Nach dem § 219a kommt der § 218. Nach dem § 218 geht es weiter. Dann sind es keine zwölf Wochen mehr, sondern 14, dann 16. Mit uns ist Lebensschutz nicht verhandelbar.
PVizepräsidentin Aydan Özoğuz: Frau Kollegin!
Nach dem § 219a kommt der § 218. Nach dem § 218 geht es weiter. Dann sind es keine zwölf Wochen mehr, sondern 14, dann 16. Mit uns ist Lebensschutz nicht verhandelbar.
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