Herr Minister Buschmann, was wir hier heute und in den letzten Monaten gelernt haben, ist Folgendes: Die SPD hält die Einführung der IP-Adressen-Speicherung für rechtlich zulässig, gibt aber diese rechtlich zulässige Möglichkeit zugunsten der Mietpreisbremse auf und gibt Ihnen Ihr Quick-Freeze-Verfahren, das Sie aus ideologischen Gründen möchten. Sie wiederum gewähren der SPD die Mietpreisbremse, die Sie offensichtlich für rechtssicher halten. Ich frage Sie an dieser Stelle – sie wird jetzt zum zweiten Mal verlängert; sie ist 2013 eingeführt worden –: Halten Sie eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für zulässig und rechtssicher?
👏
Beifall bei der CDU/CSU