Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund stark steigender Energiepreise beraten wir heute einen Gesetzentwurf, mit dem die Ampelkoalition versucht, der Entwicklung mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss insbesondere für Wohngeldempfängerinnen und ‑empfänger entgegenzutreten. Dieser Schritt ist grundsätzlich erst mal richtig; er reicht aber bei Weitem nicht aus. Es ist gerade nicht der große Wurf, Frau Ministerin, so wie Sie es vorhin dargestellt haben. Erforderlich ist nicht eine halbherzige, sondern eine dauerhafte und nachhaltige Lösung, die die steigenden Energiekosten abbildet.
Darüber hinaus müssen auch Wege der Entlastung gerade für Menschen mit mittleren Einkommen und Familien gefunden werden. Auch die dürfen wir nicht im Stich lassen. Es ist doch heute in der Debatte zu den Energiepreisen deutlich geworden: Sie als Bundesregierung und als Koalition müssen hier endlich handeln.
Es ist ja bereits dargestellt worden: Die gestiegenen Beschaffungspreise für Strom und Erdgas auf den Energiemärkten führen zu erheblichen Belastungen bei vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern. Ich selber habe viele Jahre als Mietrechtsanwalt gearbeitet. Viele Haushalte und Familien gerade mit kleinen und mittleren Einkommen bekommen das im Geldbeutel schon seit Jahren zu spüren. Viele Menschen haben Angst, auch bei mir im Wahlkreis, vor der neuen Nebenkostenabrechnung. Sie haben Sorge, dass sie die Heizkosten nicht mehr bezahlen können. Und ja, es sind nicht nur finanzschwache Haushalte von den stark gestiegenen Preisen betroffen. Vielmehr sind die Effekte bis weit in die Mitte der Gesellschaft spürbar. Sie haben es gerade selber angesprochen: Der einmalige Zuschuss hilft nur etwa 2 Millionen Menschen in unserem Land. Und das ist zu wenig.
Kommen wir aber zur Umsetzung des Gesetzes. Wir als Unionsfraktion können nicht nachvollziehen, dass die Regelung dieses einmaligen Heizkostenzuschusses in einem eigenständigen Gesetz außerhalb des bewährten Wohngeldgesetzes erfolgt. Innerhalb des Wohngeldgesetzes würde Klarheit zur Zuständigkeit der Gemeinden, zur Ausführung dieses Gesetzes hergestellt und die Umsetzung nach den allgemeinen Verfahrensregelungen des Wohngeldgesetzes normiert. Auch müssen wir darüber diskutieren, ob der anspruchsberechtigte Personenkreis – er ist gerade angesprochen worden – nicht ausgeweitet werden sollte. So sollte jedenfalls eine Ausweitung des Heizkostenzuschusses auf alle Kinderzuschlagsempfänger nach dem Bundeskindergeldgesetz, die kein Wohngeld erhalten, erfolgen.
Hier und auch bei anderen Punkten müssen wir nachjustieren. Ich bin daher auf die Ausschussberatung und die Anhörung in den nächsten Wochen sehr gespannt.
Diese Bundesregierung muss aber auch – das haben wir heute Morgen schon des Öfteren gehört – kurzfristig handeln und weitere Maßnahmen angehen. Hierzu liegen ja Vorschläge der Union auf dem Tisch.
Viele Rednerinnen und Redner haben sie angesprochen. Wir brauchen eine Senkung der Mehrwertsteuer auf lebenswichtige Energie wie bei den Heizkosten, eine schnelle Abschaffung der EEG-Umlage und eine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß. Das ist erforderlich und muss so schnell wie möglich umgesetzt werden.
Und beim Wohngeld darf es – ich sage es konkret – nicht bei dem von der Koalition vorgeschlagenen einmaligen Heizkostenzuschuss bleiben.