Herr Präsident! Eingangs muss ich sagen, dass ich das vom Vorredner gewählte Beispiel im Hinblick auf den zu ersetzenden Namen als außergewöhnlich unglücklich empfinde.
Aber wie auch immer. Ich will auch noch voranstellen: Das Lob des Kollegen Limburg für die konstruktive Mitarbeit nehmen wir gerne entgegen. Ich will aber auch sagen: Wir bleiben an dem Thema dran – ich begründe das gleich –; doch wir hätten uns die Zusammenarbeit noch etwas konstruktiver vorstellen können. Sie wissen, worauf ich abhebe; ich komme darauf noch kurz zu sprechen.
Ich glaube, wir haben mit der heutigen Novelle des Namensrechtes trotzdem noch längst nicht alle Aufgaben erledigt, sondern noch einige vor uns. Wir hatten die Hoffnung, dass etwas mehr passiert als das, was heute zur Abstimmung gestellt wird, und haben das auch bei der ersten Lesung Mitte November letzten Jahres zum Ausdruck gebracht. Meine Kollegin Susanne Hierl hat es schon dargestellt: Wir als Unionsfraktion werden dem heutigen Gesetzentwurf zustimmen. Gleichwohl bleibt das, was wir heute beschließen, insgesamt hinter dem Erwartbaren zurück.
Ich will mal den Sachverständigen, der von den Grünen benannt worden ist, Dr. Dutta, mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren. Er sagte nämlich, dass „alle diejenigen, die gehofft haben, dass der Gesetzgeber nach langen Vorarbeiten und Diskussionen das deutsche Namensrecht nun vereinfacht und liberalisiert“, eine herbe „Enttäuschung“ – so wörtlich – erleben würden.
Meine Damen und Herren, fast alle Sachverständigen haben in der Anhörung ausgeführt, dass das Namensrecht durch dieses Gesetz zunächst deutlich verkompliziert wird. Wir haben ein deutliches Anwachsen der Normenanzahl festzustellen, und das steht an sich im Widerspruch zu dem von uns wirklich ernstgemeinten Ansatz des Bürokratieabbaus.
Zum Thema der konstruktiven Zusammenarbeit. Wie gesagt: Wir hätten uns etwas mehr gewünscht und waren durchaus enttäuscht, dass wir mit einem Vorlauf von 16 Stunden vor der abschließenden Beratung im Rechtsausschuss ein Ergänzungs- und Änderungsantragspaket der Ampelkoalition bekommen haben. Das hat uns umso mehr enttäuscht – es war nicht vollkommen unerwartet –, als dass dieser sehr kurzfristige Versand ein Fehlversand war und noch mal korrigiert werden musste. Wir haben die Unterlagen dann also 13 Stunden vorher, und zwar über Nacht, bekommen. Das, finde ich, funktioniert nicht so wirklich gut.
Wir hätten deutlich mehr machen sollen und können; denn die Beratungen zur Reform des Namensrechtes sind ja nicht erst in den letzten wenigen Monaten angestoßen worden. Es gibt ein Eckpunktepapier, das bereits zu Zeiten der Vorgängerregierung auf den Weg gebracht worden ist, und zwar im Jahr 2020. Das zeigt, wie wichtig das Thema in weiten Teilen des Hauses genommen wird.
Wir haben einige Punkte – Vorredner haben das zum Teil gesagt –, die außerordentlich zu begrüßen sind, beispielsweise den Fall der Rückbenennung nach Auflösung der Einbenennungsehe. Da sind vielfach geforderte Anpassungen vorgenommen worden. Aber es bleiben eben auch noch große Fragezeichen. Es bleibt die Frage, weswegen wir an dieser Trennung des privaten und des öffentlich-rechtlichen Namensrechtes festhalten. Dafür gibt es keine Notwendigkeit. Würde man das zusammenführen, wäre es für alle, auch für Nichtjuristen, deutlich verständlicher, und das ist unser Anliegen. Wir wollen daran weiterarbeiten.
Herr Kollege Plobner, Sie haben darauf hingewiesen – meine Kollegin Hierl hat es auch gesagt –, dass Sie heute zu einem anderen Tagesordnungspunkt einen Entschließungsantrag zu genau diesem Thema vorlegen. Nun möchten wir Ihnen zurufen: Machen ist wie wollen, nur noch krasser. – Machen Sie es doch einfach! Sie hätten uns an der Seite gehabt. Wir haben es gefordert. Machen Sie es! Kündigen Sie es nicht nur an!
Meine Damen und Herren, Sie gestalten das Ganze unnötig kompliziert. Gleichwohl gibt es, wie gesagt, zwei ganz wesentliche Punkte, die uns zur Zustimmung bewegen: Bildung von echten Doppelnamen und die Übernahme und Einführung von namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten. Wir stimmen im Ergebnis zu und wissen, dass die Novellierung des Namensrechtes eine große Aufgabe für dieses Haus bleibt.
Vielen Dank.