unterstützung durch den Bund weiterhin im Blick behält. Die Koalitionsfraktionen begrüßen daher die Zusage des Bundesfinanzministeriums, diesen wichtigen Austausch noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch eine Fachveranstaltung einzuleiten.
Ich fasse zusammen: Es ist deutlich, dass der Bund die Länder und die Kommunen in erheblichem Umfang über die grundgesetzlich zugewiesenen Aufgaben hinaus finanziell unterstützt
Matthias Hauer [CDU/CSU]: Sie belasten die Kommunen weiter!
und dass wir auch weiterhin die finanziellen Belange der Kommunen im Blick haben. Und lassen Sie mich das kurz sagen: Wer 17 Jahre in einer Kommune gearbeitet hat und seit 1986 kommunalpolitisch ehrenamtlich auf unterschiedlichen Ebenen tätig ist, –
PVizepräsidentin Aydan Özoğuz: Kommen Sie bitte zum Schluss.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich war es der 3. November 2005: eine schlaflose Nacht, nervös aufgewacht, mit dem Fahrlehrer zum Fahrprüfer, 45 intensive Minuten. Danach hatte ich zumindest die praktische Führerscheinprüfung im ersten Anlauf bestanden. Der Fahrlehrer bekam noch 1 700 Euro, und dann war der Weg frei: frei, zu entscheiden, wo man hinfährt, frei, zu entscheiden, wann es zum Nebenjob geht, wann es zu Freunden geht, wann es raus zum See geht – ohne ewiges Warten auf den Bus, ohne Absprachen mit den Eltern. Das war der Weg zur Freiheit.
Das wissen auch heute 2 Millionen junge Menschen in Deutschland, die sich für einen Führerschein entscheiden. Für sie ist das Auto das Verkehrsmittel Nummer eins. Für sie ist der Führerschein der Weg, der Schlüssel zu Unabhängigkeit und Freiheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Kosten für den Führerschein wachsen den jungen Menschen über den Kopf. Im Durchschnitt zahlen sie inzwischen über 3 000 Euro für ihren Führerschein – in der Spitze 4 500 Euro. Das ist ein Plus von 11 Prozent im Vergleich zum vergangenen Jahr. Das ist ein Plus von 100 Prozent im Vergleich zum Jahr 2017. Nur noch 20 Prozent der jungen Menschen können sich den Führerschein selbst leisten. Das bedeutet doch, liebe Kolleginnen und Kollegen: So, wie es ist, darf es nicht bleiben. So, wie es ist, kann es nicht bleiben. Mobilität darf für junge Menschen nicht zum Luxus werden.
Lassen Sie uns über die Ursachen sprechen. In vielen Gesprächen mit Fahrschulen und Fahrlehrern haben wir herausgearbeitet: Wir haben natürlich ein verändertes Lernverhalten bei den heutigen Fahrschülern. Das sorgt leider für höhere Durchfallquoten. Aber es werden vor allem auch deutlich mehr Fahrstunden benötigt. Das liegt daran, dass viel mehr Unsicherheit vor der ersten Fahrstunde im Spiel ist. Da fehlt die erste Fahrstunde mit den Eltern auf dem Aldi-Parkplatz. Eine weitere Ursache sind die langen Wartezeiten, vor allem in den großen Städten. Berlin ist trauriger Spitzenreiter mit einer Wartezeit von über sechs Monaten. Das kostet bares Geld; denn sie können eigentlich schon Auto fahren, müssen aber weiterhin Fahrstunden nehmen.
Deshalb ist für uns als Union klar: Die Fahrausbildung und das Prüfungswesen müssen modernisiert werden.
Wir brauchen mehr Prüftermine, damit wir kürzere Wartezeiten erreichen. Wir müssen das Quasimonopol von TÜV und DEKRA auflösen, und wir müssen dafür sorgen, dass die Einstiegsqualifikation für Prüfer angemessener ist. Das können auch gut ausgebildete Techniker und erfahrene Fahrlehrer sein, damit das gelingt. Aber vor allem müssen wir die Fahrschulen und die Fahrlehrer als pädagogische Fachkräfte stärken. Sie sollen in vollem Umfang in eigenem Ermessen die technologischen Möglichkeiten, die es gibt, nutzen können. Das bedeutet am Ende, dass sie digitales Lernen ermöglichen können, dass sie Fahrsimulatoren nutzen können. Die bieten einen Mehrwert. Das bedeutet, dass man bei der ersten Fahrstunde mehr Sicherheit hat. Das ist auch deutlich günstiger und sorgt übrigens auch für mehr Verkehrssicherheit. Weil sie spezielle Gefahrensituationen direkt trainieren können, sorgen sie für einen echten Mehrwert für die Verkehrssicherheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Schluss kommen. Lassen Sie mich sagen: Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler dürfen durch die Kosten nicht ausgebremst werden. Lassen Sie uns deshalb die Popos zusammenkneifen! Jeder Hunni für die Fahrschülerinnen und Fahrschüler zählt. Es geht am Ende darum, Freiheit zu ermöglichen.
PVizepräsidentin Aydan Özoğuz: Das war jetzt eine geschickte Umschreibung, um parlamentarisch zu bleiben. Vielen Dank. – Dann kommt jetzt Mathias Stein für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nun haben wir wieder so einen Aufkleber von der Union bekommen: Wir machen den Führerschein billiger. – Das ist ein netter Aufkleber.
Sie haben in Ihrem Antrag – das merkt man, wenn man ihn richtig liest – ein paar Zauberworte versteckt.
und wo wir gerade dran arbeiten. Aber wenn man mal guckt, um was es beim Führerschein geht, dann muss man tatsächlich deutlich sagen: Das ist eine ernste Angelegenheit.
Herr Müller, Sie haben vorhin erwähnt, dass die Anforderungen zum Erwerb des Führerscheins gestiegen sind. Warum sind die Anforderungen gestiegen? Weil wir uns gemeinsam hier in diesem Haus darauf verständigt haben, dass wir angesichts steigender Verkehrszahlen – in den letzten 30 Jahren sind die Verkehrszahlen um über 25 Prozent gestiegen; wir haben über 12 Millionen Autos mehr –, weswegen es im Verkehr anstrengender geworden ist, eine hohe Qualität im Bereich der Fahrschulausbildung brauchen. Es ist tatsächlich schwieriger, einen Führerschein zu erwerben. Deshalb braucht man auch mehr Fahrstunden.
Gemeinsam ist es uns gelungen, die Zahl der Verkehrstoten in den letzten 30 Jahren um 75 Prozent zu senken.
Das haben wir dank der engagierten Arbeit von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern, aber auch durch das praxisorientierte Fahren der jungen Fahranfänger geschafft. Das ist, glaube ich, ein Erfolgsmodell.
Das begleitete Fahren mit 17 Jahren ist also ein Erfolgsmodell. Wir wollen das ab 16 Jahren einführen, damit junge Menschen, die gerade Gefahr laufen, einen schweren Autounfall zu haben, durch begleitetes Fahren geschult werden. Ich hoffe, dass Sie uns an dieser Stelle unterstützen.
Ein Punkt, den Sie in Ihrem Antrag nicht, aber hier ein bisschen nebenbei erwähnt haben, sind diese rabiaten Durchfallquoten, die natürlich dazu führen, dass alle Prüftermine überfüllt sind und man nicht nachkommt. Wir haben bei der theoretischen Prüfung für die Klasse B mittlerweile Durchfallquoten von 49 Prozent. Das ist sehr viel für die theoretische Prüfung; daran müssen wir arbeiten. Bei der praktischen Prüfung lag sie bei 42 Prozent. Da müssen sich alle anstrengen, vor allen Dingen die jungen Menschen, die nicht so viel bezahlen wollen. Die müssen vielleicht etwas mehr lernen. Das sind unbequeme Wahrheiten, aber die müssen wir aussprechen; die müssen auch Sie als Union aussprechen.
Henning Rehbaum [CDU/CSU]: Jetzt sind die Fahrlehrer schuld, oder was?
und das Bundesverkehrsministerium muss das auch überprüfen. Ich glaube, Herr Luksic wird das auch noch mal sagen: Die Bundesanstalt für Straßenwesen überprüft einige Dinge sehr gut.
Dann will ich mal zu Ihrem ganzen Sammelsurium an Vorschlägen kommen. Sind das denn wirklich Vorschläge, die zum Bürokratieabbau geeignet sind, und sind sie dazu geeignet, Geld zu sparen?
Ich will dazu ein Beispiel nennen. Sie schlagen vor, einen Fahrsimulator in die Führerscheinausbildung zu integrieren. Es gibt die Rückmeldung von Fahrschulen, dass teilweise ein sechsstelliger Betrag investiert werden muss, um einen solchen Simulator anzuschaffen. Das sind zusätzliche Kosten. Das bedeutet, dass man dann auch noch mal zusätzliche Gebühren nehmen muss. Es stellt sich hier die Frage, ob das dann tatsächlich eine Erleichterung ist.
Henning Rehbaum [CDU/CSU]: Sind Sie gegen Fortschritt?
– Wir sind nicht gegen Fortschritt.
Sie wollen den ländlichen Raum unterstützen. Unter Punkt 6 schlagen Sie, um den ländlichen Raum zu unterstützen, vor, dass die theoretische und die praktische Prüfung grundsätzlich in derselben Fahrschule gemacht werden müssen. Das ist zusätzliche Bürokratie, und das ist ein Etikettenschwindel, meine Damen und Herren.
Dafür brauchen wir viel Kraft, und wir brauchen vor allen Dingen junge Menschen, die bereit sind, sich anzustrengen und ordentlich zu lernen, Fahrlehrer, die innovativ sind, und ein Verkehrsministerium, das unter wissenschaftlicher Begleitung guckt, was wir an dieser Stelle machen können.
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer an den Bildschirmen! Mobilität darf kein Luxus werden: Das, liebe Union, ist ein perfekter Antrag. Da muss ich – Chapeau! – den Hut ziehen. Das haben Sie richtig auf die Tagesordnung gesetzt.
Grundlage der individuellen Mobilität der Bürger ist und bleibt ein Führerschein. Vom Schüler über den Azubi bis zum Rentner: Alle Menschen brauchen Mobilität und damit einen bezahlbaren Führerschein, getreu dem Motto von 1974: „Freie Fahrt für freie Bürger!“
Die Realität sieht aber anders aus. Ein normales Leben wird langsam zum Luxus – und nun auch der Führerschein.
Mobilität gehört zur Daseinsvorsorge für unsere Bürger und ist damit eine Notwendigkeit. Die Bürger müssen täglich zur Arbeit – ich weiß, für die Klientel mancher Fraktionen hier gilt das nicht –, Azubis müssen zur Ausbildung, Rentner müssen zum Arzt, und der Handwerker muss zu seinen Kunden. Das muss für alle möglich sein, und das wird es auch immer sein, wenn es bezahlbar bleibt. Und durch eine AfD-Regierung wird das möglich: „Deutschland. Aber normal.“
Mathias Stein [SPD]: Und was hat der Fahrlehrer verdient?
und da waren alle Lkw-, Pkw- und Anhängerklassen in einem zusammen. Heute hat man 16 völlig getrennte Führerscheinklassen. Damit wird das Geld verdient. Ich stelle mir vor, dass man das zusammenlegt.
Individuelle Mobilität ist existenzsichernd. Der Bußgeldkatalog ist existenzgefährdend. Wir brauchen eine sofortige Novellierung des Bußgeldkatalogs im Sinne der Mobilität unserer Bürger. Das Flensburger Punktesystem muss abgeschafft werden.
Mathias Stein [SPD]: Wollen Sie jetzt Straffreiheit für Verkehrssünder, oder was?
Besonders im ländlichen Raum ist Mobilität für alle Bürger gleichermaßen fundamental wichtig. Das 49-Euro-Ticket nützt im ländlichen Raum niemandem, wenn kein Bus oder keine Bahn fährt. Hier braucht man einen bezahlbaren Führerschein und ein Auto extra.
Mathias Stein [SPD]: Alles aus dem Bundeshaushalt, oder was?
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Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Grundrecht auf Auto!
Ehrenamtler – wir alle brauchen sie – brauchen einen Führerschein: Mitglieder der Feuerwehr, des THW. Sie nutzen private Führerscheine. Hier muss der Staat unterstützen, und zwar mit einem bezahlbaren Führerschein. Das ist nämlich Lebenretten pur.
Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3 darf heute noch nicht mal mehr Fahrzeuge von über 3,5 Tonnen fahren; früher war es bis zu 7,5 Tonnen. Das ist der Unterschied.
Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jedem sein Lkw!
Lösungen sind wirklich einfach und kostengünstig. Wir unterstützen eure Forderungen nach der Digitalisierung des Antragssystems und nach Onlineunterricht. Es ist ganz einfach und auch schon Realität: Piloten, Rennfahrer, Schiffsführer üben am Simulator.
Stefan Gelbhaar [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Alles einfach!
Das kann man beim Führerschein auch machen.
Die Verkehrserziehung in der Grundschule ist das Fundament einer gefahrlosen Teilnahme am Straßenverkehr. Das gilt für das Fahrradfahren genauso wie für den Moped- und den Autoführerschein. Statt Gendern ab sofort Verkehrslehre in der dritten und vierten Klasse!
Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das haben wir doch schon!
Der Führerschein darf nicht zum Luxus werden. Es kann nicht sein, dass Bürger eine Anstellung 50 Kilometer vom Wohnort entfernt nicht annehmen können, weil der Führerschein zu teuer ist. Der ÖPNV funktioniert im ländlichen Raum nicht, und deswegen muss für jeden gelten, dass er sich das kaufen und das bezahlen kann. Kein Handwerker soll seine Arbeit einstellen müssen, weil er dreimal geblitzt wurde und viermal falsch geparkt hat; das ist der falsche Weg. Die AfD steht fest hinter der individuellen und selbstbestimmten Mobilität für alle Bürger.
Widerspruch bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Freie Fahrt ohne Regeln! Am besten gleich mit dem Lkw! Super! Wie wäre es mit einem Führerschein für anständige Reden? Dann würden Sie sofort durchfallen!
Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP
Kommen wir zurück zum Thema.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es stimmt, dass es momentan Probleme gibt, die den Erwerb des Führerscheins zu einer Herausforderung machen. Wartezeiten und Kosten sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, und das liegt nicht zuletzt an den Strukturen, die über Jahrzehnte nicht weiterentwickelt wurden.
Gleichzeitig ist es problematisch, dass die Union hier wieder suggeriert, der Führerschein sei die Garantie dafür, dass alle Menschen mobil sein können, und wenn es nur gelänge, die Kosten zu senken, sei alles gut und gerecht. Das Auto war nie inklusiv, und das ist es auch heute nicht.
Selbst wenn es Menschen mit wenig Geld gelingt, den Führerschein zu finanzieren, so zeigen Statistiken doch eindeutig, dass mit sinkendem Einkommen auch der Autobesitz sinkt. In der Folge bedeutet das: Je weniger Geld, desto weniger Automobilität.
Auch andere Gruppen können eben nicht teilhaben, wenn die Mobilität einseitig aufs Auto ausgerichtet ist: Kinder und Jugendliche sind per se vom Autofahren ausgeschlossen. Sie sind stattdessen mit dem Rad oder zu Fuß, mit Bus oder Bahn unterwegs. Und es ist traurig und ein sehr geringer Anspruch an ein inklusives Mobilitätssystem, wenn der Führerscheinerwerb in Zukunft die einzige Hoffnung sein soll.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
Aber auch ältere Menschen sind allzu oft von der Automobilität ausgeschlossen. Letzte Woche war ich auf einer Veranstaltung, und da erzählte ein Teilnehmer von seiner alten Mutter, die im ländlichen Raum lebt, nicht mehr Auto fahren kann und auch nicht mehr will und keine vernünftige Alternative hat. Als Sackgasse bezeichnete jener Teilnehmer unser Mobilitätssystem, weil es Menschen, die nicht Autofahren können oder wollen, in Teilen des Landes systematisch von Mobilität ausschließt.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Mathias Stein [SPD]
Ein anderer Punkt: Sie schreiben in Ihrem Antrag zwar, dass die Verkehrssicherheit gewahrt werden muss, in Ihren Forderungen und auch in Ihrer Rede kam davon dann aber nicht mehr viel. Dabei müssen wir doch gerade in den Fahrschulen die Anstrengungen für Verkehrssicherheit dringend erhöhen.
Noch immer sterben in Deutschland an jedem einzelnen Tag fast zehn Personen im Straßenverkehr. Jede und jeder von uns kennt im näheren Umfeld mindestens eine Person, die im Straßenverkehr getötet wurde. Tagtäglich erleben wir auf den Straßen, dass Regeln nicht eingehalten werden, dass gerade verletzlichste Verkehrsteilnehmer/-innen aggressivem Verhalten ausgesetzt sind, dass Überholabstände nicht eingehalten werden und dass viele Menschen kein Bewusstsein dafür haben, welche Gefahr faktisch von ihnen ausgeht, weil das Verkehrsmittel Auto, das sie benutzen, sehr schnell und sehr schwer ist.
Und ja, es gibt Rücksichtslose, Unvorsichtige oder Dumme auf und in allen Verkehrsmitteln. Aber die einen wiegen 80 Kilo, und die anderen wiegen 1 bis 2 Tonnen. Die einen gefährden im Wesentlichen sich selbst und die anderen ihr gesamtes Umfeld. Deshalb ist es so wichtig, dass wir in der Fahrschulausbildung die Verkehrssicherheit viel höher priorisieren. Es reicht eben nicht, wenn wir einmal sagen, dass uns die Verkehrssicherheit so wichtig ist, sondern wir müssen dann auch alle Änderungen im Fahrschulrecht darauf überprüfen und daran ausrichten.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
Gerade vor diesem Hintergrund sind einige Ihrer Forderungen nicht sinnvoll oder müssten zumindest sehr bedacht angegangen werden. So kann der Einsatz von Fahrsimulatoren als Ergänzung dienen; er darf aber keinesfalls das sorgfältige Üben im realen Verkehr ersetzen. Die Öffnung für weitere Prüforganisationen kann bei den Prüfkapazitäten Entlastung bringen; sie darf aber keinesfalls dazu führen, dass ein Wettbewerb um geringere Durchfallquoten zulasten der Verkehrssicherheit entsteht.
Ich komme zum Fazit. Ein inklusives Mobilitätssystem ist eben viel mehr als ein kostengünstiger Führerschein. Es ist aber sinnvoll, dass wir uns die Strukturen angucken, die momentan zu Problemen beim Führerscheinerwerb führen. Für einige Punkte, wie die Aufhebung des Monopols für Führerscheinprüfungen, gibt es sogar Vereinbarungen im Koalitionsvertrag.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP
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Florian Müller [CDU/CSU]: Also, die Grünen stimmen zu?
PVizepräsidentin Aydan Özoğuz: Der nächste Redner spricht für die Bundesregierung, und das ist Oliver Luksic, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Digitales und Verkehr.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir heute über das Thema „Führerschein/Führerscheinerwerb“ reden. Das ist in der Tat ein wichtiges Thema für viele Bürgerinnen und Bürger; denn es bedeutet Freiheit, Mobilität, für manche vor allem auch Zugang zum Beruf, zu kultureller Teilhabe. Für viele, die jeden Tag auf den Führerschein angewiesen sind, ist er extrem wichtig, und auch die letzten Tage der Streiks haben gezeigt: Individuelle Mobilität ist ein hohes Gut.
Beifall bei der FDP sowie des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Führerscheinrecht, das wir im Bundestag verabschieden und mit den Ländern zusammen auf den Weg bringen müssen, ist das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels mit dem Europarecht. Diese Komplexität wird in dem vorliegenden Antrag nicht ganz ausgeleuchtet. Ich glaube, es lohnt sich, insbesondere das, was in Europa gerade beschlossen wurde, etwas stärker zu thematisieren. Es hätte mich interessiert, wie Ihre Meinung dazu ist. Ich glaube, es ist gut und richtig, dass wir in Europa zu einer verhältnismäßigen Lösung gekommen sind, gerade bei den Themen „Gesundheitschecks“ und „kürzere Umtauschfristen für Inhaber älterer Führerscheine“. Es wäre sonst unverhältnismäßig gewesen, und es ist gut, dass dies in Brüssel auch wegen des Einsatzes der deutschen Bundesregierung so keine Mehrheit gefunden hat.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Positiv ist – Kollege Stein hat es erwähnt –, dass das Erfolgsmodell aus Deutschland, das begleitete Fahren, also der längere Lernzeitraum für jüngere Fahrer, jetzt auch im europäischen Recht Eingang gefunden hat. Wir hätten das gerne noch weiter ausgeweitet, auf 16 Jahre. Da war die Kommission leider kritisch. Ebenfalls positiv ist aus meiner Sicht, dass wir bei dem Führerschein der Klasse B ein Stück weit eine Verbesserung bekommen haben. Dieser ist jetzt für bis zu 4,25 Tonnen gültig, was wichtig für Wohnmobile, Krankenwagen und Sonderfahrzeuge ist. Hier sind die Vorschläge der Europäischen Kommission also ein Stück weit besser geworden. Ein Stück mehr Freiheit und Teilhabe ist, glaube ich, positiv.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Wichtig ist – das ist ja eben in der Debatte angeklungen –, dass wir hier für ein hohes Niveau an Sicherheit sorgen, weil gerade die Fahranfänger – das zeigen ja die Statistiken – leider eine besonders gefährdete Gruppe sind. Deswegen muss sich natürlich auch der Fahrschulunterricht daran orientieren. Erfreulicherweise sind die Zahlen zurückgegangen; aber bei der Fahrschulausbildung muss natürlich Rücksicht darauf genommen und für eine entsprechende Qualität gesorgt werden.
Sie haben recht – Sie haben eben die Zahlen genannt –: Die Führerscheinkosten betragen derzeit im Schnitt knapp 3 000 Euro. Das ist teuer. Man darf aber nicht vergessen: Auch die Betriebskosten, die Kosten für Fahrzeuge, Kraftstoffe, Räume, sind gestiegen, und auch die Fahrlehrer wollen entlohnt werden. Sie sagen auf der einen Seite, dass man im ländlichen Raum Fahrschulen braucht, fordern dann aber auf der anderen Seite weniger Fahrstunden oder zumindest, dass es billiger wird. Das ist ein Spannungsfeld, das in dem Antrag nicht ganz aufgelöst wird. Aber es stimmt: Wir müssen auf die Preise schauen. – Herr Kollege von der AfD, ich bin mal gespannt, wie Sie uns in den Beratungen im Verkehrsausschuss erklären werden, wie man den Führerschein für 50 Euro oder 50 D-Mark legal erwerben können soll.
Insofern: Wir müssen sachlich darüber diskutieren, wie wir es schaffen, die Ausbildung besser zu machen. Dazu gehört in der Tat, digitale Elemente einzuführen, die Fahrzeugdokumente zu digitalisieren und das Monopol der Fahrerlaubnisprüfung aufzuheben. Wir wollen hierzu noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf vorlegen.
Ich glaube, die Digitalisierung sollten wir besser als bisher nutzen, zum Beispiel durch digitalen Unterricht in synchroner Form. Die Regelung für Simulatoren wird nicht jede Fahrschule nutzen; aber das ist eine weitere Möglichkeit und kann Fahrten ersparen. Das und auch verpflichtende und nachprüfbare Lernstandskontrollen diskutieren wir mit den Ländern. Da gibt es auch ein positives Feedback – vor allem auch für digitale Antragsverfahren. 29 Leistungen rund um den Führerschein können jetzt digital beantragt werden. Die Ersterstellung des Führerscheins, der Umtausch des Führerscheins, der Antrag für begleitetes Fahren: Das alles geht digital; das ermöglichen wir. Das müssen jetzt aber auch die Länder und Kommunen richtig umsetzen.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Das Warten auf die Fahrerlaubnisprüfung – das steht zu Recht im Antrag – ist wirklich ein Problem. Unheimlich viele Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen auf ihre Fahrprüfung warten. Da haben wir in der Tat ein Duopol. Deswegen haben wir auch den Ländern vorgeschlagen, hier eine Öffnung anzudenken. Ich freue mich, dass Sie das mit Ihrem Antrag aufgreifen. Leider hat die Mehrheit der Länder das abgelehnt, was hier bei vielen anscheinend noch nicht angekommen ist. Insofern: Es ist gut und richtig, dass wir weiter darüber diskutieren.
Sie sehen also, wir müssen an dem Thema gemeinsam arbeiten. Ausufernde Wartezeiten, veraltete Prozesse, kostentreibende Anforderungen: Das müssen wir angehen. Mehr Digitalisierung, frühzeitige Fahrpraxis, weniger Prüfungsstaus: Dann wird der Führerscheinerwerb besser und steht auch in einem vernünftigen Preis-Leistungs-Verhältnis. Das werden wir gemeinsam auf den Weg bringen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ich 1988 meinen Pkw-Führerschein gemacht habe, hätte er 300 Mark gekostet. Was nach einem Schnäppchen klingt, war gar nicht so billig. Als Lehrling im zweiten Lehrjahr hatte ich rund 150 Mark monatliches Einkommen. 300 Mark waren viel Geld und mussten auch erst mal angespart werden. Okay, warum der Konjunktiv? Mein Führerschein war damals kostenlos, weil meine damalige Fahrschule, der VEB Kraftverkehr Leipzig, gerade alles auf Computer und EDV umgestellt hatte und ich keine Rechnung bekam. Glück gehabt!
Heute kostet ein Pkw-Führerschein mehrere Tausend Euro, und Schnäppchen wie den Führerschein bei der Bundeswehr für Wehrpflichtige gibt es zum Glück nicht mehr. Ohne dass die Eltern viel Geld ansparen, damit die Kinder ihren Führerschein machen können, geht es oft nicht. Viele Familien haben schlichtweg nicht die Mittel, um dieses Geld für alle Kinder anzusparen, weil Armut in unserem Land zwar oft unsichtbar, aber real existent ist.
Somit kann man der Union auch erst mal Danke sagen, dass sie sich dieser sozialpolitischen Frage stellt. Okay, das hätte die Union auch bereits zu ihrer Regierungszeit auf die Tagesordnung setzen können. Das Problem der hohen Kosten für den Führerschein ist nämlich kein neues Problem, und ausnahmsweise ist die Ampel mal nicht schuld.
Beifall bei der SPD sowie des Abg. Valentin Abel [FDP]
Aber eine Fraktion wie die Union, die zum Beispiel das Bürgergeld radikal kürzen will, muss sich schon fragen lassen, wie ernst sie diese sozialpolitische Frage wirklich nimmt. Ja, wir müssen eine Lösung finden, damit der Zugang zur Mobilität für alle bezahlbar bleibt. Es ist nämlich eine sozialpolitische Frage, da die Union jahrelang die Verbesserungen beim ÖPNV ignoriert hat und stattdessen einseitig aufs Automobil setzt.
und zwar ohne auf ein eigenes Auto angewiesen zu sein.
Im Antrag der Union stehen auch Punkte, die es lohnen, im Ausschuss diskutiert zu werden. Es ist doch unstrittig, dass hier Handlungsbedarf besteht, damit die Kosten wenigstens nicht weiter aus dem Ruder laufen; denn die Tendenz geht weiter stark nach oben.
Letztendlich dürfen alle nachvollziehbaren Reformen nicht dazu führen, dass die Verkehrssicherheit darunter leidet. Ich finde es gut und richtig, dass Sie das hier noch mal festgestellt haben. Die Fahrschule und die Führerscheinprüfung sind wesentliche Elemente dafür, dass vor allem junge Menschen die Grundregeln des Miteinanders im Straßenverkehr erfahren. Hier zu sparen, wäre fatal.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Antrag „Für einen bezahlbaren Autoführerschein“ fordern wir, dass der Führerscheinerwerb nicht zum Luxusgut wird; denn gerade in ländlichen Räumen, so auch in meinem Wahlkreis Schwandorf/Cham in der Oberpfalz in Bayern, ist er die Grundlage für Mobilität. Junge Menschen brauchen den Führerschein, um überhaupt erst zur Ausbildungsstelle oder Arbeitsstelle zu kommen. Das ist Fakt.
