Frau Konrad, der erste Gesetzentwurf sah vor, dass man dann, wenn man Heizungen nicht mehr reparieren kann, eine neue, nachhaltige Heizung einbauen kann.
Es gab keinen Entwurf, nach dem man funktionierende Heizungen hätte austauschen müssen.
Das Einzige, worauf Sie abstellen können, ist die Regelung der Vorgängerregierung, wonach bestimmte Heizungsarten nach 30 Jahren Betrieb ausgetauscht werden mussten, auch wenn sie noch funktioniert hätten.
Ansonsten ist es so, dass dieses Gesetz, glaube ich, eines der am intensivsten abgestimmten Gesetze überhaupt in dieser Legislaturperiode war, sodass wir alle möglichen Aspekte in der damaligen Ampelkoalition sehr gründlich miteinander abgestimmt haben. Einige Aspekte hat die FDP ganz stark eingebracht, einige die Grünen, und andere waren der SPD sehr wichtig. Ich denke, es werden noch Bücher darüber geschrieben; dann können wir genau nachlesen, wer da was eingebracht hat.