Sehr geehrter Herr Kollege Sorge, haben Sie vielen Dank für die Zwischenfrage. – Sie gibt mir die Möglichkeit, auf Folgendes hinzuweisen – ich sehe auch den früheren Gesundheitsminister Jens Spahn hier heute in der Debatte sitzen –: Ich habe seit Mai 2020 einige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes mitverhandeln dürfen, auch in der Großen Koalition, und ich kann Ihnen sagen, dass dieses Verfahren sicherlich zeitlich sehr anspruchsvoll gewesen ist, dass es sich aber wohltuend abhebt von dem, was wir unter der Leitung von Helge Braun im Kanzleramt in Teilen erlebt haben.
Es sind teilweise sehr hektische Verhandlungen geführt worden, teilweise sind aus dem Kanzleramt damals Sachen an die „Bild“-Zeitung durchgestochen worden.
Darum kann ich nur sagen: Davon hebt sich sehr wohltuend ab, wie die Bundesregierung diese Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in der Ampelkoalition angeht. – Ansonsten würde ich mich freuen, wenn Sie stehen bleiben, solange ich Ihre Frage beantworte. Ich glaube, das gebietet auch der Respekt unter Kolleginnen und Kollegen.
Es ist letztendlich ein Kompromiss, den wir auf den Weg bringen, der die Menschen, die vulnerablen Gruppen ganz besonders schützen möchte und in den Blick nimmt. Das ist aber auch ein Kompromiss, der die Verhältnismäßigkeit wahrt. Darum ist es richtig, vulnerable Gruppen besonders zu schützen. Es ist auch richtig, die Maskenpflicht gerade im ÖPNV letztendlich beizubehalten. Und es ist auch richtig, dass wir den Ländern die Möglichkeit geben, bei Vorliegen einer konkreten Gefahr, einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage, weiter gehende Schutzmaßnahmen im Rahmen einer Hotspotregelung auf den Weg zu bringen. Das heißt, die Länder können letztendlich für Kreise, für kreisfreie Städte, aber auch für das gesamte Bundesland diese Hotspotregelungen auf den Weg bringen. Das halte ich für richtig. Ich sage es auch sehr deutlich: Ich finde es richtig, dass die Länder den Weg über die Landtage gehen müssen.
Die Kolleginnen und Kollegen in den Landtagen können das verantwortlich machen. Die werden das gut machen. Das ist die demokratische Rückkopplung, die wir an der Stelle auch brauchen.
Jetzt gerade habe ich allerdings auch den einen oder anderen Hinweis auf die Ministerpräsidenten vernommen; Herr Sorge, auch in Ihrer Rede. Ich will mal einen Blick in die christdemokratische Praxis in den Bundesländern werfen: Wo waren denn die Verschärfungen von Ministerpräsident Wüst aufgrund eines steigenden Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen nach dem Kölner Karneval?
Wo hat die Landesregierung denn da die entsprechenden Notwendigkeiten gesehen, voranzugehen? Und wenn ich mir anschaue, was derzeit in der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt ist und was das Land mit den Öffnungsschritten voranbringen will, dann stelle ich fest, dass das deckungsgleich mit dem ist, was wir mit dem zukünftigen Infektionsschutzgesetz den Ländern zur Verfügung stellen. Von daher scheinen Ihre Ministerpräsidenten an dem Punkt doch sehr zufrieden zu sein. Von daher verstehe ich den einen oder anderen Punkt an der Stelle nicht.
Ich will noch etwas deutlich machen und dazu mal einen Blick nach Bayern werfen. Entschuldigen Sie, Herr Dobrindt, das, was ich jetzt ausführe, ist die Gemütslage des bayerischen Ministerpräsidenten von gestern Abend.
Es kann durchaus sein, dass er seine Meinung bis heute Morgen geändert hat;
aber – und das ist ein entscheidender Punkt –: Bayern schafft ab kommendem Montag die Maskenpflicht für Grundschüler in den Schulen ab.
Die Übergangsregelung, die wir den Bundesländern gewähren, bietet die Möglichkeit, sie noch bis zum 2. April beizubehalten. Dann kann es letztendlich ja nicht so sein, dass, wie Markus Söder das schildert, die Maßnahmen, die er zur Verfügung hat, nicht ausreichend sind. Das heißt, er macht gar nicht Gebrauch von Übergangsregelungen, die wir ihm im Infektionsschutzgesetz zur Verfügung stellen. Ich muss schon sagen: Das, was Düsseldorf und München vor Ort machen, ist in einer gewissen Weise unglaubwürdig und widerspricht dem, was Sie heute an dem Gesetz kritisieren.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.