Einen Führerschein zu haben, bedeutet Freiheit. Viele junge Menschen in ländlichen Räumen können eben nicht umsteigen und mit dem 49-Euro-Ticket fahren. Auch das sind Realitäten, die wir anerkennen müssen.
Dass der Führerschein immer teurer wird, zeigen viele Umfragen und Studien, zuletzt eine des ADAC. 3 500 bis 4 500 Euro sind keine Seltenheit mehr. Ich habe soeben nachgerechnet: 1999, als ich den Führerschein erworben habe, waren es 2 000 D-Mark; aber in diesem Führerschein waren Pkw und Motorrad inbegriffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass der Führerscheinerwerb immer teurer wird, liegt eben nicht nur daran, dass die Spritpreise steigen oder die Inflation die Teuerung bedingt. Das spielt zwar eine Rolle, aber es liegt auch am deutschen System des Führerscheinerwerbs. Der Vergleich mit Nachbarländern lohnt sich. Dort können Führerscheine wesentlich günstiger erworben werden, und da müssen auch wir hinkommen.
Das sind wir unseren jungen Menschen schuldig. Es darf hier keine Ungleichheit zwischen Stadt und Land entstehen. Diese haben wir faktisch ja schon. Die Zahlen haben es gezeigt: Die Wartezeiten für praktische Prüfungen bis zu einem Jahr wie zuletzt in Berlin sind völlig unmöglich. Es muss daran gearbeitet werden, dass schnellere Prüfungen möglich sind, aber auch die Kosten eingedämmt werden können.
Es gibt Möglichkeiten – das wurde angesprochen –, im Bereich der Lerninhalte den Fahrschulen Flexibilität zu gewähren, damit die Ausbildung schneller geschieht, um letztendlich auch Kosten zu sparen, bis hin zu einem digitalen Antragsverfahren. Es gibt viele Optionen, die hier jetzt in Betracht gezogen werden müssen. Alles muss auf den Prüfstand, um für echte Gleichberechtigung für junge Menschen in ländlichen Räumen zu sorgen und die Ungleichbehandlung abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sie haben soeben selber eingeräumt, dass es viele Stellhebel gibt. Also noch mal abschließend: von der Ausbildung der Fahrlehrer bis hin zur Ausbildungsordnung für Fahrschüler. Es gibt so viele Möglichkeiten. Wir müssen den Führerscheinerwerb auf die Höhe der Zeit bringen – besser heute als morgen. Lassen Sie es uns gemeinsam anpacken!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Gerade im ländlichen Raum ist das Auto oft weiterhin ein zentrales Fortbewegungsmittel. Das stimmt. Kein Auto zu besitzen, bedeutet in der Regel, in der eigenen Mobilität stark eingeschränkt zu sein. Die Wege zur Arbeit, zur Kita, zum Freibad sind lang. Der ÖPNV ist noch nicht flexibel genug, um alles erreichen zu können; auch daran müssen wir arbeiten. Die nächsten Läden sind oft zu weit entfernt, um die schweren Einkäufe, die man für das tägliche Leben braucht, den gesamten Weg zu schleppen.
Gerade für junge Menschen ist das Auto außerdem ein wichtiges Mittel, ihre wachsende Unabhängigkeit, ihr Erwachsenwerden auszuleben. Durch die hohen Führerscheinkosten wird ihnen diese individuelle Mobilität leider schwer gemacht. Das diskriminiert gerade immer mehr junge Erwachsene aus einkommensschwachen Haushalten. Der Führerschein muss bezahlbar gehalten werden. Deshalb finde ich diese Debatte heute sehr wichtig.
Der Antrag der Unionsfraktion ist da allerdings für mich nur bedingt zielführend. Vor allem stört mich: Der größte Kostentreiber wird fast außen vor gelassen. Das sind die hohen Durchfallquoten sowohl in der theoretischen als auch in der praktischen Prüfung.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Valentin Abel [FDP]
Sie sorgen mit jeder nicht bestandenen Prüfung für massive Zusatzkosten. Es liegt in unserer Verantwortung, auch in der Verantwortung der Fahrschulen, bestens auf diese Prüfungen vorzubereiten, um die Kosten und den psychologischen Druck für die Prüflinge möglichst gering zu halten. Ich glaube, da können wir als Politik noch ein paar Sachen tun.
Ein paar Ideen, die in diesem Antrag stehen, möchte ich auch ausdrücklich unterstützen. Gerade der digitale Theorieunterricht bietet eine Möglichkeit, nicht nur die Fahrschüler/-innen zu entlasten, sondern auch die Fahrschulen bei ihrer Ausbildung zusätzlich zu unterstützen. Das tut am Ende auch der Verkehrssicherheit gut.
Natürlich war es in der Pandemie schon mal der Fall, dass wir digitale Angebote genutzt haben. Auch jetzt haben wir schon viele Möglichkeiten. Sie erfinden damit das Rad nicht wirklich neu.
Nichtsdestotrotz bieten sich hier viele Chancen und Möglichkeiten, die wir in der Zukunft noch besser nutzen können. Durch zuvor aufgenommene, im Web jederzeit abrufbare Lerneinheiten können Lernerfolge, die vorher eingeübt wurden, verfestigt werden. Digitaler Theorieunterricht gibt den Fahrschulen mehr Kapazität für die praktische Fahrausbildung und kann die Kosten für die theoretische Ausbildung zumindest ein bisschen reduzieren.
Vielleicht tut es sogar der einen oder anderen Person, die schon vor dem einen oder anderen Jahrzehnt ihren Führerschein gemacht hat, gut – so ganz schlecht ist es vielleicht auch nicht –, die Theorie noch einmal zu wiederholen. Aber gerade für den ländlichen Raum bietet der Onlineunterricht die größten Chancen. Deswegen unterstütze ich ihn auch ganz entschieden. Hier profitieren am Ende dann auch nicht zuletzt die Eltern davon, weil sie ihre Kinder nicht mehr so sehr oft zum Unterricht bringen müssen.
Ich freue mich, dass wir uns parteiübergreifend auf den Weg machen, unseren Fahrschülerinnen und Fahrschülern eine kostengünstigere und bessere Ausbildung anzubieten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade bei der Rede des Staatssekretärs Luksic erlebt: Er stimmt uns, der Union, in allen Punkten unseres Antrages zu. Deswegen freue ich mich, dass Sie von der Ampel gleich alle unserem Antrag zustimmen.
Warendorf ist eine Kreisstadt mit 38 000 Einwohnern in Westfalen mit einem Bahnanschluss nach Münster, mit Schnellbussen, Regiobussen, Bürgerbussen und einem ordentlichen Radwegenetz. Letzte Woche habe ich dort mit 150 Schülern des Mariengymnasiums diskutiert und sie gefragt: Bei wem von euch haben die Eltern ein Auto? – 150 Hände gingen hoch. Ich habe gefragt: Wo gibt es kein Auto? – Keine Schülerhand ging hoch. Daran sieht man: Selbst bei einem im bundesweiten Vergleich ordentlichen ÖPNV- und Radwegenetz, die in den letzten Jahren entstanden sind, ist das Auto für Familien unverzichtbar.
Der Führerschein bedeutet für junge Menschen Freiheit – Freiheit im Alltag, Unabhängigkeit von den Eltern – und ist oft auch die Eintrittskarte in die berufliche Existenz. Das Problem: Der Führerschein ist zu teuer geworden. Aktuell kostet ein Autoführerschein bis zu 4 500 Euro. Das kann sich kein junger Mensch mehr leisten; das ist zu viel.
Außerdem fehlen seit zwei Jahren Zehntausende Prüftermine. Viele Fahrschüler warten ein halbes Jahr und brauchen immer wieder Auffrischungsfahrstunden. Das ist zu lang, und auch deswegen ist der Führerschein zu teuer.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kennen keine Initiative von Verkehrsminister Wissing, um diese Probleme in den Griff zu bekommen. Wir als CDU/CSU fordern: Beim Führerschein muss sich grundlegend was ändern.
Keine Sorge, liebe Fahrschulen, wir kennen Ihre wirtschaftliche Situation. Sie tun, was Sie können, und wir wollen Sie zu nichts verpflichten. Es geht darum, neue Schulungsmethoden zu erlauben, was in vielen anderen pädagogischen Bereichen heute schon gang und gäbe ist. Und wir wollen die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen, um Fahrstunden zu sparen, und zwar, lieber Kollege Stein von der SPD, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Darum geht es. Wir haben immer die Vision Zero im Auge.
Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es!
– Genau, unser gemeinsamer Antrag aus der letzten Wahlperiode. – Wir fordern Sie, die Ampelregierung, auf, die Fahrschulen hierbei tatkräftig zu unterstützen, damit der Führerschein wieder bezahlbar wird. Ich bin mir sicher: Die jungen Menschen werden es Ihnen danken.
Wo wir schon über den Führerschein sprechen: Die Ampel täte gut daran, endlich auch an die Lkw- und Busfahrerausbildung ranzugehen. Es fehlen Hunderttausende Fahrer, unter anderem deshalb, weil die Ausbildung zu kompliziert ist, Inhalte sich doppeln und auch hier innovative, digitale Lehrmethoden immer noch nicht erlaubt sind. Wir müssen auf ein gesundes europäisches Maß kommen.
PVizepräsidentin Aydan Özoğuz: Kommen Sie bitte zum Schluss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den Klimaschutz ist es essenziell, dass wir in allen Sektoren so schnell wie möglich CO2-Neutralität erreichen. Aber gerade im Verkehrsbereich sind wir in manchen Bereichen auf absehbare Zeit auf flüssige Kraftstoffe angewiesen. Deswegen schaffen wir heute mit der Neufassung der 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung die Voraussetzung zur Regelung der Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und der Mitverarbeitung von biogenen Ölen auf die CO2-Minderungsquote bei Treibstoffen im Verkehrsbereich.
Wir sind damit das erste Land, das hiermit die Vorgaben der EU aus der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, der RED II, in nationales Recht umsetzt. Wir schaffen damit Investitionssicherheit. Wenn Sie so wollen, zünden wir damit das Triebwerk für den Markthochlauf der Wasserstofftechnologie, die wir für die Zukunft so dringend benötigen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
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Dr. Dirk Spaniel [AfD]: Sie haben das schon gelesen?
Dass Sie von der Union das hier nur zähneknirschend anerkennen: Geschenkt!
Aber ich möchte mit meiner verbleibenden Redezeit auf einige Befürchtungen eingehen, die im Raum standen. Zum einen gab es die Sorge, dass mit der Anerkennung von co-HVO auch die heimische Biokraftstoffproduktion unter Druck geraten und dass es zu einem Preisverfall bei den Zertifikaten kommen könnte. Diese Sorge teilen wir nicht, weil in den nächsten Jahren die CO2-Minderungsquote von derzeit 9 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 angehoben wird. Das heißt, wir werden das Marktvolumen und den Bedarf an regenerativen Kraftstoffen deutlich erhöhen.
Mit der Übernahme der Vorgaben der überarbeiteten RED III in nationales Recht werden wir auch dafür sorgen, dass diese CO2-Minderungsquoten ab nächstem Jahr auch für den Luftverkehr und für den Schifffahrtsverkehr einzuhalten sind. Das erhöht den Marktbedarf zusätzlich, sodass wir auf absehbare Zeit in den nächsten Jahren alle Minderungsoptionen dringend benötigen werden.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD
Zum anderen stand die Befürchtung im Raum – und die nehmen wir sehr wohl ernst –, dass mit Importen aus China, wenn man es vereinfacht sagen möchte, gepanschte Biokraftstoffe auf den Markt kommen, die die Vorgaben, die an die fortschrittlichen erneuerbaren Kraftstoffe gestellt werden, nicht erfüllen. Diese Sorge nehmen wir sehr ernst. Das haben wir auch im Entschließungsantrag aufgegriffen. Wir fordern die Bundesregierung auf, auf EU-Ebene dafür zu sorgen, dass diesen Betrugsfällen ein Riegel vorgeschoben wird. Es ist dringend notwendig, dass wir europaeinheitliche Regelungen bekommen, dass wir aber auch im nationalen Bereich mit regelmäßigen Überprüfungen einen solchen Betrug erkennen können. Diesen Punkt haben wir in unsere Entschließung aufgenommen. Da ist die Bundesregierung bereits tätig. Deswegen ist auch der Entschließungsantrag der Union in dem Punkt überflüssig.
Wir sehen wir mit dieser 37. BImSchV wirklich den Einstieg in die Wasserstofftechnologie. Wir sorgen für den Markthochlauf und kommen damit auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Zukunft einen deutlichen Schritt voran.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde uns als Union gerade vorgeworfen, wir würden quasi zähneknirschend zur Kenntnis nehmen, dass Sie jetzt endlich die 37. BImSchV vorlegen
Leni Breymaier [SPD]: Das ist doch Quatsch! Das hätten Sie gern!
Wir als Union haben uns immer schon ausdrücklich dafür ausgesprochen, technologieoffen jenseits von reinen strombasierten Mobilitätsthemen auch andere Antriebsformen zuzulassen: selbstverständlich auch Biokraftstoffe und selbstverständlich auch synthetische Kraftstoffe.
Tessa Ganserer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tun wir ja gerade!
Deswegen ist es dem Grunde nach unspektakulär, aber längst überfällig, wenn von der Regierung jetzt endlich die 37. BImSchV vorgelegt wird – was von der Europäischen Union gegen Intentionen Ihrer Koalition vorgelegt wurde – und damit möglich wird, auch regenerative, synthetische und moderne Kraftstoffe einzuführen.
