Die Insolvenzrechtsharmonisierung wird im Zusammenhang mit der Kapitalmarktunion diskutiert. Aber auch dort macht sich Deutschland dafür stark, dass wir eine einheitliche Regelung – insbesondere bei der Berücksichtigung der Gläubigersituation bei gegebenenfalls notwendigen Insolvenzverfahren – erreichen können.
Sie haben die Rückversicherung im Zusammenhang mit der Vollvergemeinschaftung der Einlagensicherung genannt. Das sind aber Gegensätze. Beim Rückversicherungsmodell, für das sich Deutschland einsetzt, geht es ja gerade darum, dass eine starke nationale Komponente erhalten bleibt; deshalb erfolgt eben keine Vollvergemeinschaftung der Einlagensicherung. In diesem Sinne ist die Antwort auf Ihre Frage: Ja.
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Antje Tillmann [CDU/CSU]: Das war nicht meine Frage, aber danke!
PVizepräsident Wolfgang Kubicki: Vielen Dank. – Herr Kleinwächter, Sie haben noch die Gelegenheit zu einer Nachfrage.