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181. Sitzung
Donnerstag, 4. Juli 202420. Wahlperiode, 181. Sitzung
13 VermerkeReaktionswert: sehr hoch440 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!

„Deutsche demokratische Altfraktionen“ heißt das, Frau Wegge!

Sehr geehrte Damen und Herren! Jede dritte Frau hat in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt erfahren, weil sie eine Frau ist. Jede vierte Frau ist in ihrem Leben mindestens einmal Gewalt in der Partnerschaft ausgesetzt. Alle zweieinhalb Tage wird eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner ermordet. Das Dunkelfeld ist deutlich größer.

Daher kann man das Thema nicht häufig genug auf die Tagesordnung setzen.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP

Das Thema „Gewalt gegen Frauen“ muss endlich als das anerkannt werden, was es ist: ein systemisches und strukturelles Problem in unserer Gesellschaft. Gewalt gegen Frauen ist eine Manifestation des Patriarchats. Gut, dass die Union dieses mit uns bekämpfen will.

Beifallder Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

Wobei, wenn ich Ihren Gesetzentwurf so lese, dann bin ich mir unsicher, ob wir zu dem Teil mit dem Patriarchat die gleiche Analyse haben; denn Sie schreiben in Ihrem Entwurf:

„Bei der gefährlichen Körperverletzung, dem schweren Raub und bei Mord wird als neues Qualifikations- bzw. Mordmerkmal ‚unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheitʼ eingefügt. Damit können künftig Gewalttaten insbesondere zum Nachteil von Kindern, Frauen, Senioren und Menschen mit Behinderungen angemessen bestraft werden.“

Sehr richtig! Da stimme ich völlig zu!

Ich übersetze das mal: Was haben aus Ihrer Sicht Frauen, Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen gemeinsam, wenn sie Opfer von Gewalt werden? Sie sind körperlich unterlegen. Das ist ein Menschenbild, das ich so nicht teilen kann. Es widerspricht auch allem, was ich im Austausch mit Betroffenen von Gewalt und Menschen, die diese begleiten, erfahren habe.

Sie wollen das Strafrecht also nicht verbessern!

Zurufder Abg. Dr. Silke Launert [CDU/CSU]

Gewalt richtet sich vor allem gegen die Selbstbestimmung der betroffenen Personen. Und nein, liebe Union, diese Taten treffen nicht nur körperlich unterlegene Menschen, wie Sie das gerne definieren würden.

Nein, aber sie sind besonders schutzwürdig!

Sie treffen aus meiner Sicht sogar ganz klar starke Menschen, selbstbestimmte Frauen, queere Menschen und auch Betroffene mit Mehrfachdiskriminierungen.

Beifallbei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP

Alle diese Taten sind meistens geprägt von patriarchalem Besitzdenken von Männern.

Das ist ja schön, dass Sie nichts für Frauen machen wollen!

Es wird Gewalt ausgeübt, weil der Mann der Auffassung ist, dass ihm die Frau gehört, dass er über sie bestimmen kann.

Zurufdes Abg. Dr. Martin Plum [CDU/CSU]

Die Gewalt ist geprägt von widerlicher Feindlichkeit gegenüber Menschen, die zumeist nicht männlich-privilegiert sind.

Und was Sie komplett ausklammern, ist die Problematik der psychischen Gewalt. Gewalt muss nicht zu blauen Flecken führen. Psychische Gewalt ist ein Angriff auf die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein eines Menschen. Wer psychische Gewalt ausübt, will sein Opfer kleinmachen, demütigen, verstören oder verängstigen und vor allem Kontrolle und Macht über den Menschen gewinnen.

Sehr richtig!

Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob man körperlich über- oder unterlegen ist.

Das stimmt doch gar nicht!

Mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Qualifikations- bzw. Mordmerkmal bringen Sie meiner Meinung nach daher vor allem Ihre Unwissenheit zum Thema Gewalt zum Ausdruck und stigmatisieren mit Ihrem Wortlaut die Betroffenen von Gewalt auf eine inakzeptable Art und Weise.

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