Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs können wir Geschichte schreiben: Geschichte für Frauen in Not und ihre Ärztinnen und Ärzte.
Beenden wir endlich die Kriminalisierung und vertrauen Frauen.
Man möchte ja glauben, wenn wir den Argumenten der Union zuhören, dass Frauen nicht in der Lage sind, verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, wenn es keine Strafandrohung gibt.
Wie kommen Sie darauf?
Natürlich treffen Frauen verantwortungsvolle Entscheidungen. Dafür brauchen sie kein Strafgesetzbuch.
Wenn wir – vielleicht überlegen Sie da auch mal mit, vielleicht wir alle – heute ein weißes Blatt Papier nähmen und sagen würden: „Wir wollen mal ein gutes Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch schreiben“: Kämen dabei die Regelungen des aktuellen § 218 raus?
Ein ellenlanger Absatz mit Verboten, kurz hinter Mord und Todschlag?
Niemals! So etwas gibt es sonst nirgends auf der Welt.
Wir haben in Deutschland eine Situation, wo die Grundrechte Schwangerer nicht ausreichend geschützt werden.
Das hat die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung sehr klar herausgearbeitet. Und das war im Übrigen keine politische Kommission, das war eine Kommission von unabhängigen,
hochrangigen Wissenschaftlerinnen, die multidisziplinär aufgestellt sind.
Jetzt kam das Argument von Ihnen, es sei doch alles gut; der gesellschaftliche Frieden sei hergestellt. – Ist das so?
Es ist nicht so.
Der § 218 ist ein schlechtes Gesetz.
Darum setzen sich auch viele Frauen, Verbände – im Übrigen auch Männer –,
seit Jahren, Jahrzehnten, ja seit über 150 Jahren für eine Neuregelung ein.
Denn die Situation für Frauen in Not ist, dass eben nicht mehr überall der Zugang zu einem medizinisch sicheren Schwangerschaftsabbruch gewährleistet ist.
Und da spielt die Kriminalisierung eine große Rolle.
Reduziert denn dieser mangelnde Zugang Schwangerschaftsabbrüche? Schützt er das ungeborene Leben besser? Nein. Aber er macht die Situation für Frauen in Not unnötig schwerer und gefährlicher. Wer kann das wollen?
Ungewollt Schwangere werden durch die Arztsuche – weiße Flecken auf der Landschaft – und Wartefristen zusätzlich belastet.
Schwangerschaftsabbrüche werden unnötig herausgezögert, sodass der medikamentöse Abbruch manchmal nicht mehr möglich ist.
Dabei ist eine ungewollte Schwangerschaft an sich belastend genug.
Betroffene brauchen Unterstützung und keine Strafandrohung. Eine ungewollte Schwangerschaft ist kein Verbrechen. Die Entscheidung über den eigenen Körper ist kein Verbrechen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein Verbrechen.
Frauen haben ein Recht auf eine gute Gesundheitsversorgung.
Der vorliegende Entwurf ist moderat, ist konsensorientiert. Und er verbessert für die allermeisten Frauen,
die ungewollt schwanger sind, die Situation kolossal. Wenn der frühe Schwangerschaftsabbruch keine Straftat ist, wenn die Kosten übernommen werden, wenn es keine gesetzlich eingeforderte Wartefrist mehr gibt, hilft das ungewollt Schwangeren. Ärztliche Kolleginnen und Kollegen werden nicht länger abgeschreckt, ihre Patientinnen zu informieren und gut zu versorgen, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch brauchen.