Die Gesamtgemengelage und die damit einhergehenden Fragen, die in unserem Entschließungsantrag noch einmal deutlich werden, führen aber dazu, abzulehnen
Tessa Ganserer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das stimmt doch gar nicht! Das ist falsch!
Wissen Sie, was die Regierung auf unsere Anfrage hin geantwortet hat? Sie sagt, sie seien hilflos und sie wüssten nicht, was sie machen sollen. Offenkundig gibt es Probleme. Das sind die Aufforderung und auch der Auftrag von uns an die Regierung, zu schauen, wie man mit der Situation umgeht.
Wir fordern außerdem dazu auf, dass Sie es endlich auch ermöglichen, dass synthetische Kraftstoffe eine Chance haben. Aus Ihren Reihen ist das in weiten Teilen ausdrücklich nicht gewollt. Wir wollen, dass regenerative Kraftstoffe, Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe eine Chance haben und dass auch der Verbrenner künftig eine Chance hat. Ohne Moleküle, auch im Kraftstoffbereich, geht es offenkundig nicht. Der Eindruck, den Sie gerade erweckt haben, dass Sie das vorantreiben, spricht, ehrlich gesagt, der Realität doch Hohn.
und sich abschauen, dass auch die Anrechenbarkeit strombasierter Kraftstoffe im Bereich des Flug- und Schiffsverkehrs als Idee aufgegriffen werden soll.
Als wir in der letzten Legislatur das Bundeswirtschaftsministerium von Sigmar Gabriel und Herrn Flasbarth übernommen haben, war nichts mehr jenseits von Strom möglich.
Wir haben es erst hinbekommen, dass wieder andere, neue Kraftstoffe möglich wurden, wie biologische und synthetische. Wir unterstützen das nach wie vor.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen wir mal wieder ein paar Fakten und Tatsachen sprechen. Sorgen wir dafür – darauf warten sehr viele –, dass wir hier mit dieser Verordnung den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unterstützen! Wir haben mitbekommen: Die Union ist dagegen!
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Henning Rehbaum [CDU/CSU]: Hä?
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Björn Simon [CDU/CSU]: Wo war er denn gerade?
Vielleicht erst mal zur Einordnung und Erläuterung: Worüber sprechen wir heute eigentlich? Denn das ist natürlich schon ein sehr komplexes Thema. Erneuerbare Kraftstoffe nichtbiogenen Ursprungs sind solche, die nicht aus biologischen Quellen, zum Beispiel Pflanzen, gewonnen werden. Stattdessen werden sie aus nichtbiologischen Rohstoffen hergestellt, die erneuerbar sind, zum Beispiel Wasserstoff oder eben auch synthetische Kraftstoffe. Diese erneuerbaren Kraftstoffe nichtbiogenen Ursprungs sind wichtig, um die Abhängigkeit von fossilen Kraftstoffen zu reduzieren und den Übergang in eine nachhaltige Energiezukunft zu unterstützen.
Die Verordnung ist ein weiterer Baustein, um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zu beschleunigen. Viele Unternehmen – ich habe mit denen gesprochen – haben entsprechende Projekte und Anlagen bereits geplant und können und werden diese jetzt umsetzen und wuchtige Investitionen in Deutschland stemmen, und das ist auch gut so.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
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Dr. Rainer Kraft [AfD]: Ja! Noch mehr Geldverschwendung!
Im Verordnungstext wurde ein Anrechnungsfaktor von 3 für alle Arten von erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiogenen Ursprungs gewählt. Also, das wird auf die THG-Quote angerechnet. Aber was ist denn die THG-Quote? Was sind Anrechnungsfaktoren? Die THG-Quote, also die Treibhausgasminderungsquote, verpflichtet Anbieter, die CO2-Emissionen, die über ihre Kraftstoffe entstehen, entsprechend zu senken.
Dieser Anrechnungsfaktor in der THG-Quote ist ein Wert, der angibt, wie viel erneuerbare Energie oder fortschrittliche Biokraftstoffe zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen angerechnet werden können. Die THG-Quote ist also eine Maßnahme, um den Anteil erneuerbarer Energien oder fortschrittlicher Biokraftstoffe im Verkehrssektor zu erhöhen und damit die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Ein höherer Anrechnungsfaktor bedeutet, dass mehr erneuerbare Energie oder fortschrittliche Biokraftstoffe zur Erfüllung der THG-Quote verwendet werden können. Durch den eben erwähnten Faktor 3 wird somit die Voraussetzung für die wirtschaftliche Erzeugung von grünem Wasserstoff geschaffen und damit direkt der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft weiter vorangetrieben.
Andreas Bleck [AfD]: Ja, aber Sie sind kein Experte!
Aber Sie glauben ja nicht den Fakten; das wissen wir ja schon.
Neben den weitreichenden Fortschritten in dieser Verordnung möchte ich noch ansprechen, dass mich in den vergangenen Wochen im Zusammenhang mit dieser Thematik zahlreiche Fragestellungen erreicht haben; meine Kollegin Tessa Ganserer ist eben schon darauf eingegangen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, einige Mythen, die im Umlauf sind, zu widerlegen.
Der erste Mythos ist: Durch co-HVO – die Erfüllungsoptionen, die wir jetzt wieder möglich machen – wird der Biokraftstoffbranche die Geschäftsgrundlage entzogen. Dem ist nicht so: Co-HVO ist in vielen Mitgliedstaaten der EU zur Quotenerfüllung bereits zugelassen. Dieses Co-Processing wird zwar in Anlagen in Deutschland bereits betrieben; aber das sogenannte co-HVO wird jedoch mangels Anrechnung auf die THG-Quote hier nicht eingesetzt.
Wichtig ist auch, zu wissen, dass mit der Revision der RED II der Anwendungsbereich der THG-Quote – bisher nur im Straßenverkehr – zukünftig eben auf alle Verkehrsträger, also inklusive Luft und Seefahrt, ausgeweitet wird, was die Nachfrage nach Biokraftstoffen im Vergleich zum Status quo um etwa 20 bis 25 Prozent steigern wird. Sie sehen also: Die Geschäftsgrundlage für die Biokraftstoffbranche ist weiterhin gegeben.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Tessa Ganserer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Ein weiteres Thema ist der Preisverfall bei den THG-Quoten. Es wird gesagt – das ist der zweite Mythos –, das sei nur so, weil eben aus China importiert wird. Ja, es stimmt: Die Preise sind stark gefallen. Aber das hat viele Ursachen und nicht nur einen einzigen Grund. Und wichtig ist auch: Die Preise sind ja nicht nur in Deutschland gefallen, sondern in ganz Europa.
Marktbeobachter nennen drei entscheidende Gründe dafür: erstens der weltweite Zubau von Produktionskapazitäten, zweitens Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten, welche die Nachfrage senken bzw. das Angebot erhöhen, und drittens der grundsätzlich geringere Biodieselabsatz aufgrund der internationalen wirtschaftlichen Lage.
In diesem Zusammenhang, meine Damen und Herren, werden auch immer wieder Betrugsvorwürfe gegen in China produzierte und nach Europa exportierte fortschrittliche Biokraftstoffe vorgebracht. Um es auch hier noch mal deutlich zu sagen: Das sind Vorwürfe, die bislang nicht vollständig verifiziert werden konnten.
Christian Hirte [CDU/CSU]: Aha! Nicht vollständig!
Der dritte Mythos ist, die Bundesregierung tue nichts dagegen. Das ist nicht der Fall: Die Bundesregierung hat umgehend reagiert und die notwendigen Überprüfungen zur Aufklärung dieser Vorwürfe eingeleitet. Zusätzliche Sonderkontrollen führten zum Entzug erteilter Zertifikate für Biokraftstoffproduzenten im Ausland.
Wichtig ist, dass wir das nicht national, sondern europäisch regeln. Wir müssen dafür sorgen – und deshalb ist es gut, dass die Regierung darüber mit der Kommission im Austausch ist –, dass wir Änderungen am EU-Recht herbeiführen. Aber bisher ist es so, dass die EU-Kommission sich noch nicht geäußert hat, ob sie das machen wird.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass aus China große Mengen an Biokraftstoffen kommen, deren Preise weit unterhalb des üblichen Niveaus liegen und die somit hiesige Produzenten schädigen. In der Entschließung der Ampel haben wir dieses Thema umfassend aufgegriffen und fordern die Bundesregierung dazu auf, sich gegenüber der EU-Kommission für eine Verbesserung der Betrugsprävention einzusetzen. Ebenso soll geprüft werden, was man jetzt schon innerhalb des europäischen Rechts machen kann.
Meine Damen und Herren, mit dem heutigen Beschluss unterstützen wir somit zum einen den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und die Transformation der Raffinerien und stärken damit das Wirtschaftswachstum in Deutschland. Und zum anderen adressieren wir in einer Entschließung die aktuellen Herausforderungen in der Biokraftstoffbranche. Also: Stimmen Sie der Verordnung und der Entschließung der Ampel zu!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer! Wir als AfD-Fraktion sind ja immer etwas kritisch, wenn Vorgaben aus der Europäischen Union kommen; denn meistens sind das irgendwelche sozialistischen Ideen zum Nachteil unseres Landes.
Aber in diesem Fall kommt eine vernünftige Vorgabe von der Europäischen Union, weil man dort erkannt hat, dass strombasierte Kraftstoffe notwendig sind, um unsere Wirtschaft in Europa und unser soziales Leben, unser gesellschaftliches Leben überhaupt zu erhalten. Denn im Verkehrssektor wird sich die elektrische Mobilität – das gilt sowohl für den Luftverkehr als auch für den Straßenverkehr – auf Sicht eben nicht durchsetzen.
Die Europäische Union macht also die Vorgabe, dass diese Kraftstoffe in der Europäischen Union und auch in Deutschland hergestellt werden können. Und was macht die Bundesregierung? Die Bundesregierung macht ein Bürokratiemonster und reduziert im Prinzip das Ganze darauf,
Judith Skudelny [FDP]: Nicht alles, was Sie nicht verstehen, ist ein Bürokratiemonster!
dass an irgendwelchen Windrädern und Photovoltaikanlagen ein kleiner Elektrolyseur installiert wird, sodass die Produktion von Kraftstoffen, das heißt von E-Fuels oder auch von Wasserstoff, in Deutschland sicher niemals wirtschaftlich realisiert werden kann. Das ist das Problem dieser Verordnung.
Sie wollen, dass diese Elektrolyseure im Einzelstatus an irgendwelchen Anlagen sind. Sie können sich mal überlegen, warum große chemische Anlagen wirtschaftlich sind und kleine chemische Anlagen nicht. Wir können uns ja alle mal überlegen: Warum gibt es nicht eine Raffinerie an jeder Autotankstelle? Das hat seinen Grund: weil sie nämlich niemals wirtschaftlich ist.
Sie wissen das ganz genau. Sie wissen, dass die Herstellung von Kraftstoffen in Deutschland niemals wirtschaftlich ist. Wir können diese Kraftstoffe mit dieser Gesetzgebung in Deutschland nicht realisieren.
Judith Skudelny [FDP]: Genauso wie Erdöl im Moment auch!
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Zurufe von der SPD
Das einzig Fatale an der ganzen Diskussion ist, dass Sie so tun, als gäbe es diese Möglichkeit. Sie streuen den Menschen in diesem Land Sand in die Augen; Sie führen sie in die Irre.
Dr. Christoph Ploß [CDU/CSU]: Dann haben Sie ihn nicht gelesen!
– Ja, natürlich habe ich ihn gelesen. – Das eigentliche Problem ist, dass die Zukunftsindustrie Europas – die Herstellung von synthetischen Kraftstoffen, die wir alle brauchen werden – in Deutschland so nicht realisiert werden kann. Sie reden an dem Problem vorbei; Sie ignorieren das.
Wir geben eine Zukunftsindustrie auf, bevor sie realisiert wird.
– Nein. – Sie machen das bewusst, und das ist das Fatale an allem: Sie wollen unser Land bewusst ruinieren und deindustrialisieren, und das machen Sie mit dieser Verordnung.
Sie streuen den Menschen nur Sand in die Augen. Es wird mit dieser Verordnung keine Wasserstoffwirtschaft geben; es wird keine E-Fuel-Produktion geben. Das ist ganz bewusst Wählertäuschung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren über die 37. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Um zu verstehen, um was es heute geht, möchte ich das Ganze einmal in den Gesamtrahmen einordnen, damit wir alle über das Gleiche sprechen.
Als ein Instrument des Klimaschutzes im Verkehr haben Deutschland und die EU beschlossen, dass die Mineralölwirtschaft dazu verpflichtet wird, Treibstoffe in den Verkehr zu bringen, die einen immer geringeren CO2-Gehalt haben. Die Grundregulierung finden wir im Bundes-Immissionsschutzgesetz, die genaue Ausgestaltung davon in der 37. und 38. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Diese Verordnungen legen fest, wie genau der CO2-Gehalt zu reduzieren ist: durch das Beifügen von biogenen Kraftstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen, durch die Anrechnung beispielsweise der Elektromobilität oder auch durch strombasierte Kraftstoffe. Gerade für die strombasierten Kraftstoffe gab es in der Vergangenheit keine klaren Regeln, sodass die Investoren, die in Deutschland bereitstehen und das umsetzen wollen, bisher noch nicht investiert haben. Wir sind deswegen so schnell unterwegs, weil das Geld bereitliegt und in Deutschland investiert werden soll.
Zudem führen wir das sogenannte Co-Processing wieder ein. Bislang müssen biogene Kraftstoffe und mineralische Kraftstoffe zusammengemixt werden, damit sie bei der THG-Quote, der Treibhausgasminderungsquote, in Anrechnung gebracht werden können. Bis jetzt können sie nicht in Anrechnung gebracht werden, wenn die Rohstoffe in die gleiche Raffinerie kommen wie die mineralischen Erdöle. Das ist eine völlig willkürliche Abgrenzung. Es sollte darauf ankommen, welche Klimawirkung ein Treibstoff hat, und nicht, welchen Herstellungsprozess er durchlaufen hat. Wir gleichen heute die beiden Regulierungen an und sorgen so für eine Gleichbehandlung.
