Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn der Antrag die statistische Erfassung von Ehrenmorden zum Gegenstand hat, geht es im Kern doch eigentlich um etwas viel Grundsätzlicheres – und das haben wir ja gerade schon in der Debatte gespürt –, nämlich: Es geht um den Schutz, insbesondere von Frauen, vor Gewalt. Da gibt es nichts zu beschönigen; da gibt es auch nichts drum herumzureden. Gerade sogenannten Ehrenmorden muss mit der vollen Härte des Gesetzes und Rechtsstaats begegnet werden, und, ja, wir haben diesbezüglich ein Problem, meine Damen und Herren.
Aber zur Wahrheit gehört doch auch: Nicht nur in diesem Feld, sondern ganz generell – das zeigen alle Erhebungen – befindet sich die Gewalt gegen Frauen vor allem im häuslichen Umfeld auf einem besorgniserregenden Niveau. Deshalb: Statistiken sind gut und schön; aber die Kollegin Babendererde und auch der Kollege Fiedler haben darauf hingewiesen, warum die spezielle Erfassung, die Sie sich hier wünschen, in der Sache eigentlich wenig bringt.
Entscheidend ist doch, meine Damen und Herren, dass wir als Gesetzgeber durch konkrete Maßnahmen etwas gegen Gewalt an Frauen tun. Das ist der Anspruch, den die Bürger an uns haben dürfen und ehrlicherweise auch an uns haben müssen.
Wir als Koalition handeln auch. Ich darf auf ein paar Beispiele hinweisen und ein bisschen konkreter darauf eingehen, was der Kollege Fiedler gerade schon angesprochen hat. Zum Ende der vergangenen Wahlperiode haben wir drei Fraktionen – CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen – das Gewalthilfegesetz auf den Weg gebracht, das erstmals bundesweit einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt festschreibt.
Und wie haben Sie sich da verhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD? Sie haben dem Gesetz nicht zugestimmt.
Es ist immer wieder die gleiche Masche: Wenn es konkret wird, ducken Sie sich weg.
Sie können sich nicht tatsächlich zu etwas bekennen; Sie machen immer nur Schaufensteranträge, meine Damen und Herren.
Wir werden nun zeitnah eine weitere ganz wichtige Maßnahme auf den Weg bringen, nämlich eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes. Wir werden den Einsatz der Fußfessel nach dem spanischen Modell bundesweit einheitlich möglich machen, verpflichtende Gewaltpräventionsberatungen einführen und härtere Strafen bei Verstößen gegen dieses Gesetz implementieren.
Gerade der Einsatz der Fußfessel ist ein echter Gamechanger, meine Damen und Herren. Ich komme aus Hessen; wir haben es in Hessen schon eingeführt, und es ist ein Erfolgsmodell.
Und wenn man sich einfach mal anschaut, was in Spanien seit 2009 in dem Zusammenhang passiert ist, stellt man fest: Dort, wo dieses System umgesetzt wurde, ist kein einziger weiterer Mord passiert.
Meine Damen und Herren, das ist wirksamer Schutz, und auf diesem Weg machen wir auch weiter.
Konkrete Maßnahmen sind das, was wir brauchen.
Wir werden auch das allgemeine Strafrecht durch weitere Qualifikationstatbestände nachschärfen.