Werter Kollege Rosemann, die Aufgabe der Opposition ist die Qualitätskontrolle von Gesetzen dieser Bundesregierung.
Und da fällt Ihr Gesetz gnadenlos durch,
weil der Vorrang fehlt, dass erst mal nur die Bezahlkarte ausgegeben wird. Sie sind nicht bereit, Auszahlungen auf 50 Euro im Monat zu begrenzen, und Sie sind nicht bereit, festzulegen, dass sich die Asylbewerber diese Karte persönlich abholen müssen.
Das sind wesentliche Kriterien, die in unserem Gesetzentwurf drinstehen.
Sie haben sie nicht übernommen. Sie sind der unsichere Kantonist, Herr Rosemann.
Die Taktik, die Sie anwenden, ist die gleiche: Erst ignorieren Sie die Probleme, dann wollen Sie die Probleme auch noch unter den Teppich kehren und machen stattdessen Scheindebatten auf.
Frau Nasr, Sie haben gerade wieder insinuiert, dass es keine Pull-Faktoren gebe. Der Migrationsexperte von den Grünen, Julian Pahlke, sagte neulich – ich zitiere –: „Ich sorge mich vor einer diskriminierenden Wirkung der Bezahlkarte.“
Wirklich: Wir reden hier über eine Technologie von vor 30 Jahren, die jeder Deutsche in der Tasche hat, nämlich eine Girokarte, meine Damen und Herren.
Wenn Sie dann merken, dass der politische Druck zu groß wird, fangen Sie an, eine Scheinlösung zu faken.
Herr Audretsch, Sie haben sich hier wieder hingestellt und gesagt: Eigentlich braucht es dieses Gesetz gar nicht, weil man die Bezahlkarte sowieso schon einführen könnte. – Dabei wissen Sie um die Rechtsunsicherheit, die die Kommunen und die Länder anprangern.
Das ist das Perfide daran. Sie hoffen nämlich, dass die Bezahlkarte auf dem Rechtsweg juristisch wieder gestoppt wird. Damit wollen Sie die Kommunen unter den Bus schmeißen. So gehen Sie mit den Kommunen um, Herr Audretsch!
Sie schaffen mehr Rechtssicherheit für Kiffer statt für Kommunen.