Herr Throm, vielen Dank für Ihre Frage. – Ich kann die Frage nur zurückgeben: Als wir hier 2022 diskutiert haben – und ich bin froh darüber, dass wir es für die vielen Geflüchteten aus der Ukraine erleichtert haben, hier aufgenommen zu werden; im Übrigen: anders als bei den syrischen und den anderen Geflüchteten –,
habe ich Sie persönlich gefragt: Warum behandeln wir die ukrainischen Geflüchteten dort bevorzugt, indem wir die Aufnahme bei ihnen beschleunigen und bei den anderen nicht? Da habe ich von Ihnen keine Antwort bekommen.
Wenn Sie jetzt hier sagen: „Im Staatsangehörigkeitsgesetz gibt es Ausschlussgründe“, dann haben Sie recht. Ich habe aber von Ihnen während der Verhandlungen, in denen wir darüber gesprochen haben, nicht gehört, dass wir einige Paragrafen dort streichen können, damit die Menschen schneller die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen können. Das habe ich von Ihnen nicht mitbekommen.
Ich frage Sie auch hier offen: Warum sind Sie denn heute nicht bereit, einem Geflüchteten, egal aus welchem Land diese Person kommt, die gleiche Aufnahme zu ermöglichen wie ukrainischen Geflüchteten? Denn es wäre nämlich gerecht gewesen, dass wir alle Menschen gleichbehandeln, egal aus welchem Krieg sie geflohen sind. Das haben Sie nicht mit uns zusammen getragen, und das ist falsch.
– Das war die Antwort auf Ihre Frage.