Gerade nicht, danke.
Nicht zuletzt finden sich viele der dort aufgebrachten Punkte in den Änderungsanträgen sowohl meiner als auch der Ampelfraktionen wieder.
Ein Blick in die Änderungsanträge der Koalition zeigt aber – dieser Punkt zieht sich wie ein roter Faden durch die ganze Debatte –: Die konkreten praktischen Auswirkungen wurden von der Ampel schlicht zu wenig in die Überlegungen einbezogen. Und hier geht es nicht um Stasivorwürfe, hier geht es um sachliche Punkte, die dazu führen, dass man bei einem so wichtigen Thema um eine gute Lösung streitet. Und deswegen möchte ich sagen:
Erstens. Ich unterstütze den Punkt, dass wir für eine effektive Strafverfolgung eine entsprechende personelle Decke bei den Behörden haben müssen. Aber haben Sie dazu eigentlich mit den Bundesländern vernünftig gesprochen? Denn in der Sitzung mit den Behördenleitern wurde uns ja noch mal vom BKA bestätigt: Es gibt zwar einen Stellenaufwuchs beim BKA – oder Sie wollen ihn schaffen –, die Strafverfolgung endet aber doch gar nicht da. Sie müssen auch die LKAs einbeziehen
und dann mit den Ländern sprechen. Und das wurde mit der Anhörung noch mal klar; denn die müssen sich ebenfalls Herausforderungen stellen, haben aber die Stellen nicht. Zwischenfazit: Knapp daneben ist auch vorbei.
In der Zuständigkeit Deutschlands liegen beim DDG vor allem kleine und mittelständische Unternehmen; das haben wir gerade schon gehört. Die überlangen Beratungen innerhalb der Regierung haben aber zur Folge, dass diese Unternehmen innerhalb von kurzer Zeit vor enormen Herausforderungen stehen, ihr Geschäft rechtlich und technisch abändern oder umrüsten zu müssen. Dabei wussten viele lange nicht einmal, ob sie unter das DDG fallen oder nicht und was das für sie für konkrete Auswirkungen hat.
Ich sage direkt dazu: Ich mache Ihnen das nicht vollständig zum Vorwurf; denn selbst das Ministerium wusste ja lange nicht genau, wer unter den Anwendungsbereich fällt. Mein Kritikpunkt an der Stelle ist aber, dass das Ministerium die Entscheidung, welche Unternehmen denn nun unter die Vorgaben des DDG fallen, auf eine einzige von ihr selbst beauftragte Studie stützt, wo sie sagt, die Daten vom Statistischen Bundesamt reichen nicht. Das ist aus meiner Sicht im Übrigen reichlich dünnes Eis.
Doch zurück. Gelingt den Unternehmen die kurzfristige Transformation nicht, müssen sie mit empfindlichen Strafen rechnen. Wir haben daher in unserem Entschließungsantrag noch mal die Einführung einer Übergangsfrist gefordert. Darauf konnte sich die Koalition leider nicht einigen. Deswegen gilt leider auch hier: Knapp daneben ist auch vorbei.
Lassen Sie mich trotzdem klarstellen: Die übergeordneten Ziele des DDG, eigentlich des DSA, unterstützen wir, wenn es darum geht, Hass im Netz bzw. strafrechtlich relevante Inhalte zu bekämpfen. Das DDG wird aber die Beteiligten vor enorme praktische Herausforderungen stellen. Und Sie werden sehen, was nach der Umsetzung passieren wird, nämlich dass alle, die mit dem DDG zu tun haben, ob sie es jetzt schon wissen oder nicht, und zwar egal ob Behörden, ob Forschung, ob Nutzerinnen und Nutzer, ob Wirtschaft, bei uns auf der Matte stehen werden und uns ihr Leid klagen. Und ich muss sagen: zu Recht. Es ist daher umso wichtiger, dass wir das Gesetz in regelmäßigen Abständen evaluieren, und dazu gehört nicht nur ein netter Bericht, sondern eine konkrete Evaluation nach den Punkten: Wie funktioniert das DDG? Welche Rolle hat der Koordinator? Wie effektiv arbeiten die Behörden in der Praxis miteinander? Und welche Mehrwerte haben Nutzerinnen und Nutzer?
Deswegen ist mein Fazit leider auch an der Stelle: Knapp daneben ist auch vorbei. Wenn Ihnen eine praxis- und lebensnahe Umsetzung des DDG wichtig ist, unterstützen Sie gerne unseren Entschließungsantrag!
Herzlichen Dank.