Vielen Dank, Frau Kollegin. – Da Sie mich angesprochen haben, wollte ich darauf gerne mit einer Frage reagieren. Sie haben kritisiert, dass ich kritisiere, dass es keinen Regierungsentwurf gibt. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich wie Sie sehr wohl der Auffassung bin, dass diese Entscheidung – Impfpflicht ja, nein, wie und in welchem Modell? – natürlich nur hier im Bundestag von uns als Abgeordnete zu treffen ist, dass aber die Regierung in der Pflicht steht, in dieser zentralen Frage einen Regierungsentwurf vorzulegen?
Erlauben Sie mir zugleich, dass ich daran erinnere, dass wir bei dem Thema einer berufsbezogenen Impfpflicht auch keine Gruppenanträge haben. Damit verbinde ich die Frage: Sind Sie der Auffassung, dass die Grundrechte von Krankenpflegern, Ärztinnen und Ärzten weniger relevant sind, dass also da ein Regierungsentwurf geht, wir ansonsten aber Gruppenanträge machen müssen aus Gründen der Grundrechtssensibilität? Worin liegt der Unterschied?