Nein, jetzt würde ich gerne meine Rede zu Ende führen. – Das betrifft auch die Definition der Fachkrankenhäuser: Sie ist einfach zu eng, das ist nicht praxisgerecht. Einen praxistauglichen Änderungsvorschlag haben wir vorgelegt.
Das Fazit bleibt: Die gesetzliche Regelung ist zu starr. Ohne ausreichende Rücksicht auf die regionalen Gegebenheiten sind sie zu fest. Die wirtschaftlichen Probleme der Krankenhäuser werden durch das Gesetz aber immer noch nicht gelöst.
Das ist ein Blindflug ohne Auswirkungsanalyse, dem Sie zustimmen. Im Ergebnis droht in vielen Regionen eine Verschlechterung der Patientenversorgung. Das können wir nicht wollen. Große Reformen entstehen nur im breiten Schulterschluss mit den Beteiligten; davon bin ich überzeugt. Ich empfehle dringend, diesen noch mal zu suchen und keine Reform mit dem eisernen Besen durchzukehren.
Vielen Dank.