Danke schön, Frau Abgeordnete. – Danke auch für die nochmalige Klarstellung, dass man Ressentiments aus diesem Thema möglichst raushalten sollte. Ich teile diese Auffassung; ich halte das auch für sehr, sehr wichtig.
Das ist aber überraschend!
Zu Ihrer Frage. Ja, es gibt eine Gerichtsentscheidung zu der Gefährdungslage von Afghaninnen. Wir werden Gerichtsentscheidungen in Deutschland selbstverständlich respektieren; das tun wir immer. Dennoch ist das Asylrecht in den meisten Fällen ein individuelles Recht. Das heißt, es gibt eine Prüfung. Generelle Abschiebeverbote müssen jedoch von den Ländern beantragt werden.