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die getroffenen Regelungen werden in weiten Teilen begrüßt. Einzig die Bioenergiebranche ist besorgt, dass es hier Nachteile für sie geben wird. An dieser Stelle eine herzliche Gratulation an die Lobby! Sie hat es nicht nur geschafft, im politischen Raum Gehör zu finden, sondern auch dafür gesorgt, dass ihre Forderungen ungeprüft eins zu eins Einzug in die Vorlage der Union gefunden haben. Herzliche Gratulation an diese Lobby!
Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Branche ist besorgt, dass die Marktpreise durch die Zulassung des sogenannten Co-Processing reduziert werden. Allerdings macht das Potenzial von Co-Processing gerade einmal 1 Prozent des Gesamtvolumens aus. Ganz ehrlich, liebe Damen und Herren, mit 1 Prozent des Gesamtvolumens hat es keine relevante Auswirkung auf die Marktpreise.
Trotzdem will die Union eine Verschiebung auf 2025. Im Ernst: Es hat keine Auswirkungen. Das Einzige, was diese Maßnahme bringt, ist Verzug. Deswegen können wir ihr leider nicht zustimmen.
Eine Beeinflussung des Marktpreises erfolgt aber möglicherweise durch illegale und gefälschte Bioenergieimporte. Daher wird von der Union gefordert, die national geltenden Regelungen von Belgien, Österreich und den Niederlanden auch in Deutschland einzuführen. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, zu gucken, was das bedeutet. Deutschland fragt schon heute genau die gleichen Daten ab, aber digital. Die drei genannten Länder machen das analog.
Dazu müssen die Inverkehrbringer, diejenigen, die teilnehmen möchten, Proben dessen abgeben, was sie umwandeln. Das heißt, sie reichen ein Päckchen mit Stroh oder ein Döschen mit Mais ein, um es einmalig prüfen zu lassen. Das garantiert keine Fälschungssicherheit, sondern das ist lediglich Schikane. Aber Schikane sollte kein Stilmittel des Handels werden.
Zudem ist sehr zu bezweifeln, dass diese Schikane irgendetwas in Europa bringt. Diejenigen, die hier nicht auf den Markt kommen, gehen doch ins Nachbarland. Das Nachbarland hat dann eine Überkapazität, von der auch wir betroffen sind. Wenn wir einen europäischen Markt haben wollen, müssen wir diesen mit europäischen Regeln bespielen. Da sind wir wieder an der Seite der Bioenergiebranche. Das werden wir forcieren. Da kann Ihre Frau von der Leyen, die sonst sehr schweigsam ist, in diesem Fall einmal die Stimme erheben. Das hat sie bis jetzt nicht gemacht. Aber ich freue mich, wenn sie mit Ihrer Unterstützung auf europäischer Ebene etwas bewirkt.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ist es sehr erfreulich, dass mit der Verordnung klimafreundliche Kraftstoffe endlich Teil der Mobilität der Zukunft werden. Dafür kämpfen wir als CDU/CSU-Fraktion seit Langem. Wir hätten das Ganze schon viel eher haben können, hätte die Ampelkoalition unseren Anträgen in der Vergangenheit zugestimmt.
Der heutige Abend kann aber erst ein Anfang sein; denn es geht bei der heutigen Debatte und auch bei den verkehrspolitischen Debatten in Zukunft darum, dass der Verbrennungsmotor nicht verboten wird. Ich will eines ganz klar sagen, weil ich in dieser Debatte und auch in der vorherigen Debatte von der grünen Partei wieder Attacken auf das Auto und auf den Verbrennungsmotor gehört habe: Der Verbrennungsmotor muss erhalten bleiben. Das Auto wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ein wichtiger Teil der Mobilität sein; denn das Auto bedeutet Teilhabe und Freiheit. Es ermöglicht vielen Millionen Menschen in Deutschland, am Verkehr teilzunehmen. Für diese Menschen setzen wir uns als CDU/CSU-Fraktion ein.
Zuruf von der CDU/CSU: Freie Fahrt für freie Bürger!
Wir wollen unideologisch vorgehen und nicht nur mit Batterieautos die Mobilität der Zukunft gestalten. Wir wollen auch auf andere Antriebsformen setzen, wie beispielsweise auf Wasserstoff oder den Verbrennungsmotor, der beispielsweise mit E-Fuels oder Biokraftstoffen betrieben wird. Wenn man das will, dann muss man sich, liebe FDP, aber auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Verbrennungsmotor für Pkws und Lkws nicht verboten wird. Das, was Sie in den letzten Monaten in Brüssel abgeliefert bzw. nicht abgeliefert haben, bedeutet de facto das Verbrenner-Aus für Pkws und Lkws. Sie müssen sich dringend für Technologieoffenheit auf europäischer Ebene einsetzen. Wir dürfen nicht nur auf den Auspuff,
sondern müssen auf den Gesamtprozess schauen, der als Grundlage für die Beurteilung dient, ob wir die Klimaziele erreichen. Nicht die Politik oder irgendwelche Beamte, sondern Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen sollten entscheiden, was die besten Ansätze sind, um Klimaziele zu erreichen. Das können Batterie- und Wasserstoffantriebe, aber auch klimafreundliche Kraftstoffe sein. Genau dafür werden wir als CDU/CSU-Fraktion hier im Deutschen Bundestag auch in Zukunft kämpfen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für einen souveränen Staat sollte es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass er die Einreise von gefährlichen Ausländern, von politischen oder religiösen Extremisten untersagen darf. Aber anders ist es nach der geltenden Rechtslage in Ampeldeutschland, und wir finden, das ist ein Fehler, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Und warum ärgern wir uns darüber? Warum nehmen wir daran Anstoß? Ich will Sie kurz einführen. Im Aufenthaltsgesetz sind die Voraussetzungen für ein Einreise- und ein Aufenthaltsverbot geregelt; oft wird das auch als „Wiedereinreisesperre“ bezeichnet. Es war bisher in der Rechtswissenschaft zumindest umstritten, ob eine solche Wiedereinreisesperre auch gegenüber Menschen ausgesprochen werden kann, die noch nicht nach Deutschland eingereist sind, mit deren Einreise aber gerechnet wird. Diese Unklarheit ist jetzt beseitigt worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im vergangenen Jahr entschieden, dass man ein Einreise- oder ein Aufenthaltsverbot nur gegenüber gefährlichen Ausländern, die schon einmal in Deutschland eingereist sind, verhängen kann.
Wozu führt das? Das führt dann dazu, dass wir im November 2023 hier dulden mussten, dass Talibanfunktionäre ungehindert nach Deutschland einreisen,
Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein einziger!
dass sie in einer Kölner Moschee Propaganda verbreiten und dass unser Staat dagegen keine rechtlichen Instrumente hat. Wir finden, das ist ein Missstand, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann waren Sie das letzte Mal in der Kölner Moschee?
Man fragt sich: Wer ist schuld daran? Das Bundesverwaltungsgericht ist es jedenfalls nicht. Es hat nämlich klargestellt – und ich zitiere –:
„Ob darüber hinaus eine Ausweisung auch in Fällen möglich sein soll, in denen sich ein Ausländer noch nie im Bundesgebiet aufgehalten hat, muss der Entscheidung des Gesetzgebers vorbehalten bleiben.“
Wir, der Gesetzgeber, müssen entscheiden, ob gefährliche Ausländer auch vor Einreise mit einer Einreisesperre belegt werden können. Sie müssen es jetzt entscheiden. Sie kennen diesen Missstand. Sie sollten ihn abstellen. Sie müssen unserem Gesetzentwurf zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir müssen gar nichts!
Ich will Ihnen sagen: Ich bin gespannt, welche Argumente Sie dagegen vorbringen. Es heißt, man könne das in einem Visaverfahren lösen. Der Talibanprediger bekomme dann kein Visum. Das löst aber die Probleme nicht, weil Deutschland mit 60 Staaten Visafreiheit vereinbart hat und weil wir uns an die Regelungen zu den Schengen-Visa zu halten haben. Der betreffende Talibanprediger war über die Niederlande eingereist.
All diese Missstände können nicht andere für uns lösen, sondern nur wir, indem wir das Aufenthaltsgesetz ändern. Es geht uns hier nicht darum, die Regierung vorzuführen – das können wir oft genug –, sondern ganz bewusst darum, Ihnen an einer kleinen Stelle des Aufenthaltsgesetzes eine Brücke zu bauen und gute Gesetzgebung zu machen.
Machen Sie es sich leicht, und stimmen Sie uns zu! Tun Sie etwas gegen die Einreise gefährlicher Ausländer!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Generaldebatte Ende Januar hat der Chef der Union, Herr Merz, noch jedweder Zusammenarbeit im Hinblick auf Migration eine Absage erteilt. Nun präsentiert die Union einen eigenen Gesetzentwurf zum Thema „Einreise- und Aufenthaltsverbote“.
Daher frage ich mich grundsätzlich: Sind Sie nun doch dazu bereit, an gemeinsamen Lösungen mitzuarbeiten, oder versuchen Sie wieder, bei dem Thema nur mit Scheinlösungen Aufsehen zu erregen?
Beifall bei der SPD sowie der Abg. Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
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Philipp Amthor [CDU/CSU]: Nein, wir präsentieren die Lösung! Das ist noch leichter! Sie dürfen mitmachen!
Das würde einer konstruktiven Zusammenarbeit nicht gerecht. Es wäre vor allem unverantwortlich als Vertreterinnen und Vertreter der Menschen in diesem Land, gerade weil es bei Einreise- und Aufenthaltsverboten auch um die innere Sicherheit geht.
Zur Sache. Zum Anlass für Ihren Gesetzentwurf nimmt die Union einen Talibanfunktionär, der Ende letzten Jahres aus den Niederlanden – Sie haben es erwähnt –, also aus dem Schengenraum nach Nordrhein-Westfalen kam und hier öffentlich sprechen konnte. Dieser Vorfall war in der Tat unerträglich. Wir dürfen nicht dulden, dass Talibanfunktionäre oder andere hier ihre menschenverachtende Ideologie verbreiten. Genau das hat unsere Bundesinnenministerin Nancy Faeser auch sofort und unmissverständlich klargemacht, übrigens auch in dem Presseartikel, auf den Sie in Ihrem Gesetzentwurf verweisen.
Philipp Amthor [CDU/CSU]: Jetzt noch Gegenargumente!
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Weitere Zurufe von der CDU/CSU
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir verurteilen nicht nur Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wir prüfen und beschließen auch stetig Gesetzesverbesserungen, wo sie notwendig sind. Diese ausgewogene Sachpolitik machen wir übrigens auch dann, wenn die Union konstruktive Zusammenarbeit wieder mal ausschließt.
Philipp Amthor [CDU/CSU]: Der hat Ihnen einen Vorschlag gemacht!
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Zuruf von der AfD: Sprechen Sie mal zum Thema!
Nehmen Sie endlich zur Kenntnis, was diese Regierung erreicht hat. Es war diese Koalition, die das Asyl- und Aufenthaltsrecht zahlreiche Male geändert hat, auch um die Effektivität des Einreise- und Aufenthaltsverbotes zu erhöhen.
Christoph de Vries [CDU/CSU]: Warum machen Sie das nicht?
Und es war diese Koalition, die ebendiese Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz fast vollständig umgesetzt hat. Dazu gehören neue Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern, verstärkte Kontrollen an den Grenzen, beschleunigte Asylverfahren
und die gerade erst beschlossene Beschleunigung der Rückführungen durch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz; nirgendwo haben Sie mitgemacht. Wir haben damit nicht nur bisherige Versäumnisse aufgeholt, sondern auch die Rechtslage den aktuellen Herausforderungen angepasst.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU legt uns heute einen Gesetzentwurf zur Verhinderung der Ersteinreise gefährlicher Personen nach Deutschland vor. Das klingt ja zunächst mal auch ganz vernünftig. Wer könnte da schließlich Nein sagen? Aber, liebe Kollegen von der CDU/CSU, Sie müssen sich schon die Frage gefallen lassen, warum Sie genau das Gegenteil von dem gemacht haben, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf schreiben, als Sie in Regierungsverantwortung waren und die Grenzen 2015 sperrangelweit aufgerissen haben.
Sie haben doch im Zuge der illegalen Massenmigration die mit weitem Abstand größte Zahl an islamistischen Terroristen und Gefährdern, an Messerdelinquenten, an Sexualstraftätern und sonstigen Gewaltverbrechern in unser Land gelassen, und da brauchen Sie gar nicht so grinsen. In Ihrer Regierungszeit stieg die Zahl der islamistischen Gefährder exorbitant an. 2014 hatten wir noch 257, und 2018 waren es dann 761.
Bei Salafisten – das sind ja wirklich die schlimmsten Islamisten – war die Zahlenexplosion noch schlimmer: 6 680 im Jahr 2014, und 2019 waren wir bei 12 150. So sieht es aus, wenn Sie Regierungs- und Sicherheitsverantwortung haben!
Und heute stellen Sie sich hin und tun so, als würde Ihnen die Sicherheit unserer Bürger am Herzen liegen. Mit Verlaub, mehr Unglaubwürdigkeit geht ja einfach nicht mehr.
Ihr Gesetzentwurf ist im Übrigen auch gar nicht dazu geeignet, die Sicherheitslage in unserem Land wirklich zu verbessern; denn die von Ihnen dargestellte Fallkonstellation kommt doch in der Praxis viel zu selten vor. Deshalb nennen Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch keinerlei Zahlen, wie viele gefährliche Personen zukünftig überhaupt an der Grenze abgewiesen werden können. Man muss eines ganz klar konstatieren: Das ist ein reiner Showgesetzentwurf; er ist im Grunde wertlos.
Philipp Amthor [CDU/CSU]: Keine Argumente in der Sache!
Zudem lassen wir ja seit mehreren Jahren über das Asylverfahren Millionen von Menschen in unser Land, von denen über 50 Prozent überhaupt kein Identitätspapier haben. Damit können Sie bei denen die Gefährlichkeit vor der Einreise doch gar nicht feststellen. Solange Sie sich der Lösung dieses zentralen Sicherheitsproblems verweigern, haben Sie jegliche Legitimation in Sicherheitsfragen verloren.
