Herr Kollege Demir, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. –Zunächst mal: Ihr Aufruf soeben an die Wählerinnen und Wähler ist okay. Dem werden nur nicht so viele nachkommen, weil laut aktuellen Umfragen 80 Prozent der deutschen Bevölkerung das Staatsbürgerschaftsrecht, wie Sie es geschaffen haben, ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das war aber nicht der Grund für meine Frage.
Ihr neues Staatsbürgerschaftsrecht hat zur Folge, dass für Syrer, Afghanen
und für alle, die mit einem Schutztitel hier in Deutschland sind, weil sie Asyl beantragt haben, ab dem ersten Tag, an dem sie als Schutzberechtigte anerkannt sind,
die Wartefrist läuft.
Anders bei den ukrainischen Flüchtlingen: Diese sind nicht in dem Maße von Ihnen privilegiert worden.
Bei ukrainischen Flüchtlingen beginnt die Wartefrist erst, wenn sie ein Daueraufenthaltsrecht – in der Regel eine Niederlassungserlaubnis – haben, weil sie einen anderen Aufenthaltstitel haben.
Sie müssen nicht Asyl beantragen. Sie bekommen von vornherein einen humanitären Aufenthaltstitel.
– Das ist keine Irreführung. Fragen Sie die Frau Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter!
Ich habe das bei der Debatte im September schon gesagt; da haben Sie es mir nicht geglaubt. Ich habe das Innenministerium gefragt. Es gibt eine Antwort darauf, die ganz eindeutig sagt, dass es hier einen Unterschied gibt: Syrer, Afghanen und alle anderen werden schnell eingebürgert, die Ukrainer nicht.
Soll ich Ihnen auch sagen, warum?
Weil man davon ausgegangen ist, dass sie auch wieder in ihre Heimat zurückgehen, weil es ein vorläufiger Aufenthalt ist.
Das ist die Unterscheidung, die Sie bei Ukrainern im Gegensatz zu anderen vornehmen.
– Bei Syrern gilt dies genauso, Herr Kollege Fechner.