Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst sagen, dass wir selbstverständlich großes Verständnis dafür haben, dass die Frau Ministerin Faeser heute an dieser Debatte aufgrund privater Umstände nicht teilnehmen kann. Das wollte ich vorweg erklären.
Gleichwohl werden wir uns mit ihrem Verhalten beschäftigen. Die Frau Ministerin kokettiert in letzter Zeit immer damit, dass sich manche noch an eine Frau mit klarer Haltung im Innenministerium gewöhnen müssen. Ich frage mich nur, wann dieser Gewöhnungsprozess beginnen soll, weil ich eine solch klare Haltung bei ihr in letzter Zeit schlicht nicht erkennen kann.
Ja, sie ist glaubwürdig beim Kampf gegen Rechtsextremismus; aber eine Innenministerin muss in alle Richtungen klar sein, auch gegenüber Linksextremisten, und da gibt es in letzter Zeit mehr und mehr Zweifel.
Die Landtagsabgeordnete Faeser hat in einer Postille, „antifa“, der VVN-BdA einen inhaltlich nicht zu kritisierenden Artikel veröffentlicht, und das, obwohl sie aufgrund einer eigenen Anfrage als Landtagsabgeordnete bescheinigt bekommen hat, dass ihr eigenes Landesamt für Verfassungsschutz diese Organisation für linksextremistisch beeinflusst hält. Sie hat sich also bewusst darüber hinweggesetzt.
Bei einer klaren Haltung hätte ich erwartet, dass sie hier schnell reinen Tisch macht. Sie hat aber alle Anfragen hierzu nicht beantwortet. Vielleicht hatte sie auch Bedenken, dass es einen PR-Super-GAU geben könnte, wie sie es an anderer Stelle auch befürchtet.
Sie hat es damit nur schlimmer gemacht.
Dann der Befreiungsschlag in der „Bild am Sonntag“: Nein, sie würde heute in dieser Postille nicht mehr veröffentlichen; sie habe ja eine andere Rolle. Eine Innenministerin spielt aber keine Rolle – sie hat zu jeder Zeit eine klare Haltung gegenüber allen Formen des Extremismus zu haben, und zwar in jeder Funktion, und diese auch ausgewogen zu vertreten. Diese Ausgewogenheit lässt sie jedoch vermissen, und deswegen schadet sie auch unserem gemeinsamen Kampf, auch ihrem Anliegen, dem Kampf gegen den Rechtsextremismus. Damit hat es eine andere politische Bedeutung bekommen.
Deswegen habe ich eine Abgeordnetenanfrage an sie gestellt, wie denn ihr Bundesamt für Verfassungsschutz diese Organisation einstuft und wie sie zukünftig selbst damit umgehen möchte. Diese Frage konnte sie mir zunächst nicht beantworten, und sie hat Fristverlängerung beantragt vor der Innenausschusssitzung am Mittwoch. Sie hat sie auch im Innenausschuss nicht beantwortet, wobei es sich um ganz einfache Fragen handelt.
Gestern Nachmittag dann die Antwort – eigentlich eine Nicht-Antwort –: Aus Gründen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland könne man meine Fragen nicht beantworten.
Deswegen die Frage: Wo ist die klare Haltung der Bundesinnenministerin?
Nur am Rande sei erwähnt: Diese Antwort – mit Fristverlängerung auf den 17. Februar – war dann zurückdatiert auf den 15. Februar. Dilettantischer kann man es nicht machen.
Da sind einige in Berlin und in der Regierung offensichtlich noch nicht angekommen.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, habe ich heute erneut eine Abgeordnetenfrage an die Bundesregierung gestellt, und zwar wortgleich, identisch mit dem Text der Frage der Frau Landtagsabgeordneten Faeser, die sie damals an die Landesregierung gestellt hat.
Insofern bin ich gespannt, ob die Bundesministerin Faeser mir diese Frage jetzt beantwortet, die sie damals als Landtagsabgeordnete selbst gestellt und beantwortet bekommen hat.
Insofern: Fortsetzung folgt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ein paar wenige Sätze habe ich jetzt noch zur zweiten Ministerin, die in den letzten Tagen verhaltensauffällig geworden ist. Die Frau Lemke hat gesagt, Autobahnblockaden seien ein legitimes Mittel des zivilen Ungehorsams.
Wie kann man rechtlich weiter davon entfernt sein? Es sind Straftaten, und Straftaten sind nicht zu rechtfertigen.
Vor allem darf der Zweck niemals die Mittel heiligen. Folgendes Beispiel: Ein Impfbus in meiner Heimatstadt Heilbronn wird von militanten Impfgegnern blockiert. Wäre das ein Mittel des zivilen Ungehorsams? Mit Sicherheit nein. Und das gilt für alle Zwecke, und daran hat sich auch die Bundesministerin Lemke zu halten.
Herzlichen Dank.