Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Liebe Landsleute! Man schlägt keine Frau. Punkt! – So simpel, so einfach ist das, was ich in meiner Kindheit, meiner Jugend und als junger Erwachsener mitbekommen hatte, was man heute wohl „Sozialisation“ nennt. Es war verpönt, als Mann eine Frau zu schlagen oder anderweitig zu misshandeln. Doch die Zeiten ändern sich, und die Politik muss reagieren.
Wir wollen heute ein Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor häuslicher Gewalt verabschieden. Dabei geht es um einen Lebensbereich unserer Bürger, der eigentlich der sicherste sein sollte: das eigene Zuhause. Wir stellen uns dabei der Tatsache, dass statistisch gesehen die überwiegende Anzahl der Opfer weiblich ist. Es ist unsere vornehmste Pflicht, die körperliche Unversehrtheit und die Würde jedes Einzelnen zu schützen. Ein intensiverer gesetzlicher Schutz und vor allem eine effiziente Prävention sind daher nicht nur richtig, sondern moralisch und staatspolitisch geboten, meine Damen und Herren.
Doch wenn wir hier über den Schutz von Frauen als Opfer häuslicher Gewalt sprechen wollen, dann dürfen wir unsere Augen nicht vor den Ursachen steigender männlicher Gewaltbereitschaft verschließen. Warum beobachten wir seit Jahren einen besorgniserregenden Anstieg der Fallzahlen? In den westlichen Zivilisationen ist Gewalt gegen Schwächere seit Generationen geächtet.
Unsere kulturelle Prägung, oft tief verwurzelt in christlichen Werten, lehrt uns doch den Respekt vor der Frau.
Und dennoch finden in unserer Gesellschaft Vorstellungen zunehmend Einfluss, die mit unserem tradierten Menschenbild nicht vereinbar sind: Vorstellungen und Verhaltensmuster, wonach die Frauen eben nicht als gleichberechtigte Partner, sondern als unterlegene und wertgeringere Subjekte betrachtet werden.
Meine Damen und Herren, es ist kein Wunder, dass die Fallzahlen seit ziemlich genau etwas mehr als zehn Jahren regelrecht explodiert sind. Zu den vielen Fällen häuslicher Gewalt, die es bedauerlicherweise auch schon vor 2015 gab, kamen noch Hunderte, kamen noch Tausende, kamen noch Zehntausende Fallzahlen hinzu, wo die Täter eine ganz andere Sozialisation durchlaufen hatten, eine, wo diese Täter die Frau als Eigentum betrachten, mit dem sie nach Belieben verfahren dürfen. Wer den Schutz der Frauen ernst meint, darf diese Ursache-Wirkung-Relation häuslicher Gewalt nicht tabuisieren, meine Damen und Herren.
Man schlägt keine Frau. – Die Einführung der elektronischen Fußfessel ist ein geeignetes und notwendiges Mittel zum Schutz gegen erkannte Gewalttäter. Sie ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument, um Annäherungsverbote technisch durchsetzbar zu machen. Sie gibt den Opfern ein kleines Stück Sicherheit und auch Freiheit zurück, und das ist gut so.
Kritisch sehe ich es allerdings, ob eine gerichtliche Anordnung einer Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung tauglich sein kann. Die Lebensumstände, die zur häuslichen Gewalt führen, sind doch zumeist sehr emotional geprägt und stellen Ausnahmesituationen dar. Dem mit Trainingskursen und Beratungen begegnen zu können, halte ich persönlich für abwegig.
Meine Damen und Herren, unsere Gesellschaft hat sich verändert – und das nicht nur zum Guten.
Zu dem Anstieg der Fallzahlen kommen eine zunehmende allgemeine Verrohung und eine immer mehr um sich greifende Missachtung menschlichen Lebens. Den Gesetzentwurf werden wir unterstützen, damit zumindest etwas zum Schutz von Frauen auf den Weg gebracht wird. Das entbindet uns jedoch nicht von der Verantwortung, alles daranzusetzen, dass vielleicht eines Tages in diesem Land ein Minimalkonsens an Anstand herrscht, zu sagen: Man schlägt keine Frau.
Vielen Dank.