Zum einen, Herr Kollege, herzlichen Dank für die Zwischenfrage. – Jetzt kann ich sozusagen das dranhängen, was sowieso als Nächstes in meiner Rede gekommen wäre. Sie haben es ja dankenswerterweise auch schon selbst bestätigt. Der engumgrenzte Zeitraum steht entgegen manchen Stimmen in der Öffentlichkeit in der Tat auch im EuGH-Urteil aus diesem April. An der Rechtsprechung hat sich nichts, aber auch gar nichts geändert. Manche haben ja behauptet, das sei jetzt irgendwie weg mit der neuen Entscheidung. Das ist nach wie vor eineindeutig der Grundsatz, den wir haben.
Jetzt haben Sie gesagt, Herr Kollege – ich bin, ehrlich gesagt, etwas irritiert –: Die Sicherheitsbehörden bestimmen, was angemessen ist. – Ich dachte, wir sind der Gesetzgeber, und wir entscheiden gemeinsam politisch, was richtig und angemessen ist, was rechtskonform und politisch gewollt ist.
Dass der EuGH diese Möglichkeit geschaffen hat, das wissen wir ja alle hier im Raum. Hier brauchen wir keine Rechtsfortbildung. Die Frage ist aber: Was ist politisch klug? Was ist richtig? Was ist grundrechtsschonend und grundrechtskonform? Und das ist dieser Vorschlag genau nicht.
Ich fahre fort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will mich auf zwei Punkte begrenzen – um das direkt noch mal weiterzuführen –, was die Vorschläge des Bundesrates und auch der Unionsfraktion anbelangt.
Das eine habe ich gerade gesagt: Die Begrenzung auf das absolut Notwendige steht als Begriff auch in der Entscheidung vom April. Daran hat sich nichts, aber auch gar nichts geändert.
Der zweite Punkt ist der – wir haben es eben gehört –: Bundesrat und Unionsfraktion schlagen jeweils drei Monate als Speicherfrist vor. Wir hatten eine öffentliche Anhörung zu dem Thema. Und wir alle lesen die EuGH-Rechtsprechung hoffentlich so, dass es eine sachliche Begründung für den Zeitraum braucht.
Jetzt habe ich mal reingeschaut: Was steht eigentlich in den ganzen Vorlagen und Gesetzentwürfen? Sie haben zum Beispiel im Gesetzentwurf ausgeführt, dass die Aufklärungsrate der IP-Adressen auf über 90 Prozent steigen soll, wenn man eine Vorratsdatenspeicherung von einem Monat einführen würde. Und? Wo ist die Argumentation für zwei und drei Monate?
Sie machen doch wieder genau den gleichen Fehler. Deswegen müssen wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Es gibt bis heute keine einzige sachliche Begründung, weder aus der Anhörung noch in Ihrem Gesetzentwurf, was einen zweiten oder dritten Monat rechtfertigten soll. Es wird das Gleiche passieren wie immer, wenn dieser Vorschlag Gesetz werden sollte: Es wird geklagt.
– Jetzt fangen diese Taschenspielertricks wieder an.
Sie haben schon mal zwei Monate vorgeschlagen, schon mal einen. Sagen Sie doch erst mal selbst, was Sie wollen, und dann können wir weiter diskutieren. Aber doch bitte nicht so!
Drei Monate sind rechtliches Hochrisiko. Das lehnen wir ab.
Wir Freien Demokraten sind für eine grundrechtschonende und rechtsichere Variante. Deswegen Quick Freeze und nichts anderes.
Vielen herzlichen Dank.