Nein.
Wir haben Verbesserungen erreicht, die klarmachen, dass wir nicht die Frauen in der Verantwortung sehen, sich gegen Gehsteigbelästigungen zu wehren.
Denn es sollte am Ende nicht darum gehen, ob eine Schwangere wirklich genug deutlich gemacht hat, dass sie das nicht will, was sie auch gar nicht kann, wenn zum Beispiel jemand mit einem blutigen Fötus vor sie springt und sie gar nicht in der Lage ist, so schnell zu reagieren. Deswegen war für uns klar, dass wir den Passus „entgegen ihrem erkennbaren Willen“ streichen wollten. Auch Begrifflichkeiten wie „stark zu beunruhigen“ oder „stark zu verwirren“, wenn es um die Reaktion der Frau geht, sind mit unserem Frauenbild nicht zu vereinbaren, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Gesetz ist nun klar und schlank in den Formulierungen, rechtssicher in der Anwendung und Schutz bietend für die Betroffenen.
Ich möchte mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen von der Ampel, sowohl aus dem BMFSFJ als auch aus dem Rechtsbereich, für die guten Verhandlungen bedanken, bei den Häusern für die gute Zusammenarbeit. Es ist für mich ein großer Erfolg, dass wir das heute noch zusammen abschließen. Ich bitte um eine breite Zustimmung – für die Frauen in unserem Land.
Vielen Dank.