Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister Lauterbach! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lücken in der ambulanten Versorgung, Fehlsteuerungen bei den stationären Notaufnahmen, eine nicht auskömmliche Finanzierung und eine vielfach nicht funktionierende Koordinierung mit den Rettungsdiensten, und das seit vielen Jahren, machen deutlich: Wir brauchen dringend eine Reform der Notfallversorgung.
Es ist bereits angesprochen worden, dass es im Januar 2020 einen damals im unionsgeführten Bundesgesundheitsministerium erarbeiteten Gesetzentwurf gab, der diese integrierte Notfallversorgung, wie sie auch jetzt Gegenstand des heutigen Entwurfs ist, bereits vorsah.
Ich war damals mit meinem Kollegen Thomas Gebhart – er war Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium – bei mir im Wahlkreis im Elisabethen-Krankenhaus in der Notaufnahme und habe dort den Entwurf mit den Praktikern vor Ort durchgesprochen, weil wir wissen wollten, wie sie das beurteilen, und das war durchaus positiv. Es ist vielleicht ein Erfolgsrezept, dass man die Praktiker frühzeitig miteinbezieht.
Nach wie vor besteht eine positive Haltung sowohl in der Praxis, was die Notwendigkeit der Reform anbelangt, als auch – das ist in den Reden bereits deutlich geworden – hier im Deutschen Bundestag, auch bei der Unionsfraktion. Leider ist das vorgelegte Werkstück der Bundesregierung keine wirkliche Verbesserung gegenüber dem damaligen Rohling eines Entwurfs, teilweise vielleicht sogar ein Rückschritt.
Die Vorhaben Integrierte Notfallzentren – INZ –, Akutleitstellen, ärztliche Beratung per Telefon oder Video und eine Rettungsdienstreform sind sicher alle wichtig. Doch muss ich feststellen, dass im Bundesgesundheitsministerium wieder einmal ein Retortenbaby geboren wurde, das nun von den an der Zeugung nicht beteiligten Akteuren in der praktischen Umsetzung großgezogen werden soll.
Das löst verständlicherweise eine ablehnende Haltung aus.
Fünf Kritikpunkte: Bei Krankenhausstandorten, an denen kein Integriertes Notfallzentrum erhalten werden soll, müssen dann möglicherweise die niedergelassenen Ärzte die Lücken füllen.
In Krankenhäusern werden Leistungen der zentralen Einschätzungsstelle vergütet, die der digitalen Einschätzungsverfahren jedoch nicht.
Über die INZ-Standorte – das ist auch schon angesprochen worden – sollen die Landesausschüsse entscheiden und nicht mehr die Planungsausschüsse der Länder. Die Planungshoheit der Länder bei der Krankenhausplanung wird ignoriert.
Das Gleiche gilt auch für die Reform des Rettungsdienstes, für die ebenfalls die Länder zuständig sind. Hier werden zentralistische Vorgaben gemacht. Flexible Lösungen vor Ort werden so unterbunden.
Schlussendlich: Die Finanzierung der Reform soll im Bereich der Krankenhäuser wohl über den Strukturfonds II erfolgen, wenn ich das richtig gelesen habe; er läuft aber 2024 aus. Er soll dann in den Transformationsfonds des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes übergehen. Für mich ist die Finanzierung somit unklar.
Die Sache mit den öffentlichen Apotheken hat der Kollege Ullmann von der FDP angesprochen.
Die weiteren Beratungen müssen sich darauf konzentrieren, diese und andere Steine aus dem Weg zu räumen, um die dringend notwendige Reform der Notfallversorgung am Ende dennoch erfolgreich durchs Ziel zu führen.
Vielen Dank.