Werter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute die Änderung des Düngegesetzes. Das Düngegesetz regelt insbesondere die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Die jetzt vorgesehenen Änderungen beinhalten im Wesentlichen die Anpassung an die 2019 von der EU erlassene EU-Düngeprodukteverordnung, die Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen für ein Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung und Änderungen hinsichtlich des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanzverordnung. Mit der Durchsetzung der entsprechenden Düngevorschriften wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beauftragt und als notifizierende Behörde benannt. – So weit zum Inhalt dieses schönen Gesetzes.
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens hat die Ampel zudem folgende wesentliche Änderungen eingebracht: Aus dem Begriff der Stoffstrombilanzierung wurde die Nährstoffbilanzierung.
Welch großartige Änderung, die man hier durchgeführt hat!
Die Kontrolle des Anfalls von Wirtschaftsdünger aus Biogasanlagen und dessen Verbringung nach der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger soll erleichtert werden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das Düngemonitoring soll auch dazu genutzt werden, um ableiten zu können, ob und unter welchen Voraussetzungen für bestimmte Anforderungen nach der Düngeverordnung bzw. nach der Landesdüngeverordnung Festlegungen in Abstimmung mit der EU-Kommission getroffen werden.
Das BMEL veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht. – So weit, so gut.
Ich frage mich nur, was damit für die Bauern übrig geblieben ist.
Ein riesiger Bürokratiewust.
Die Anhörungen haben gezeigt, dass wir neben dem Monitoring die Stoffstrombilanzierung bzw. – jetzt neu – Nährstoffbilanzierung nicht benötigen, weil das Monitoring dies im Prinzip schon leistet. Sie bringen dies ja – das ist eine ganz tolle Nummer von den Regierungsfraktionen – in Ihrem Entschließungsantrag direkt zum Ausdruck. Das ist wirklich undenkbar. Da steht drin, was Sie der Bundesregierung aufgeben, was gemacht werden soll,
zum Beispiel: „Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche“ sollen ausgenommen werden.
Wieso schreiben Sie das denn nicht gleich ins Gesetz?
Drei Parteien fordern also, dass diese Betriebe ausgenommen werden,
können sich aber offensichtlich nicht gegen das grüne Bundesministerium durchsetzen.
Das ist ein unglaublicher Vorgang.
Dann schreiben Sie: „Viehhaltende Betriebe mit einem Nährstoffanfall von weniger als 750 Kilo Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft“ sollen ausgenommen werden.
Warum machen Sie es denn nicht? Das hätten Sie ja gleich mitregeln können. Sie haben keinen Mumm als Parlamentarier, muss ich sagen.
Kollege Hocker von der FDP hat es ja bei der Einführung des Gesetzes dargelegt und gesagt: Wir werden dafür kämpfen, dass es bürokratiearm ist.
Die Armut ist heute da, weil der Kollege Hocker schon gar nicht mehr teilnimmt,
weil er natürlich weiß, dass dieses Gesetz einen riesigen Bürokratiewust darstellt und somit die Bäuerinnen und Bauern von zusätzlicher Bürokratielast erdrückt werden. Ich habe den Eindruck: Die Koalitionsparteien haben aus den Demos des Frühjahrs überhaupt keine Schlüsse gezogen; denn die am häufigsten vorgebrachte Forderung war, die Bürokratie zurückzuschrauben. Sie tun das Gegenteil, und deshalb können wir diesem Gesetz nicht zustimmen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.