Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag hält leider nicht, was der Titel verspricht – leider, denn Terrorismusprävention, Terrorismusabwehr würde ich sehr gerne ernsthaft und konstruktiv mit allen demokratischen Kräften im Haus diskutieren. Bei allen Meinungsverschiedenheiten, die wir auf dem Weg dorthin haben, eint uns doch das Ziel, nämlich Gefahren von den Menschen in unserem Land abzuwehren. Für solche Diskussionen bildet der vorliegende Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU/CSU, allerdings keine ernsthafte Grundlage. Warum? Weil die wesentliche Forderung gedanklich aus dem Jahr 2007 stammt.
Seit damals drehen wir uns – Sie vor allen Dingen – bei der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung im Kreis. Seit damals gibt es Urteil um Urteil zur Verfassungswidrigkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Seit damals wird immer wieder klar: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist der falsche Weg.
Daran hat sich auch nichts geändert, meine Damen und Herren; denn auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs bestätigt einmal mehr, was seither Rechtslage war und ist: Die flächendeckende anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten, auch von IP-Adressen, ist einfach nicht verfassungsgemäß, sondern in Teilen verfassungswidrig. Sie kommen immer und sagen: „Na ja, da gibt es Öffnungen und Möglichkeiten“; aber das haben Sie in den letzten 16, fast 20 Jahren immer wieder gesagt. Immer wieder haben Sie gesagt: „Die nächste Version unserer Vorratsdatenspeicherung ist aber jetzt sicher verfassungsfest“, und jedes Mal sind Sie auf die Nase gefallen.
Herr Throm, wenn Sie sagen, wir würden an einer Ideologie festhalten:
Es sind doch Sie in der CSU und CDU, die ideologisch und gebetsmühlenartig immer wieder die Vorratsdatenspeicherung rausholen.
Wer von uns ist also ideologisch? Es sind doch Sie, die sich anderen Lösungen gegenüber versperren.
Sie unterliegen dabei noch einem Missverständnis hinsichtlich des jüngsten EuGH-Urteils. Sie tun nämlich so, als ob die Feststellung, dass eine solche Kommunikationsdatenspeicherung unter sehr, sehr engen Voraussetzungen rechtens sei, auch eine Aufforderung an die Politik sei, sie so umzusetzen. So klingt das bei Ihnen.
Das ist aber falsch, meine Damen und Herren. Das EuGH-Urteil hat mehrere Möglichkeiten aufgetan,
und eine Möglichkeit davon ist explizit Quick Freeze. Und es ist eben nun mal – damit müssen Sie einfach leben – eine politische Entscheidung,
welche der rechtlichen Möglichkeiten, die ein EuGH-Urteil vorgibt, eine politische Mehrheit am Ende wählt.
Und es ist absolut legitim, dass man politisch die Entscheidung trifft: Wir sprechen uns gegen eine Vorratsdatenspeicherung und für einen anderen Vorschlag des EuGHs, nämlich eine Quick-Freeze-Lösung, aus.
Es spricht auch sehr viel dafür, meine Damen und Herren, aus mehreren Gründen.
Erstens. Mit Quick Freeze bekommen die Ermittlungsbehörden ein rechtssicheres Instrument in die Hand und können nach über zehn Jahren des Wartens endlich auch mal ein Instrument anwenden; denn die Vorratsdatenspeicherung konnte nie angewandt werden. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Zweitens fischt Quick Freeze nicht mit einem Schleppnetz und jeder Menge Beifang durch die Kommunikationsdaten der Menschen,
sondern es arbeitet eben präzise und zielsicher.
Drittens arbeiten wir damit evidenzbasiert, achten gleichzeitig aber auch die Grundrechte der Menschen in unserem Land.
Ich finde, wenn man auf der einen Seite ein zigmal vor Gerichten gescheitertes Instrument,
bei dem nicht klar ist, wie das ausgestaltet wird – –