Frau Präsidentin! Herr Minister Heil! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal auch von mir, Herr Mörseburg, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag!
Meine Damen und Herren, diese Debatte wurde sehr kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt. Weil das Thema drängt, sind wir auch recht zügig in das Gesetzesverfahren eingestiegen. Schön, dass die CDU/CSU uns nun auch dabei unterstützt. Bei vielen Unternehmen und Betriebsräten herrscht derzeit Verunsicherung über die angemessene Höhe ihrer Vergütung. Dazu sind bereits einige Verfahren bei den Arbeitsgerichten anhängig, und es herrscht natürlich auch Unruhe in den Betrieben. Die Frage, wie sich das Gehalt von freigestellten Betriebsräten berechnen lässt und wie es sich im Laufe der Betriebsratsarbeit entwickelt, ist nicht einfach zu beantworten. Steigt die Vergütung zu schnell, kann der Verdacht aufkommen, dass sich das Unternehmen die Gunst des Betriebsrates erkaufen will. Ist das Gehalt zu niedrig, kann der Eindruck entstehen, der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin möchte die Betriebsratsarbeit einschränken. Bis zum Urteil des Bundesgerichtshofes waren die Gehälter von Betriebsräten und Betriebsrätinnen bis auf einige Ausreißer nach oben relativ ausgewogen. Durch das Urteil jedoch hat sich manches Unternehmen verpflichtet gefühlt, die Vergütung zurückzustufen, um sich nicht strafbar zu machen. Einige sind sogar so weit gegangen, ihren Betriebsräten Rückzahlungsforderungen in Rechnung zu stellen, teils im sechsstelligen Bereich.
Meine Damen und Herren, die Rechtsunsicherheit muss jetzt zügig beseitigt werden. Rechtsunsicherheiten dieser Art sind eine Gefahr für die betriebliche Mitbestimmung und generell keine gute Werbung für das Betriebsratsmandat. Sowohl Arbeitnehmervertreter als auch Unternehmen wünschen sich hier dringend eine Korrektur. Deshalb bin ich froh, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wieder Klarheit im Betriebsverfassungsgesetz finden werden und etwa das Benachteiligungsverbot durch einen Mindestvergütungsanspruch ergänzen. Ich hoffe sehr, dass vor allem die Beteiligten in den laufenden Verfahren nun zur Ruhe kommen und ihre vertrauensvolle Arbeit wieder aufnehmen können. Betriebsräte stehen bei uns eben nicht unter Generalverdacht, so wie von der Abgeordneten Huy von der AfD dargestellt.
Gute Betriebsräte sind wichtig, wir brauchen sie. Deshalb auch hier noch mal herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsratskörpern für ihre Arbeit, aber auch herzlichen Dank an die Expertenkommission, die uns sehr gut beraten hat.
Ich wünsche meiner Kollegin Angela Hohmann, die gleich hier reden wird, alles Gute zu ihrer ersten Rede.
Herzlichen Dank und Glück auf!