Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im vorliegenden Antrag wird für den Erhalt des § 219a, des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, plädiert, nach Evaluierung vielleicht sogar für eine Verschärfung. Es wird gefordert, dass das Beratungsangebot für die Schwangeren intensiviert werden muss, und es wird unterstellt, dass die Gesellschaft mangelndes Problembewusstsein hat.
Die aktuelle gesetzliche Regelung, wie wir sie vorliegen haben, ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses mit vielen Diskussionen zu einem hochemotionalen Thema, nämlich zur Zulässigkeit bzw. zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen. Es ist ein hart errungener Kompromiss – das haben wir heute schon mehrfach gehört –, der hier gefunden wurde, und er ist sicherlich für keine Seite eine optimale Lösung. Dennoch – ich glaube, das müssen wir auch festhalten –: Er hat zur Befriedung in diesem Konflikt beigetragen,
und es steht zu befürchten, dass eine Aufkündigung dieses Kompromisses wieder zum Aufbrechen des Konflikts führt, beginnend mit der Diskussion, die wir über den § 219a führen, und dass eben keine Befriedung stattfindet. Das gilt es zu vermeiden. Zur Lösung gehört der modifizierte § 219a und die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch.
Wenn jetzt in dem Antrag gefordert wird, den Kompromiss aus 2019 zu evaluieren, vielleicht zurückzunehmen und zu untersuchen, ob das Rechts- oder Unrechtsbewusstsein durch eine Beratung ausreichend gebildet wird, offenbart dies zwei Dinge: Sie unterstellen zum einen, dass die heutige Beratung nicht gut ist. Zum anderen erweckt der Antrag den Anschein, Sie wollten die Frauen, die sich ohnehin schon in einer Konfliktsituation befinden, noch mehr unter Druck setzen, um das von Ihnen gewünschte Ergebnis zu erlangen.