Marc Henrichmann [CDU/CSU]: Dann machen Sie es doch besser!
Sie beziehen sich auf Seite 1 im dritten Absatz auf das Bundesverfassungsgericht; richtig wäre das Bundesverwaltungsgericht. Ich hoffe, Sie kennen den Unterschied. Das Wort „erneut“ wollen Sie in § 11 Absatz 1 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes streichen, obwohl das nur im dritten Satz möglich wäre.
Ich fasse zusammen: Ihr Gesetzentwurf ist schludrig gemacht und verhindert gerade nicht die weitere Einreise einer großen Zahl an gefährlichen Personen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Union, Sie behaupten hier, dass das Bundesverwaltungsgericht eine gefährliche Gesetzeslücke offengelegt habe.
Philipp Amthor [CDU/CSU]: Die Sie nicht schließen!
Dieser Aufforderung an den Gesetzgeber möchte man nun nachkommen. So weit, so gut. Tatsächlich findet sich das Wort „erneut“ nicht in Satz 2. Schauen Sie es nach! Es ist dort falsch angegeben. Aber sei’s drum.
Wenn man aber besagtes Urteil liest, stellt man fest, dass die von Ihnen getroffene Schlussfolgerung aus dem Urteil nicht so zwingend ist, wie Sie suggerieren. Schauen wir uns die von Ihnen genannte Fallkonstellation aus dem Jahr 2023 einmal an. Ein Talibanfunktionär – er heißt übrigens Abdul Bari Omar, ehemaliger Minister für öffentliche Gesundheit und derzeit Präsident der Lebensmittel- und Medikamentenbehörde – aus Afghanistan möchte erstmalig nach Deutschland einreisen, um in Moscheeräumlichkeiten der DITIB in Köln einen Vortrag zu halten. Ich möchte kurz einschieben, dass ich schon diese Einladung in die Räumlichkeiten der DITIB in Köln für hochproblematisch halte. Das erwähnen Sie interessanterweise gar nicht.
Philipp Amthor [CDU/CSU]: Na, toll finden wir es nicht! Das ist eine Selbstverständlichkeit!
Aber Ihnen geht es ja um etwas anderes. Sie tun so, als hätten wir gegen diese Einreise keine andere Handlungsoption als eine präventive Ausweisung, so wie Sie es gerne hätten. Das sieht das Gericht, das sehen wir anders. Zunächst bräuchte der Taliban einen Aufenthaltstitel. Für ihn bedeutet das, ein Visum zu beantragen.
Philipp Amthor [CDU/CSU]: Das hat er offensichtlich nicht gebraucht!
– Hören Sie doch erst mal zu! – Dies würde von der deutschen Botschaft ja wohl direkt versagt. Bei visabefreiten Personen liegen entsprechend andere Ausweisungsinteressen vor, aufgrund derer solche Personen an der Grenze zurückgewiesen werden müssten.
Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zuhören, Herr Amthor!
Am überzeugendsten ist für mich jedoch Folgendes: Das Problem mit dem ehemaligen Talibanminister war ja nicht, dass gegen dessen Einreise keine rechtlichen Mittel zur Verfügung standen. Problematisch war doch eher, dass die deutschen Behörden nicht vorher wussten, dass er einreisen wollte. Er erlangte ein Schengenvisum – Sie sagten es gerade – über die niederländische Botschaft in Teheran und reiste über die europäische Binnengrenze nach Deutschland ein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Bundesgesetze zu ändern, um mehr Sicherheit zu gewinnen, ist ein hehres Ziel. Nur müssen solche Verschärfungen zielgenau und auch verhältnismäßig sein. Konkret wollen Sie wegen sage und schreibe zwei bekannten Fällen, in denen zudem Ihre Lösung überhaupt nicht geholfen hätte, gleich das Gesetz ändern. Das nenne ich eine verfehlte Gesetzesinitiative.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP
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Philipp Amthor [CDU/CSU]: Natürlich hätte das geholfen!
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Moritz Oppelt [CDU/CSU]: Was?
Zudem wollen Sie mit Ihrem Änderungsvorschlag einen gesetzlichen Unterton einfügen, der Personen bei erstmaliger Einreise in die Bundesrepublik pauschal unter Generalverdacht stellt. Letztlich müssten Sie zur Durchsetzung einer präventiven Ausweisung flächendeckende Grenzkontrollen an unseren Binnengrenzen durchführen. So viel zur Union als Europapartei.
Marc Henrichmann [CDU/CSU]: Na, wenn es notwendig ist!
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Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aha! Schengen abschaffen! Europa zurückdrehen! Das ist die CDU!
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Thorsten Frei [CDU/CSU]: Probleme muss man lösen! Philosophie reicht da nicht!
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich bitte eines festhalten: Über das Ziel sind wir uns doch einig. Personen wie dieser Talibanfunktionär, aber auch international vernetzte Rechtsextreme beispielsweise aus den USA sollen nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können. Aus meiner Sicht besteht aber auf europäischer Ebene Handlungsbedarf. Hier muss in erster Linie der Informationsaustausch zwischen den jeweiligen nationalen Behörden funktionieren. Genauso sinnvoll wäre es doch, ein gemeinsames Verständnis in der Europäischen Union bei der Visumserteilung zu erzielen, also dazu, wer eine Gefahr darstellt und wer nicht.
Ansonsten ist unser Rechtsstaat selbstverständlich nicht zahnlos. Für einreisende potenzielle Gefährder/-innen gelten nach wie vor die Regeln des Gefahrenabwehrrechts.
Christoph de Vries [CDU/CSU]: Gerade „Gefährderinnen“! Davon gibt es eine Menge!
Beispielsweise prüft die Aufenthaltsbehörde der Stadt Potsdam vorbildlich die Verhängung eines Einreiseverbots gegen den rechtsextremen Vordenker Martin Sellner.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD und des Abg. Stephan Thomae [FDP]
Sie sehen: Das Aufenthaltsrecht bietet bereits einen Werkzeugkasten, um unerwünschte Einreisen zu verhindern. Ihr Gesetzentwurf ist weder notwendig noch geeignet noch verhältnismäßig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Migrationspolitik ist ja in dieser Wahlperiode ein Dauerthema. Es ist ein Thema, das alle Menschen bewegt. Es gab dazu viele Gesetzentwürfe der Bundesregierung und auch viele Oppositionsanträge in dieser Wahlperiode. Manche waren merkwürdig oder überflüssig. Immerhin tut sich hier heute etwas Neues auf, eine Vorlage, die sich nicht wiederholt.
Sie greifen in Ihrem Gesetzentwurf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Mai letzten Jahres auf. Darin steht in der Tat, dass nach § 11 Aufenthaltsgesetz ein Einreise- und Aufenthaltsverbot nur dann ausgesprochen werden kann, wenn der Ausländer schon mal in Deutschland war und ausgewiesen oder abgeschoben worden ist. Wenn aber der Ausländer erstmalig einreisen will, kann kein Einreise- und Aufenthaltsverbot nach § 11 Aufenthaltsgesetz verhängt werden. So weit, so gut.
Christoph de Vries [CDU/CSU]: Das haben wir schon dreimal gehört!
Wenn jetzt aber der Eindruck erweckt werden soll, dass man Ausländer, die zum Beispiel gefährliche Straftäter sind, quasi sehenden Auges einreisen lassen muss, dann stimmt das nicht. Dem Eindruck muss man schon entgegenwirken. Es ist keineswegs so, dass es da keine Möglichkeiten gäbe. Denn vier Paragrafen weiter ist zu lesen – ich zitiere auszugsweise § 15 Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz –, dass ein Ausländer „an der Grenze zurückgewiesen werden“ kann, wenn „er die Voraussetzungen für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien nach Artikel 6 des Schengener Grenzkodex nicht erfüllt“. Wenn man in Artikel 6 des Schengener Grenzkodex nachschaut, dann stellt man fest: Dort stehen die Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige. Da heißt es – ich zitiere wieder auszugsweise, und zwar Absatz 1 unter Buchstabe d,
Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt wird es kompliziert!
dass eine solche Person „nicht im SIS“ – Schengener Informationssystem – „zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein“ darf oder – Buchstabe e ist der entscheidende Punkt – „keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit ... eines Mitgliedstaats darstellen“ darf.
Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Boris Mijatović [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Logisch! Perfekt!
Das ist eigentlich der Fall, über den Sie hier reden. Jetzt ist mir schon klar: Das ist kein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Das ist schon richtig. Aber aus der Verweisung geht doch hervor, dass man einen Ausländer zurückweisen kann, wenn er eben eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung eines Mitgliedstaates darstellt.
Philipp Amthor [CDU/CSU]: Ich erspare die Zwischenfrage nur aufgrund der fortgeschrittenen Zeit!
Ich weiß nicht, ob Sie sich diese Verweise bei der Erarbeitung Ihres Gesetzentwurfs genauer angeschaut haben. Ich bin ja immer an neuen Überlegungen interessiert. Wir überweisen heute Ihren Gesetzentwurf an den Ausschuss. Ich glaube, dass sich das Problem, das Sie im Gesetzentwurf formuliert haben, in der Praxis nicht stellt und mit der Verweisung, die ich Ihnen vorgetragen habe, lösen lässt.
Ich freue mich auf die Beratungen. Wir schauen uns Ihren Gesetzentwurf genau an und diskutieren darüber. Ich glaube aber, dass sich Ihr Problem in praxi so gar nicht stellt und dass wir durchaus die Möglichkeiten haben, potenziell gefährliche Ausländer zurückzuweisen, so wie Sie es gerne hätten.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Das war ja schon fast ein juristisches Seminar, Herr Kollege Thomae. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Mechthilde Wittmann, CDU/CSU-Fraktion.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die territorialen Grenzen markieren den Raum, über den ein Staat in eigener Souveränität entscheiden darf. In unserem Staat geht Gott sei Dank die Staatsgewalt vom Volk aus, und spätestens die Umfragen der letzten Monate sollten uns ein Zeichen sein, was das Volk von uns erwartet.
Wir sind verpflichtet, unserem Volk Sicherheit und Schutz zu gewähren, und zwar insbesondere vor gewaltbereiten Personen, die, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu haben, die Grenzen überschreiten wollen. Dabei ist es Konsens und Rechtslage, dass gegen gefährliche Personen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden kann, wenn diese zu einem früheren Zeitpunkt bereits aus Deutschland ausgewiesen, zurückgeführt oder abgeschoben worden sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch festgestellt, dass die Ausweisung gerade den Zweck hat, künftige Störungen und Gefahren vom Volk abzuwehren, also unsere Bürgerinnen und Bürger präventiv zu schützen. Das ist der beste Fall, den die Bürger von uns erwarten können.
Das Verwaltungsgericht sagt auch: Das Ausweisungsinteresse soll gerade dann bestehen, wenn ein visumpflichtiger Ausländer im Ausland ein Ausweisungsinteresse des deutschen Staates bereits verwirklicht hat, und zwar bereits vor seiner ersten Einreise. Es ist klare Aussage des Bundesverwaltungsgerichts, das sich die Verweisung natürlich angesehen hat, lieber Herr Kollege, dass es nach jetziger Gesetzeslage eine Gesetzeslücke gibt – eine gefährliche, in meinen Augen, und auch eine unglückliche Gesetzeslücke –, und das Bundesverwaltungsgericht fordert uns in seinem Urteil vom 25. Mai 2023 nachgerade auf, diese zu schließen. Das wollen wir mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf heute tun.
Meine Damen und Herren, es ist nahezu unmöglich, Menschen, die sich rechtswidrig bei uns aufhalten, wieder auszuweisen. Wir wissen, dass dies insbesondere für Menschen gilt, die eine geringere Hemmschwelle bei der Begehung von Straftaten haben. Und sehr gerne, Frau Kollegin Yüksel, würden wir mit Ihnen im Konsens arbeiten. Ich denke an das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Wir hätten gerne mit Ihnen verhindert, dass die Grünen es zu einem Gesetz machen, mit dem Rückführungen nun endgültig unmöglich sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir es mit dem Grenzschutz ernst meinen, dann lassen Sie uns einführen, was wir in Europa eigentlich gemeinsam verabredet haben, zum Beispiel die Einführung mobiler Kontrollsysteme mit internationaler und europäischer Datenverarbeitung, den Abgleich der Fluggastdaten, die Umsetzung des automatischen Datenaustauschprozesses und der Prümer Beschlüsse in allen Mitgliedstaaten und endlich die Einführung des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems. Diese Umsetzung an den Grenzen – das sind vor allen Dingen digitale Umsetzungen – wäre ein großer Erfolg, mit dem wir an den Grenzen endlich auch handlungsfähig werden. Lassen Sie uns dafür die finanziellen Mittel bereitstellen, insbesondere bei der Bundespolizei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Bürgerinnen und Bürger zu schützen, ist unsere ureigenste Aufgabe. Und dazu gehört es, dass wir gefährliche Personen, die wir nicht hier haben müssen, auch nicht hier haben wollen.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank, Frau Kollegin Wittmann. – Letzter Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Helge Lindh, SPD-Fraktion.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Amthor, Sie sind ja umfassend gebildet. Sie kennen gewiss auch Sigmund Freud. Und das Schöne ist, dass Freud deutlich gemacht hat, dass man sich auf wunderbar freudianische Weise gerne selbst verrät. Wenn Sie eben so stolz gesagt haben, dass es der CDU/CSU hier überhaupt nicht darum gehe, die Ampel vorzuführen,
Ich muss schon sagen: Es ist auch schon fast böswillig und unredlich, dass Sie in Ihrer Rede den Eindruck erweckt haben, dass – ich zitiere – „Ampeldeutschland“ es darauf ausgelegt hätte, dass es diese Rechtslücke gibt.
Moritz Oppelt [CDU/CSU]: Die schließen Sie doch nicht!
