Ich finde es ein bisschen schwierig, auf Unterstellungen in Frageform, die keinen Wahrheitskern haben, zu antworten.
Der von Ihnen vorgetragene Sachverhalt stimmt einfach nicht. Ich hatte Ihnen versucht zu schildern, wie es sich mit dem sogenannten Überschreitensbeschluss verhält, also Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes, der in einer sogenannten außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage hat, gefasst werden kann, und das auf die konkrete Frage bezogen, ob wir das so, wie es die vorherige Bundesregierung aufgrund der Coronapandemie und deren erheblichen Auswirkungen gemacht hat, auch aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine, der ja nicht nur für die Ukraine brutale Auswirkungen hat, sondern eben auch Auswirkungen in Deutschland hat, machen sollten.
Ich kenne kein Angebot von Ihnen, –