Frau Eichwede, ich habe Ihren Ausführungen bisher sehr aufmerksam zugehört, auch warum Sie meinen, dass Sie einen guten Kompromiss vorlegen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, gehören Sie auch zu den Kolleginnen und Kollegen hier im Deutschen Bundestag, die sich für eine allgemeine zügige Impfpflicht aussprechen.
Ich habe eine ganz konkrete Frage: Wie können Sie es eigentlich vertreten, Frau Eichwede, dass eine vulnerable Person ab 1. April, wenn die Länder die Übergangsvorschrift in Anspruch nehmen, beim Einkaufen quasi ungeschützt der Gefahr ausgesetzt wird, sich das Coronavirus einzufangen, da Sie die Maskenpflicht im öffentlichen Bereich wie in Supermärkten mit dieser Regelung außer Kraft setzen? Diese vulnerable Person – das kann zum Beispiel ein schwerkranker Mensch mit einem geschwächten Immunsystem sein – ist schutzlos ausgeliefert; er kann nur noch sich selbst mit der Maske schützen, ist seinem Gegenüber aber hilflos ausgeliefert, wenn dieser keine Maske trägt. Gleichzeitig treten Sie für eine Impfpflicht ein, die nachweislich nur dem Eigenschutz dient und nur noch einen geringen Beitrag zum Fremdschutz erbringt. Wie kann man einer solchen Regelung zustimmen und hier keine verantwortungsvolle Regelung vorlegen? Das können Sie ja bei der Impfpflicht auch.