Nur, „Ampeldeutschland“, wie Sie es nennen, hat diese Rechtsgrundlage überhaupt nicht geschaffen. Das war Merkel-Deutschland. Das hat die CDU/CSU gemacht; es waren durchgängig Ihre Innenminister.
Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
und machen oft anregende juristische Ausführungen. Ich wünsche mir aber, Sie wären ganzheitlicher Parlamentsstreber und würden auch andere Bereiche der Wissenschaft mitdenken, zum Beispiel politische Rhetorik oder Politikwissenschaft, Diskurssemantik. Wenn man aber systematisch von „gefährlichen Ausländern“ spricht, dann verhält man sich unredlich und unsauber; denn Sie erzeugen damit ganz bewusst ein Bild.
Es geht Ihnen nicht um die sachliche Aufarbeitung einer Gesetzeslücke, sondern Sie nutzen das als ziemlich billige Gelegenheit, den Eindruck zu erwecken, als würden massenhaft Taliban und politische Extremisten an unseren Grenzen stehen.
Marc Henrichmann [CDU/CSU]: Aber es gab doch noch keine Anhörung!
Von der CDU/CSU regelmäßig eingeladene Sachverständige weisen im Verfassungsblog und anderswo nach, dass es eben nicht so einfach möglich ist, an Grenzen zurückzuweisen, dass Einreisesperren aufgrund europäischen Rechts, aufgrund des Rückweisungsverbotes, der Flüchtlingskonvention, europäischer Richtlinien usw. nicht einfach so möglich sind; sie stellen das infrage. Dieselben Sachverständigen, die Sie regelmäßig eingeladen haben, weisen darauf hin, dass es doch kein Zustand sein kann, im Schengenraum permanent Binnengrenzkontrollen zu machen bzw. die Binnengrenzen zuzumachen.
Christoph de Vries [CDU/CSU]: Wissen Sie noch, wo Sie sind?
Aber wer das, was Sie wollen, umsetzen will, der muss genau das tun: Der muss permanent kontrollieren und unsere ganzen Grenzen schließen. Dann kann man Europa abschaffen. Wir wollen Europa aber nicht abschaffen.
Lassen Sie solche Scheinanträge, solchen verdeckten Populismus! Das Innenministerium prüft sachlich den Tatbestand und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und bringt das sogar – und das ist der Unterschied zwischen dem Innenministerium dieser Ampel und Ihnen – in eine Arbeitsgruppe mit den Ländern ein.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss, bitte.
Wenn Ihnen das Thema so wichtig wäre, hätten Ihre Ministerpräsidenten es in der MPK aufs Tableau bringen können. Sie haben es nicht getan. Das ist also ein billiges Manöver, von Freud entlarvt.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen der verschiedenen Fraktionen! Zuerst einmal möchte ich der Union danken, dass wir in dieser Woche, in der der Weltverbrauchertag stattfindet, über das Thema Verbraucherschutz, wenn auch zu später Stunde, debattieren können.
Wir reden heute über Mogelpackungen. Das ist das Thema Ihres Antrages. Auch wenn ich Ihnen zuerst gedankt habe, muss ich leider sagen: Die größte Mogelpackung in der Debatte zu diesem Antrag ist, finde ich, leider die Union. Ich habe es bereits in der ersten Lesung betont: Sie stellen in Ihrem Antrag plötzlich diverse Forderungen auf, die entweder bereits umgesetzt sind oder die Sie während Ihrer Regierungszeit aktiv boykottiert hatten. Ich beziehe mich dabei vor allem – wie auch schon in der ersten Lesung – auf Ihre Forderung in Bezug auf das Portal lebensmittelklarheit.de. Als Sie das Landwirtschaftsministerium geführt hatten, haben Sie damals aktiv angeordnet, dass die Überprüfung von Mogelpackungen durch dieses Portal explizit aus dem Aufgabenkatalog gestrichen werden soll.
Jetzt fordern Sie in Ihrem Antrag, dass es wieder aufgenommen werden soll, dass dafür Geld bereitgestellt werden soll. Im Prinzip ist das ja richtig, aber wir haben es mit unserem Landwirtschaftsminister Cem Özdemir bereits umgesetzt. Von daher kann man diesen TOP wohl als erledigt behandeln.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP
Ich möchte an der Stelle noch mal grundsätzlich sagen: Der Schlüssel zur Lösung bei den Mogelpackungen liegt in Europa. Leider ist auch das grundsätzliche Problem, das wir mit Mogelpackungen haben, in Europa entstanden; denn 2009 hat die Europäische Union einheitliche Verpackungsgrößen für Grundnahrungsmittel abgeschafft. Das hat überhaupt erst dazu geführt, dass die verschiedenen Hersteller die Möglichkeit haben, die Packungsgrößen zu variieren, ohne das nach außen hin vernünftig zu kennzeichnen.
Jetzt haben wir – allerdings auch auf europäischer Ebene – die Möglichkeit, hier wieder in die Vorhand zu kommen; denn gerade letzte Woche wurden die finalen Trilogverhandlungen zur EU-Verpackungsverordnung abgeschlossen. Auch Mogelpackungen sind in dieser Verpackungsverordnung adressiert. Ihnen wird der Kampf angesagt. Wir unterstützen das. Das BMUV unterstützt das. Und wenn es Ihnen wirklich darum geht, hier den Verbraucherschutz voranzubringen und etwas gegen Mogelpackungen zu tun, dann fordere ich Sie auf: Unterstützen auch Sie diese EU-Verpackungsverordnung! Sie wird europaweit wirklich ein Erfolg werden. Dann kommen wir auch gegen Mogelpackungen an.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD
Die Verbraucherzentrale Hamburg sensibilisiert erfreulicherweise schon seit Jahren mit ihrer Wahl der „Mogelpackung des Jahres“ dafür, was Mogelpackungen eigentlich sind. In Frankreich werden Mogelpackungen seit einiger Zeit von verschiedenen Supermarktketten aktiv gekennzeichnet durch Aufkleber, die die Mitarbeiter per Hand auf die Packungen kleben, oder die Supermärkte machen sogar Vorgaben an die Hersteller, dass sie diese Packungen gar nicht erst ins Sortiment nehmen. Das sind gute Lösungen. Aber solche Einzellösungen können nicht die Lösung für ganz Europa sein.
Von daher hier noch einmal der Appell: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass es Standard wird, dass Mogelpackungen in unseren Supermärkten, in Supermärkten in ganz Europa nicht mehr auftauchen. Das ist tausendmal effizienter als das, was Sie hinter den Spiegelstrichen in Ihrem Antrag fordern, was größtenteils schon umgesetzt oder reine Schaufensterpolitik ist.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Verbraucherschutz durch die Ampel, das ist wie Robert Habeck als Fachmann für Insolvenzbekämpfung.
Diese Regierung hatte ja schon im Koalitionsvertrag eine „Transformation der deutschen Wirtschaft“ angedroht. In dieser grün-linken Transformation ist kein Platz für den freien Markt, für den mündigen Verbraucher. Die Zerstörung der deutschen Industrie, die Umerziehung und die Knechtung der Verbraucher, das sind die Ziele dieser Regierung.
Von der Koalition ist nach zweieinhalb Jahren Regierungszeit kein einziger relevanter Vorschlag in Sachen Verbraucherschutz gekommen. Stattdessen – tolle Bilanz –: Seit der Ölkrise 1973, also vor über 50 Jahren, war die Inflation in Deutschland nicht mehr so hoch wie unter der Ampel.
Es ist interessant, zu sehen, wie jetzt Verbesserungsvorschläge abgebügelt werden. Die FDP findet den Antrag der Union – ich zitiere – „unterkomplex“, sein Inhalt werde doch eh schon auf „europäischer Ebene diskutiert“. Die FDP-Vertreter im Umweltausschuss geben also ganz offen zu, dass wir hier eh nichts mehr zu entscheiden haben sollen. Denn die Entscheidungen werden leider nicht im gewählten Bundestag getroffen, sondern von demokratisch nicht legitimierten EU-Funktionären in Brüssel, und die FDP findet das auch noch gut.
Muhanad Al-Halak [FDP]: Seit wann sind Sie für Europa?
Gerade zum Weltverbrauchertag sollten wir uns aber den akuten Gefahren für Verbraucher widmen, und die sitzen rund um die links-grün-geführten Ministerien. Die Leiterin der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung im grünen Özdemir-Ministerium sagte ernsthaft:
„Ich habe schon Heuschrecken und Mehlwürmer probiert. Es gibt interessante Dinge, die man mit Insektenpulver machen kann – Kekse backen oder Insektenburger herstellen zum Beispiel.“
Die Vorstöße der oppositionellen Union sind lobenswert. Nur hat die Merkel-Partei die links-grüne Einmischung bis in unsere Kühlschränke hinein ganz klar mit zu verantworten. Dass man den Regierungen alles durchgehen lässt, hat nicht zuletzt mit der Gleichschaltung der Verbraucherverbände zu tun.
Nicht nur die amtierende oberste Verbraucherschützerin Ramona Pop ist grüne Berufspolitikerin, schon ihr Vorgänger Klaus Müller gelangte, noch zu Merkels Zeiten, über die grüne Parteipolitik ins Amt.
Leni Breymaier [SPD]: Da sind Sie einer ganz großen Sache auf der Spur!
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Carsten Träger [SPD]: Haben Sie das jetzt rausgekriegt, Herr Braun? Sherlock Braun!
Und Pop macht sich denn auch keine Sorgen über Insektenpulver in unserem Essen; stattdessen erzählt sie dem Endverbraucher: Lebensmittel sind Preistreiber der Inflation. – Aber nicht Lebensmittel sind die Preistreiber der Inflation, sondern die Politik dieser Ampelregierung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, Sie beschreiben in Ihrem Antrag versteckte Preiserhöhungen als ein Ärgernis. Für mich ist es hier im Plenum immer wieder ein Ärgernis, wenn wir wertvolle Zeit für Ihre Anträge verschwenden müssen, und das zu später Stunde.
Liebe Union, der vorliegende Antrag ist ein Ärgernis; denn er ist handwerklich so schlecht gemacht, dass man nicht mal darüber streiten kann. Er ist veraltet und hat sein Mindesthaltbarkeitsdatum schon längst überschritten.
Nehmen wir allein die Punkte der Leerraumüberwachung und der Leerraumdefinition. Genau diese Punkte werden jetzt gerade im europäischen Trilog verhandelt und abgestimmt, und zwar mit einer fachlichen Tiefe; dafür haben Sie noch nicht mal ein Schwimmabzeichen, meine Damen und Herren.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD
In einem gemeinsamen Markt brauchen wir gemeinsame Regeln, und genau das passiert gerade auf europäischer Ebene. Diese Vorschläge können wir dann gerne hier diskutieren. Was wir aber nicht brauchen, sind Ihre Schnellschüsse. Das ist ein Flickenteppich, der direkte Weg zu mehr Bürokratie und steigenden Preisen. Das muss Ihr neues Hobby sein. Ein Beispiel dafür ist das, was Sie mit dem Vergleichsportal vorhaben. Wir erinnern uns: 2011 wurde dieses Portal, auch unter Beteiligung von uns Freien Demokraten, auf den Weg gebracht. Hier nun von der Möglichkeit der Produktanzeige durch Verbraucher hin zu einer Verpflichtung für alle Hersteller zu kommen, dass jede Veränderung der Produktverpackung und der Inhalte dort angezeigt werden muss, das wäre die Umgestaltung der Plattform hin zu einem Überwachungsportal und einem gigantischen Bürokratiemonster für den freien Markt. Glauben Sie mir, liebe Union, genau das lähmt den Verbraucherschutz.
Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD
Wenn Sie effizient arbeiten wollen, dann rufen Sie doch mal Ihre Kommissionspräsidentin von der Leyen an und lassen Sie sich auf den neuesten Stand bringen! Das würde Ihnen bei der Transparenz und bei der Vermeidung von Mogelpackungen helfen. Da hätten wir uns die Maskenaffäre – Stichwort „Transparenz“ – oder das Mautdebakel – Stichwort „Mogelpackung“ – sparen können.
Ich hoffe, Sie denken in Zukunft über eine Leerraumgrenze für Ihre Anträge nach.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Al-Halak, bei aller Sympathie für manche Polemik: Aber diese Rede, mit dieser Darstellung, war auch unter Ihren Möglichkeiten. Ich finde, das wird diesem Thema nicht gerecht. Warum? Weil es für viele Menschen eben doch nicht nur ein ökonomisches, sondern auch ein ganz persönliches Ärgernis ist, wenn sie in ihren persönlichen Gewohnheiten getäuscht werden, wenn sie im Supermarkt das Produkt kaufen, im Vertrauen darauf, die gleiche Menge zu erhalten, durch Mogelpackungen aber letztlich eine Art schleichende Täuschung stattfindet.
Ich finde, dass man im Verhältnis zwischen Supermarkt und Verbrauchern zumindest Waffengleichheit und eine Balance braucht. Die Balance heißt: Transparenz und Aufklärung über Mogelpackungen und über versteckte Preiserhöhungen.
Das hat nichts damit zu tun, dass Sie hier mit Polemik auf unseren Antrag reagieren. Ich finde, dass vor dem Hintergrund einer Inflationsrate von bis zu 25 Prozent im Lebensmittelbereich und davor, dass viele Menschen alltäglich davon betroffen sind, dieses Thema uns alle angeht.
Ich meine, dass Sie hier in der Ampel zu einer einheitlichen Haltung kommen sollten, weil es gar nicht klar ist, was die Ampel will. SPD und Grüne haben durchaus Sympathie für diesen Antrag, wollen das Thema Mogelpackungen ganz offensiv angehen, wohingegen sich die FDP bei diesem Thema einer gemeinsamen Haltung der Ampel verweigert.
