Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. April dieses Jahres haben Millionen Bürgerinnen und Bürger in Deutschland erleichtert aufgeatmet, weil eine unsinnige, eine unverantwortliche und eine schädliche Kriminalisierung und Strafverfolgung durch die Ampel endlich beendet worden ist.
Das war wichtig, und das war richtig; denn hier sind Menschen zu Kriminellen gemacht worden, die niemandem in irgendeiner Form Schaden zugefügt haben. Das war längst überfällig.
Dass das möglich geworden ist, ist aber nicht nur einer großen Mehrheit in diesem Bundestag zu verdanken – über die sehr große Mehrheit habe ich mich auf jeden Fall sehr gefreut –, sondern auch dem Bundesrat und den Bundesländern, und das, obwohl diese mit sehr großer Kritik – ich will nicht behaupten, dass ich alles nachvollziehen kann – an eine Reihe von Punkten des Gesetzes herangegangen sind.
Ein Aspekt, der dazu geführt hat, dass die Bundesländer eben nicht den Vermittlungsausschuss angerufen haben, eben nicht verhindert haben, dass der 1. April ein so guter Tag werden konnte, eben nicht dafür gesorgt haben, dass wir weiter und noch länger über dieses Gesetz streiten müssen, ist die Protokollerklärung gewesen, mit der wir Bedenken der Länder aufgegriffen und eine Lösung zugesagt haben, und zwar sehr klar zugesagt haben. Wenn man das zusagt, hält man sich daran. Und genau das machen wir heute. Wir setzen diese Protokollerklärung um.
Das ist wichtig. Das ist vernünftig, was die Absprachen betrifft. Ich will jetzt nicht unbedingt sagen, dass ich alle Inhalte für zielführend halte; aber wir geben den Ländern Flexibilität an Punkten, an denen sie sie brauchen. Einen Punkt halte ich tatsächlich für zielführend: Wir sorgen dafür, dass die Länder Unterstützung bei den Präventionsbemühungen bekommen; denn Prävention ist ein großer und wirklich wichtiger Punkt in dieser Frage. Wir geben ihnen Flexibilität, gerade auch, was die Zulassung von zum Beispiel Cannabis Social Clubs angeht.
Ich will aber ausdrücklich sagen: Ich halte es für unabdingbar, dass diese Klubs ins Laufen kommen. Ich kann mir nur wünschen, dass die Länder das am Ende auch so sehen und die Freiheit, die Flexibilität sehr vorsichtig nutzen. Wenn man diese Pflanze abwürgt, dann sorgt man dafür, dass der legale Zugang zu Cannabis deutlich stärker eingeschränkt wird. Das ist weder gesundheitspolitisch noch im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes
und im Übrigen auch nicht im Interesse der Kontrollen und der Qualität wirklich sinnvoll. Also: Flexibilität, ja; Großplantagen will sicherlich kein Mensch. Trotzdem muss es eine vernünftige Chance für die Klubs geben.
– Ja, das muss es natürlich auch in Bayern geben, Herr Kollege.
Einen Punkt haben wir geändert; denn der ging uns zu weit, der war auch nicht Teil der Protokollerklärung. Das Hineinregieren, wenn es darum geht, wie die Vereine mit ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgehen, konnte nicht sein. Wir haben dafür gesorgt, dass mit Ausnahme des Anbaus – denn da geht es ja um Eigenanbau; das ist auch EU-rechtlich wichtig – Tätigkeiten unterschiedlichster Art von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden können. Anders geht das in Vereinen nicht. Da kann ich, gerade bei kleinen Vereinen, nicht für jeden Handgriff eine eigene Mitarbeiterin oder einen eigenen Mitarbeiter beschäftigen.
Im Übrigen muss es aus meinem Verständnis heraus auch möglich sein, in den Vereinen sozialversicherungsrechtliche Arbeitsplätze zu schaffen. Es kann nicht alles nur über geringfügig Beschäftigte abgewickelt werden. Das haben wir geändert; das wird jetzt hier auch mit aufgenommen.
Ansonsten freue ich mich, dass wir grundsätzlich einen Schritt weitergekommen sind. Ich freue mich besonders, dass wir unsere Zusage beim Verkehr einhalten. Dazu wird aber mein Kollege Mathias Stein etwas sagen.
Danke schön.