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186. Sitzung
Freitag, 13. September 202420. Wahlperiode, 186. Sitzung
10 VermerkeReaktionswert: hoch344 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Darauf antworte ich natürlich gerne. – Meines Wissens – aber nageln Sie mich jetzt nicht auf die Zahl fest – entscheiden sich in Deutschland knapp 100 000 Frauen pro Jahr dafür, ihre Schwangerschaft zu beenden.

Null Strafverfahren!

Sie haben gerade ganz wunderbar dargelegt, dass unter den Bedingungen des § 218a der § 218 tatbestandslos ist. Das ist etwas, was es im deutschen Strafrecht sonst eigentlich nicht gibt.

Die Debatte, die sich dahinter eigentlich verbirgt, ist, ob der § 218 Teil eines Schutzkonzepts für das ungeborene Leben ist.

Jetzt haben Sie gerade gefragt: Wie viele Abbrüche gibt es denn? Das sind 100 000.

Strafverfahren!

„Wie viele Strafverfahren?“ hat sie gefragt!

Zudem muss man feststellen, dass der § 218 nicht dazu beiträgt, Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Was wir aber feststellen können, ist, dass er Frauen stigmatisiert, die sich für einen Abbruch entscheiden.

Keine Strafverfahren!

Und vor allem – das ist auch die Rückmeldung aus der Praxis, von den Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen – führt er dazu, dass sich viele dafür entscheiden, diesen Eingriff nicht durchführen zu lassen.

Zurufder Abg. Beatrix von Storch [AfD]

Deswegen führt der § 218 auf jeden Fall zu einer Unterversorgung in Deutschland.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP
Zurufvon der SPD: Genau so ist es!

Gerade für Frauen haben wir – neben dem § 218 – in den nächsten Monaten noch viel vor. Es ist unser Ziel, die Gewalt gegen Frauen in diesem Land zu beenden und betroffene Frauen besser zu schützen und zu unterstützen.

Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!

Denn Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles Problem in unserer Gesellschaft und eine Bedrohung für die innere Sicherheit.

Dann stimmen Sie unserem Antrag zu!

Unser Ziel als SPD-Bundestagsfraktion ist es daher, die Istanbul-Konvention vollständig umzusetzen. Es ist ganz besonders Artikel 31, der noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden ist, ein Artikel, der vor allem die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft betrifft: Frauen und ihre Kinder in Familien, die Gewalt erfahren haben.

Es geht konkret darum, dass wir es bis heute zulassen, dass Frauen und Kinder bei häuslicher Gewalt in sorge- und umgangsrechtlichen Fragen immer wieder retraumatisiert werden. Sie werden auch kurz nach der Trennung zum Umgang mit dem Täter gezwungen, in einer Zeit, in der die Gefahr für Femizide besonders hoch ist und sowohl die Frau als auch die Kinder erst mal zur Ruhe kommen müssen.

Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage!

Diese Praxis muss ein Ende haben.

Axel oder Carsten?

– Carsten.

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