Deswegen will ich von Ihnen wissen, ob Sie bereit sind, das Thema „Mogelpackungen und Transparenz“ in der Ampel anzugehen. Wenn nicht, dann sagen Sie ganz offen hier im Deutschen Bundestag, dass Sie das Thema nicht interessiert und Sie in der Ampel zu keiner Lösung kommen! Aber es ist wichtig, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in unserem Land klar wissen, woran sie bei der Ampel sind. Ich kann ihnen sagen, woran sie bei der Union sind, nämlich bei Transparenz, Verbraucherfreundlichkeit,
und ärgert sich, egal ob beim Einkauf in Schwerin oder in Stuttgart. Erst vor Kurzem wurde die „Mogelpackung des Jahres 2023“ gekürt: eine Kekspackung mit höherem Preis und weniger Inhalt, eine Verteuerung um 127 Prozent – Die Linke und das Krümelmonster sind entsetzt!
Das Problem hat zugenommen. Früher waren überwiegend klassische Marken die Problemkinder, inzwischen sind es auch Discounter. Verbreitet ist diese Masche auch bei Biomarken.
Wir Linke fordern nicht nur faire Arbeits- und Handelsbedingungen, sondern auch Transparenz und Qualitätssicherung, also mehr Verbraucherschutz.
Die Union hat uns Linken in der Vergangenheit anscheinend zugehört und einige unserer Forderungen aufgegriffen. Der Antrag ist aus meiner Sicht richtig, weil die Bundesregierung bis heute trotz der Ankündigung von mehr Verbraucherschutz vor mehr als einem Jahr das Thema einfach nicht angeht; wir kennen das auch aus anderen Bereichen. In dem Antrag sind wichtige Punkte enthalten. Die Nutzung des Portals www.lebensmittelklarheit.de für Transparenz auch über Mengen und Preise wird von uns Linken, genau wie übrigens von den Verbraucherzentralen, unterstützt.
Das gilt auch für die Forderung, differenzierte Obergrenzen für den Freiraum in der Verpackung gesetzlich festzulegen. Es sollte doch normal sein, dass Verpackungen voll sind und nicht mehr Luft als Ware enthalten.
Und ja, plakative Anweisungen von prozentualen Mehrmengen, wie zum Beispiel „25 Prozent mehr als früher“, sind zu verbieten, wenn vorher versteckt die Mengen reduziert wurden. Das ist nämlich Verbrauchertäuschung.
Ich hätte mir da noch mehr Forderungen im Sinne der Verbraucher gewünscht, wie zum Beispiel Vertragsstrafen bei Auflagenverstößen gegen Produktehrlichkeit als Mittel der Durchsetzung, ein Verbot von überdimensionierten und ungerechtfertigten Preiserhöhungen bei Bedarfsgütern, gerade auch bei Grundnahrungsmitteln,
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Kollegin Linda Heitmann hat es eben erwähnt: Morgen ist Weltverbrauchertag. Kaum ein anderer Bereich betrifft die Menschen in ihrem Alltag so sehr wie Verbraucherpolitik. Deshalb sollten wir viel öfter darüber sprechen.
um den Leuten möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen.
Es scheint, als möchte die Union mit ihrem Antrag für mehr Klarheit und Transparenz beim Einkauf sorgen. Unlogisch ist dabei, dass Sie auf europäischer Ebene genau das Gegenteil unterstützen, nämlich eine Aufweichung der Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel, und damit eben nicht für mehr, sondern weniger Transparenz im Supermarkt sorgen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Volker Mayer-Lay [CDU/CSU]: Aber keine versteckte Preissteigerung!
Die Union beklagt in ihrem Antrag, die Lohnentwicklung halte nicht mit der Inflation Schritt. Sie predigen doch immer Lohnzurückhaltung! Sie stellen sich immer wieder aufs Neue gegen einen angemessenen gesetzlichen Mindestlohn! Die SPD hat für die Einführung des Mindestlohns und dann auch für die Erhöhung auf 12 Euro gesorgt, und darauf bin ich stolz.
Aktuell bewegt sich die Inflation wieder in Richtung der von der EZB angestrebten 2 Prozent. Es stimmt, dass sich die Lebensmittelpreise von der allgemeinen Inflation abgekoppelt haben und sie ein großes Problem für viele sind. In zweieinhalb Jahren sind Lebensmittel um knapp 30 Prozent teurer geworden. 30 Prozent! Deshalb teile ich natürlich das von Ihnen formulierte Ziel, insbesondere versteckte Preiserhöhungen zu verhindern.
Die Frage ist: Wie? Mengenreduzierungen bei gleichbleibender Verpackung ohne Preisanpassung oder Qualitätsminderungen kommen mit modernen Namen daher und heißen Shrink- oder Skimpflation. Das klingt harmlos, doch dabei handelt es sich schlicht um dreiste Verbrauchertäuschung. Was können wir dagegen tun? Wir sollten den Beispielen Brasiliens und Frankreichs folgen und Hersteller bzw. Händler verpflichten, solche Veränderungen für einen bestimmten Zeitraum auf der Verpackung deutlich lesbar zu kennzeichnen.
Volker Mayer-Lay [CDU/CSU]: Dann machen Sie doch zumindest das!
Sie schlagen etwas anderes vor. Auf dem vom Verbraucherzentrale Bundesverband betriebenen Portal lebensmittelklarheit.de können Menschen Produkte melden, von denen sie sich getäuscht fühlen. Das funktioniert gut. Laut Ihnen sollen Hersteller hier auch verpflichtend Füllmengenreduzierungen oder Qualitätsminderungen angeben. Das würde das Portal überfrachten. Eine Finanzierung nennen Sie nicht. Zudem würde es während des Einkaufs auch nicht helfen; das hat meine Kollegin Rita Hagl-Kehl schon deutlich gemacht. Der Vorschlag ist daher ungeeignet.
Volker Mayer-Lay [CDU/CSU]: Dann machen Sie einen besseren!
Seit 2022 muss bereits neben dem Endpreis des Produkts auch der Grundpreis je Liter oder Kilo angegeben werden, was einen besseren Preisvergleich zum Beispiel zwischen der 400- und der 300-Gramm-Schale ermöglicht. Das hilft beim Einkauf. Ihre Kritik daran, liebe Union, ist deshalb unverständlich.
Im Hinblick auf die Preisentwicklung kann ich mir auch eine Regelung vorstellen, wie sie in Israel schon lange gilt. Dort müssen Unternehmen ihre Preise im Netz veröffentlichen und fortlaufend aktualisieren; denn digital liegen sie bereits vor. Dort sind Vergleichsportale entstanden, die Orientierung bieten und für eine Selbstregulierung der Preise gesorgt haben. Deshalb sollte die Bundesregierung eine solche Regelung prüfen. Und ja, auch eine Preisbeobachtungsstelle könnte Licht ins Dunkel unergründlicher Preiserhöhungen bringen.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, die Menschen vor Abzocke zu schützen. Der Antrag der Union hilft dabei allerdings nicht weiter. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt fast ein Jahr her, dass wir uns zum ersten Mal hier im Parlament mit unserem Antrag zur Bekämpfung von Mogelpackungen befasst haben. Es geht darum, die Irreführung der Menschen beim Einkauf zu bekämpfen. Man muss erkennen können, wenn sich die Menge ändert, obwohl die Verpackungsgröße gleich bleibt, und man muss erkennen können, wenn zwar der Preis gleich bleibt, aber der Inhalt schrumpft. Sogar Joe Biden hat dieses Thema jetzt für den US-Wahlkampf entdeckt.
Von der Ampel wurde damals gesagt, wir von der Union seien zu spät dran, so wie Sie das auch heute gesagt haben, Frau Kollegin Heitmann. Ich zitiere aus dem Protokoll:
„… wir, liebe Union, erfüllen mit unserer Regierung jetzt genau das, was Sie in Ihrem Antrag fordern.“
Wenig später liest man in allen Zeitungen, die Umweltministerin wolle gegen versteckte Preiserhöhungen vorgehen. Daraufhin wartet man voller Spannung, dass ein Gesetzentwurf dazu in den Deutschen Bundestag eingebracht wird. Und dann? Ja, dann passiert – entgegen Ihrer Aussage, Frau Kollegin – wieder die ganze Zeit überhaupt nichts in diesem Hohen Hause, meine Damen und Herren.
Und dann verweisen Sie ständig auf die europäische Gesetzgebung, wie gerade eben schon wieder. Das ist immer das Gleiche – sind wir doch mal ehrlich –, wenn die Ampel nationalstaatlich nichts gebacken bekommt. Das ist doch die Wahrheit.
Deshalb haben wir den Antrag nach einem Jahr nochmals in den Deutschen Bundestag eingebracht: um Sie daran zu erinnern, was Sie versprochen haben, nämlich dass Sie Abhilfe schaffen wollen. Wir erfüllen das, was Sie in Ihrem Antrag fordern. Sie kommen damit leider etwas zu spät. So steht es im Protokoll vom vergangenen April.
Es ist die reinste Augenwischerei, und das wollen wir Ihnen und den Menschen da draußen heute mal ganz klar vor Augen führen, meine Damen und Herren.
So funktioniert die Ampelpolitik nämlich die ganze Zeit. Das ist ein wunderbares Anschauungsbeispiel, das Sie hier fabriziert haben. Die Ampel ist das Paradebeispiel dafür, wie eine Mogelpackung aussieht: eine Packung, die mehr Inhalt vortäuscht, als in Wahrheit darin enthalten ist.
Dabei gäbe es so viele Möglichkeiten, versteckte Preiserhöhungen zu bekämpfen. Man könnte das direkt auf das Produkt schreiben; die Spanier machen das so vor. Man könnte Preisbeobachtungsstellen einrichten. Man kann nationalstaatlich ganz viel machen. Sie können auch ganz andere Wege wählen, als wir in unserem Antrag vorgeschlagen haben. Aber Sie kündigen den großen Wurf an, wie auch die Ministerin, und machen am Ende überhaupt nichts. Vielen Dank für diese Steilvorlage, liebe Ampel!
Das Gute ist, dass Sie jetzt nur noch höchstens eineinhalb Jahre Zeit haben, sich weiter durchzumogeln. Eine Studie verschiedener Psychologen hat ergeben: Wenn die Chance, zu gewinnen, schwindet, wächst die Bereitschaft, zu mogeln. Ab einem gewissen Moment hat alle Ehrlichkeit ein Ende. Es ist augenscheinlich: Diese Grenze haben Sie längst überschritten.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.
Wenn ich wie gestern wieder das völlig intransparente Verteilen von Fördermitteln für Sport- und Jugendeinrichtungen sehe, wenn ich sehe, wie da das Geld verteilt wird, dann wird mir echt wieder klar: Es wird Zeit, dass Ihre Schummelpolitik endlich ein Ende nimmt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich das Thema gelesen habe, dachte ich im ersten Moment an meine Oma: Wenn sie früher ihren Großeinkauf machte, dann wusste sie jeden Preis, jede Verpackungsgröße, und zu Hause wurde dann genau kontrolliert, ob auch alles richtig abgerechnet worden war. So gut bin ich bei den Zahlen nicht, und ich merke es auch meistens erst an der Kasse, dass man heute doch mehr bezahlen muss als noch vor ein paar Jahren.
Aber man merkt, dass die Verbraucher mehr auf die Preise achten. Das ist ein Effekt, der in der letzten Zeit aufgetreten ist.
Und die Verbraucher merken auch, dass die Packungsgrößen verändert sind. Oft wird ein neues Produktdesign als Begründung dafür verwendet, warum jetzt in einer größeren Verpackung weniger drin ist, oder die Verpackung wird kleiner, sieht aber genauso aus wie vorher. Das alles ist Verbrauchertäuschung. Es stimmt, was ich in Ihrem Antrag gelesen habe.
Aber Sie schreiben in Ihrem Antrag auch von einer Lohnlücke; denn es entstehe ein Reallohnverlust. Jetzt muss ich mal schwer nachdenken: Wer hat denn damals gegen die Erhöhung des Mindestlohns gestimmt?
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN
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Gabriele Katzmarek [SPD]: Wer war das noch?
Die Lösungen, die die CDU/CSU aufgreift, sind, wie der Kollege das vorhin formulierte, auch ein bisschen eine Mogelpackung: Sonst haben Sie immer argumentiert, man müsse der Marktwirtschaft freien Lauf lassen, man dürfe da nicht eingreifen, und plötzlich heißt es, wir bräuchten ein Verbot von Werbung, wenn jetzt plötzlich 25 Prozent mehr Inhalt angepriesen werden, zuvor innerhalb eines Jahres der Inhalt aber verringert wurde. Jetzt kann man auf einmal in die Marktwirtschaft eingreifen. Wenn ich das vor zwei Jahren gewusst hätte! Wir hatten vier Jahre Zeit, da hätte man so viel machen können, aber Sie wollten immer nicht. Komisch.
Thorsten Frei [CDU/CSU]: Dazu hätte ich auch was zu erzählen!
Gleichzeitig fordern Sie die Stärkung eines Onlineportals. Das finde ich richtig und gut. Nur, man muss den Zeitfaktor beachten. Die Leute werden mit Sicherheit nicht am Regal stehen und dann erst online nachschauen: Ist das jetzt eine Mogelpackung oder nicht?
Da komme ich wieder auf meine Oma zurück. Ich stelle mir vor, wie so eine ältere Dame mit dem Handy dasteht und versucht, im Geschäft herauszufinden, ob das jetzt eine Mogelpackung ist. Also, das ist meiner Meinung nach auch eine Mogelpackung, wenn man das so schreibt.
Wir als SPD haben Lösungen dafür. Wir haben uns in der AG Verbraucherpolitik schon lange damit beschäftigt. Wir haben aber auch in der Zeit, als die Inflation anstieg, Entlastungspakete gemacht. Dadurch ist die Inflation bei uns nicht so stark angestiegen wie in anderen Ländern. Das Nachbarland Tschechien hatte teilweise eine Inflationsrate von 20 Prozent. Bei uns liegt sie dieses Jahr bei 2,5 Prozent. Und wir haben jetzt einige gute Dinge auf den Weg gebracht. Zum Beispiel haben wir im Haushalt die Verbraucherzentralen weiter gestärkt mit über 26 Millionen Euro.
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.