Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Vorredner so hört: Es gibt so viel an Fake News, was man klarstellen müsste,
wozu meine vier Minuten Redezeit leider nicht reichen. Aber vielleicht fange ich mal mit Frau Wegge an: Es ist heute kein guter Tag – für die Frauen nicht und für die Ärzte nicht.
Es ist auch nicht die Zeit, um Geschichte zu schreiben. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Lesen Sie den offenen Brief der Frauenärzte, der uns alle erreicht haben sollte.
Da wird mit vielen Ihrer Fake News aufgeräumt, zum Beispiel damit, wie es mit der ärztlichen Versorgung ausschaut, und auch damit, ob Ärzte Abtreibungen vornehmen wollen und was das Strafrecht für eine Rolle spielt.
Und wir haben bei uns in Bayern ein Sprichwort: Wer schreit, hat unrecht. – Mehr möchte ich dazu nicht sagen.
Sie versuchen hier, kurz vor Schluss der vorzeitig endenden Legislaturperiode noch überhastete Neuregelungen zum Schwangerschaftsabbruch mit einzubringen. Seit Beginn der Legislatur wurden uns scheibchenweise Änderungen rund um das Thema „reproduktive Selbstbestimmung“ vorgelegt, immer unter dem Hinweis der Notwendigkeit der Anpassung des Rechts an vermeintliche gesellschaftliche Realitäten, immer unter dem Hinweis auf die vermeintliche Verletzung der Grundrechte der betroffenen Frauen. Es begann mit der Abschaffung des Werbeverbots für den Schwangerschaftsabbruch,
danach gab es Einschränkungen von Demonstrationen vor Schwangerschaftsberatungsstellen.
Und nun also der Vorstoß zur Änderung des § 218.
Jetzt mag der Vorschlag weniger radikal sein als das, was wir vielleicht nach der Vorlage des Gutachtens der Kommission, die durch die Ampel eingesetzt wurde, vermutet hatten. Aber Sie bleiben Ihrem Schema treu: In kleinen Schritten werden bestehende Regelungen aufgeweicht, um dann, wenn der erste Schritt getan ist, weiter gehende Ziele zu verfolgen.
Der Bericht der Kommission, auf den Sie sich in Ihrem Gesetzentwurf auch beziehen, hat sich noch mit anderen Themen beschäftigt, nämlich der Eizellenspende und auch der Leihmutterschaft. Jetzt frage ich mich: Ist der Gesetzentwurf, den wir heute hier liegen haben, die Vorbereitung auf das, was uns in Zukunft erwartet,
am Ende vielleicht die Kommerzialisierung der Mutterschaft?
Die geltende Rechtslage zu § 218 ist das Ergebnis eines langen Prozesses mit vielen Diskussionen um ein hochemotionales Thema, nämlich der Grundrechtsabwägung zwischen dem Wunsch der werdenden Mutter nach Selbstbestimmung und dem Schutz des ungeborenen Kindes, das nicht für sich sprechen kann. Es ist ein hart errungener Kompromiss, der für keine Seite eine gute Lösung darstellt; das haben wir heute auch schon öfter festgestellt. Aber genau deshalb ist er so wertvoll; denn er hat zur Befriedung des Konflikts beigetragen.
Ich werde auch nicht müde, zu wiederholen, dass große und gewichtige Entscheidungen, wie wir sie hier heute haben, eine breite gesellschaftliche Debatte und einen Konsens erfordern. Schauen wir Ihren Entwurf an – Sie haben das heute auch öfter schon gesagt –: Die Beratungspflicht wird beibehalten, aber Sie streichen die Dreitagesfrist. In dieser Ausgestaltung mit der Streichung der Dreitagesfrist zwischen Beratung und Eingriff verliert die Idee der Beratung ihren Sinn.
Denn es gibt keine Notwendigkeit mehr, über das Gespräch zu reflektieren. Aber vielleicht möchten Sie mit dieser Änderung die komplette Abschaffung der Beratungspflicht vorbereiten.
Unser gemeinsames Ziel sollte es doch eigentlich sein, dass die Frauen erst gar nicht in diese Konfliktsituationen kommen. Wir wollen die Frauen dabei unterstützen, zum Beispiel durch die kostenfreie Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln
und verstärkte Aufklärung, so wie wir das in unserem Antrag vom März 2022 schon beantragt und vorgeschlagen hatten. Daran sollten wir gemeinsam arbeiten, statt ohne Not einen guten Kompromiss aufzukündigen.
Herzlichen Dank.