Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauer! Wir alle greifen morgens in unseren Kleiderschrank und wählen etwas zum Anziehen aus. Wir machen uns dabei durchaus Gedanken: Passt die Auswahl zum Wetter, zum Anlass, zu unserer Stimmung? Weitaus seltener fragen wir uns morgens: Woher kommt diese Kleidung eigentlich? Wer hat sie gefertigt, unter welchen Bedingungen und zu welchem Preis?
Viele Produkte, die wir täglich benutzen, werden immer noch unter Bedingungen hergestellt, die wir hier bei uns in Deutschland so niemals akzeptieren würden. Menschen müssen unter ausbeuterischen Bedingungen in Minen, auf Feldern und in Fabriken arbeiten – ohne Arbeitsschutz, mit Löhnen, die nicht zum Leben reichen, ohne Rechte und Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Und auch die Umwelt leidet.
Aber wessen Aufgabe ist es eigentlich, dafür zu sorgen, dass das nicht passiert? Sollte diese Verantwortung bei mir als Verbraucherin liegen? In Deutschland existieren schätzungsweise über 1 000 verschiedene Gütesiegel. Sie sollen Qualität, Sicherheit und Umweltfreundlichkeit zeigen – doch für Verbraucher/-innen ist oft völlig unklar, was diese eigentlich bedeuten. Daher bin ich, ist meine Fraktion der Überzeugung, dass es nicht die Aufgabe der Verbraucher/-innen sein kann, zu prüfen, ob Unternehmen verantwortungsvoll handeln. Außerdem hat sich gezeigt: Freiwillige Selbstverpflichtungen alleine reichen nicht aus. Viel zu wenig ist passiert, zu unambitioniert waren die Ansätze.
Es ist Aufgabe von Staaten, dafür zu sorgen, dass Menschenrechte gesetzlich verankert und durchgesetzt werden. Unternehmen müssen dann sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Ich möchte hier noch mal festhalten: Es geht hier wirklich um die ganz grundlegenden Menschenrechts- und Umweltstandards. Diese nicht einzuhalten, darf kein Wettbewerbsvorteil sein!
Das Lieferkettengesetz hat dafür gesorgt, dass einheitliche Regeln für alle geschaffen wurden und gleiche Bedingungen für alle Firmen gelten. Ein wichtiger Schritt.
Jetzt legt die FDP hier einen Gesetzentwurf zur Abschaffung dieses Lieferkettengesetzes vor.
Dabei hatten wir erst im September dieses Jahres gemeinsam mit Ihnen, der FDP, die Wachstumsinitiative auf den Weg bringen wollen, die eine pragmatische Umsetzung der europäischen Standards und Lieferkettensorgfaltspflichten gewährleistet hätte, die neue Regelungen implementiert und mit dem deutschen Lieferkettengesetz in Einklang gebracht hätte. Dies wäre ein echter und für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchaus auch sehr schmerzhafter Kompromiss gewesen; denn es wären deutlich weniger Unternehmen von dieser Regelung umfasst als mit dem deutschen Gesetz.
Tatsächlich geht es der FDP hier aber offensichtlich nicht um tragbare Kompromisse, sondern darum, ihre Ideologie mit der Brechstange durchzusetzen.
Bereits 2021 kritisierte die FDP den deutschen Alleingang bei der Lieferkette. In ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 liest man – ich zitiere –:
„Wir Freie Demokraten setzen auf gelebte Eigenverantwortung von Unternehmen und Konsumenten zum besseren Schutz der Menschenrechte. ... Daher treten wir für eine einheitliche europäische Regelung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in der Lieferkette ein.“
Schaut man jetzt mal in die Historie, zeigt sich auch hier, dass Sie nicht Wort gehalten haben; denn als es in Brüssel zur Verabschiedung des europäischen Gesetzes, kurz CSDDD, gekommen ist, haben der damalige FDP-Justizminister Marco Buschmann und der FDP-Ex-Finanzminister Christian Lindner erklärt, dass sie die Richtlinie in der Form auch nicht mittragen können.