Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mindestens zehn Menschen sind bereits an der Grenze von Polen zu Belarus gestorben – zehn Menschen, die nicht hätten sterben müssen, hätte man geltendes Recht an der EU-Außengrenze eingehalten. Täglich werden Menschen Opfer von illegalen Pushbacks von Polen nach Belarus und an anderen europäischen Grenzen.
Ich selber betreue einige solcher Fälle als Abgeordnete und stehe im Austausch mit vielen NGOs. Ich möchte hier noch mal betonen, dass für die EU Menschenrechte Maßstab politischen Handelns sein müssen
und nicht die Erzählung, dass geflüchtete Menschen als Waffen eingesetzt werden.
Schutzsuchende sind keine Waffen und keine Kriegsparteien.
Die Zurückweisung von Geflüchteten ohne individuelle Prüfung des Asylverfahrens ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen geltendes EU-Asylrecht.