Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen und Gruppen! Wenn es sein muss, dann sage ich es immer und immer wieder: Der Mindestlohn ist die unterste Haltelinie. Er ist laut Definition der niedrigste gesetzlich erlaubte Lohn. Darunter gibt es nichts; denn jegliche Arbeit hat ihren Wert. Auch Erntearbeit muss ordentlich bezahlt werden. Das gilt definitiv auch für Menschen aus anderen Ländern. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit.
Dann gibt es auch noch den Gleichbehandlungsgrundsatz. Es darf also niemand einfach so, ohne Grund schlechter bezahlt werden. Auch das EU-Recht, die Arbeitnehmerfreizügigkeit verbietet, dass EU-Arbeitnehmer/-innen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit schlechtergestellt werden. Und das ist richtig.
Denn warum sollen ausländische Saisonarbeitskräfte schlechter bezahlt werden? Ist ihre Arbeit weniger wert? Sind sie weniger produktiv, oder sind sie gar Beschäftigte zweiter Klasse? Natürlich nicht. Das, was Sie, die AfD, heute hier fordern, ist nichts anderes als Diskriminierung. Und das geht nicht.
Das können Sie, die AfD, aber natürlich nicht nachvollziehen; denn Diskriminierung ist ja bei Ihnen Programm. Das ist hier im Hohen Haus immer wieder nur schwer zu ertragen.
Zuwanderung will die AfD verhindern, billige Saisonarbeitskräfte aber sollen kommen, natürlich nur kurzfristig, schlecht bezahlt und sozial nicht abgesichert. Die Frage, wie das gehen soll, dass die Saisonarbeitskräfte trotzdem noch nach Deutschland kommen – wir brauchen sie ja –, obwohl sie in anderen Ländern, in anderen Branchen mehr verdienen würden, interessiert die AfD natürlich kein bisschen.
Das zeigt: AfD-Politik muss nicht logisch und auch nicht vorausschauend sein. Hauptsache, es trifft die Menschen aus dem Ausland. So eine Politik ist billig.
Wir jedenfalls wollen gute Arbeitsbedingungen für Saisonarbeitskräfte. Deshalb haben wir ja gerade erst das ILO-Übereinkommen 184 ratifiziert, das den Beschäftigten in der Landwirtschaft weltweit grundlegende Rechte einräumt. Dabei geht es beispielsweise um die Rechte von jungen Menschen. Es geht darum, Arbeitszeiten zu begrenzen, vor Chemikalien zu schützen und die Menschen bei Arbeitsunfällen abzusichern. Und dazu gehört natürlich auch – ganz zentral – eine gerechte und faire Entlohnung.
Als 2014 der Mindestlohn eingeführt wurde, hat es der DGB wunderbar auf den Punkt gebracht, und zwar mit den Worten: „Würde kennt keine Ausnahmen!“ Das gilt noch immer, und das passt heute, in dieser Debatte, wieder.
Vielen Dank.