Herr Kollege Throm, zunächst einmal habe ich nicht von „unseren“ Fehlern gesprochen, sondern ich habe gesagt, dass „Sie“ uns Fehler vorhalten, die aber Ihre eigenen Fehler gewesen sind. Das macht einen Unterschied.
Zum Zweiten findet die Grenzkontrolle an den Schengen- und EU-Außengrenzen statt; Polen, Ungarn, Slowakei sind Schengenstaaten, Rumänien ist kein Schengenstaat, aber ein EU-Staat. An diesen Außengrenzen findet die Zutrittskontrolle statt. Wenn sich aber jemand erlaubtermaßen in den Schengenraum begeben hat, auch dank der Notfallrichtlinie und der Beschlüsse der EU-Kommission, dann kann er natürlich auch innerhalb der Europäischen Union in andere Unionsländer weiterreisen. Das geschieht natürlich. Das erfahren Sie auch nicht automatisch.
Aber es wäre schon wichtig – das habe ich gesagt –, ein genaueres Bild zu erhalten: Wer ist denn nun eigentlich bei uns? Darüber muss man sich unterhalten. Darum sagte ich auch: Ihr Antrag enthält durchaus Vorschläge, die ich nicht total falsch finde. Es wäre in der Tat wichtig, zu wissen, wer bei uns ist, um die Menschen, die hier ankommen, auch bedarfsgerecht zu versorgen, vielleicht auch längerfristig zu versorgen. Deshalb ist das eine wichtige Frage. Das ist aber etwas anderes als eine Registrierungspflicht; denn da frage ich mich, wie Sie das faktisch durchsetzen wollen. Das ist der Unterschied zu dem, was Sie gesagt haben.
Ich sagte eben: Ich halte nicht alles in Ihrem Antrag für völlig verkehrt. Gesundheitscheck und Verwaltungslotsen sind Ideen, über die man sich durchaus unterhalten kann. Daher bin ich aus den Gründen, die ich soeben genannt habe, der Meinung, dass es schade wäre, Ihren Antrag in Sofortabstimmung abzulehnen. Lassen Sie uns doch diesen Antrag von Ihnen in aller Ruhe, konzentriert im Ausschuss beraten. Daher wäre ich für eine Überweisung in den Innenausschuss.
Vielen Dank.