Sehr geehrter Herr Grosse-Brömer, die europäische Rechtsregelung sieht etwas anders aus als die von der Großen Koalition beschlossene. Sie behält die Sorgfaltspflichten bei. Es gibt ja zwei Bestandteile: die Sorgfaltspflichten – das ist im deutschen Gesetz so; das ist auch im europäischen Gesetz so – und die Berichtspflichten. Das deutsche Gesetz setzt zusätzliche Berichtspflichten darauf. Das europäische Gesetz setzt keine zusätzlichen Berichtspflichten darauf, sagt aber, dass die bestehenden Berichtspflichten natürlich zu erfüllen sind.
Meiner Ansicht nach macht es Sinn, das europäische Recht, das ungefähr in zwei Jahren zu implementieren ist, jetzt möglichst schnell zu implementieren, weil dann die Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil, wenn man so sagen darf, haben; denn sie können sich schneller als die anderen daran gewöhnen.
Aus dem, was ich eben vorgetragen habe, ergibt sich eine Differenz bei den Berichtspflichten. Wenn das europäische Gesetz schnell da ist, macht es meiner Ansicht nach keinen Sinn, im Übergang Berichtspflichten, die nur kurz erhoben werden, um sie dann nicht mehr zu erheben, noch weiter zu erheben. Wir alle sollten Interesse daran haben, dass das schnell implementiert wird.