Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass das Gebäudeenergiegesetz in der vergangenen Legislaturperiode zum Beispiel Regelungen zum Heizungstausch beinhaltet hat, sogar Regelungen, die schärfer als die jetzigen waren.
So war zum Beispiel festgelegt, dass Heizungen ab dem 30. Jahr ausgetauscht werden müssen, auch wenn sie noch funktionieren. Damit haben Robert Habeck und Klara Geywitz Schluss gemacht.
Aber natürlich – ich habe es gerade dargestellt – werden wir auch in den nächsten Jahren das Gebäudeenergiegesetz immer wieder anpassen müssen, aber diesmal in eine andere Richtung. Es soll nämlich nicht immer komplizierter werden, sondern wieder einfacher.
Die erste Nachfrage zu diesem Thema – Heizungsgesetz, GEG – kommt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, von Frau Schröder.