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165. Sitzung
Mittwoch, 24. April 202420. Wahlperiode, 165. SitzungBefragung der Bundesregierung
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Herr Minister Buschmann, was wir hier heute und in den letzten Monaten gelernt haben, ist Folgendes: Die SPD hält die Einführung der IP-Adressen-Speicherung für rechtlich zulässig, gibt aber diese rechtlich zulässige Möglichkeit zugunsten der Mietpreisbremse auf und gibt Ihnen Ihr Quick-Freeze-Verfahren, das Sie aus ideologischen Gründen möchten. Sie wiederum gewähren der SPD die Mietpreisbremse, die Sie offensichtlich für rechtssicher halten. Ich frage Sie an dieser Stelle – sie wird jetzt zum zweiten Mal verlängert; sie ist 2013 eingeführt worden –: Halten Sie eine weitere Verlängerung der Mietpreisbremse angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für zulässig und rechtssicher?

Beifallbei der CDU/CSU

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