Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Linke beschäftigt sich ausgerechnet am Sankt-Martins-Tag mit unserer christdemokratischen Kernkompetenz, nämlich der Gerechtigkeit und der Nächstenliebe.
Und damit Sie mich nicht missverstehen: Warme Wohnungen sind für uns auch ein wichtiges Thema, über das wir hier debattieren müssen.
Aber, liebe Frau Kollegin Lötzsch, das Ross, auf dem Sie dahergeritten kommen, scheint doch ein ziemlich lahmer Gaul zu sein. Der Staat soll warme Wohnungen für seine Bürgerinnen und Bürger garantieren. Da fragt man sich ja sofort: Um Himmels willen! Ja ist dem noch nicht so? Die Antwort findet sich sehr schnell auf internationaler wie nationaler Ebene. In den Artikeln 9 und 11 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN ist glasklar festgehalten, dass es ein Recht auf soziale Sicherheit und angemessenen Lebensstandard inklusive Unterbringung gibt. Dieser Pakt stammt von 1966. Insofern kommt Ihr Antrag heute, am 11.11., wie die alte Fastnacht hinterher.
Eine warme Wohnung ist in Deutschland also bereits ein Menschenrecht. Und auch im SGB II gibt es glasklare Regeln dazu. Hören Sie gut zu! In § 22 Absatz 1 heißt es – ich zitiere –:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.
In den Ausführungsbestimmungen steht dazu unter Ziffer 3.3.2 – ich zitiere –:
Einmalig anfallende Nachzahlungen … sind zunächst in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen zu übernehmen.
Deutlicher kann man es kaum formulieren. Es existiert also nicht nur ein Menschenrecht auf warme Wohnung, es wird in Deutschland auch gewahrt.
Wir sehen aber auch – keine Frage –, dass gerade Geringverdiener, genauso wie die breite Mittelschicht in unserem Land, unter den aktuell horrenden Energiepreisen ächzen, und das darf uns nicht kaltlassen. Das sind weite Teile der Gesellschaft, die früh aufstehen, hart arbeiten und wenig oder durchschnittlich verdienen.
Strom ist binnen eines Jahres um 10 Prozent, Gas um 30 Prozent teurer geworden. Das ist eine harte Belastung, die wir abfedern müssen.
Deshalb fordere ich die Ampelfraktionen jetzt auf, schnell das weiterzuführen, was wir auf den Weg gebracht haben. Als Union haben wir mit der SPD den CO2-Preis eingeführt mit der Absicht, andere Steuern und Abgaben schnell abzuschaffen. Deshalb müssen die EEG-Umlage bei Strom und die Gassteuer bei Gas dringend abgeschafft werden.
Wenn Sie dann noch bei Energie den reduzierten Mehrwertsteuersatz ansetzen, dann sparen die Verbraucherinnen und Verbraucher bares Geld. Ein Dreipersonenhaushalt behält dann bei Gas circa 210 Euro und bei Strom circa 250 Euro pro Jahr im Geldbeutel.