Ich kann zu Ihnen sagen, dass wir sehr gerne den Mordparagrafen reformieren würden, weil wir durchaus Handlungsbedarf sehen.
Das wäre jetzt tatsächlich auch der nächste Absatz meiner Rede. Ich fände es gut, wenn man das zum Beispiel mit unter das Mordmerkmal „niedrige Beweggründe“ subsumieren kann.
Wir wissen, da ist die Rechtsprechung vom BGH manchmal nicht das, was wir uns wünschen würden.
Deswegen komme ich jetzt gleich in meinem nächsten Absatz dazu, dass die Zielrichtung dieses Gesetzentwurfs, also über neue Mordmerkmale zu sprechen, durchaus etwas ist, auch wenn es um Frauen geht, was wir tatsächlich teilen.
Ich fahre jetzt einfach mal fort. Wie gesagt, ich will durchaus betonen, dass wir in der Zielrichtung generell einig sind. Zum ganzheitlichen Opferschutz gehört vor allem auch eine konsequente und angemessene Bestrafung von Täter/-innen.
Wird eine Frau getötet, weil sie eine Frau ist, dann ist das keine Beziehungstat, dann ist es kein Familiendrama. Es ist Mord. Es ist ein Femizid.
Wir sind als SPD-Fraktion durchaus bereit, darüber zu reden, dass wir für Fälle, in denen das Besitzdenken über den menschlichen Körper zu Gewalt und Tötung führt, ein neues Mordmerkmal brauchen. So wie Sie das hier vorschlagen, würden wir dem aber definitiv nicht zustimmen.
Aber nicht nur in der Zielsetzung beim Mordmerkmal sind wir uns einig. Ich möchte auf eine Forderung hinweisen, bei der wir sogar einer Meinung sind: Gerade dann, wenn die Frau es geschafft hat, dem Gewalttäter zu entkommen und dabei ist, sich ein gewaltfreies Leben aufzubauen, muss man sie präventiv vor weiteren Übergriffen schützen.
Dies ist bis jetzt nicht gut möglich.
Die Einführung von Fußfesseln, so wie sie in Spanien erfolgt ist, ist zwar nicht das Allheilmittel, aber aus meiner Sicht ein geeignetes Mittel von vielen für den Schutz vor Partnerschaftsgewalt,
wobei ich hier betonen möchte, dass es auf die konkrete Ausgestaltung ankommt. In Spanien erlangt das potenzielle Gewaltopfer hierdurch auch einen konkreten Vorteil, nämlich dass die Frau beispielsweise über eine App alarmiert wird, wenn sich ihr der potenzielle Täter unerlaubt nähert.
Dazu habe ich in Ihrem Entwurf jetzt aber, glaube ich, nichts gelesen.
– Doch? Okay, sehr gut; dann habe ich es überlesen. – Ich teile auf jeden Fall die Auffassung, dass Spanien ein sehr gutes Beispiel ist, wenn es um den Gewaltschutz geht.