Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kurze Debatte am Freitagmorgen über die dritte und vierte Sitzung des Vermittlungsausschusses am vergangenen Mittwoch: drei Minuten für die Opposition, zwölf Minuten für die irgendwo immer Regierenden. Das ist schon ein bisschen ein Ungleichgewicht. Gleich kommen noch die Linken dran, die gar nicht teilgenommen hatten. Die hatten am Mittwochabend sozusagen blaugemacht. Ich bin gespannt, was die erzählen wollen.
Wir hatten fünf Tagesordnungspunkte. Bei vier Tagesordnungspunkten gab es Entscheidungen; das wurde schon erwähnt.
Schienenwegeausbaugesetz: Da geht es unseres Erachtens nicht weit genug. Man muss an die Konzernstruktur der Deutschen Bahn heran. Da wurde versucht, ein Murksgesetz ein bisschen weniger murksig zu machen. Wir lehnen das ab.
Zum Onlinezugangsgesetz wurde schon ausgeführt.
Das Straßenverkehrsgesetz stand ebenfalls auf der Tagesordnung. Der Klimawahn findet jetzt auch hier Eingang. Es wird ein weiteres Klimawahngesetz. Dass wir das ablehnen, dürfte auf der Hand liegen.
Es gab noch zwei andere Tagesordnungspunkte. Einer wurde abgesetzt: die Dokumentation strafrechtlicher Hauptverhandlungen. Da gab es offenbar noch keine Einigung hinter verschlossenen Türen.
Schließlich gab es noch das Gesetz zur Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit. Da hatte sich die Alternative für Deutschland eingebracht und einen Vermittlungsvorschlag vorgelegt. Das Abstimmungsergebnis war 30 zu 2 gegen uns. So arbeiten Sie mit der Opposition zusammen,
obwohl wir in der vorangegangenen Sitzung angeboten hatten, dass wir zusammenarbeiten, meine Damen und Herren.
– Ja, da kann man auch mal klatschen.
Es war alles in allem nichts Spektakuläres, aber wichtig. Unter dem Strich wurden, wie gesagt, vier Murksgesetze ein bisschen weniger murksig. Aber zustimmen können wir nicht.
Wichtig ist für uns der Umgang mit dem Vermittlungsausschuss. Das ist eigentlich der Punkt, warum ich mich immer wieder hier zu Wort melde. Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes gibt dem Vermittlungsausschuss quasi Verfassungsrang. Das ist eine Institution, die bei Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern entscheidet. Der Vermittlungsausschuss tagte, wie gesagt, am Mittwoch. Am Dienstagnachmittag war schon in der Zeitung zu lesen, der Vermittlungsausschuss sei sich in einigen Dingen einig. Das gehe aus Unterlagen für die Sitzung des Vermittlungsausschusses am Mittwoch, also am Tag danach, hervor, die der dpa in Berlin vorlägen. Also, da wurde durchgestochen. Es wurde hinter verschlossenen Türen von Ihnen gemauschelt.
Im Vermittlungsausschuss wurde – da muss ich Ihnen von der SPD widersprechen – nichts lang und intensiv verhandelt. Da wurde abgenickt. Alles andere geschah hinter verschlossenen Türen. Die Krönung des Ganzen ist dann noch, dass sich in diesem Zeitungsartikel vom Tag vorher ein Grünenpolitiker, der nicht mal Mitglied des Vermittlungsausschusses ist, zitieren lässt mit der Aussage: „Ab sofort gilt Folgendes“. – Nein, das galt nicht ab sofort am vergangenen Dienstag. Das gilt, wenn überhaupt, wenn die Parlamente, der Bundestag und der Bundesrat, zugestimmt haben.
So gehen Sie mit dem Vermittlungsausschuss um. So gehen Sie mit unserem Grundgesetz um. Ich sage es hier immer wieder: Sie alle sehen das Grundgesetz als Ballast und hebeln es gerne aus,
sei es in Coronazeiten, sei es im Vermittlungsausschuss.
Wir von der Alternative für Deutschland, wir nehmen das Grundgesetz, wir halten es hoch, das Grundgesetz. Wir stehen für Gewaltenteilung und für föderale Strukturen.