Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sprechen heute von einem großen Schritt, von Meilensteinen, davon, dass dieses Gesetz mit Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild richtig etwas verändern und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen jetzt richtig vorangetrieben wird. Sie sparen heute nicht mit großen Worten. Nicht falsch verstehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Jede Verbesserung im Gewaltschutz ist gut – wirklich. Das begrüßen wir Grüne.
Aber ich kann eines nicht nachvollziehen: Wenn man genau weiß, dass man eine Fußfessel einführt, die nicht so eine breite Wirkung erzielen wird wie in Spanien, weil sie nur einen kleinen Täterkreis trifft, dann muss man das auch mindestens so sagen. Spanien als Vorbild zu nennen, reicht nicht.
Bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist Spanien Vorreiterin in Europa. Schon 2002 hat Spanien ein umfassendes Gesetz gegen geschlechtsspezifische Gewalt gemacht und Gewalt gegen Frauen als strukturelles Problem der Ungleichheit definiert. Spanien hat spezialisierte Gerichte eingeführt sowie schärfere Gesetze bei Gewalt durch Partner oder Ex-Partner, eine wirkungsvolle Sensibilisierung und das Gesetz „Nur Ja heißt Ja“ im Sinne der Istanbul-Konvention.
Einen Gesetzentwurf zu „Nur Ja heißt Ja“ haben wir Grüne in der letzten Sitzungswoche geliefert. Ein Gesetzentwurf zum Sorge- und Umgangsrecht wird auch von uns kommen; ich gucke den Kollegen Helge Limburg an. Umfassender Gewaltschutz, der breit wirkt, muss das Ziel sein, Kolleginnen und Kollegen.
In Spanien wurde auch die Fußfessel eingeführt, aber eingebettet in ein koordiniertes System einer Gesamtstrategie. Spanien hat ein spezialisiertes Risikobewertungssystem namens VioGén. Dort werden alle Gewaltvorfälle sowie familiäre, soziale, ökonomische und psychische Situationen von Täter und betroffener Person einbezogen. Wenn die Fußfessel dann angeordnet wird, überwacht eine multiprofessionelle, 24 Stunden erreichbare Institution die Bewegung und schlägt gegebenenfalls Alarm. So wirkt die spanische Fußfessel, und zwar breit.
All das fordern alle Frauenverbände des Gewaltschutzes seit Jahren; denn Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, keine Familientragödie, sondern ein strukturelles gesellschaftliches Problem. Es geht um Macht, Kontrolle, verankerte Ungleichheit und leider immer noch um das Hinnehmen von brutaler Gewalt im Alltag von viel zu vielen Frauen.
Genau da hat Spanien gegengesteuert. Das ist das, was eine Bundesregierung tun muss: gegensteuern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Gesetzentwurf zur Einführung der Fußfessel und verpflichtender Täterarbeit ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen häusliche Gewalt, aber es ist zu wenig. Es ist eine kleine Interventionsmaßnahme. Sie adressiert aber nicht die Ursache von Gewalt. Es braucht einen großen mutigen Schritt.
Das Instrument dazu haben Sie: die Istanbul-Konvention. Sie ist ein Meilenstein zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Sie verpflichtet zu drei Dingen: Gewalt verhindern, Betroffene schützen, Täter verfolgen. Alle Formen von Gewalt müssen berücksichtigt werden: körperliche, sexualisierte, psychische, digitale und ökonomische Gewalt. Dieser Definition muss auch das Gewaltschutzgesetz entsprechen.
Und genau das fordern wir Grüne mit unserem Entschließungsantrag: eine umfassende Gesamtstrategie nach der Istanbul-Konvention: mehr Prävention, mehr Aufklärung, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, dass Kontrolle keine Liebe ist, dass Eifersucht kein Beweis von Zuneigung ist, dass ein Nein nicht eigentlich Ja heißt, sondern nur Ja „Ja“ heißt.
Wir fordern Täterarbeit nach einheitlichen Standards, standardisierte Risikoanalysen und regelmäßige Fortbildungen für alle Beteiligten, um Dynamiken häuslicher Gewalt verstehen und erkennen zu können. Für Frauen mit Behinderungen und geflüchtete Frauen brauchen wir besondere und alternative Schutzkonzepte. Das wäre groß. Das wäre wichtig.
Vielen Dank.