Herr Sorge, ich hatte Ihren Kollegen Müller vorhin so verstanden, dass er von den kommunalen Medizinischen Versorgungszentren gesprochen hat,
und die stehen definitiv im Gesetzentwurf. Die Primärversorgungszentren, ein anderes Wort mit einem anderen Inhalt, stehen – da haben Sie völlig recht – nicht drin. Ich komme am Ende meiner Rede darauf zurück. Wir können den Gesetzentwurf auch mal gemeinsam lesen.
– Dann schauen wir mal.
Im Übrigen gilt das Struck’sche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so, wie es eingebracht worden ist.
Wir werden alles tun, damit dieses ohnehin schon sehr gute Gesetz am Ende ein noch besseres ist. Da brauchen Sie keine Sorge zu haben.
Dann möchte ich fortfahren. – Wir haben kein staatliches, sondern ein selbstverwaltetes Gesundheitswesen mit dem G-BA als höchstem Organ. Wir entwickeln den G-BA weiter, beschleunigen seine Entscheidungen und stärken die Interessenvertretung der Pflege, der Patienten- und Hebammenvertretung und der wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Das schafft eine breitere Partizipation vieler Betroffener.
Wir Grüne setzen auf regionale Vernetzung und das Durchbrechen der ambulant-stationären Sektorengrenzen. Die Gesundheitsregionen und andere Punkte, die aktuell nicht im Gesetz enthalten sind, sind uns besonders wichtig.
Auf das Struck’sche Gesetz habe ich bereits hingewiesen. Es ist schon ein sehr gutes Gesetz, weil es Hausärztinnen und Hausärzte, Kommunen, Selbstverwaltung und die psychotherapeutische Versorgung – dazu werden wir gleich noch mehr hören – stärkt, und es wird ein noch besseres Gesetz werden.
Vielen Dank.