Wir stehen zu unseren Klimazielen, weil wir unseren Kindern eine lebenswerte Erde hinterlassen wollen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist eine zentrale Maßnahme der dezentralen Wärmewende. Dazu gehört genauso auch die kommunale Wärmeplanung. Das alte Heizungsgesetz – ich habe es gemeinsam mit Matthias Miersch, Frau Dröge persönlich mitverhandelt; viele Nachtrunden haben wir gemeinsam gedreht –
war ein Bauplan – da müssen wir uns doch ehrlich machen –, der in der Praxis nicht aufging.
Wir haben diesen Plan jetzt neu gezeichnet: klar, tragfähig und mit den richtigen Stützen an den richtigen Stellen.
Ich möchte an dieser Stelle meiner Kollegin Katherina Reiche und dem Wirtschaftsministerium für die vertrauensvolle und geräuschlose Zusammenarbeit danken, aber auch den Fraktionsvorsitzenden und den Fraktionen.
Wir haben hier auch mal über Bande gespielt, die Eckpunkte auch auf einem breiten Konsens aufgebaut und bringen den Gesetzentwurf heute als Bundesregierung gemeinsam ein. Das ist ein Startschuss für mehr Planungssicherheit,
für mehr Entscheidungsfreiheit und für mehr Flexibilität.
Die Anforderungen beim Klimaschutz
bleiben durch den Hochlauf der Biotreppe, aber auch – das ist wichtig – durch eine Evaluation, die das Gesetz im Jahr 2030 vorsieht. Da schauen wir uns an: Wo stehen wir? Wo müssen wir vielleicht auch nachsteuern?
Und wir fördern auch klimafreundliche Technologien weiter. Wir senden das Signal: Wir stehen für einen Klimaschutz, der pragmatisch erreicht wird.
Besonders wichtig war mir, aber auch meiner Fraktion das Thema „Mieterinnen- und Mieterschutz“.
Wir wollen vor hohen Kosten schützen, vor Entscheidungen, die die Mieterinnen und Mieter ja nicht zu treffen haben, wenn die Heizung kaputtgeht.
Hier haben wir einen guten Aufteilungsmechanismus gefunden. Ich danke meiner Kollegin, Justizministerin Stefanie Hubig, für ihren Einsatz, dass wir diese Regelung so finden und im Gesetzestext einbauen konnten.
Denn die Mehrkosten, die werden wir teilen – ob bei der Biotreppe, ob bei den Netzentgelten oder den CO2-Kosten.
Meine Damen und Herren, ich glaube, der Besucher, die Besucherin, die Menschen an den Bildschirmen merken, dass das Heizungsgesetz ein sehr emotionales Thema ist.
Es ist mehr als ein Heizungstauschgesetz. Es ist ein großer Schritt in Richtung eines nachhaltigen Gebäudesektors.
Mit diesem Gesetzentwurf legen wir übrigens auch noch etwas Wichtiges vor, nämlich die Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie.
2030 führen wir im Neubau die sogenannten Nullemissionsgebäude ein. Es wird endlich eine CO2-Lebenszyklusbetrachtung geben, damit wir mal von der Planung bis zum Betrieb und dem Rückbau das gesamte Gebäude betrachten und nicht nur die Dämmung und die Heizung auf der einen Seite. Damit wird das Gebäude endlich auch zu einem Rohstofflager mit vielen Materialien, die wir wiederverwenden können, und der Abriss ist nicht mehr das Ende eines Gebäudes. Auch das findet sich in diesem Gesetzentwurf wieder.
Meine Damen und Herren, das Gebäudemodernisierungsgesetz ist ein wichtiger Baustein einer erfolgreichen Wärmewende. Lassen Sie uns doch gemeinsam dafür sorgen, dass sie gelingt.
Herzlichen Dank.