Vielen Dank, Herr Kollege Hartmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben jetzt zum zweiten Mal – das erste Mal war in Ihrer vorhergehenden Rede – darauf hingewiesen, dass es eine gemeinsame Verantwortung sei, dass der Attentäter von Mannheim in den Jahren 2014/2015 nicht nach Afghanistan zurückgeführt worden wäre. Deswegen zwei Fragen.
Erstens. Sind Sie der Auffassung, dass man in der alten Regierung, 2015, 2016 und so weiter, unbegleitete Minderjährige nach Afghanistan hätte zurückführen müssen? Mir liegen mehrere Aussagen von Mitgliedern Ihrer Fraktion vor – bei Ihnen persönlich habe ich es noch nicht überprüft –, die genau dies in der letzten Wahlperiode immer wieder verhindert haben, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens. Der Bundeskanzler hat soeben angekündigt, dass er Abschiebungen nach Afghanistan durchführen wird. An seinen Taten werden wir ihn messen. Er hat es beschränkt auf Straftäter und Gefährder. Wenn Sie jetzt darauf hinweisen, dass es damals eine Vernachlässigung gegeben hätte: Wollen Sie dann auch andere abgelehnte Asylbewerber, also nicht nur Straftäter und Gefährder, nach Afghanistan zurückführen?