Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir bringen heute in erster Lesung ein sehr wichtiges Gesetz ein. Die Notfallreform ist neben der Krankenhausreform, der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Stärkung der Pflege ein ganz zentraler Reformbaustein, der überfällig ist, der wichtig ist und der heute mit den parlamentarischen Beratungen in die Tat umgesetzt wird.
Das ist ein guter Tag für Patientinnen und Patienten und kein Anlass für künstliche Empörung. Es gibt auch in Anträgen der Unionsfraktion durchaus gute Anregungen, die wir sehr ernst nehmen. Ich glaube nicht, dass die Notfallversorgung ein Thema ist, das zum Streit oder für Parteipolitik taugt.
Im Kern geht es darum, dass sich Menschen darauf verlassen können, dass sie die richtige Versorgung zur richtigen Zeit am richtigen Ort erhalten. Die Notfallreform ist ein zentraler Baustein zur Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse und des Schutzes von Leben und Gesundheit durch den Bundesgesetzgeber.
Stellen Sie sich vor, dass eine Großmutter oder ein Großvater, dass Eltern, dass eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner auf Pflege angewiesen sind. Um diese Uhrzeit an einem Freitagabend hat diese Person plötzlich ein medizinisches Problem. Vielleicht muss der Blasenkatheter, auf den sie angewiesen ist, ausgetauscht werden. Zunächst führt der Anruf in der Hausarztpraxis zum Anrufbeantworter, und man stellt fest: Niemand ist erreichbar. Nach einigem Suchen führt der nächste Anruf dann zur 116117, wo nach langer Wartezeit in der Warteschleife – in Deutschland im Schnitt 30 Minuten – irgendwann jemand das Telefon abnimmt und nach standardisierter Befragung letztlich feststellt: Hier ist Hilfe notwendig, aber leider ist eine telemedizinische Beratung nicht verfügbar. Auch ein Besuchsdienst, der zu dem Betroffenen hinfahren und das Problem möglicherweise fachgerecht durch Notfallpflege beheben könnte, steht nicht zur Verfügung. Insofern bleibt nach dieser langen Wartezeit nur die Verweisung an den Notruf 112.
Es wird also aufgelegt und erneut angerufen, diesmal die 112. Erneut wird alles abgefragt, und es wird festgestellt: Alles, was wir tun können, ist, einen gut ausgestatteten Rettungswagen mit Blaulicht und Notfallsanitätern hinzuschicken, die aber auch keinen Blasenkatheter dabeihaben, ebenso wenig ein Sonografiegerät oder andere Instrumente, um damit das notfallpflegerische Problem zu lösen. Was bleibt, ist, die arme ältere Dame bzw. den älteren Herrn einzupacken, ins Krankenhaus und dort in eine überfüllte Notaufnahme zu bringen. Nach Stunden des Wartens ist der arme alte Mensch, der eigentlich nur einen Wechsel des Blasenkatheters bräuchte, völlig verdurstet, ausgehungert, verwirrt und ängstlich: Wo bin ich hier? Was ist das hier? – Er ist delirant, wie man medizinisch sagt. Der Zustand hat sich verschlechtert. Nach allen weiteren Maßnahmen bleibt nichts anderes übrig, als den armen Menschen stationär aufzunehmen. Es folgen weitere Tage stationärer Behandlung mit weiteren Komplikationen und Verschlechterungen, und am Ende der Zeit ist ein Problem, das vor Ort mit fachgerechter Hilfe gezielt sofort hätte gelöst werden können, zu einer großen medizinischen Baustelle und einer persönlichen Tragödie geworden, verbunden mit einem großen Kostenfaktor.
Das ändern wir jetzt mit dieser Reform, indem wir zielgerichtete Hilfe zur Verfügung stellen, indem wir dafür sorgen, dass rund um die Uhr telemedizinische Beratung zur Verfügung gestellt wird, wie das auch bei unseren europäischen Nachbarn der Fall ist, indem wir dafür sorgen, dass ein Hausbesuchsdienst nicht durch das Abziehen von Ärztinnen und Ärzten aus der Praxis, sondern durch multiprofessionelle Teams, Gemeindenotfallsanitäterinnen und Gemeindenotfallsanitäter, Community Health Nurses und Notfallpflegeteams vor Ort zur Verfügung steht, um das Problem direkt zu lösen.
Wir werden mit dieser Reform dafür sorgen, dass in Integrierten Notfallzentren sowohl für Patienten, die die hochkomplexe Notfallmedizin brauchen, als auch für die Patienten, die eine Notfallpraxis brauchen, an einem Ort die richtige Hilfe zur Verfügung steht.
Wir werden die Notrufnummern 112 und 116117 organisatorisch und technisch miteinander verbinden, sodass man im Notfall nicht mehr überlegen muss, welche Nummer man anrufen muss, sondern direkt die richtige Hilfe erhält.
Diese Reform macht für viele Menschen ganz konkret im Alltag einen erheblichen Unterschied, indem eine fachgerechte Hilfe sichergestellt wird. Dazu gehört auch – der Minister hat es schon angesprochen –, dass wir den Rettungsdienst neu aufstellen. Wir haben – das ist in der Tat so – hochausgebildete professionelle Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter – Menschen mit Elan und Enthusiasmus, die diesen Beruf ergreifen, die aber zunehmend erleben, dass sie in einem System mit fehlenden Schnittstellen, mit fehlender Abstimmung, mit fehlender Vernetzung selber zum Problem werden und überlastet sind. Patienten und Personal leiden gleichermaßen unter der Ineffizienz und der schlechten Abstimmung dieses Systems. Deshalb ist es richtig, dass wir den Rettungsdienst als eine von drei Säulen – neben der ambulanten Notfallversorgung und der Versorgung in den Notaufnahmen – auch als Teil des Sozialgesetzbuchs V vernünftig und differenziert in dieser Notfallreform regeln.
Meine Damen und Herren, dies ist nicht nur eine Reform, die Qualität und bessere Versorgung für die Menschen bringt, es ist am Ende des Tages auch eine Reform, die erheblich Geld spart. Der Sachverständigenrat, der die Bundesregierung im Gesundheitswesen berät, hat aktuell noch mal ausgewiesen: Bis zu 30 Millionen medizinisch nicht sinnvolle Krankenhaustage können eingespart werden, wenn wir mit den Ressourcen vernünftiger umgehen. Das ist keine Reform, die Geld kostet; das ist eine Reform, die eine bessere Versorgung bringt. Das ist der Auftrag an uns als Bundesgesetzgeber. Ich freue mich ausdrücklich, dass die parlamentarischen Beratungen beginnen, um die Versorgung für die Menschen in diesem Land im Notfall besser zu machen.
Vielen Dank.