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210. Sitzung
Donnerstag, 30. Januar 202520. Wahlperiode, 210. SitzungAntrag auf Entscheidung des Deutschen Bundestages über die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ gemäß Artikel 21 Absatz 2, 3 und 4 des Grundgesetzes i. V. m. § 13 Nummer 2 und 2a, §§ 43 ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 124 Bundestagsabgeordnete der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der Linken und des SSW

Die alle nicht wiederkommen!

haben Anfang November den Antrag eingebracht, den wir heute diskutieren – einen der beiden Anträge, die wir heute diskutieren –,

Weil Sie den anderen nicht auf die Nerven gegangen sind!

einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Ihnen, der AfD, gemäß Artikel 21 Grundgesetz.

Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz formuliert – hören Sie zu; es betrifft Sie –:

„Parteien, die nach Ihren Zielen oder nach dem Verhalten Ihrer Anhänger“

– beides trifft zu –

„darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

Wir als Antragstellende sind überzeugt davon, dass die AfD keine Partei ist, die mal eben ein bisschen rechts ist. Sie sind Verfassungsfeinde. Sie sind Feinde unserer Demokratie. Sie sind Menschenfeinde.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Linken

Deshalb wollen wir die Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD

Sie sind Intelligenzfeind, Herr Wanderwitz!

durch das Bundesverfassungsgericht mit dem klaren Ziel eines Verbots.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat am 13. Mai Folgendes ausgeführt:

Zurufdes Abg. Stephan Brandner [AfD]

„Nach Überzeugung des Senats liegen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet ist. Es besteht der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen.“

Wie kommen die auf so einen Mist?

„Dies stellt eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung aufgrund der Abstammung dar, die mit der Menschenwürdegarantie nicht zu vereinbaren ist.“

Zitat – Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW – Ende.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und der FDP

17 Staatsrechtlerinnen und Staatsrechtler

17 unbekannte Staatsrechtler!

Das waren noch nicht mal alles Staatsrechtler!

legten Ende November dem Deutschen Bundestag ein Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD vor, halten ein Verbotsverfahren für verfassungsrechtlich gar geboten. Über 600 Juristinnen und Juristen haben inzwischen einen offenen Brief unterzeichnet, der sich an Bundestag und Bundesregierung richtet, initiiert vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein.

Lachendes Abg. Stephan Brandner [AfD]

Sie halten die AfD für eine verfassungsfeindliche Partei, „die strategisch darauf ausgerichtet ist,“

Heidi Klum war auch dabei!

„das demokratische System mit einem menschenwürdewidrigen und undemokratischen System zu ersetzen“.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben hier im Deutschen Bundestag gestern – vielleicht halten Sie wenigstens jetzt mal kurz den Mund –

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

des 80. Jahrestages der Befreiung des KZ Auschwitz am 27. Januar 1945 durch sowjetische Soldaten gedacht, so wie wir jedes Jahr am 27. Januar, am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, der Millionen Opfer gedenken.

Die falsche Rede zum falschen Thema, Herr Wanderwitz!

Wir denken auch darüber nach, wie es dazu kam, dass Deutsche diese Menschheitsverbrechen verüben, diesen Zivilisationsbruch begehen konnten.

Fragen Sie mal Herrn Kiesinger!

Wir wissen, wie es dazu kam, wie die Nazis die Macht an sich rissen, die Weimarer Demokratie zerstörten.

Oder Herrn Globke!

Auschwitz mahnt, wie fragil unsere Zivilisation ist, wie schnell ihre humanistische Substanz erodiert und wie verletzlich ihr ethisches Fundament bleibt.

Und wir haben gelernt. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben bereits die richtigen Lehren gezogen, indem sie unsere Demokratie wehrhaft gegen innere Feinde gemacht haben. Der Inbegriff der wehrhaften Demokratie ist das Parteiverbot des Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz, Ultima Ratio, ein scharfes Schwert. Wir Antragstellende wollen es ziehen,

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

weil die AfD eine wirkmächtige, gefährliche, Demokratie zersetzende, Herzen vergiftende, Hass und Hetze säende Partei ist,

... mit der man seit gestern zusammenarbeitet! Haben Sie das vergessen?

weil unser Land sie nicht mehr länger ertragen kann, ohne langfristig irreparablen Schaden an seiner Substanz zu nehmen.

Ich möchte uns allen noch einmal die Worte des Holocaustüberlebenden Leon Weintraub in Erinnerung rufen. Gestern hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier diese uns hier im Deutschen Bundestag überbracht. Leon Weintraub, der das Grauen von Auschwitz überlebt hat, hat sie 99-jährig am Montag in Auschwitz ausgesprochen: „Nehmt die Feinde der Demokratie ernst!“

„Nehmt die Feinde der Demokratie ernst!“

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns entsprechend handeln. Sie haben auch gehört – auch Sie zu Hause an den Bildschirmen –, wie die Zwischenrufe dieser rechtsradikalen Truppe hier sind. Wir erleben das jeden Tag. Es ist unsere historische Verantwortung,

„Hysterische“ Verantwortung!

die Tür in Karlsruhe zu öffnen, dass wir zumindest in einigen Jahren diese rechtsextremistische Partei los sind in Deutschland.

Beifallbei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Linken
Beifallbei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN

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