Also, Herr Throm, ich schätze Sie sehr, aber ich bitte doch, die Dinge auseinanderzuhalten.
Sie haben das BVA angesprochen, und ich habe gerade gesagt, für was es zuständig ist. Das BVA ist ausdrücklich für die Einbürgerungen, die Sie angesprochen haben, gar nicht zuständig.
Zuständig sind ja die Einbürgerungsämter vor Ort, und dort dauern die Verfahren wahrscheinlich sogar noch viel länger als im Moment beim BVA. Insofern sollten Sie nicht Dinge miteinander vergleichen, die nicht zu vergleichen sind, und auch nicht Dinge in die Welt setzen, die nicht stimmen, zum Beispiel, dass andere Dinge dort schneller gingen; das stimmt nämlich nicht.
Ich will noch mal sagen: Mir liegt das sehr am Herzen. Wir werden alles dafür tun, das zu beschleunigen. Und ich will noch mal darauf hinweisen, dass wir als Bundesregierung auch mit dem BVA den Holocaustüberlebenden, gerade in der Ukraine, sehr umfangreich geholfen haben, und das hat auch Kapazitäten in Anspruch genommen. – Vielen Dank.