Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute erstmals zwei AfD-Anträge. Es geht zumindest vordergründig um Änderungen im Steuerrecht. Daran ist etwas seltsam bemerkenswert. Es lag uns ein Antrag vor mit dem Titel „Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 auf 14.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen“, den wir im Ausschuss bereits beraten hatten. Dieser Antrag wurde dann für heute zurückgezogen. Nun lautet der neue Antrag – Achtung! – „Lohnabstandsgebot beachten – Arbeitnehmer und Mittelstand entlasten – Den steuerlichen Grundfreibetrag für 2024 auf 15.000 Euro und weitere Tarifeckwerte korrespondierend erhöhen“.
Also, angesichts der bevorstehenden Neuwahl hat sich die AfD offenbar gedacht: 14 000 Euro knallen zu wenig, nehmen wir gleich 15 000 Euro.
Auf der nach oben offenen Populismusskala geht eben immer noch mehr. Ansonsten sind die beiden Anträge im Wesentlichen inhaltsgleich.
In der Sache kann ich also wiederholen, was ich bereits im Ausschuss zu dem Vorgängerantrag gesagt habe:
Ein Antrag mit viel Populismus und wenig Substanz.
Sie wollen mit scheinbar einfachen Lösungen komplexe Abwägungen ersetzen. Die Gegenfinanzierung ist unseriös. Sie sprechen mal wieder davon – Zitat –, „die nicht notwendigen“ – Zitat Ende – staatlichen Leistungen für Kosten für Migration heranzuziehen, was auch immer damit konkret gemeint ist, und natürlich Zahlungen an die EU zu kürzen.
Na ja, ein Worst-of der AfD halt. Deutschland profitiert wie kein anderes Land von der EU. Aber Sie wollen aus der EU raus, was ein Stück aus dem Tollhaus wäre und der deutschen Wirtschaft unendlich schaden würde.
Der zweite Antrag will – auch das ein AfD-Dauerbrenner – den Solidaritätszuschlag sofort abschaffen. Wir reden hier morgen darüber, weil auch die FDP dazu einen Antrag eingebracht hat. Die wesentliche Debatte werden wir also morgen dazu führen. Deshalb an dieser Stelle nur kurz: Seit 2021 zahlen 90 Prozent der Einkommenbeziehenden den Solidaritätszuschlag nicht mehr. Das war eine bewusste politische Entscheidung, die, nebenbei gesagt, vom Bundesfinanzhof im Januar 2023 bestätigt wurde. Natürlich können wir politisch darüber diskutieren, ob der Soli entfallen kann und, wenn ja, wann und wie er abgebaut werden könnte. Ich glaube, das ist jetzt meine dritte Rede dazu, allein zu AfD-Anträgen zu diesem Thema. Die Argumente sind nun wirklich ausgetauscht.
Deshalb noch einmal – und ich hoffe, in dieser Legislatur zum letzten Mal –: Wenn Sie die Abschaffung des Soli fordern, tun Sie bitte nicht so, als ob Sie sich damit für alle fleißigen, hart arbeitenden Menschen einsetzen!
So viele fleißige und hart arbeitende Menschen, egal ob in Krankenhäusern, in Fabriken, beim Fahren von Bus und Bahn, bei der Polizei oder, oder, oder sorgen für das Funktionieren unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft. Vielen herzlichen Dank dafür!
Und die allermeisten dieser Menschen bezahlen keinen Soli mehr; denn sie gehören mit ihrem Verdienst eben nicht zu den obersten 10 Prozent. Also tun Sie bitte nicht so, als ob die Solistreichung eine Maßnahme für die Breite der Gesellschaft wäre; denn das ist nicht so.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.